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Ausschreibung: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie - DE-Kiel
Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
Elektrizität
Stromversorgung
Dokument Nr...: 555891-2023 (ID: 2023091509155657296)
Veröffentlicht: 15.09.2023
*
DE-Kiel: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
2023/S 178/2023 555891
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Schleswig-Holstein und Träger der
öffentlichen Verwaltung, vertreten durch die Gebäudemanagement
Schleswig-Holstein AöR.
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Denise Bauer, GB Beschaffung, FB Vergabewesen
E-Mail: [6]denise.bauer@gmsh.de
Telefon: +49 4315991517
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.gmsh.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom)
für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltung des
Landes Schleswig-Holstein
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09300000 Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie
(Ökostrom) für Liegenschaften und Anlagen von Trägern öffentlicher
Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein als
Vollstromversorgung.
Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde
Strom regenerativ wurde und der nicht bereits nach den Regelungen des
EEG oder des KWKG oder sonstiger Regelungen gefördert wurde / wird.
Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden in 10 Regional- und Einzellose
unterteilt.
Insgesamt handelt es sich um ca. 4.874 Abnahmestellen mit einem
Referenzverbrauch von ca. 197 GWh.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 1 Regionallos Nordfriesland (NF)
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
65310000 Stromversorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Hauptort der Ausführung:
Nordfriesland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 1
Regionallos Nordfriesland.
653 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 22,5 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je
Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen
des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (=
Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter
Annahmestellen je Auftraggeber).
Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann
eine Preisanpassung erfolgen.
Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf
die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben
verwiesen.
...
Maximalmenge der beziehbaren Energie:
Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 C-216/17
Antitrust und Coopservice) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 Rs.
C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze
ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v.
12.12.2022 Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen
des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen
Energiemenge (Wertungsmenge).
Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen
Höchstgrenze, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung
der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog.
Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- /
Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/10/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 2 Regionallos Schleswig-Flensburg/Flensburg (SL_FL)
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
65310000 Stromversorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Hauptort der Ausführung:
Schleswig-Flensburg/Flensburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 2
Regionallos Schleswig-Flensburg/Flensburg.
481 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 15,2 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je
Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen
des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (=
Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter
Annahmestellen je Auftraggeber).
Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann
eine Preisanpassung erfolgen.
Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf
die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben
verwiesen.
...
Maximalmenge der beziehbaren Energie:
Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 C-216/17
Antitrust und Coopservice) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 Rs.
C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze
ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v.
12.12.2022 Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen
des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen
Energiemenge (Wertungsmenge).
Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen
Höchstgrenze, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung
der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog.
Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- /
Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 3 Regionallos Rendsburg-Eckernförde / Neumünster / Plön
(RD_NMS_PLÖ)
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
65310000 Stromversorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Hauptort der Ausführung:
Rendsburg-Eckernförde/Neumünster/Plön
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 3
Regionallos Rendsburg-Eckernförde/Neumünster/Plön.
681 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 22,1 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je
Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen
des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (=
Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter
Annahmestellen je Auftraggeber).
Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann
eine Preisanpassung erfolgen.
Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf
die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben
verwiesen.
...
Maximalmenge der beziehbaren Energie:
Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 C-216/17
Antitrust und Coopservice) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 Rs.
C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze
ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v.
12.12.2022 Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen
des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen
Energiemenge (Wertungsmenge).
Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen
Höchstgrenze, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung
der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog.
Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- /
Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 4 Regionallos Dithmarschen/Steinburg (HEI_IZ)
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
65310000 Stromversorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Hauptort der Ausführung:
Dithmarschen/Steinburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 4
Regionallos Dithmarschen/Steinburg.
877 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 14,9 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je
Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen
des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (=
Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter
Annahmestellen je Auftraggeber).
Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann
eine Preisanpassung erfolgen.
Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf
die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben
verwiesen.
...
Maximalmenge der beziehbaren Energie:
Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 C-216/17
Antitrust und Coopservice) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 Rs.
C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze
ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v.
12.12.2022 Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen
des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen
Energiemenge (Wertungsmenge).
Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen
Höchstgrenze, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung
der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog.
Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- /
Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 5 Regionallos Kiel (KI)
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
65310000 Stromversorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Kiel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 5
Regionallos Kiel.
203 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 26,8 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je
Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen
des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (=
Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter
Annahmestellen je Auftraggeber).
Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann
eine Preisanpassung erfolgen.
Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf
die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben
verwiesen.
...
Maximalmenge der beziehbaren Energie:
Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 C-216/17
Antitrust und Coopservice) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 Rs.
C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze
ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v.
12.12.2022 Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen
des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen
Energiemenge (Wertungsmenge).
Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen
Höchstgrenze, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung
der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog.
Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- /
Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 6 Regionallos Lübeck (HL)
Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
65310000 Stromversorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Lübeck
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 6
Regionallos Lübeck.
185 Abnahmestellen, ca. 22,3 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je
Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen
des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (=
Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter
Annahmestellen je Auftraggeber).
Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann
eine Preisanpassung erfolgen.
Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf
die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben
verwiesen.
...
Maximalmenge der beziehbaren Energie:
Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 C-216/17
Antitrust und Coopservice) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 Rs.
C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze
ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v.
12.12.2022 Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen
des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen
Energiemenge (Wertungsmenge).
Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen
Höchstgrenze, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung
der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog.
Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- /
Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 7 Regionallos Ostholstein/Segeberg (OH_SE)
Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
65310000 Stromversorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Hauptort der Ausführung:
Ostholstein/Segeberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 7
Regionallos Ostholstein/Segeberg.
1001 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 24,2 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je
Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen
des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (=
Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter
Annahmestellen je Auftraggeber).
Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann
eine Preisanpassung erfolgen.
Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf
die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben
verwiesen.
...
Maximalmenge der beziehbaren Energie:
Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 C-216/17
Antitrust und Coopservice) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 Rs.
C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze
ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v.
12.12.2022 Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen
des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen
Energiemenge (Wertungsmenge).
Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen
Höchstgrenze, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung
der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog.
Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- /
Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 8 Regionallos Pinneberg/Stormarn/Herzogtum Lauenburg (PI_OD_RZ)
Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
65310000 Stromversorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Hauptort der Ausführung:
Pinneberg/Stormarn/Herzogtum Lauenburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 8
Regionallos Pinneberg/Stormarn/Herzogtum Lauenburg.
550 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 14,8 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je
Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen
des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (=
Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter
Annahmestellen je Auftraggeber).
Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann
eine Preisanpassung erfolgen.
Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf
die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben
verwiesen.
...
Maximalmenge der beziehbaren Energie:
Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 C-216/17
Antitrust und Coopservice) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 Rs.
C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze
ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v.
12.12.2022 Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen
des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen
Energiemenge (Wertungsmenge).
Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen
Höchstgrenze, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung
der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog.
Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- /
Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 9 Einzellos Husum
Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
65310000 Stromversorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:
Husum
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 9
Einzellos Husum.
227 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 2,4 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je
Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen
des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (=
Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter
Annahmestellen je Auftraggeber).
Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann
eine Preisanpassung erfolgen.
Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf
die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben
verwiesen.
...
Maximalmenge der beziehbaren Energie:
Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 C-216/17
Antitrust und Coopservice) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 Rs.
C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze
ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v.
12.12.2022 Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen
des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen
Energiemenge (Wertungsmenge).
Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen
Höchstgrenze, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung
der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog.
Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- /
Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 10 Einzellos Christian-Albrechts-Universität Kiel
Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
65310000 Stromversorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:
Kiel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 10
Einzellos Christian-Albrechts-Universität Kiel.
16 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 32,0 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je
Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen
des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (=
Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter
Annahmestellen je Auftraggeber).
Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann
eine Preisanpassung erfolgen.
Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf
die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben
verwiesen.
...
Maximalmenge der beziehbaren Energie:
Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 C-216/17
Antitrust und Coopservice) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 Rs.
C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze
ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v.
12.12.2022 Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen
des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen
Energiemenge (Wertungsmenge).
Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen
Höchstgrenze, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung
der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog.
Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- /
Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten zwei Jahre
(2021-2022) des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen
Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Ökostromversorgung).
Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4
der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
2. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Nutzen Sie hierfür den in den
Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung
beigefügten Vordruck.
Hinweis: Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise und die
Verpflichtungserklärung sind bereits mit dem Angebot auch für alle
Unterauftragnehmer einzureichen.
3. Darstellung der im Wesentlichen in den letzten 4 Jahren (2019-2022)
erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der
Elektrizitätsversorgung. Es sind mindestens 2 bereits abschließend
durchgeführte Energielieferungen einzutragen. Nutzen Sie hierfür den in
den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung,
beigefügten Vordruck.
4. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist die Anzeige
nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder
gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z.B. Genehmigung nach § 3 EnWG
bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen.
4a. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist, soweit keine
Anzeige nach § 5 EnWG und/oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw.
keine vergleichbaren nationalen
Erklärungen vorliegen (z.B. bei sogenannten Altversorgern) alternativ
zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog.
Altversorger weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung
nach § 3 EnWG benötigen. Nutzen Sie hierfür den in den
Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung,
beigefügten Vordruck.
5. Erklärung zu den Erzeugungsarten bzw. Bezugsquellen des angebotenen
Ökostroms.
Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 5
der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.
...
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3
zusätzliche Angaben.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
6. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften,
soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. §
4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen
(Formblatt) mit Einreichung des Angebots abgeben. Die
Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt)
ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
7. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb
der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen
Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit
der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das
Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/10/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 25/10/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/10/2023
Ortszeit: 11:00
Ort:
Kiel.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten
Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
Herbst 2024.
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der
Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten
Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir
stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter [10]www.e-vergabe-sh.de zur
Verfügung.
Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte
Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die
Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in
elektronischer Form über unsere Vergabeplattform
[11]www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation
während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in
elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin,
dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform:
[12]www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend
notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der
e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser
Ausschreibung nicht mehr möglich.Teilnahmeanträge/Angebote, die in
Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und
Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte
Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
...
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form
unter Angabe der Vergabenummer (ZV-GV-23-1375000-4121.03) bis
spätestens 04. Oktober 2023, 23.59 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Denise
Bauer (e-Vergabesystem, e-Mail: [13]denise.bauer@gmsh.de) zu richten.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem
Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter [14]www.e-vergabe-sh.de
unter der Ausschreibung einsehbar ist.
...
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
8. Unterschriebenes Angebotsschreiben mit den
- Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und
keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen
haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner
Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen.
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und
§ 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach
§ 125 GWB.
9. Preisblatt / Leistungsverzeichnis pro Los.
10. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine
negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird bei einer
Eigenerklärung einen Wettbewerbsregisterauszug vor Zuschlagserteilung
einholen.
11. Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen. Sie erklären,
dass Sie sich vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 %
der Referenzmenge durch Lieferkontakte mit Vorlieferanten/Erzeugern
sichern.
...
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit,
Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung
in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den
Liefer- und Dienstleistungsbereich
([15]www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden.
Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
...
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung
genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer
Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer
Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen
Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer
benennen. Hierbei sind die Partner mit den jeweiligen Teilaufträgen zu
benennen. Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie
gesamtschuldnerisch haften. Nutzen Sie hierfür den in den
Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung,
beigefügten Vordruck.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-988-4542
Fax: +49 431-988-4702
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB
812
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [16]nachpruefungstelle@gmsh.de
Telefon: +49 4315991112
Fax: +49 4315991119
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß §
135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein
Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134
GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB
412
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [17]denise.bauer@gmsh.de
Telefon: +49 431-599-1517
Internet-Adresse: [18]www.gmsh.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/09/2023
References
6. mailto:denise.bauer@gmsh.de?subject=TED
7. http://www.gmsh.de/
8. https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
9. https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
10. http://www.e-vergabe-sh.de/
11. http://www.e-vergabe-sh.de/
12. http://www.e-vergabe-sh.de/
13. mailto:denise.bauer@gmsh.de?subject=TED
14. http://www.e-vergabe-sh.de/
15. http://www.amtliches-verzeichnis.ihk.de/
16. mailto:nachpruefungstelle@gmsh.de?subject=TED
17. mailto:denise.bauer@gmsh.de?subject=TED
18. http://www.gmsh.de/
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