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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Wiesbaden - Veranstaltung von Sprachkursen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023091509214758488 / 557112-2023
Veröffentlicht :
15.09.2023
Angebotsabgabe bis :
16.10.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Produkt-Codes :
80580000 - Veranstaltung von Sprachkursen
DE-Wiesbaden: Veranstaltung von Sprachkursen

2023/S 178/2023 557112

Soziale und andere besondere Dienstleistungen öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch das Hessische
Competence Center -Zentrale Beschaffung-
Postanschrift: Rheingaustraße 186
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [6]beschaffung@hcc.hessen.de
Telefon: +49 611/6939-0
Fax: +49 611/6939-400
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://vergabe.hessen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functi
on=_Details&TenderOID=54321-Tender-1881e4a76d9-66cccd7000d94752
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabe.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vermittlung von Sprache und Werten an mehreren Standorten der
Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen
Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2023-0221
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80580000 Veranstaltung von Sprachkursen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vermittlung von Sprache und Werten an mehreren Standorten der
Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 7
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Standort Bad Arolsen
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80580000 Veranstaltung von Sprachkursen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vereinbarungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über
die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als
Zweitsprache) zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen
Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische
Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" in dem Standort Bad Arolsen
der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. In dem Standort Bad
Arolsen ist die Unterbringung von bis zu 480 Asylsuchenden vorgesehen.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung als solcher ist weder eine
Beauftragung der konkreten Einzelleistung, noch ein Anspruch darauf,
verbunden. Eine konkrete Leistungsabnahmeverpflichtung auf Seiten des
Auftraggebers besteht nicht.

Zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von
Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre
Standorte" sind vom Auftragnehmer Deutschkurse in den Sprachniveaus

- Alphabetisierung,

- Anfänger/A1 und/oder

- Fortgeschrittene

durchzuführen. Die Kurse finden, außer in den Fällen der Ziffer 4
Absatz 14 der Leistungsbeschreibung, in Präsenz am jeweiligen Standort
der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Mindestens einer der Deutschkurse am
Standort soll als reiner Frauenkurs angeboten werden.

Die Anzahl und das Niveau der durchzuführenden Kurse wird vom
Auftraggeber festgelegt und zwischen dem Auftragnehmer, der/dem
Standortverantwortlichen und dem Dezernat 74 des Regierungspräsidiums
Gießen bis zum 20. des Vormonats mit Wirkung für die folgenden zwei
Monate verbindlich vereinbart. Die Laufzeit eines vereinbarten Kurses
verlängert sich automatisch um weitere zwei Monate, wenn der Kurs nicht
1 Monat vor Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Ein Anspruch
auf eine bestimmte Anzahl von Kursen besteht nicht. Die Kursgröße soll
im Monatsdurchschnitt mindestens sechs und maximal 20 Personen
betragen. Bei Bedarf müssen in Abstimmung mit der/dem
Standortverantwortlichen kurzfristig zusätzliche Kurse eingerichtet
werden.

Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechend dieser Bestellung
Sprachkurse für Bewohner/innen im Alter von über 17 Jahren. Ein
Sprachkurs umfasst zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) Deutsch pro
Woche, aufgeteilt auf vier Tage (=

4 x 2,5 Unterrichtsstd./Woche), und soll an jedem Kurstage zur selben
Uhrzeit und von der selben Lehrkraft durchgeführt werden.

Der Sprachunterricht in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des
Landes Hessen muss ganzjährig fortlaufend angeboten werden, auch
während der hessischen Schulferien. Sollte der Kurs auf einen
gesetzlichen Feiertag fallen, entfällt dieser. Der Kurs entfällt
ebenfalls zwischen dem 24. und 31. Dezember.

Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der
Ausführungszeitraum beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2026. Dem
Auftraggeber bleibt eine eventuell erforderliche Änderung des
Leistungsbeginns vorbehalten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich
durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem
Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des
Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2026 und zum
01.02.2027 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2028. Die
maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Diese Rahmenvereinbarung
endet in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erreichen ihrer Höchstabrufmenge von
8.320 Kursstunden bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren.

Im Falle des Einsatzes von Honorarlehrkräften verpflichtet sich der
Auftragnehmer, der Lehrkraft ein Honorar von mindestens 45,00 Euro
netto pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) auszuzahlen.
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2026
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Standort Büdingen
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80580000 Veranstaltung von Sprachkursen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vereinbarungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über
die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als
Zweitsprache) zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen
Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische
Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" in dem Standort Büdingen
der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. In dem Standort Büdingen
ist die Unterbringung von bis zu 1.000 Asylsuchenden vorgesehen. Mit
dem Abschluss der Rahmenvereinbarung als solcher ist weder eine
Beauftragung der konkreten Einzelleistung, noch ein Anspruch darauf,
verbunden. Eine konkrete Leistungsabnahmeverpflichtung auf Seiten des
Auftraggebers besteht nicht.

Zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von
Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre
Standorte" sind vom Auftragnehmer Deutschkurse in den Sprachniveaus

- Alphabetisierung,

- Anfänger/A1 und/oder

- Fortgeschrittene

durchzuführen. Die Kurse finden, außer in den Fällen der Ziffer 4
Absatz 14 der Leistungsbeschreibung, in Präsenz am jeweiligen Standort
der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Mindestens einer der Deutschkurse am
Standort soll als reiner Frauenkurs angeboten werden.

Die Anzahl und das Niveau der durchzuführenden Kurse wird vom
Auftraggeber festgelegt und zwischen dem Auftragnehmer, der/dem
Standortverantwortlichen und dem Dezernat 74 des Regierungspräsidiums
Gießen bis zum 20. des Vormonats mit Wirkung für die folgenden zwei
Monate verbindlich vereinbart. Die Laufzeit eines vereinbarten Kurses
verlängert sich automatisch um weitere zwei Monate, wenn der Kurs nicht
1 Monat vor Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Ein Anspruch
auf eine bestimmte Anzahl von Kursen besteht nicht. Die Kursgröße soll
im Monatsdurchschnitt mindestens sechs und maximal 20 Personen
betragen. Bei Bedarf müssen in Abstimmung mit der/dem
Standortverantwortlichen kurzfristig zusätzliche Kurse eingerichtet
werden.

Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechend dieser Bestellung
Sprachkurse für Bewohner/innen im Alter von über 17 Jahren. Ein
Sprachkurs umfasst zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) Deutsch pro
Woche, aufgeteilt auf vier Tage (=

4 x 2,5 Unterrichtsstd./Woche), und soll an jedem der Kurstage zur
selben Uhrzeit und von der selben Lehrkraft durchgeführt werden.

Der Sprachunterricht in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des
Landes Hessen muss ganzjährig fortlaufend angeboten werden, auch
während der hessischen Schulferien. Sollte der Kurs auf einen
gesetzlichen Feiertag fallen, entfällt dieser. Der Kurs entfällt
ebenfalls zwischen dem 24. und 31. Dezember.

Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der
Ausführungszeitraum beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2026. Dem
Auftraggeber bleibt eine eventuell erforderliche Änderung des
Leistungsbeginns vorbehalten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich
durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem
Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des
Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2026 und zum
01.02.2027 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2028. Die
maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Diese Rahmenvereinbarung
endet in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erreichen ihrer Höchstabrufmenge von
10.400 Kursstunden bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren.

Im Falle des Einsatzes von Honorarlehrkräften verpflichtet sich der
Auftragnehmer, der Lehrkraft ein Honorar von mindestens 45,00 Euro
netto pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) auszuzahlen.
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2026
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Standort Darmstadt (Kelley Barracks)
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80580000 Veranstaltung von Sprachkursen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vereinbarungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über
die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als
Zweitsprache) zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen
Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische
Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" in dem Standort Darmstadt
(Kelley Barracks) der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. In dem
Standort Darmstadt (Kelley Barracks) ist die Unterbringung von bis zu
950 Asylsuchenden vorgesehen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung
als solcher ist weder eine Beauftragung der konkreten Einzelleistung,
noch ein Anspruch darauf, verbunden. Eine konkrete
Leistungsabnahmeverpflichtung auf Seiten des Auftraggebers besteht
nicht.

Zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von
Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre
Standorte" sind vom Auftragnehmer Deutschkurse in den Sprachniveaus

- Alphabetisierung,

- Anfänger/A1 und/oder

- Fortgeschrittene

durchzuführen. Die Kurse finden, außer in den Fällen der Ziffer 4
Absatz 14 der Leistungsbeschreibung, in Präsenz am jeweiligen Standort
der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Mindestens einer der Deutschkurse am
Standort soll als reiner Frauenkurs angeboten werden.

Die Anzahl und das Niveau der durchzuführenden Kurse wird vom
Auftraggeber festgelegt und zwischen dem Auftragnehmer, der/dem
Standortverantwortlichen und dem Dezernat 74 des Regierungspräsidiums
Gießen bis zum 20. des Vormonats mit Wirkung für die folgenden zwei
Monate verbindlich vereinbart. Die Laufzeit eines vereinbarten Kurses
verlängert sich automatisch um weitere zwei Monate, wenn der Kurs nicht
1 Monat vor Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Ein Anspruch
auf eine bestimmte Anzahl von Kursen besteht nicht. Die Kursgröße soll
im Monatsdurchschnitt mindestens sechs und maximal 20 Personen
betragen. Bei Bedarf müssen in Abstimmung mit der/dem
Standortverantwortlichen kurzfristig zusätzliche Kurse eingerichtet
werden.

Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechend dieser Bestellung
Sprachkurse für Bewohner/innen im Alter von über 17 Jahren. Ein
Sprachkurs umfasst zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) Deutsch pro
Woche, aufgeteilt auf vier Tage (=

4 x 2,5 Unterrichtsstd./Woche), und soll an jedem der Kurstage zur
selben Uhrzeit und von der selben Lehrkraft durchgeführt werden.

Der Sprachunterricht in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des
Landes Hessen muss ganzjährig fortlaufend angeboten werden, auch
während der hessischen Schulferien. Sollte der Kurs auf einen
gesetzlichen Feiertag fallen, entfällt dieser. Der Kurs entfällt
ebenfalls zwischen dem 24. und 31. Dezember.

Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der
Ausführungszeitraum beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2026. Dem
Auftraggeber bleibt eine eventuell erforderliche Änderung des
Leistungsbeginns vorbehalten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich
durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem
Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des
Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2026 und zum
01.02.2027 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2028. Die
maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Diese Rahmenvereinbarung
endet in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erreichen ihrer Höchstabrufmenge von
10.400 Kursstunden bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren.

Im Falle des Einsatzes von Honorarlehrkräften verpflichtet sich der
Auftragnehmer, der Lehrkraft ein Honorar von mindestens 45,00 Euro
netto pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) auszuzahlen.
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2026
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Standort Friedberg
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80580000 Veranstaltung von Sprachkursen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vereinbarungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über
die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als
Zweitsprache) zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen
Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische
Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" in dem Standort Friedberg
der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. In dem Standort
Friedberg ist die Unterbringung von bis zu 1.350 Asylsuchenden
vorgesehen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung als solcher ist
weder eine Beauftragung der konkreten Einzelleistung, noch ein Anspruch
darauf, verbunden. Eine konkrete Leistungsabnahmeverpflichtung auf
Seiten des Auftraggebers besteht nicht.

Zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von
Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre
Standorte" sind vom Auftragnehmer Deutschkurse in den Sprachniveaus

- Alphabetisierung,

- Anfänger/A1 und/oder

- Fortgeschrittene

durchzuführen. Die Kurse finden, außer in den Fällen der Ziffer 4
Absatz 14 der Leistungsbeschreibung, in Präsenz am jeweiligen Standort
der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Mindestens einer der Deutschkurse am
Standort soll als reiner Frauenkurs angeboten werden.

Die Anzahl und das Niveau der durchzuführenden Kurse wird vom
Auftraggeber festgelegt und zwischen dem Auftragnehmer, der/dem
Standortverantwortlichen und dem Dezernat 74 des Regierungspräsidiums
Gießen bis zum 20. des Vormonats mit Wirkung für die folgenden zwei
Monate verbindlich vereinbart. Die Laufzeit eines vereinbarten Kurses
verlängert sich automatisch um weitere zwei Monate, wenn der Kurs nicht
1 Monat vor Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Ein Anspruch
auf eine bestimmte Anzahl von Kursen besteht nicht. Die Kursgröße soll
im Monatsdurchschnitt mindestens sechs und maximal 20 Personen
betragen. Bei Bedarf müssen in Abstimmung mit der/dem
Standortverantwortlichen kurzfristig zusätzliche Kurse eingerichtet
werden.

Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechend dieser Bestellung
Sprachkurse für Bewohner/innen im Alter von über 17 Jahren. Ein
Sprachkurs umfasst zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) Deutsch pro
Woche, aufgeteilt auf vier Tage (=

4 x 2,5 Unterrichtsstd./Woche), und soll an jedem der Kurstage zur
selben Uhrzeit und von der selben Lehrkraft durchgeführt werden..

Der Sprachunterricht in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des
Landes Hessen muss ganzjährig fortlaufend angeboten werden, auch
während der hessischen Schulferien. Sollte der Kurs auf einen
gesetzlichen Feiertag fallen, entfällt dieser. Der Kurs entfällt
ebenfalls zwischen dem 24. und 31. Dezember.

Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der
Ausführungszeitraum beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2026. Dem
Auftraggeber bleibt eine eventuell erforderliche Änderung des
Leistungsbeginns vorbehalten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich
durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem
Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des
Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2026 und zum
01.02.2027 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2028. Die
maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Diese Rahmenvereinbarung
endet in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erreichen ihrer Höchstabrufmenge von
10.400 Kursstunden bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren.

Im Falle des Einsatzes von Honorarlehrkräften verpflichtet sich der
Auftragnehmer, der Lehrkraft ein Honorar von mindestens 45,00 Euro
netto pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) auszuzahlen.
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2026
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Standort Fuldatal Rothwesten
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80580000 Veranstaltung von Sprachkursen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vereinbarungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über
die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als
Zweitsprache) zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen
Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische
Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" in dem Standort Fuldatal
Rothwesten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. In dem
Standort Fuldatal Rothwesten ist die Unterbringung von bis zu 750
Asylsuchenden vorgesehen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung als
solcher ist weder eine Beauftragung der konkreten Einzelleistung, noch
ein Anspruch darauf, verbunden. Eine konkrete
Leistungsabnahmeverpflichtung auf Seiten des Auftraggebers besteht
nicht.

Zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von
Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre
Standorte" sind vom Auftragnehmer Deutschkurse in den Sprachniveaus

- Alphabetisierung,

- Anfänger/A1 und/oder

- Fortgeschrittene

durchzuführen. Die Kurse finden, außer in den Fällen der Ziffer 4
Absatz 14 der Leistungsbeschreibung, in Präsenz am jeweiligen Standort
der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Mindestens einer der Deutschkurse am
Standort soll als reiner Frauenkurs angeboten werden.

Die Anzahl und das Niveau der durchzuführenden Kurse wird vom
Auftraggeber festgelegt und zwischen dem Auftragnehmer, der/dem
Standortverantwortlichen und dem Dezernat 74 des Regierungspräsidiums
Gießen bis zum 20. des Vormonats mit Wirkung für die folgenden zwei
Monate verbindlich vereinbart. Die Laufzeit eines vereinbarten Kurses
verlängert sich automatisch um weitere zwei Monate, wenn der Kurs nicht
1 Monat vor Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Ein Anspruch
auf eine bestimmte Anzahl von Kursen besteht nicht. Die Kursgröße soll
im Monatsdurchschnitt mindestens sechs und maximal 20 Personen
betragen. Bei Bedarf müssen in Abstimmung mit der/dem
Standortverantwortlichen kurzfristig zusätzliche Kurse eingerichtet
werden.

Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechend dieser Bestellung
Sprachkurse für Bewohner/innen im Alter von über 17 Jahren. Ein
Sprachkurs umfasst zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) Deutsch pro
Woche, aufgeteilt auf vier Tage (=

4 x 2,5 Unterrichtsstd./Woche), und soll an jedem der Kurstage zur
selben Uhrzeit und von der selben Lehrkraft durchgeführt werden..

Der Sprachunterricht in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des
Landes Hessen muss ganzjährig fortlaufend angeboten werden, auch
während der hessischen Schulferien. Sollte der Kurs auf einen
gesetzlichen Feiertag fallen, entfällt dieser. Der Kurs entfällt
ebenfalls zwischen dem 24. und 31. Dezember.

Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der
Ausführungszeitraum beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2026. Dem
Auftraggeber bleibt eine eventuell erforderliche Änderung des
Leistungsbeginns vorbehalten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich
durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem
Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des
Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2026 und zum
01.02.2027 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2028. Die
maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Diese Rahmenvereinbarung
endet in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erreichen ihrer Höchstabrufmenge von
10.400 Kursstunden bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren.

Im Falle des Einsatzes von Honorarlehrkräften verpflichtet sich der
Auftragnehmer, der Lehrkraft ein Honorar von mindestens 45,00 Euro
netto pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) auszuzahlen.
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2026
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Standort Gießen
Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80580000 Veranstaltung von Sprachkursen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vereinbarungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über
die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als
Zweitsprache) zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen
Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische
Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" in dem Standort Gießen der
Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. In dem Standort Gießen ist
die Unterbringung von bis zu 3.000 Asylsuchenden vorgesehen. Mit dem
Abschluss der Rahmenvereinbarung als solcher ist weder eine
Beauftragung der konkreten Einzelleistung, noch ein Anspruch darauf,
verbunden. Eine konkrete Leistungsabnahmeverpflichtung auf Seiten des
Auftraggebers besteht nicht.

Zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von
Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre
Standorte" sind vom Auftragnehmer Deutschkurse in den Sprachniveaus

- Alphabetisierung,

- Anfänger/A1 und/oder

- Fortgeschrittene

durchzuführen. Die Kurse finden, außer in den Fällen der Ziffer 4
Absatz 14 der Leistungsbeschreibung, in Präsenz am jeweiligen Standort
der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Mindestens einer der Deutschkurse am
Standort soll als reiner Frauenkurs angeboten werden.

Die Anzahl und das Niveau der durchzuführenden Kurse wird vom
Auftraggeber festgelegt und zwischen dem Auftragnehmer, der/dem
Standortverantwortlichen und dem Dezernat 74 des Regierungspräsidiums
Gießen bis zum 20. des Vormonats mit Wirkung für die folgenden zwei
Monate verbindlich vereinbart. Die Laufzeit eines vereinbarten Kurses
verlängert sich automatisch um weitere zwei Monate, wenn der Kurs nicht
1 Monat vor Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Ein Anspruch
auf eine bestimmte Anzahl von Kursen besteht nicht. Die Kursgröße soll
im Monatsdurchschnitt mindestens sechs und maximal 20 Personen
betragen. Bei Bedarf müssen in Abstimmung mit der/dem
Standortverantwortlichen kurzfristig zusätzliche Kurse eingerichtet
werden.

Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechend dieser Bestellung
Sprachkurse für Bewohner/innen im Alter von über 17 Jahren. Ein
Sprachkurs umfasst zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) Deutsch pro
Woche, aufgeteilt auf vier Tage (=

4 x 2,5 Unterrichtsstd./Woche), und soll an jedem der Kurstage zur
selben Uhrzeit und von der selben Lehrkraft durchgeführt werden..

Der Sprachunterricht in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des
Landes Hessen muss ganzjährig fortlaufend angeboten werden, auch
während der hessischen Schulferien. Sollte der Kurs auf einen
gesetzlichen Feiertag fallen, entfällt dieser. Der Kurs entfällt
ebenfalls zwischen dem 24. und 31. Dezember.

Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der
Ausführungszeitraum beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2026. Dem
Auftraggeber bleibt eine eventuell erforderliche Änderung des
Leistungsbeginns vorbehalten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich
durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem
Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des
Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2026 und zum
01.02.2027 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2028. Die
maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Diese Rahmenvereinbarung
endet in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erreichen ihrer Höchstabrufmenge von
12.480 Kursstunden bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren.

Im Falle des Einsatzes von Honorarlehrkräften verpflichtet sich der
Auftragnehmer, der Lehrkraft ein Honorar von mindestens 45,00 Euro
netto pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) auszuzahlen.
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2026
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Standort Neustadt
Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80580000 Veranstaltung von Sprachkursen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vereinbarungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über
die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als
Zweitsprache) zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen
Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische
Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" in dem Standort Neustadt
der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. In dem Standort Neustadt
ist die Unterbringung von bis zu 1.100 Asylsuchenden vorgesehen. Mit
dem Abschluss der Rahmenvereinbarung als solcher ist weder eine
Beauftragung der konkreten Einzelleistung, noch ein Anspruch darauf,
verbunden. Eine konkrete Leistungsabnahmeverpflichtung auf Seiten des
Auftraggebers besteht nicht.

Zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von
Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre
Standorte" sind vom Auftragnehmer Deutschkurse in den Sprachniveaus

- Alphabetisierung,

- Anfänger/A1 und/oder

- Fortgeschrittene

durchzuführen. Die Kurse finden, außer in den Fällen der Ziffer 4
Absatz 14 der Leistungsbeschreibung, in Präsenz am jeweiligen Standort
der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Mindestens einer der Deutschkurse am
Standort soll als reiner Frauenkurs angeboten werden.

Die Anzahl und das Niveau der durchzuführenden Kurse wird vom
Auftraggeber festgelegt und zwischen dem Auftragnehmer, der/dem
Standortverantwortlichen und dem Dezernat 74 des Regierungspräsidiums
Gießen bis zum 20. des Vormonats mit Wirkung für die folgenden zwei
Monate verbindlich vereinbart. Die Laufzeit eines vereinbarten Kurses
verlängert sich automatisch um weitere zwei Monate, wenn der Kurs nicht
1 Monat vor Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Ein Anspruch
auf eine bestimmte Anzahl von Kursen besteht nicht. Die Kursgröße soll
im Monatsdurchschnitt mindestens sechs und maximal 20 Personen
betragen. Bei Bedarf müssen in Abstimmung mit der/dem
Standortverantwortlichen kurzfristig zusätzliche Kurse eingerichtet
werden.

Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechend dieser Bestellung
Sprachkurse für Bewohner/innen im Alter von über 17 Jahren. Ein
Sprachkurs umfasst zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) Deutsch pro
Woche, aufgeteilt auf vier Tage (=

4 x 2,5 Unterrichtsstd./Woche), und soll an jedem der Kurstage zur
selben Uhrzeit und von der selben Lehrkraft durchgeführt werden..

Der Sprachunterricht in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des
Landes Hessen muss ganzjährig fortlaufend angeboten werden, auch
während der hessischen Schulferien. Sollte der Kurs auf einen
gesetzlichen Feiertag fallen, entfällt dieser. Der Kurs entfällt
ebenfalls zwischen dem 24. und 31. Dezember.

Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der
Ausführungszeitraum beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2026. Dem
Auftraggeber bleibt eine eventuell erforderliche Änderung des
Leistungsbeginns vorbehalten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich
durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem
Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des
Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2026 und zum
01.02.2027 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2028. Die
maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Diese Rahmenvereinbarung
endet in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erreichen ihrer Höchstabrufmenge von
10.400 Kursstunden bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren.

Im Falle des Einsatzes von Honorarlehrkräften verpflichtet sich der
Auftragnehmer, der Lehrkraft ein Honorar von mindestens 45,00 Euro
netto pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) auszuzahlen.
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2026
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

- Referenzen

Es sind bei einer Anzahl von 1 bis 3 bebotenen Losen insgesamt
mindestens 2 einschlägige Referenzen und bei einer Anzahl von 4 bis 7
bebotenen Losen insgesamt mindestens 4 einschlägige Referenzen über in
den letzten 5 Jahren vom Bieter erbrachte Leistungen einzureichen
(siehe Vordruck), welche die einschlägige Erfahrung mit vergleichbaren
Aufträgen und deren Umsetzung in der Praxis zeigen. Referenzen sind
somit nur dann als geeignet anzusehen, wenn damit eine einschlägige
Erfahrung in der Erteilung von Kursen für Deutsch als Zweitsprache für
Flüchtlinge nachgewiesen wird. Als geeignete Referenz gilt auch der
Nachweis der Durchführung von Erstorientierungs- oder
Integrationskursen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die
jeweiligen Kurse müssen als Präsenzunterricht stattgefunden haben. Ein
vergleichbarer Umfang der Referenzen mit der zu vergebenden Leistung
ist gegeben, wenn die Erteilung der Kurse mit mindestens 10
Wochenstunden über einen Zeitraum mindestens 6 Monaten
(Erbringungszeitraum) fortlaufend erfolgt ist. Der Erbringungszeitraum
von 6 Monaten kann auch durch Aufsummierung mehrerer Referenzen
erreicht werden.

Für den Fall, dass mehr als ein Los beboten wird, muss durch die
vorgelegten Referenzangaben nachgewiesen werden, dass Leistungen gemäß
den zuvor genannten Anforderungen aller nunmehr bebotenen Lose erbracht
wurden. Dies bedeutet, dass die Angabe derselben Referenz nicht für
mehrere Lose erfolgen kann.

Zu den Referenzen sind jeweils folgende Angaben zu machen:

Art der Leistung (nachvollziehbare Beschreibung der erbrachten
Tätigkeit, aus der sich Erfahrungsspektrum und -tiefe erkennen lassen),

Umfang der Leistung in Stunden pro Woche,

Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) der Leistung,

Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse,

Erbringungszeitraum.

- Eine formfreie, vom Bieter zu erstellende Eigenerklärung, dass
Sprachlehrkräften, die auf Honorarbasis arbeiten, ein Honorar von 45,00
pro Unterrichtsstunde ausgezahlt wird.

- Erklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen (siehe Vordruck
"Erklaerung_Eignung.pdf") Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

- Eine formfreie, vom Bieter zu erstellende Eigenerklärung über die
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Anhangs XI
(Register) der Richtlinie 2014/24/EU (EU-Öffentliche-AuftragsvergabeRL)
in Verbindung mit den Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft
oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie niedergelassen
sind; bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft einzureichen. Nach Aufforderung des Auftraggebers
ist der tatsächliche Nachweis zu erbringen, dieser darf zu diesem
Zeitpunkt nicht älter als 6 Monate sein.

- Bankerklärung oder Auskunft der Creditreform oder einer
vergleichbaren Auskunftsstelle zur finanziellen und wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit des Bieters.

Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft anzugeben.

- Nachweis oder eine formfrei vom Bieter zu erstellende Erklärung, dass
eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausgewiesener Deckungssumme
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht bzw. im Auftragsfall
abgeschlossen wird. Die Höhe der Mindestversicherungssumme beträgt
3.000.000 für Personenschäden und 3.000.000 für sonstige Schäden
(Sach- und Vermögensschäden). Der Nachweis kann durch Vorlage des
Versicherungsscheins, durch Vorlage eines Bestätigungsschreibens der
Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der
Betriebshaftpflichtversicherung und ihre Laufzeit oder durch eine
Eigenerklärung geführt werden. Bezüglich des
Haftpflichtversicherungsnachweises muss eine Anpassung an die
geforderte Deckungssumme gemäß der Ziffer 5 "Haftung, Abtretung von
Ansprüchen" der Allgemeinen Vertragsbestandteile spätestens nach
Zuschlagserteilung durch den Auftragnehmer für die Leistung erfolgen.
Bei der Kalkulation des Angebotes ist die Höhe der geforderten
Deckungssummen zu berücksichtigen.

Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Deckungssummen
insgesamt nachzuweisen.

Im Falle der Abgabe einer Eigenerklärung ist der Nachweis für eine
Betriebshaftpflichtversicherung im oben angegebenen Umfang unverzüglich
nach Zuschlagserteilung durch Vorlage des Versicherungsscheins zu
erbringen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bieter die nach § 5
HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das
Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
/ Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 16/10/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Dem Angebot sind zusätzlich folgende Unterlagen beizufügen:

- Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestlohn (siehe Vordruck
"Verpflichtungserklaerung_Tariftreue.pdf");

- Erklärung zu Russland-Sanktionen (siehe Vordruck
"Erklaerung_RUS_Sanktionen.pdf

- Leistungsbeschreibung und allgemeine Vertragsbestandteile

- Angebotsschreiben

- Leistungsverzeichnis

Bereits mit Angebotsabgabe sind die geplanten Unterauftragnehmer,
soweit bereits bekannt, zu benennen sowie anzugeben, welche
Teilleistungen in welchem Umfang durch welchen Unterauftragnehmer
ausgeführt werden sollen (Formular 235 "Verzeichnis der Leistungen
anderer Unternehmen").

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der Vergabeplattform
des Landes Hessen unter [10]www.vergabe.hessen.de kostenfrei zur
Verfügung gestellt.

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird anhand des
Zuschlagskriteriums Preis (100 %) vorgenommen.

Vertragsstrafen:

(1) Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen seine vertragliche
Verpflichtung,

a) die vereinbarte Anzahl von Sprachkursen zu erfüllen, behält sich der
Auftraggeber bei Unterschreitung vor, eine Vertragsstrafe pro Verstoß
in Höhe von 500,00 netto zu erheben,

b) die geforderten Einstufungstests anzubieten, behält sich der
Auftraggeber vor, eine Vertragsstrafe pro Verstoß in Höhe von 100,00
netto zu erheben

c) Personal einzusetzen, das nicht über die vertraglich vereinbarte
Qualifikation verfügt, behält sich der Auftraggeber vor, eine
Vertragsstrafe pro Verstoß in Höhe von 3.000,00 netto zu erheben,

d) Personal einzusetzen, ohne dass ein erweitertes polizeiliches
Führungszeugnis gemäß Ziffer 2 Absatz 1 lit. b der Allgemeinen
Vertragsbestandteile vorgelegt

wurde, behält sich der Auftraggeber vor, eine Vertragsstrafe pro
Verstoß in Höhe von 1.000 netto zu erheben.

e) eine vorherige Zustimmung des Auftraggebers zum Einsatz eines
Nachunternehmers einzuholen, behält sich der Auftraggeber vor, eine
Vertragsstrafe pro Verstoß in Höhe von 10.000 netto zu erheben,

f) zum Datenschutz, zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit gemäß Ziffer
6 der Allgemeinen Vertragsbestandteile, behält sich der Auftraggeber
vor, für jeden einzelnen Fall eines solchen Vertragsverstoßes unter
Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine
Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 netto zu erheben.

g) die in dem Schutzkonzept (Anlage 7) genannten Grundsätze
einzuhalten, behält sich der Auftraggeber vor, pro Verstoß eine
Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 netto zu erheben.

(2) Die Beweislast für fehlendes Verschulden richtet sich nach
allgemeinen gesetzlichen Regelungen.

(3) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auf Ersatz
eines ihm möglicherweise entstandenen Schadens bleibt unberührt. Eine
fällig gewordene Vertragsstrafe wird auf den Gesamtschaden angerechnet.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

(4) Der Auftraggeber ist berechtigt, verwirkte Vertragsstrafen bei den
jeweiligen Vergütungszahlungen in Abzug zu bringen. Unabhängig davon
ist der Auftraggeber berechtigt, die Vertragsstrafen auch noch
nachträglich innerhalb eines Jahres nach Verwirkung geltend zu machen.
Die Geltendmachung muss jedoch spätestens mit der letzten Zahlung unter
diesem Vertrag erfolgen.

(5) Die Summe aller Vertragsstrafen wird pro Vertragsjahr auf jeweils
fünf von Hundert der jeweiligen Nettoabrechnungssumme des jeweiligen
Vertragsjahres begrenzt. Falls der Vertrag nicht über eine vollendete
Zahl an Vertragsjahren geschlossen wird, wird die Haftungshöchstgrenze
für das letzte, nicht vollendete Jahr, entsprechend dem Vomhundertsatz
der Nettoabrechnungssumme für diesen Zeitraum begrenzt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 6151/125816
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird
ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: HCC- Hessisches Competence Center für Neue
Verwaltungssteuerung - Zentrale Beschaffung
Postanschrift: Rheingaustraße 186
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [11]Beschaffung@hcc.hessen.de
Telefon: +49 611/6939-0
Fax: +49 611/6393-400
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/09/2023

References

6. mailto:beschaffung@hcc.hessen.de?subject=TED
7. https://vergabe.hessen.de/
8. https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1881e4a76d9-66cccd7000d
94752
9. https://vergabe.hessen.de/
10. http://www.vergabe.hessen.de/
11. mailto:Beschaffung@hcc.hessen.de?subject=TED

 
 
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