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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-München
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 557199-2023 (ID: 2023091509214958495)
Veröffentlicht: 15.09.2023
*
  DE-München: Dienstleistungen von Architekturbüros
   2023/S 178/2023 557199
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Erzdiözese München und Freising KdöR
   Postanschrift: Kapellenstraße 4
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 80333
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Erzbischöfliches Ordinariat - Vergabestelle Bau
   E-Mail: [6]vst@eomuc.de
   Telefon: +49 89211-587
   Fax: +49 89213711-748
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.erzbistum-muenchen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A67A5/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A67A5
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Körperschaft des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Freizeit, Kultur und Religion
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume LPH 5 bis 9,
   stufenweise für den Neubau des Kindergartens St. Martin in
   Garmisch-Partenkirchen.
   Referenznummer der Bekanntmachung: EOM_Kita_Garmisch_OPL_001.0035
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 5 bis 9,
   stufenweise für den Neubau des Kindergartens St. Martin in
   Garmisch-Partenkirchen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 343 567.98 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
   Ingenieurbüros und Prüfstellen
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
   Hauptort der Ausführung:
   Garmisch-Partenkirchen Brauhausstr. 7 82467 Garmisch-Partenkirchen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von
   Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume entsprechend HOAI
   (2021) Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen LPH 5 bis 9. Die
   Beauftragung innerhalb der Planungsphasen erfolgt stufenweise.
   Bauherr ist die Erzdiözese München und Freising, KdöR.
   Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung
   einzelner oder gar aller Stufen.
   Die Kirchenstiftung, vertreten durch das Erzbischöfliche Ordinariat
   München, beabsichtigt, den bestehenden Kindergarten abzureißen.
   Es wird beabsichtigt, einen 2-geschossigen Kindergarten mit 5
   Kindergarten-Gruppen, einer Kinderkrippengruppe, Mehrzweckraum, WC-
   Anlagen und Garderoben zu realisieren.
   Das Grundstück befindet sich in Garmisch an der Brauhaus Str. 7. Die
   Grundstücksfläche beträgt 5 594 m2.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 343 567.98 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Ende: 31/12/2027
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Architektenleistungen werden stufenweise beauftragt nach
   - Grundleistungen;
   - fest definierten Besonderen Leistungen
   und
   - (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen.
   Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Eine Beauftragung der
   jeweiligen Stufe durch den Auftraggeber erfolgt,
   - bei Inanspruchnahme von Fördermitteln (kommunale, staatliche und /
   oder EU-Fördermittel) durch den Auftraggeber, wenn die für die
   jeweilige Stufe beantragten Fördermittel bewilligt werden,
   - wenn die Finanzierung der jeweiligen Stufe gesichert ist und
   - wenn keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung des
   Auftragnehmers vorliegen. Bei den schwerwiegenden Gründen handelt es
   sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten
   Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung
   berechtigen würden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die unter "Beschreibung der Verlängerungen" enthaltenen Angaben zur
   Verlängerungsoption gelten entsprechend für die hier abgefragte
   "Beschreibung der Optionen".
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Architekten sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der interessierte Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf
   die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder
   berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer
   Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu
   nehmen, muss der interessierte Wirtschaftsteilnehmer in seinem Angebot
   Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer die
   in diesem Vergabeleitfaden geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
   Ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer kann im Hinblick auf Nachweise
   für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
   und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die
   einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen,
   wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt
   werden.
   Nimmt ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer ) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des interessierten
   Wirtschaftsteilnehmers und des anderen Unternehmens für die
   Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt
   wird.
   Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, der sich die Eignung leiht,
   hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des
   Angebots einzureichen.
   3. Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B
   Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im
   Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das
   Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen
   Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin
   privilegiert.
   Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn
   einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB
   erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann,
   wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen
   wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche
   Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht
   - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht
   mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit
   einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann.
   Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist
   deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die
   VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem
   ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie
   bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von
   Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine
   VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln
   aufgenommen werden.
   Als VOB/B-widrig gelten insbesondere:
   - Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen
   - Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind,
   es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich
   vor.
   Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen
   VOB/B-widrig sein.
   Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige
   Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden
   Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer
   (Architekten / Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die
   Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die
   oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der
   Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der
   Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben folgende Erklärungen mit
   ihrem Angebot abzugeben:
   1. Bietergemeinschaften
   Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem
   Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
   - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
   Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
   Vertreter bezeichnet ist,
   - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
   Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
   - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im
   Auftragsfall erklärt ist, und
   - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der
   Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
   Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften
   sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform
   anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
   Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212
   "Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil
   ihres Angebots ausgefüllt einzureichen.
   2. Ausschlussgründe
   2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
   Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren
   Verhalten dem Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers
   zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen
   eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
   rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat
   nach:
   - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
   129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
   § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
   Vereinigungen im Ausland),
   - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
   Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
   Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
   finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
   verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des
   Strafgesetzbuchs zu begehen,
   - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
   erlangter Vermögenswerte),
   - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
   den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
   von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
   - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
   Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
   richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
   werden,
   - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
   geschäftlichen Verkehr),
   - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
   Mandatsträgern),
   - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
   Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
   (Ausländische und internationale Bedienstete),
   - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr) oder
   - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a
   des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
   2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
   Sozialversicherung
   Eigenerklärung, dass der interessierte Wirtschaftsteilnehmer seiner
   Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
   Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
   2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
   Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
   - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht bei
   der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
   umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
   - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht
   zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein
   Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
   eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
   Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im
   Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt
   hat,
   - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht im
   Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
   begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
   gestellt wird; dies gilt auch für Personen, die als für die Leitung des
   Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben,
   - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht mit
   anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
   aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
   Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
   - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
   besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
   öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
   Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
   - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen
   des interessierten Wirtschaftsteilnehmers bereits in die Vorbereitung
   des Vergabeverfahrens einbezogen war,
   - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht eine
   wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
   Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft
   erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz
   oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
   - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht
   o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers
   in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
   o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
   unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
   o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt
   hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
   erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen
   zu übermitteln.
   Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe
   grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen
   Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen
   (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur
   Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
   einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von
   Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als
   geeignet anzusehen ist.
   Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der
   Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat
   jeweils eine entsprechende Eigenerklärung gemäß den vorstehenden
   Ziffern 2.1, 2.2 und 2.3 abzugeben und für diese Erklärung die Anlage
   201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der interessierte
   Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil
   seines Angebots einzureichen.
   Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche Auftraggeber, ob
   Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs.
   5 Satz 1 VgV). Dem interessierten Wirtschaftsteilnehmer wird es
   freigestellt, bereits bei Abgabe seines Angebots die Erklärung der
   Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen.
   Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den
   Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche
   Vorgabe.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung
   Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein des
   Versicherungsunternehmens) über eine bestehende Berufs- /
   Betriebshaftpflichtversicherung des interessierten
   Wirtschaftsteilnehmers mit einer Deckungssumme von mindestens
   - 2.000.000,- EUR für Personenschäden;
   - 2.000.000,- EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und
   Vermögensschäden);
   bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines
   Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
   zugelassenen Versicherungsunternehmens.
   Im Falle eines diese Anforderungen nicht erfüllenden
   Versicherungsschutzes [oder falls der interessierte
   Wirtschaftsteilnehmer nicht sicher ist, ob seine aktuelle
   Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], hat
   der interessierte Wirtschaftsteilnehmer eine Bestätigung des
   Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der
   Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im
   Auftragsfall das Versicherungsunternehmen mit dem Auftragnehmer
   unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach
   Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die
   die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
   Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der
   gesamten Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährleistung
   aufrechterhalten werden.
   Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis oder eine
   entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens
   für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
   Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender
   Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des
   Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden
   Unterauftragnehmer einzureichen.
   2. Tätigkeitsbezogener Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten
   Tätigkeitsbereich (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume -
   LPH 5 bis 9)
   Eigenerklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem vom Auftrag
   abgedeckten Tätigkeitsbereich (Objektplanungsleistungen Gebäude und
   Innenräume - LPH 5 bis 9) der letzten drei (3) abgeschlossenen
   Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind)
   ersichtlich ist.
   Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in dem vom Auftrag
   abgedeckten Tätigkeitsbereich (Objektplanungsleistungen Gebäude und
   Innenräume - LPH 5 bis 9) in Höhe von mindestens 250.000,- EUR in jedem
   der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern
   entsprechende Angaben verfügbar sind).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
   Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung.
   Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der
   Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat
   für diese Erklärung jeweils die Anlage 205 "Haftpflichtversicherung" zu
   verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage
   ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots ausgefüllt einzureichen.
   2. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an den
   Jahresumsatz (netto) in dem vom Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich
   (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume - LPH 5 bis 9).
   Bei Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (sofern
   entsprechende Angaben verfügbar sind) der jeweilige Jahresumsatz
   (netto) der Mitglieder der Bietergemeinschafts zu addieren; bei
   Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe je abgeschlossenem
   Geschäftsjahr (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) maßgeblich
   für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
   Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der
   Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat
   für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden. Der
   interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage als Bestandteil
   seines Angebots ausgefüllt einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Unternehmensbezogene Referenzen
   Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat genau (das heißt mindestens
   und maximal) zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte
   anzugeben in Form einer Liste über die erbrachten wesentlichen
   Dienstleistungen (Objektplanungsleistungen - Gebäude und Innenräume -
   LPH 5 bis 8) jeweils mit Angabe
   - des Namens des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den
   Referenzauftrag ausgeführt hat);
   - der Projektbezeichnung (über ausgeführte Dienstleistungen
   Objektplanungsleistungen - Gebäude und Innenräume - LPH 5 bis 8);
   - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender
   Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft;
   ausführender Unterauftragnehmer);
   - des Auftragswerts (vereinnahmtes Honorar - EUR (netto)) des
   Unternehmens in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die vom
   Referenznehmer erbrachten Objektplanungsleistungen - Gebäude und
   Innenräume - LPH 5 bis 8;
   - des Erbringungszeitraums (Beginn der Leistungsphase 5 nicht vor dem
   01.01.2016 und Abschluss der Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der
   Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren) jeweils
   unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ);
   - des öffentlichen oder privaten Empfängers (Auftraggeber) unter Angabe
   des Namens des Auftraggebers.
   Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte sind - was den
   Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn mit der
   Leistungsphase 5 nicht vor dem 01.01.2016 begonnen worden ist und die
   Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier
   gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist.
   Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche
   Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte
   DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes
   beinhalten, gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus
   unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch
   in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden
   diese nicht berücksichtigt.
   Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf
   hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt
   werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr.
   1 Hs.2 VgV); weil der Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Ablauf der Frist
   zur Angebotsfrist mehr als 36 Monate beträgt.
   Kann ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer nicht mindestens zwei (2)
   unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die diesen
   Referenzzeitraum abdecken, führt das zum Ausschluss des Angebots.
   Bei Bietergemeinschaften sind in Summe zwei (2) Referenzprojekte
   anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in
   welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der
   Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen
   Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die
   Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft
   zugerechnet.
   2. Beschäftigtenzahl und Führungskräfte
   Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche
   Beschäftigtenzahl des interessierten Wirtschaftsteilnehmers, jedes
   Mitglieds der Bietergemeinschaft und jedes - soweit relevant -
   eignungsverleihenden Unterauftragnehmers und die Zahl deren
   Führungskräfte in den letzten drei (3) Jahren (2020, 2021 und 2022)
   ersichtlich ist.
   Für alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer gilt, dass nur solche
   Beschäftigte und Führungskräfte anzugeben sind, die über ein Diplom,
   Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder
   Bauingenieur oder zum staatlich geprüften Bautechniker verfügen.
   Mindestanforderung ist eine durchschnittliche jährliche
   Beschäftigtenzahl inkl. Führungskräften von mindestens zwei (2)
   Beschäftigten / Führungskräften (zusammengerechnet) in
   Vollzeitäquivalent in jedem der letzten drei (3) Jahre (2020, 2021 und
   2022), die jeweils über ein Diplom, Master oder einen sonstigen
   Befähigungsnachweis als Architekt, Bauingenieur oder staatlich
   geprüfter Bautechniker verfügen.
   Bei Bietergemeinschaften ist die jährliche Beschäftigtenzahl inkl.
   Führungskräften der Bietergemeinschaft-Mitglieder zu addieren; bei
   Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe der Beschäftigtenzahl
   inkl. Führungskräften in den letzten drei (3) Jahren (2020, 2021 und
   2022) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten
   Mindestanforderung.
   3. Hinweis
   Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender
   Informationen eines interessierten Wirtschaftsteilnehmers kann
   ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren
   durch öffentliche Auftraggeber führen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1. Unternehmensbezogene Referenzen
   Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
   unternehmensbezogenen Referenzprojekte.
   Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der
   Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung
   die Anlage 206 "Unternehmensbezogene_Referenzprojekte" zu verwenden.
   Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als
   Bestandteil seines Angebots einzureichen.
   2. Beschäftigtenzahl und Führungskräfte
   Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
   Beschäftigtenzahl und Führungskräfte.
   Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der
   Bietergemeinschaft und, soweit relevant, der eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung jeweils die Anlage 209
   "Beschäftigtenzahl" zu verwenden. Der interessierte
   Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil
   seines Angebots einzureichen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1. Vertrag
   Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein
   Architektenvertrag [Anlage 906] geschlossen.
   2. Datenschutz
   2.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
   Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von
   Vergabeverfahren, insbesondere
   - zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen;
   - zur Beantwortung von Bieterfragen;
   - zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;
   - zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und
   Leistungsfähigkeit;
   - zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen;
   - zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung);
   - zu Dokumentationszwecken;
   - zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung;
   - zu Kommunikationszwecken.
   Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens
   sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden
   auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO erhoben.
   2.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen
   Daten
   Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit dies erforderlich ist -
   weitergegeben an
   - das Bundesamt für Justiz zur Einholung von
   Gewerbezentralregister-Auskünften gem. § 150a Gewerbeordnung
   - Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
   - beauftragte externe Dienstleister (z. B. Projektsteuerer, Planungs-
   bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.)
   - Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die
   Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen
   - die Fachabteilung zur Prüfung der eingegangenen Angebote und
   Erteilung des Zuschlags
   - an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw.
   Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten
   Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein
   Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.
   3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
   Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile
   des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte
   zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die
   Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303
   "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des
   Angebots einzureichen.
   Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den
   Bietern /den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl
   kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen,
   dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur
   Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
   4. Erklärung Bezug Russland
   Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge
   und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder
   Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der
   Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder
   Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar,
   mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte
   Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
   Der Bieter und - soweit relevant - das vertretungsberechtigte Mitglied
   der Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327
   "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. Der Bieter hat diese Anlage
   ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 13/10/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/12/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 13/10/2023
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Auf der Vergabeplattform (DTVP)
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§ 55
   Abs. 2 Satz 2 VgV).
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A67A5
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762-411
   Fax: +49 8921762-847
   Internet-Adresse:
   [11]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae
   ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
   - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
   der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs.
   1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
   Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
   Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
   der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
   frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
   informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
   die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
   Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
   ergangen ist.
   Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage
   nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die
   Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
   werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
   und Bewerber kommt es nicht an.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/09/2023
References
   6. mailto:vst@eomuc.de?subject=TED
   7. http://www.erzbistum-muenchen.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A67A5/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A67A5
  10. mailto:Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  11. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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