Titel :
|
DE-München - Dienstleistungen von Architekturbüros
|
Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
|
2023091509214958495 / 557199-2023
|
Veröffentlicht :
|
15.09.2023
|
Angebotsabgabe bis :
|
13.10.2023
|
Dokumententyp :
|
Ausschreibung
|
Vertragstyp :
|
Dienstleistungsauftrag
|
Verfahrensart :
|
Offenes Verfahren
|
Unterteilung des Auftrags :
|
Gesamtangebot
|
Zuschlagkriterien :
|
Wirtschaftlichstes Angebot
|
Produkt-Codes :
|
71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros
71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
|
DE-München: Dienstleistungen von Architekturbüros
2023/S 178/2023 557199
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Erzdiözese München und Freising KdöR
Postanschrift: Kapellenstraße 4
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Erzbischöfliches Ordinariat - Vergabestelle Bau
E-Mail: [6]vst@eomuc.de
Telefon: +49 89211-587
Fax: +49 89213711-748
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.erzbistum-muenchen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A67A5/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A67A5
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Körperschaft des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume LPH 5 bis 9,
stufenweise für den Neubau des Kindergartens St. Martin in
Garmisch-Partenkirchen.
Referenznummer der Bekanntmachung: EOM_Kita_Garmisch_OPL_001.0035
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 5 bis 9,
stufenweise für den Neubau des Kindergartens St. Martin in
Garmisch-Partenkirchen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 343 567.98 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Hauptort der Ausführung:
Garmisch-Partenkirchen Brauhausstr. 7 82467 Garmisch-Partenkirchen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume entsprechend HOAI
(2021) Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen LPH 5 bis 9. Die
Beauftragung innerhalb der Planungsphasen erfolgt stufenweise.
Bauherr ist die Erzdiözese München und Freising, KdöR.
Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung
einzelner oder gar aller Stufen.
Die Kirchenstiftung, vertreten durch das Erzbischöfliche Ordinariat
München, beabsichtigt, den bestehenden Kindergarten abzureißen.
Es wird beabsichtigt, einen 2-geschossigen Kindergarten mit 5
Kindergarten-Gruppen, einer Kinderkrippengruppe, Mehrzweckraum, WC-
Anlagen und Garderoben zu realisieren.
Das Grundstück befindet sich in Garmisch an der Brauhaus Str. 7. Die
Grundstücksfläche beträgt 5 594 m2.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 343 567.98 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Architektenleistungen werden stufenweise beauftragt nach
- Grundleistungen;
- fest definierten Besonderen Leistungen
und
- (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Eine Beauftragung der
jeweiligen Stufe durch den Auftraggeber erfolgt,
- bei Inanspruchnahme von Fördermitteln (kommunale, staatliche und /
oder EU-Fördermittel) durch den Auftraggeber, wenn die für die
jeweilige Stufe beantragten Fördermittel bewilligt werden,
- wenn die Finanzierung der jeweiligen Stufe gesichert ist und
- wenn keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung des
Auftragnehmers vorliegen. Bei den schwerwiegenden Gründen handelt es
sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten
Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung
berechtigen würden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die unter "Beschreibung der Verlängerungen" enthaltenen Angaben zur
Verlängerungsoption gelten entsprechend für die hier abgefragte
"Beschreibung der Optionen".
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Architekten sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der interessierte Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf
die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder
berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer
Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu
nehmen, muss der interessierte Wirtschaftsteilnehmer in seinem Angebot
Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer die
in diesem Vergabeleitfaden geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer kann im Hinblick auf Nachweise
für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die
einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen,
wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt
werden.
Nimmt ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer ) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des interessierten
Wirtschaftsteilnehmers und des anderen Unternehmens für die
Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt
wird.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, der sich die Eignung leiht,
hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des
Angebots einzureichen.
3. Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B
Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im
Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das
Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen
Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin
privilegiert.
Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn
einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB
erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann,
wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen
wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche
Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht
- zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht
mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit
einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann.
Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist
deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die
VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem
ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie
bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von
Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine
VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln
aufgenommen werden.
Als VOB/B-widrig gelten insbesondere:
- Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen
- Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind,
es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich
vor.
Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen
VOB/B-widrig sein.
Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige
Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden
Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer
(Architekten / Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die
Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die
oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der
Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der
Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben folgende Erklärungen mit
ihrem Angebot abzugeben:
1. Bietergemeinschaften
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem
Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im
Auftragsfall erklärt ist, und
- dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der
Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften
sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform
anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212
"Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil
ihres Angebots ausgefüllt einzureichen.
2. Ausschlussgründe
2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen
eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat
nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
§ 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a
des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der interessierte Wirtschaftsteilnehmer seiner
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht bei
der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt
hat,
- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht im
Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird; dies gilt auch für Personen, die als für die Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben,
- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht mit
anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen
des interessierten Wirtschaftsteilnehmers bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war,
- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft
erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz
oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht
o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers
in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt
hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen
zu übermitteln.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe
grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen
Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen
(wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur
Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von
Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als
geeignet anzusehen ist.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat
jeweils eine entsprechende Eigenerklärung gemäß den vorstehenden
Ziffern 2.1, 2.2 und 2.3 abzugeben und für diese Erklärung die Anlage
201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der interessierte
Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil
seines Angebots einzureichen.
Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche Auftraggeber, ob
Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs.
5 Satz 1 VgV). Dem interessierten Wirtschaftsteilnehmer wird es
freigestellt, bereits bei Abgabe seines Angebots die Erklärung der
Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen.
Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den
Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche
Vorgabe.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein des
Versicherungsunternehmens) über eine bestehende Berufs- /
Betriebshaftpflichtversicherung des interessierten
Wirtschaftsteilnehmers mit einer Deckungssumme von mindestens
- 2.000.000,- EUR für Personenschäden;
- 2.000.000,- EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und
Vermögensschäden);
bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle eines diese Anforderungen nicht erfüllenden
Versicherungsschutzes [oder falls der interessierte
Wirtschaftsteilnehmer nicht sicher ist, ob seine aktuelle
Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], hat
der interessierte Wirtschaftsteilnehmer eine Bestätigung des
Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im
Auftragsfall das Versicherungsunternehmen mit dem Auftragnehmer
unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach
Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die
die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der
gesamten Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährleistung
aufrechterhalten werden.
Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis oder eine
entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens
für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender
Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des
Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden
Unterauftragnehmer einzureichen.
2. Tätigkeitsbezogener Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten
Tätigkeitsbereich (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume -
LPH 5 bis 9)
Eigenerklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem vom Auftrag
abgedeckten Tätigkeitsbereich (Objektplanungsleistungen Gebäude und
Innenräume - LPH 5 bis 9) der letzten drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind)
ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in dem vom Auftrag
abgedeckten Tätigkeitsbereich (Objektplanungsleistungen Gebäude und
Innenräume - LPH 5 bis 9) in Höhe von mindestens 250.000,- EUR in jedem
der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat
für diese Erklärung jeweils die Anlage 205 "Haftpflichtversicherung" zu
verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage
ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots ausgefüllt einzureichen.
2. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an den
Jahresumsatz (netto) in dem vom Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich
(Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume - LPH 5 bis 9).
Bei Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind) der jeweilige Jahresumsatz
(netto) der Mitglieder der Bietergemeinschafts zu addieren; bei
Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe je abgeschlossenem
Geschäftsjahr (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) maßgeblich
für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat
für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden. Der
interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage als Bestandteil
seines Angebots ausgefüllt einzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Unternehmensbezogene Referenzen
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat genau (das heißt mindestens
und maximal) zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte
anzugeben in Form einer Liste über die erbrachten wesentlichen
Dienstleistungen (Objektplanungsleistungen - Gebäude und Innenräume -
LPH 5 bis 8) jeweils mit Angabe
- des Namens des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den
Referenzauftrag ausgeführt hat);
- der Projektbezeichnung (über ausgeführte Dienstleistungen
Objektplanungsleistungen - Gebäude und Innenräume - LPH 5 bis 8);
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender
Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft;
ausführender Unterauftragnehmer);
- des Auftragswerts (vereinnahmtes Honorar - EUR (netto)) des
Unternehmens in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die vom
Referenznehmer erbrachten Objektplanungsleistungen - Gebäude und
Innenräume - LPH 5 bis 8;
- des Erbringungszeitraums (Beginn der Leistungsphase 5 nicht vor dem
01.01.2016 und Abschluss der Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der
Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren) jeweils
unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ);
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Auftraggeber) unter Angabe
des Namens des Auftraggebers.
Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte sind - was den
Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn mit der
Leistungsphase 5 nicht vor dem 01.01.2016 begonnen worden ist und die
Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier
gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist.
Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche
Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte
DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes
beinhalten, gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus
unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch
in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden
diese nicht berücksichtigt.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf
hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt
werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr.
1 Hs.2 VgV); weil der Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Ablauf der Frist
zur Angebotsfrist mehr als 36 Monate beträgt.
Kann ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer nicht mindestens zwei (2)
unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die diesen
Referenzzeitraum abdecken, führt das zum Ausschluss des Angebots.
Bei Bietergemeinschaften sind in Summe zwei (2) Referenzprojekte
anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in
welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der
Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen
Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die
Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft
zugerechnet.
2. Beschäftigtenzahl und Führungskräfte
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl des interessierten Wirtschaftsteilnehmers, jedes
Mitglieds der Bietergemeinschaft und jedes - soweit relevant -
eignungsverleihenden Unterauftragnehmers und die Zahl deren
Führungskräfte in den letzten drei (3) Jahren (2020, 2021 und 2022)
ersichtlich ist.
Für alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer gilt, dass nur solche
Beschäftigte und Führungskräfte anzugeben sind, die über ein Diplom,
Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder
Bauingenieur oder zum staatlich geprüften Bautechniker verfügen.
Mindestanforderung ist eine durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl inkl. Führungskräften von mindestens zwei (2)
Beschäftigten / Führungskräften (zusammengerechnet) in
Vollzeitäquivalent in jedem der letzten drei (3) Jahre (2020, 2021 und
2022), die jeweils über ein Diplom, Master oder einen sonstigen
Befähigungsnachweis als Architekt, Bauingenieur oder staatlich
geprüfter Bautechniker verfügen.
Bei Bietergemeinschaften ist die jährliche Beschäftigtenzahl inkl.
Führungskräften der Bietergemeinschaft-Mitglieder zu addieren; bei
Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe der Beschäftigtenzahl
inkl. Führungskräften in den letzten drei (3) Jahren (2020, 2021 und
2022) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten
Mindestanforderung.
3. Hinweis
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender
Informationen eines interessierten Wirtschaftsteilnehmers kann
ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren
durch öffentliche Auftraggeber führen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Unternehmensbezogene Referenzen
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
unternehmensbezogenen Referenzprojekte.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende
Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung
die Anlage 206 "Unternehmensbezogene_Referenzprojekte" zu verwenden.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als
Bestandteil seines Angebots einzureichen.
2. Beschäftigtenzahl und Führungskräfte
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
Beschäftigtenzahl und Führungskräfte.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft und, soweit relevant, der eignungsverleihende
Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung jeweils die Anlage 209
"Beschäftigtenzahl" zu verwenden. Der interessierte
Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil
seines Angebots einzureichen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Vertrag
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein
Architektenvertrag [Anlage 906] geschlossen.
2. Datenschutz
2.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von
Vergabeverfahren, insbesondere
- zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen;
- zur Beantwortung von Bieterfragen;
- zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;
- zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und
Leistungsfähigkeit;
- zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen;
- zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung);
- zu Dokumentationszwecken;
- zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung;
- zu Kommunikationszwecken.
Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens
sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden
auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO erhoben.
2.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen
Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit dies erforderlich ist -
weitergegeben an
- das Bundesamt für Justiz zur Einholung von
Gewerbezentralregister-Auskünften gem. § 150a Gewerbeordnung
- Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
- beauftragte externe Dienstleister (z. B. Projektsteuerer, Planungs-
bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.)
- Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die
Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen
- die Fachabteilung zur Prüfung der eingegangenen Angebote und
Erteilung des Zuschlags
- an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw.
Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein
Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.
3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile
des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte
zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die
Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303
"Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des
Angebots einzureichen.
Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den
Bietern /den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl
kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen,
dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur
Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
4. Erklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge
und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder
Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder
Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar,
mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Der Bieter und - soweit relevant - das vertretungsberechtigte Mitglied
der Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327
"Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. Der Bieter hat diese Anlage
ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/10/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:
Auf der Vergabeplattform (DTVP)
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§ 55
Abs. 2 Satz 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A67A5
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [10]Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762-411
Fax: +49 8921762-847
Internet-Adresse:
[11]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae
ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs.
1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage
nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die
Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/09/2023
References
6. mailto:vst@eomuc.de?subject=TED
7. http://www.erzbistum-muenchen.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A67A5/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A67A5
10. mailto:Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
11. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
|
|