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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Berlin
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Technische Beratung und Konstruktionsberatung
Dokument Nr...: 556976-2023 (ID: 2023091509212458404)
Veröffentlicht: 15.09.2023
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  DE-Berlin: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   2023/S 178/2023 556976
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und
   -bau GmbH
   Postanschrift: Zimmerstr. 54
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10117
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe@deges.de
   Telefon: +49 30-20243-222
   Fax: +49 30-20243-791
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.deges.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://vergabe.deges.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functio
   n=_Details&TenderOID=54321-Tender-18a6fa02e2f-108639b374f71d4a
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://vergabe.deges.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   A5/A66/A648, VKE C383, Planung Nordwestkreuz Frankfurt, Objektplanung
   Lph 2-4; Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 1-2; inkl.
   BIM-Methodik
   Referenznummer der Bekanntmachung: AC38310302-1
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   A5/A66A648, VKE C383, Westkreuz Frankfurt bis Nordwestkreuz Frankfurt,
   Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 2 bis 4 gem. § 47 HOAI 2013 +
   Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1 + 2 gem. §§ 43,
   51 HOAI 2013 einschl. Bes. Leistungen
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   71310000 Technische Beratung und Konstruktionsberatung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Frankfurt am Main, Kreisfreie
   Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant im
   Auftrag der Bundes-republik Deutschland, vertreten durch die Autobahn
   GmbH des Bundes die Modernisierung der Au-tobahnkreuze Westkreuz und
   Nordwestkreuz Frankfurt a. M. sowie die Anpassung der unmittelbar
   angrenzenden Streckenabschnitte der Autobahnen A 5, A 648 und A 66.
   Neben ihrer kontinentalen Verbindungsfunktion ist die A 5 Teil des
   Autobahnringes um das Oberzentrum Frankfurt am Main.
   Die derzeitigen und insbesondere die prognostizierten Verkehrsstärken
   sind mit den vorhandenen Querschnitten und der Knotenpunktgeometrie
   nicht zu bewältigen. Die Verkehrssicherheit ist stark eingeschränkt und
   die Störanfälligkeit hoch. Mit einer Erweiterung der Fahrstreifen und
   der bauli-chen Umgestaltung der Autobahnkreuze werden sich die
   Verkehrsqualität und die Verkehrssicher-heit deutlich verbessern.
   Die Autobahnkreuze sind verkehrlich maßgeblich für die Gesamtabwicklung
   der prognostizierten Verkehrsmengen. Die grundsätzlichen
   Rahmenbedingungen und die erforderliche Fahrstreifenanzahl für die
   Abwicklung der prognostizierten Verkehrsmengen wurden im Rahmen einer
   verkehrstechni-schen Analyse ermittelt. Die Untersuchung
   berücksichtigte ebenso die die angrenzenden Autobahn-abschnitte der A
   66 und A 648.
   Im Anschluss wurden im Rahmen einer vertiefenden Machbarkeitsstudie
   (Kocks 2021) planerische und technisch umsetzbare Lösungen, unter
   Berücksichtigung einer optimierten Trassierung und un-ter Beachtung der
   räumlichen Restriktionen sowie der baulichen Abhängigkeiten erarbeitet.
   Auf-grund der erhöhten Anforderungen an den Lärmschutz, die mit der
   Einführung der RLS 19 verbun-den sind, wurden im Rahmen einer
   lärmtechnischen Untersuchung (CS-Plan 2021) verschiedene
   Lärmschutzmaßnahmen für den gesamten Untersuchungsraum vom Westkreuz
   bis zum Nordwest-kreuz untersucht und bewertet. Auf dieser Basis wurden
   im Rahmen einer vertiefenden Machbar-keitsuntersuchung (Schüssler-Plan
   2022) die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen hinsichtlich ih-rer
   technischen Umsetzbarkeit, hier insbesondere im Bereich südlich des
   Westkreuzes, überprüft. Der Bereich um das Nordwestkreuz ist aus
   lärmtechnischer Sicht weniger kritisch einzuschätzen und kann mit
   konventionellen Lärmschutzmaßnahmen geplant werden.
   Die vorliegende Planungsaufgabe umfasst die Vorplanung (teilweise),
   Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung für das Nordwestkreuz Frankfurt
   und der sich anschließenden Auto-bahnabschnitte der A 5 und A 66 sowie
   erforderliche Anpassungen im nachgeordneten Netz (z. B. L 3005).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   - Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 45 (4) Nrn. 2
   und 4 VgV) [nur Mindeststandard]
   - Fachliche Eignung nach § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV: [60 v.H.]
   Die gem. Ziffern III.1.3) und III.2.3) vorzulegenden Unterlagen und
   Angaben werden wie folgt gewichtet:
   § 46 (3) 2) VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung
   verantwortlichen Personen
   Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen:
   MA 1: Objektplanung Verkehrsanlagen [40 v.H.]
   MA 2: Objektplanung Ingenieurbauwerke [40 v.H.]
   MA 3: Fachplanung Tragwerksplanung [Nur Mindeststandard]
   MA 4: BIM-Gesamtkoordinator [20 v.H.]
   mit folgender Unterwichtung:
   berufliche Eignung (Berufserfahrung) 20 v.H.
   Referenzprojekte 80 v.H.
   § 46 (3) 1) VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare
   Referenzprojekte in den letzten drei Jahren: [nur Mindeststandard]
   § 46 (3) 6) VgV: Technische Leitung: [40 v.H.]
   mit folgender Unterwichtung:
   berufliche Eignung (Berufserfahrung) 20 v.H.
   Referenzprojekte 80 v.H.
   § 46 (3) 8) VgV: Personalbestand des Bewerbers in den letzten drei
   Jahren: [nur Mindeststandard]
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem
   Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der
   Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
   A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
   Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §
   129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
   B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
   Vermögenswerte)
   C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
   verwaltet werden.
   D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
   Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag
   verwaltet werden.
   E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des
   EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung
   internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten
   Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
   Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und
   Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
   F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr)
   G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes
   zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der
   Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
   verwaltet werden.
   Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
   gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer
   rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter
   zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung
   der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts-
   oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten
   einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig
   verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB
   sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
   - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
   geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
   oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
   rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation
   befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]
   - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
   Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in
   Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
   - dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine
   schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].
   - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
   Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
   wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
   Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
   Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren
   satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- /
   Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt,
   wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird,
   dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person
   gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der
   Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
   eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre
   Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten
   Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung
   von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben
   sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3,0 Mio.
   EUR für Personen und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden wird als
   Mindeststandard gefordert. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere
   Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe
   Teilnahmeunterlagen).
   Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 (3) Nrn. 1 bis 10
   VgV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.
   Der Teilnahmeantrag ist zu verwenden.
   § 46 (3) 2 VgV): Berufliche Befähigung der für die Leistung
   verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die
   Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
   § 46 (3) 1 VgV): Angaben des Bewerbers über vergleichbare
   Referenzprojekte. Zum Nachweis der vergleichbaren Referenzprojekte in
   den letzten 3 Jahren werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen
   gefordert.
   § 46 (3) 6 VgV): Angaben über die Technische Leitung. Zum Nachweis der
   Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
   § 46 (3) 8 VgV): Personalbestand in den letzten 3 Jahren. Zum Nachweis
   werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
   § 46 (3) Nr. 10 VgV): Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis
   werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   zu § 46 (3) 2 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
   berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen
   bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen).
   zu § 46 (3) 1 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
   Referenzprojekte bestimmten Mindeststandards genügen (siehe
   Teilnahmeunterlagen).
   zu § 46 (3) 6 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
   berufliche Befähigung der technischen Leitung bestimmten
   Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen).
   zu § 46 (3) 8 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den
   letzten 3 Jahren einen durchschnittlichen Personalbestand in einer
   Mindestanzahl nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).
   zu § 46 (3) 10 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von
   ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die
   übernommenen Leistungen genügen (siehe Teilnahmeunterlagen).
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 13/10/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom
   Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die
   Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise
   der Bekanntmachung zusammen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
   Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
   Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: DEGES - Abt. R5
   Postanschrift: Zimmerstraße 54
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10117
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabe@deges.de
   Telefon: +49 03020243222
   Fax: +49 03020243791
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/09/2023
References
   6. mailto:vergabe@deges.de?subject=TED
   7. https://www.deges.de/
   8. https://vergabe.deges.de/
   9. https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18a6fa02e2f-108639b374f7
1d4a
  10. https://vergabe.deges.de/
  11. mailto:vergabe@deges.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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