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Ausschreibung: Veranstaltung von Sprachkursen - DE-Wiesbaden
Veranstaltung von Sprachkursen
Dokument Nr...: 557112-2023 (ID: 2023091509214758488)
Veröffentlicht: 15.09.2023
*
  DE-Wiesbaden: Veranstaltung von Sprachkursen
   2023/S 178/2023 557112
   Soziale und andere besondere Dienstleistungen  öffentliche Aufträge
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch das Hessische
   Competence Center -Zentrale Beschaffung-
   Postanschrift: Rheingaustraße 186
   Ort: Wiesbaden
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   Postleitzahl: 65203
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]beschaffung@hcc.hessen.de
   Telefon: +49 611/6939-0
   Fax: +49 611/6939-400
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://vergabe.hessen.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functi
   on=_Details&TenderOID=54321-Tender-1881e4a76d9-66cccd7000d94752
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabe.hessen.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vermittlung von Sprache und Werten an mehreren Standorten der
   Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen
   Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2023-0221
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   80580000 Veranstaltung von Sprachkursen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Vermittlung von Sprache und Werten an mehreren Standorten der
   Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 7
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Standort Bad Arolsen
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   80580000 Veranstaltung von Sprachkursen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Vereinbarungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über
   die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als
   Zweitsprache) zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen
   Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische
   Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" in dem Standort Bad Arolsen
   der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. In dem Standort Bad
   Arolsen ist die Unterbringung von bis zu 480 Asylsuchenden vorgesehen.
   Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung als solcher ist weder eine
   Beauftragung der konkreten Einzelleistung, noch ein Anspruch darauf,
   verbunden. Eine konkrete Leistungsabnahmeverpflichtung auf Seiten des
   Auftraggebers besteht nicht.
   Zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von
   Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre
   Standorte" sind vom Auftragnehmer Deutschkurse in den Sprachniveaus
   - Alphabetisierung,
   - Anfänger/A1 und/oder
   - Fortgeschrittene
   durchzuführen. Die Kurse finden, außer in den Fällen der Ziffer 4
   Absatz 14 der Leistungsbeschreibung, in Präsenz am jeweiligen Standort
   der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Mindestens einer der Deutschkurse am
   Standort soll als reiner Frauenkurs angeboten werden.
   Die Anzahl und das Niveau der durchzuführenden Kurse wird vom
   Auftraggeber festgelegt und zwischen dem Auftragnehmer, der/dem
   Standortverantwortlichen und dem Dezernat 74 des Regierungspräsidiums
   Gießen bis zum 20. des Vormonats mit Wirkung für die folgenden zwei
   Monate verbindlich vereinbart. Die Laufzeit eines vereinbarten Kurses
   verlängert sich automatisch um weitere zwei Monate, wenn der Kurs nicht
   1 Monat vor Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Ein Anspruch
   auf eine bestimmte Anzahl von Kursen besteht nicht. Die Kursgröße soll
   im Monatsdurchschnitt mindestens sechs und maximal 20 Personen
   betragen. Bei Bedarf müssen in Abstimmung mit der/dem
   Standortverantwortlichen kurzfristig zusätzliche Kurse eingerichtet
   werden.
   Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechend dieser Bestellung
   Sprachkurse für Bewohner/innen im Alter von über 17 Jahren. Ein
   Sprachkurs umfasst zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) Deutsch pro
   Woche, aufgeteilt auf vier Tage (=
   4 x 2,5 Unterrichtsstd./Woche), und soll an jedem Kurstage zur selben
   Uhrzeit und von der selben Lehrkraft durchgeführt werden.
   Der Sprachunterricht in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des
   Landes Hessen muss ganzjährig fortlaufend angeboten werden, auch
   während der hessischen Schulferien. Sollte der Kurs auf einen
   gesetzlichen Feiertag fallen, entfällt dieser. Der Kurs entfällt
   ebenfalls zwischen dem 24. und 31. Dezember.
   Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der
   Ausführungszeitraum beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2026. Dem
   Auftraggeber bleibt eine eventuell erforderliche Änderung des
   Leistungsbeginns vorbehalten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich
   durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem
   Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des
   Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2026 und zum
   01.02.2027 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2028. Die
   maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Diese Rahmenvereinbarung
   endet in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2
   Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erreichen ihrer Höchstabrufmenge von
   8.320 Kursstunden bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren.
   Im Falle des Einsatzes von Honorarlehrkräften verpflichtet sich der
   Auftragnehmer, der Lehrkraft ein Honorar von mindestens 45,00 Euro
   netto pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) auszuzahlen.
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
   Beginn: 01/02/2024
   Ende: 31/01/2026
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Standort Büdingen
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   80580000 Veranstaltung von Sprachkursen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Vereinbarungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über
   die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als
   Zweitsprache) zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen
   Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische
   Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" in dem Standort Büdingen
   der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. In dem Standort Büdingen
   ist die Unterbringung von bis zu 1.000 Asylsuchenden vorgesehen. Mit
   dem Abschluss der Rahmenvereinbarung als solcher ist weder eine
   Beauftragung der konkreten Einzelleistung, noch ein Anspruch darauf,
   verbunden. Eine konkrete Leistungsabnahmeverpflichtung auf Seiten des
   Auftraggebers besteht nicht.
   Zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von
   Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre
   Standorte" sind vom Auftragnehmer Deutschkurse in den Sprachniveaus
   - Alphabetisierung,
   - Anfänger/A1 und/oder
   - Fortgeschrittene
   durchzuführen. Die Kurse finden, außer in den Fällen der Ziffer 4
   Absatz 14 der Leistungsbeschreibung, in Präsenz am jeweiligen Standort
   der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Mindestens einer der Deutschkurse am
   Standort soll als reiner Frauenkurs angeboten werden.
   Die Anzahl und das Niveau der durchzuführenden Kurse wird vom
   Auftraggeber festgelegt und zwischen dem Auftragnehmer, der/dem
   Standortverantwortlichen und dem Dezernat 74 des Regierungspräsidiums
   Gießen bis zum 20. des Vormonats mit Wirkung für die folgenden zwei
   Monate verbindlich vereinbart. Die Laufzeit eines vereinbarten Kurses
   verlängert sich automatisch um weitere zwei Monate, wenn der Kurs nicht
   1 Monat vor Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Ein Anspruch
   auf eine bestimmte Anzahl von Kursen besteht nicht. Die Kursgröße soll
   im Monatsdurchschnitt mindestens sechs und maximal 20 Personen
   betragen. Bei Bedarf müssen in Abstimmung mit der/dem
   Standortverantwortlichen kurzfristig zusätzliche Kurse eingerichtet
   werden.
   Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechend dieser Bestellung
   Sprachkurse für Bewohner/innen im Alter von über 17 Jahren. Ein
   Sprachkurs umfasst zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) Deutsch pro
   Woche, aufgeteilt auf vier Tage (=
   4 x 2,5 Unterrichtsstd./Woche), und soll an jedem der Kurstage zur
   selben Uhrzeit und von der selben Lehrkraft durchgeführt werden.
   Der Sprachunterricht in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des
   Landes Hessen muss ganzjährig fortlaufend angeboten werden, auch
   während der hessischen Schulferien. Sollte der Kurs auf einen
   gesetzlichen Feiertag fallen, entfällt dieser. Der Kurs entfällt
   ebenfalls zwischen dem 24. und 31. Dezember.
   Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der
   Ausführungszeitraum beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2026. Dem
   Auftraggeber bleibt eine eventuell erforderliche Änderung des
   Leistungsbeginns vorbehalten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich
   durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem
   Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des
   Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2026 und zum
   01.02.2027 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2028. Die
   maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Diese Rahmenvereinbarung
   endet in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2
   Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erreichen ihrer Höchstabrufmenge von
   10.400 Kursstunden bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren.
   Im Falle des Einsatzes von Honorarlehrkräften verpflichtet sich der
   Auftragnehmer, der Lehrkraft ein Honorar von mindestens 45,00 Euro
   netto pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) auszuzahlen.
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
   Beginn: 01/02/2024
   Ende: 31/01/2026
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Standort Darmstadt (Kelley Barracks)
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   80580000 Veranstaltung von Sprachkursen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Vereinbarungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über
   die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als
   Zweitsprache) zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen
   Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische
   Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" in dem Standort Darmstadt
   (Kelley Barracks) der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. In dem
   Standort Darmstadt (Kelley Barracks) ist die Unterbringung von bis zu
   950 Asylsuchenden vorgesehen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung
   als solcher ist weder eine Beauftragung der konkreten Einzelleistung,
   noch ein Anspruch darauf, verbunden. Eine konkrete
   Leistungsabnahmeverpflichtung auf Seiten des Auftraggebers besteht
   nicht.
   Zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von
   Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre
   Standorte" sind vom Auftragnehmer Deutschkurse in den Sprachniveaus
   - Alphabetisierung,
   - Anfänger/A1 und/oder
   - Fortgeschrittene
   durchzuführen. Die Kurse finden, außer in den Fällen der Ziffer 4
   Absatz 14 der Leistungsbeschreibung, in Präsenz am jeweiligen Standort
   der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Mindestens einer der Deutschkurse am
   Standort soll als reiner Frauenkurs angeboten werden.
   Die Anzahl und das Niveau der durchzuführenden Kurse wird vom
   Auftraggeber festgelegt und zwischen dem Auftragnehmer, der/dem
   Standortverantwortlichen und dem Dezernat 74 des Regierungspräsidiums
   Gießen bis zum 20. des Vormonats mit Wirkung für die folgenden zwei
   Monate verbindlich vereinbart. Die Laufzeit eines vereinbarten Kurses
   verlängert sich automatisch um weitere zwei Monate, wenn der Kurs nicht
   1 Monat vor Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Ein Anspruch
   auf eine bestimmte Anzahl von Kursen besteht nicht. Die Kursgröße soll
   im Monatsdurchschnitt mindestens sechs und maximal 20 Personen
   betragen. Bei Bedarf müssen in Abstimmung mit der/dem
   Standortverantwortlichen kurzfristig zusätzliche Kurse eingerichtet
   werden.
   Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechend dieser Bestellung
   Sprachkurse für Bewohner/innen im Alter von über 17 Jahren. Ein
   Sprachkurs umfasst zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) Deutsch pro
   Woche, aufgeteilt auf vier Tage (=
   4 x 2,5 Unterrichtsstd./Woche), und soll an jedem der Kurstage zur
   selben Uhrzeit und von der selben Lehrkraft durchgeführt werden.
   Der Sprachunterricht in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des
   Landes Hessen muss ganzjährig fortlaufend angeboten werden, auch
   während der hessischen Schulferien. Sollte der Kurs auf einen
   gesetzlichen Feiertag fallen, entfällt dieser. Der Kurs entfällt
   ebenfalls zwischen dem 24. und 31. Dezember.
   Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der
   Ausführungszeitraum beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2026. Dem
   Auftraggeber bleibt eine eventuell erforderliche Änderung des
   Leistungsbeginns vorbehalten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich
   durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem
   Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des
   Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2026 und zum
   01.02.2027 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2028. Die
   maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Diese Rahmenvereinbarung
   endet in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2
   Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erreichen ihrer Höchstabrufmenge von
   10.400 Kursstunden bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren.
   Im Falle des Einsatzes von Honorarlehrkräften verpflichtet sich der
   Auftragnehmer, der Lehrkraft ein Honorar von mindestens 45,00 Euro
   netto pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) auszuzahlen.
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
   Beginn: 01/02/2024
   Ende: 31/01/2026
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Standort Friedberg
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   80580000 Veranstaltung von Sprachkursen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Vereinbarungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über
   die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als
   Zweitsprache) zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen
   Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische
   Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" in dem Standort Friedberg
   der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. In dem Standort
   Friedberg ist die Unterbringung von bis zu 1.350 Asylsuchenden
   vorgesehen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung als solcher ist
   weder eine Beauftragung der konkreten Einzelleistung, noch ein Anspruch
   darauf, verbunden. Eine konkrete Leistungsabnahmeverpflichtung auf
   Seiten des Auftraggebers besteht nicht.
   Zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von
   Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre
   Standorte" sind vom Auftragnehmer Deutschkurse in den Sprachniveaus
   - Alphabetisierung,
   - Anfänger/A1 und/oder
   - Fortgeschrittene
   durchzuführen. Die Kurse finden, außer in den Fällen der Ziffer 4
   Absatz 14 der Leistungsbeschreibung, in Präsenz am jeweiligen Standort
   der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Mindestens einer der Deutschkurse am
   Standort soll als reiner Frauenkurs angeboten werden.
   Die Anzahl und das Niveau der durchzuführenden Kurse wird vom
   Auftraggeber festgelegt und zwischen dem Auftragnehmer, der/dem
   Standortverantwortlichen und dem Dezernat 74 des Regierungspräsidiums
   Gießen bis zum 20. des Vormonats mit Wirkung für die folgenden zwei
   Monate verbindlich vereinbart. Die Laufzeit eines vereinbarten Kurses
   verlängert sich automatisch um weitere zwei Monate, wenn der Kurs nicht
   1 Monat vor Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Ein Anspruch
   auf eine bestimmte Anzahl von Kursen besteht nicht. Die Kursgröße soll
   im Monatsdurchschnitt mindestens sechs und maximal 20 Personen
   betragen. Bei Bedarf müssen in Abstimmung mit der/dem
   Standortverantwortlichen kurzfristig zusätzliche Kurse eingerichtet
   werden.
   Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechend dieser Bestellung
   Sprachkurse für Bewohner/innen im Alter von über 17 Jahren. Ein
   Sprachkurs umfasst zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) Deutsch pro
   Woche, aufgeteilt auf vier Tage (=
   4 x 2,5 Unterrichtsstd./Woche), und soll an jedem der Kurstage zur
   selben Uhrzeit und von der selben Lehrkraft durchgeführt werden..
   Der Sprachunterricht in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des
   Landes Hessen muss ganzjährig fortlaufend angeboten werden, auch
   während der hessischen Schulferien. Sollte der Kurs auf einen
   gesetzlichen Feiertag fallen, entfällt dieser. Der Kurs entfällt
   ebenfalls zwischen dem 24. und 31. Dezember.
   Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der
   Ausführungszeitraum beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2026. Dem
   Auftraggeber bleibt eine eventuell erforderliche Änderung des
   Leistungsbeginns vorbehalten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich
   durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem
   Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des
   Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2026 und zum
   01.02.2027 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2028. Die
   maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Diese Rahmenvereinbarung
   endet in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2
   Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erreichen ihrer Höchstabrufmenge von
   10.400 Kursstunden bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren.
   Im Falle des Einsatzes von Honorarlehrkräften verpflichtet sich der
   Auftragnehmer, der Lehrkraft ein Honorar von mindestens 45,00 Euro
   netto pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) auszuzahlen.
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
   Beginn: 01/02/2024
   Ende: 31/01/2026
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Standort Fuldatal Rothwesten
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   80580000 Veranstaltung von Sprachkursen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Vereinbarungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über
   die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als
   Zweitsprache) zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen
   Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische
   Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" in dem Standort Fuldatal
   Rothwesten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. In dem
   Standort Fuldatal Rothwesten ist die Unterbringung von bis zu 750
   Asylsuchenden vorgesehen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung als
   solcher ist weder eine Beauftragung der konkreten Einzelleistung, noch
   ein Anspruch darauf, verbunden. Eine konkrete
   Leistungsabnahmeverpflichtung auf Seiten des Auftraggebers besteht
   nicht.
   Zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von
   Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre
   Standorte" sind vom Auftragnehmer Deutschkurse in den Sprachniveaus
   - Alphabetisierung,
   - Anfänger/A1 und/oder
   - Fortgeschrittene
   durchzuführen. Die Kurse finden, außer in den Fällen der Ziffer 4
   Absatz 14 der Leistungsbeschreibung, in Präsenz am jeweiligen Standort
   der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Mindestens einer der Deutschkurse am
   Standort soll als reiner Frauenkurs angeboten werden.
   Die Anzahl und das Niveau der durchzuführenden Kurse wird vom
   Auftraggeber festgelegt und zwischen dem Auftragnehmer, der/dem
   Standortverantwortlichen und dem Dezernat 74 des Regierungspräsidiums
   Gießen bis zum 20. des Vormonats mit Wirkung für die folgenden zwei
   Monate verbindlich vereinbart. Die Laufzeit eines vereinbarten Kurses
   verlängert sich automatisch um weitere zwei Monate, wenn der Kurs nicht
   1 Monat vor Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Ein Anspruch
   auf eine bestimmte Anzahl von Kursen besteht nicht. Die Kursgröße soll
   im Monatsdurchschnitt mindestens sechs und maximal 20 Personen
   betragen. Bei Bedarf müssen in Abstimmung mit der/dem
   Standortverantwortlichen kurzfristig zusätzliche Kurse eingerichtet
   werden.
   Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechend dieser Bestellung
   Sprachkurse für Bewohner/innen im Alter von über 17 Jahren. Ein
   Sprachkurs umfasst zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) Deutsch pro
   Woche, aufgeteilt auf vier Tage (=
   4 x 2,5 Unterrichtsstd./Woche), und soll an jedem der Kurstage zur
   selben Uhrzeit und von der selben Lehrkraft durchgeführt werden..
   Der Sprachunterricht in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des
   Landes Hessen muss ganzjährig fortlaufend angeboten werden, auch
   während der hessischen Schulferien. Sollte der Kurs auf einen
   gesetzlichen Feiertag fallen, entfällt dieser. Der Kurs entfällt
   ebenfalls zwischen dem 24. und 31. Dezember.
   Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der
   Ausführungszeitraum beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2026. Dem
   Auftraggeber bleibt eine eventuell erforderliche Änderung des
   Leistungsbeginns vorbehalten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich
   durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem
   Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des
   Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2026 und zum
   01.02.2027 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2028. Die
   maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Diese Rahmenvereinbarung
   endet in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2
   Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erreichen ihrer Höchstabrufmenge von
   10.400 Kursstunden bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren.
   Im Falle des Einsatzes von Honorarlehrkräften verpflichtet sich der
   Auftragnehmer, der Lehrkraft ein Honorar von mindestens 45,00 Euro
   netto pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) auszuzahlen.
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
   Beginn: 01/02/2024
   Ende: 31/01/2026
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Standort Gießen
   Los-Nr.: 6
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   80580000 Veranstaltung von Sprachkursen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Vereinbarungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über
   die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als
   Zweitsprache) zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen
   Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische
   Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" in dem Standort Gießen der
   Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. In dem Standort Gießen ist
   die Unterbringung von bis zu 3.000 Asylsuchenden vorgesehen. Mit dem
   Abschluss der Rahmenvereinbarung als solcher ist weder eine
   Beauftragung der konkreten Einzelleistung, noch ein Anspruch darauf,
   verbunden. Eine konkrete Leistungsabnahmeverpflichtung auf Seiten des
   Auftraggebers besteht nicht.
   Zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von
   Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre
   Standorte" sind vom Auftragnehmer Deutschkurse in den Sprachniveaus
   - Alphabetisierung,
   - Anfänger/A1 und/oder
   - Fortgeschrittene
   durchzuführen. Die Kurse finden, außer in den Fällen der Ziffer 4
   Absatz 14 der Leistungsbeschreibung, in Präsenz am jeweiligen Standort
   der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Mindestens einer der Deutschkurse am
   Standort soll als reiner Frauenkurs angeboten werden.
   Die Anzahl und das Niveau der durchzuführenden Kurse wird vom
   Auftraggeber festgelegt und zwischen dem Auftragnehmer, der/dem
   Standortverantwortlichen und dem Dezernat 74 des Regierungspräsidiums
   Gießen bis zum 20. des Vormonats mit Wirkung für die folgenden zwei
   Monate verbindlich vereinbart. Die Laufzeit eines vereinbarten Kurses
   verlängert sich automatisch um weitere zwei Monate, wenn der Kurs nicht
   1 Monat vor Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Ein Anspruch
   auf eine bestimmte Anzahl von Kursen besteht nicht. Die Kursgröße soll
   im Monatsdurchschnitt mindestens sechs und maximal 20 Personen
   betragen. Bei Bedarf müssen in Abstimmung mit der/dem
   Standortverantwortlichen kurzfristig zusätzliche Kurse eingerichtet
   werden.
   Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechend dieser Bestellung
   Sprachkurse für Bewohner/innen im Alter von über 17 Jahren. Ein
   Sprachkurs umfasst zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) Deutsch pro
   Woche, aufgeteilt auf vier Tage (=
   4 x 2,5 Unterrichtsstd./Woche), und soll an jedem der Kurstage zur
   selben Uhrzeit und von der selben Lehrkraft durchgeführt werden..
   Der Sprachunterricht in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des
   Landes Hessen muss ganzjährig fortlaufend angeboten werden, auch
   während der hessischen Schulferien. Sollte der Kurs auf einen
   gesetzlichen Feiertag fallen, entfällt dieser. Der Kurs entfällt
   ebenfalls zwischen dem 24. und 31. Dezember.
   Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der
   Ausführungszeitraum beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2026. Dem
   Auftraggeber bleibt eine eventuell erforderliche Änderung des
   Leistungsbeginns vorbehalten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich
   durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem
   Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des
   Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2026 und zum
   01.02.2027 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2028. Die
   maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Diese Rahmenvereinbarung
   endet in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2
   Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erreichen ihrer Höchstabrufmenge von
   12.480 Kursstunden bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren.
   Im Falle des Einsatzes von Honorarlehrkräften verpflichtet sich der
   Auftragnehmer, der Lehrkraft ein Honorar von mindestens 45,00 Euro
   netto pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) auszuzahlen.
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
   Beginn: 01/02/2024
   Ende: 31/01/2026
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Standort Neustadt
   Los-Nr.: 7
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   80580000 Veranstaltung von Sprachkursen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Vereinbarungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über
   die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als
   Zweitsprache) zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen
   Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische
   Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" in dem Standort Neustadt
   der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. In dem Standort Neustadt
   ist die Unterbringung von bis zu 1.100 Asylsuchenden vorgesehen. Mit
   dem Abschluss der Rahmenvereinbarung als solcher ist weder eine
   Beauftragung der konkreten Einzelleistung, noch ein Anspruch darauf,
   verbunden. Eine konkrete Leistungsabnahmeverpflichtung auf Seiten des
   Auftraggebers besteht nicht.
   Zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von
   Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre
   Standorte" sind vom Auftragnehmer Deutschkurse in den Sprachniveaus
   - Alphabetisierung,
   - Anfänger/A1 und/oder
   - Fortgeschrittene
   durchzuführen. Die Kurse finden, außer in den Fällen der Ziffer 4
   Absatz 14 der Leistungsbeschreibung, in Präsenz am jeweiligen Standort
   der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Mindestens einer der Deutschkurse am
   Standort soll als reiner Frauenkurs angeboten werden.
   Die Anzahl und das Niveau der durchzuführenden Kurse wird vom
   Auftraggeber festgelegt und zwischen dem Auftragnehmer, der/dem
   Standortverantwortlichen und dem Dezernat 74 des Regierungspräsidiums
   Gießen bis zum 20. des Vormonats mit Wirkung für die folgenden zwei
   Monate verbindlich vereinbart. Die Laufzeit eines vereinbarten Kurses
   verlängert sich automatisch um weitere zwei Monate, wenn der Kurs nicht
   1 Monat vor Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Ein Anspruch
   auf eine bestimmte Anzahl von Kursen besteht nicht. Die Kursgröße soll
   im Monatsdurchschnitt mindestens sechs und maximal 20 Personen
   betragen. Bei Bedarf müssen in Abstimmung mit der/dem
   Standortverantwortlichen kurzfristig zusätzliche Kurse eingerichtet
   werden.
   Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechend dieser Bestellung
   Sprachkurse für Bewohner/innen im Alter von über 17 Jahren. Ein
   Sprachkurs umfasst zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) Deutsch pro
   Woche, aufgeteilt auf vier Tage (=
   4 x 2,5 Unterrichtsstd./Woche), und soll an jedem der Kurstage zur
   selben Uhrzeit und von der selben Lehrkraft durchgeführt werden..
   Der Sprachunterricht in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des
   Landes Hessen muss ganzjährig fortlaufend angeboten werden, auch
   während der hessischen Schulferien. Sollte der Kurs auf einen
   gesetzlichen Feiertag fallen, entfällt dieser. Der Kurs entfällt
   ebenfalls zwischen dem 24. und 31. Dezember.
   Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der
   Ausführungszeitraum beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2026. Dem
   Auftraggeber bleibt eine eventuell erforderliche Änderung des
   Leistungsbeginns vorbehalten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich
   durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem
   Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des
   Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2026 und zum
   01.02.2027 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2028. Die
   maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Diese Rahmenvereinbarung
   endet in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2
   Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erreichen ihrer Höchstabrufmenge von
   10.400 Kursstunden bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren.
   Im Falle des Einsatzes von Honorarlehrkräften verpflichtet sich der
   Auftragnehmer, der Lehrkraft ein Honorar von mindestens 45,00 Euro
   netto pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) auszuzahlen.
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
   Beginn: 01/02/2024
   Ende: 31/01/2026
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   - Referenzen
   Es sind bei einer Anzahl von 1 bis 3 bebotenen Losen insgesamt
   mindestens 2 einschlägige Referenzen und bei einer Anzahl von 4 bis 7
   bebotenen Losen insgesamt mindestens 4 einschlägige Referenzen über in
   den letzten 5 Jahren vom Bieter erbrachte Leistungen einzureichen
   (siehe Vordruck), welche die einschlägige Erfahrung mit vergleichbaren
   Aufträgen und deren Umsetzung in der Praxis zeigen. Referenzen sind
   somit nur dann als geeignet anzusehen, wenn damit eine einschlägige
   Erfahrung in der Erteilung von Kursen für Deutsch als Zweitsprache für
   Flüchtlinge nachgewiesen wird. Als geeignete Referenz gilt auch der
   Nachweis der Durchführung von Erstorientierungs- oder
   Integrationskursen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die
   jeweiligen Kurse müssen als Präsenzunterricht stattgefunden haben. Ein
   vergleichbarer Umfang der Referenzen mit der zu vergebenden Leistung
   ist gegeben, wenn die Erteilung der Kurse mit mindestens 10
   Wochenstunden über einen Zeitraum mindestens 6 Monaten
   (Erbringungszeitraum) fortlaufend erfolgt ist. Der Erbringungszeitraum
   von 6 Monaten kann auch durch Aufsummierung mehrerer Referenzen
   erreicht werden.
   Für den Fall, dass mehr als ein Los beboten wird, muss durch die
   vorgelegten Referenzangaben nachgewiesen werden, dass Leistungen gemäß
   den zuvor genannten Anforderungen aller nunmehr bebotenen Lose erbracht
   wurden. Dies bedeutet, dass die Angabe derselben Referenz nicht für
   mehrere Lose erfolgen kann.
   Zu den Referenzen sind jeweils folgende Angaben zu machen:
    Art der Leistung (nachvollziehbare Beschreibung der erbrachten
   Tätigkeit, aus der sich Erfahrungsspektrum und -tiefe erkennen lassen),
    Umfang der Leistung in Stunden pro Woche,
    Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) der Leistung,
    Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse,
    Erbringungszeitraum.
   - Eine formfreie, vom Bieter zu erstellende Eigenerklärung, dass
   Sprachlehrkräften, die auf Honorarbasis arbeiten, ein Honorar von 45,00
    pro Unterrichtsstunde ausgezahlt wird.
   - Erklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen (siehe Vordruck
   "Erklaerung_Eignung.pdf") Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem
   Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
   - Eine formfreie, vom Bieter zu erstellende Eigenerklärung über die
   Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Anhangs XI
   (Register) der Richtlinie 2014/24/EU (EU-Öffentliche-AuftragsvergabeRL)
   in Verbindung mit den Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft
   oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie niedergelassen
   sind; bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der
   Bietergemeinschaft einzureichen. Nach Aufforderung des Auftraggebers
   ist der tatsächliche Nachweis zu erbringen, dieser darf zu diesem
   Zeitpunkt nicht älter als 6 Monate sein.
   - Bankerklärung oder Auskunft der Creditreform oder einer
   vergleichbaren Auskunftsstelle zur finanziellen und wirtschaftlichen
   Leistungsfähigkeit des Bieters.
   Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der
   Bietergemeinschaft anzugeben.
   - Nachweis oder eine formfrei vom Bieter zu erstellende Erklärung, dass
   eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausgewiesener Deckungssumme
   für Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht bzw. im Auftragsfall
   abgeschlossen wird. Die Höhe der Mindestversicherungssumme beträgt
   3.000.000  für Personenschäden und 3.000.000  für sonstige Schäden
   (Sach- und Vermögensschäden). Der Nachweis kann durch Vorlage des
   Versicherungsscheins, durch Vorlage eines Bestätigungsschreibens der
   Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der
   Betriebshaftpflichtversicherung und ihre Laufzeit oder durch eine
   Eigenerklärung geführt werden. Bezüglich des
   Haftpflichtversicherungsnachweises muss eine Anpassung an die
   geforderte Deckungssumme gemäß der Ziffer 5 "Haftung, Abtretung von
   Ansprüchen" der Allgemeinen Vertragsbestandteile spätestens nach
   Zuschlagserteilung durch den Auftragnehmer für die Leistung erfolgen.
   Bei der Kalkulation des Angebotes ist die Höhe der geforderten
   Deckungssummen zu berücksichtigen.
   Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Deckungssummen
   insgesamt nachzuweisen.
   Im Falle der Abgabe einer Eigenerklärung ist der Nachweis für eine
   Betriebshaftpflichtversicherung im oben angegebenen Umfang unverzüglich
   nach Zuschlagserteilung durch Vorlage des Versicherungsscheins zu
   erbringen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bieter die nach § 5
   HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das
   Verfahren:
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
   Tag: 16/10/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Dem Angebot sind zusätzlich folgende Unterlagen beizufügen:
   - Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestlohn (siehe Vordruck
   "Verpflichtungserklaerung_Tariftreue.pdf");
   - Erklärung zu Russland-Sanktionen (siehe Vordruck
   "Erklaerung_RUS_Sanktionen.pdf
   - Leistungsbeschreibung und allgemeine Vertragsbestandteile
   - Angebotsschreiben
   - Leistungsverzeichnis
   Bereits mit Angebotsabgabe sind die geplanten Unterauftragnehmer,
   soweit bereits bekannt, zu benennen sowie anzugeben, welche
   Teilleistungen in welchem Umfang durch welchen Unterauftragnehmer
   ausgeführt werden sollen (Formular 235 "Verzeichnis der Leistungen
   anderer Unternehmen").
   Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der Vergabeplattform
   des Landes Hessen unter [10]www.vergabe.hessen.de kostenfrei zur
   Verfügung gestellt.
   Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird anhand des
   Zuschlagskriteriums Preis (100 %) vorgenommen.
   Vertragsstrafen:
   (1) Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen seine vertragliche
   Verpflichtung,
   a) die vereinbarte Anzahl von Sprachkursen zu erfüllen, behält sich der
   Auftraggeber bei Unterschreitung vor, eine Vertragsstrafe pro Verstoß
   in Höhe von 500,00  netto zu erheben,
   b) die geforderten Einstufungstests anzubieten, behält sich der
   Auftraggeber vor, eine Vertragsstrafe pro Verstoß in Höhe von 100,00 
   netto zu erheben
   c) Personal einzusetzen, das nicht über die vertraglich vereinbarte
   Qualifikation verfügt, behält sich der Auftraggeber vor, eine
   Vertragsstrafe pro Verstoß in Höhe von 3.000,00  netto zu erheben,
   d) Personal einzusetzen, ohne dass ein erweitertes polizeiliches
   Führungszeugnis gemäß Ziffer 2 Absatz 1 lit. b der Allgemeinen
   Vertragsbestandteile vorgelegt
   wurde, behält sich der Auftraggeber vor, eine Vertragsstrafe pro
   Verstoß in Höhe von 1.000  netto zu erheben.
   e) eine vorherige Zustimmung des Auftraggebers zum Einsatz eines
   Nachunternehmers einzuholen, behält sich der Auftraggeber vor, eine
   Vertragsstrafe pro Verstoß in Höhe von 10.000  netto zu erheben,
   f) zum Datenschutz, zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit gemäß Ziffer
   6 der Allgemeinen Vertragsbestandteile, behält sich der Auftraggeber
   vor, für jeden einzelnen Fall eines solchen Vertragsverstoßes unter
   Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine
   Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00  netto zu erheben.
   g) die in dem Schutzkonzept (Anlage 7) genannten Grundsätze
   einzuhalten, behält sich der Auftraggeber vor, pro Verstoß eine
   Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00  netto zu erheben.
   (2) Die Beweislast für fehlendes Verschulden richtet sich nach
   allgemeinen gesetzlichen Regelungen.
   (3) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auf Ersatz
   eines ihm möglicherweise entstandenen Schadens bleibt unberührt. Eine
   fällig gewordene Vertragsstrafe wird auf den Gesamtschaden angerechnet.
   Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
   (4) Der Auftraggeber ist berechtigt, verwirkte Vertragsstrafen bei den
   jeweiligen Vergütungszahlungen in Abzug zu bringen. Unabhängig davon
   ist der Auftraggeber berechtigt, die Vertragsstrafen auch noch
   nachträglich innerhalb eines Jahres nach Verwirkung geltend zu machen.
   Die Geltendmachung muss jedoch spätestens mit der letzten Zahlung unter
   diesem Vertrag erfolgen.
   (5) Die Summe aller Vertragsstrafen wird pro Vertragsjahr auf jeweils
   fünf von Hundert der jeweiligen Nettoabrechnungssumme des jeweiligen
   Vertragsjahres begrenzt. Falls der Vertrag nicht über eine vollendete
   Zahl an Vertragsjahren geschlossen wird, wird die Haftungshöchstgrenze
   für das letzte, nicht vollendete Jahr, entsprechend dem Vomhundertsatz
   der Nettoabrechnungssumme für diesen Zeitraum begrenzt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151/126603
   Fax: +49 6151/125816
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird
   ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3
   Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
   nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: HCC- Hessisches Competence Center für Neue
   Verwaltungssteuerung - Zentrale Beschaffung
   Postanschrift: Rheingaustraße 186
   Ort: Wiesbaden
   Postleitzahl: 65203
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]Beschaffung@hcc.hessen.de
   Telefon: +49 611/6939-0
   Fax: +49 611/6393-400
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/09/2023
References
   6. mailto:beschaffung@hcc.hessen.de?subject=TED
   7. https://vergabe.hessen.de/
   8. https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1881e4a76d9-66cccd7000d
94752
   9. https://vergabe.hessen.de/
  10. http://www.vergabe.hessen.de/
  11. mailto:Beschaffung@hcc.hessen.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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