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Ausschreibung: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie - DE-Kiel
Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
Elektrizität
Stromversorgung
Dokument Nr...: 555891-2023 (ID: 2023091509155657296)
Veröffentlicht: 15.09.2023
*
  DE-Kiel: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
   2023/S 178/2023 555891
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Schleswig-Holstein und Träger der
   öffentlichen Verwaltung, vertreten durch die Gebäudemanagement
   Schleswig-Holstein AöR.
   Postanschrift: Küterstraße 30
   Ort: Kiel
   NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 24103
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Frau Denise Bauer, GB Beschaffung, FB Vergabewesen
   E-Mail: [6]denise.bauer@gmsh.de
   Telefon: +49 4315991517
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.gmsh.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung zur Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom)
   für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltung des
   Landes Schleswig-Holstein
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   09300000 Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie
   (Ökostrom) für Liegenschaften und Anlagen von Trägern öffentlicher
   Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein als
   Vollstromversorgung.
   Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde
   Strom regenerativ wurde und der nicht bereits nach den Regelungen des
   EEG oder des KWKG oder sonstiger Regelungen gefördert wurde / wird.
   Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden in 10 Regional- und Einzellose
   unterteilt.
   Insgesamt handelt es sich um ca. 4.874 Abnahmestellen mit einem
   Referenzverbrauch von ca. 197 GWh.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 1 Regionallos Nordfriesland (NF)
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   09310000 Elektrizität
   65310000 Stromversorgung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
   NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
   Hauptort der Ausführung:
   Nordfriesland
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 1
   Regionallos Nordfriesland.
   653 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 22,5 GWh.
   ...
   Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je
   Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen
   des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (=
   Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter
   Annahmestellen je Auftraggeber).
   Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann
   eine Preisanpassung erfolgen.
   Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf
   die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben
   verwiesen.
   ...
   Maximalmenge der beziehbaren Energie:
   Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018  C-216/17 
   Antitrust und Coopservice) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021  Rs.
   C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze
   ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v.
   12.12.2022  Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
   Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen
   des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen
   Energiemenge (Wertungsmenge).
   Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen
   Höchstgrenze, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung
   der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog.
   Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- /
   Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2024
   Ende: 31/10/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 2 Regionallos Schleswig-Flensburg/Flensburg (SL_FL)
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   09310000 Elektrizität
   65310000 Stromversorgung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
   NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
   Hauptort der Ausführung:
   Schleswig-Flensburg/Flensburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 2
   Regionallos Schleswig-Flensburg/Flensburg.
   481 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 15,2 GWh.
   ...
   Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je
   Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen
   des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (=
   Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter
   Annahmestellen je Auftraggeber).
   Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann
   eine Preisanpassung erfolgen.
   Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf
   die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben
   verwiesen.
   ...
   Maximalmenge der beziehbaren Energie:
   Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018  C-216/17 
   Antitrust und Coopservice) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021  Rs.
   C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze
   ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v.
   12.12.2022  Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
   Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen
   des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen
   Energiemenge (Wertungsmenge).
   Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen
   Höchstgrenze, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung
   der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog.
   Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- /
   Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2024
   Ende: 31/12/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 3 Regionallos Rendsburg-Eckernförde / Neumünster / Plön
   (RD_NMS_PLÖ)
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   09310000 Elektrizität
   65310000 Stromversorgung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
   NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
   Hauptort der Ausführung:
   Rendsburg-Eckernförde/Neumünster/Plön
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 3
   Regionallos Rendsburg-Eckernförde/Neumünster/Plön.
   681 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 22,1 GWh.
   ...
   Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je
   Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen
   des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (=
   Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter
   Annahmestellen je Auftraggeber).
   Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann
   eine Preisanpassung erfolgen.
   Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf
   die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben
   verwiesen.
   ...
   Maximalmenge der beziehbaren Energie:
   Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018  C-216/17 
   Antitrust und Coopservice) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021  Rs.
   C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze
   ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v.
   12.12.2022  Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
   Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen
   des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen
   Energiemenge (Wertungsmenge).
   Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen
   Höchstgrenze, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung
   der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog.
   Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- /
   Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2024
   Ende: 31/12/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 4 Regionallos Dithmarschen/Steinburg (HEI_IZ)
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   09310000 Elektrizität
   65310000 Stromversorgung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
   NUTS-Code: DEF0E Steinburg
   Hauptort der Ausführung:
   Dithmarschen/Steinburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 4
   Regionallos Dithmarschen/Steinburg.
   877 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 14,9 GWh.
   ...
   Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je
   Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen
   des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (=
   Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter
   Annahmestellen je Auftraggeber).
   Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann
   eine Preisanpassung erfolgen.
   Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf
   die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben
   verwiesen.
   ...
   Maximalmenge der beziehbaren Energie:
   Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018  C-216/17 
   Antitrust und Coopservice) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021  Rs.
   C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze
   ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v.
   12.12.2022  Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
   Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen
   des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen
   Energiemenge (Wertungsmenge).
   Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen
   Höchstgrenze, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung
   der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog.
   Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- /
   Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2024
   Ende: 31/12/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 5 Regionallos Kiel (KI)
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   09310000 Elektrizität
   65310000 Stromversorgung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
   NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Kiel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 5
   Regionallos Kiel.
   203 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 26,8 GWh.
   ...
   Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je
   Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen
   des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (=
   Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter
   Annahmestellen je Auftraggeber).
   Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann
   eine Preisanpassung erfolgen.
   Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf
   die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben
   verwiesen.
   ...
   Maximalmenge der beziehbaren Energie:
   Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018  C-216/17 
   Antitrust und Coopservice) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021  Rs.
   C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze
   ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v.
   12.12.2022  Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
   Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen
   des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen
   Energiemenge (Wertungsmenge).
   Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen
   Höchstgrenze, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung
   der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog.
   Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- /
   Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2024
   Ende: 31/12/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 6 Regionallos Lübeck (HL)
   Los-Nr.: 6
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   09310000 Elektrizität
   65310000 Stromversorgung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
   NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Lübeck
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 6
   Regionallos Lübeck.
   185 Abnahmestellen, ca. 22,3 GWh.
   ...
   Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je
   Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen
   des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (=
   Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter
   Annahmestellen je Auftraggeber).
   Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann
   eine Preisanpassung erfolgen.
   Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf
   die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben
   verwiesen.
   ...
   Maximalmenge der beziehbaren Energie:
   Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018  C-216/17 
   Antitrust und Coopservice) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021  Rs.
   C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze
   ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v.
   12.12.2022  Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
   Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen
   des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen
   Energiemenge (Wertungsmenge).
   Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen
   Höchstgrenze, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung
   der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog.
   Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- /
   Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2024
   Ende: 31/12/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 7 Regionallos Ostholstein/Segeberg (OH_SE)
   Los-Nr.: 7
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   09310000 Elektrizität
   65310000 Stromversorgung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
   NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
   Hauptort der Ausführung:
   Ostholstein/Segeberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 7
   Regionallos Ostholstein/Segeberg.
   1001 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 24,2 GWh.
   ...
   Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je
   Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen
   des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (=
   Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter
   Annahmestellen je Auftraggeber).
   Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann
   eine Preisanpassung erfolgen.
   Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf
   die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben
   verwiesen.
   ...
   Maximalmenge der beziehbaren Energie:
   Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018  C-216/17 
   Antitrust und Coopservice) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021  Rs.
   C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze
   ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v.
   12.12.2022  Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
   Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen
   des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen
   Energiemenge (Wertungsmenge).
   Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen
   Höchstgrenze, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung
   der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog.
   Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- /
   Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2024
   Ende: 31/12/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 8 Regionallos Pinneberg/Stormarn/Herzogtum Lauenburg (PI_OD_RZ)
   Los-Nr.: 8
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   09310000 Elektrizität
   65310000 Stromversorgung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
   NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
   NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
   NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
   NUTS-Code: DEF0F Stormarn
   Hauptort der Ausführung:
   Pinneberg/Stormarn/Herzogtum Lauenburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 8
   Regionallos Pinneberg/Stormarn/Herzogtum Lauenburg.
   550 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 14,8 GWh.
   ...
   Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je
   Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen
   des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (=
   Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter
   Annahmestellen je Auftraggeber).
   Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann
   eine Preisanpassung erfolgen.
   Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf
   die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben
   verwiesen.
   ...
   Maximalmenge der beziehbaren Energie:
   Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018  C-216/17 
   Antitrust und Coopservice) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021  Rs.
   C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze
   ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v.
   12.12.2022  Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
   Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen
   des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen
   Energiemenge (Wertungsmenge).
   Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen
   Höchstgrenze, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung
   der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog.
   Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- /
   Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2024
   Ende: 31/12/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 9 Einzellos Husum
   Los-Nr.: 9
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   09310000 Elektrizität
   65310000 Stromversorgung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
   Hauptort der Ausführung:
   Husum
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 9
   Einzellos Husum.
   227 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 2,4 GWh.
   ...
   Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je
   Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen
   des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (=
   Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter
   Annahmestellen je Auftraggeber).
   Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann
   eine Preisanpassung erfolgen.
   Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf
   die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben
   verwiesen.
   ...
   Maximalmenge der beziehbaren Energie:
   Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018  C-216/17 
   Antitrust und Coopservice) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021  Rs.
   C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze
   ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v.
   12.12.2022  Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
   Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen
   des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen
   Energiemenge (Wertungsmenge).
   Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen
   Höchstgrenze, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung
   der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog.
   Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- /
   Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2024
   Ende: 31/12/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 10 Einzellos Christian-Albrechts-Universität Kiel
   Los-Nr.: 10
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   09310000 Elektrizität
   65310000 Stromversorgung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
   Hauptort der Ausführung:
   Kiel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 10
   Einzellos Christian-Albrechts-Universität Kiel.
   16 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 32,0 GWh.
   ...
   Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je
   Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen
   des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (=
   Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter
   Annahmestellen je Auftraggeber).
   Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann
   eine Preisanpassung erfolgen.
   Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf
   die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben
   verwiesen.
   ...
   Maximalmenge der beziehbaren Energie:
   Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018  C-216/17 
   Antitrust und Coopservice) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021  Rs.
   C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze
   ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v.
   12.12.2022  Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
   Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen
   des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen
   Energiemenge (Wertungsmenge).
   Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen
   Höchstgrenze, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung
   der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog.
   Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- /
   Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2024
   Ende: 31/12/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten zwei Jahre
   (2021-2022) des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen
   Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Ökostromversorgung).
   Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4
   der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   2. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer
   Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Nutzen Sie hierfür den in den
   Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung
   beigefügten Vordruck.
   Hinweis: Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise und die
   Verpflichtungserklärung sind bereits mit dem Angebot auch für alle
   Unterauftragnehmer einzureichen.
   3. Darstellung der im Wesentlichen in den letzten 4 Jahren (2019-2022)
   erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der
   Elektrizitätsversorgung. Es sind mindestens 2 bereits abschließend
   durchgeführte Energielieferungen einzutragen. Nutzen Sie hierfür den in
   den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung,
   beigefügten Vordruck.
   4. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist die Anzeige
   nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder
   gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z.B. Genehmigung nach § 3 EnWG
   bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen.
   4a. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist, soweit keine
   Anzeige nach § 5 EnWG und/oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw.
   keine vergleichbaren nationalen
   Erklärungen vorliegen (z.B. bei sogenannten Altversorgern) alternativ
   zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog.
   Altversorger weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung
   nach § 3 EnWG benötigen. Nutzen Sie hierfür den in den
   Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung,
   beigefügten Vordruck.
   5. Erklärung zu den Erzeugungsarten bzw. Bezugsquellen des angebotenen
   Ökostroms.
   Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 5
   der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.
   ...
   Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3
   zusätzliche Angaben.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   6. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften,
   soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. §
   4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen
   (Formblatt) mit Einreichung des Angebots abgeben. Die
   Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt)
   ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
   7. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb
   der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU)
   Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen
   Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit
   der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das
   Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 12/10/2023
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 25/10/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 12/10/2023
   Ortszeit: 11:00
   Ort:
   Kiel.
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten
   Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   Herbst 2024.
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der
   Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten
   Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir
   stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter [10]www.e-vergabe-sh.de zur
   Verfügung.
   Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte
   Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die
   Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in
   elektronischer Form über unsere Vergabeplattform
   [11]www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation
   während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in
   elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin,
   dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform:
   [12]www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend
   notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der
   e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
   Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser
   Ausschreibung nicht mehr möglich.Teilnahmeanträge/Angebote, die in
   Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und
   Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte
   Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
   ...
   Fragen zur Ausschreibung:
   Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form
   unter Angabe der Vergabenummer (ZV-GV-23-1375000-4121.03) bis
   spätestens 04. Oktober 2023, 23.59 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Denise
   Bauer (e-Vergabesystem, e-Mail: [13]denise.bauer@gmsh.de) zu richten.
   Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem
   Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter [14]www.e-vergabe-sh.de
   unter der Ausschreibung einsehbar ist.
   ...
   Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
   8. Unterschriebenes Angebotsschreiben mit den
   - Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und
   keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen
   haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner
   Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen.
   - Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und
   § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach
   § 125 GWB.
   9. Preisblatt / Leistungsverzeichnis pro Los.
   10. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine
   negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird bei einer
   Eigenerklärung einen Wettbewerbsregisterauszug vor Zuschlagserteilung
   einholen.
   11. Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen. Sie erklären,
   dass Sie sich vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 %
   der Referenzmenge durch Lieferkontakte mit Vorlieferanten/Erzeugern
   sichern.
   ...
   Präqualifikation:
   Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit,
   Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung
   in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den
   Liefer- und Dienstleistungsbereich
   ([15]www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden.
   Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
   ...
   Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung
   genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer
   Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer
   Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen
   Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer
   benennen. Hierbei sind die Partner mit den jeweiligen Teilaufträgen zu
   benennen. Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie
   gesamtschuldnerisch haften. Nutzen Sie hierfür den in den
   Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung,
   beigefügten Vordruck.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
   Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
   Ort: Kiel
   Postleitzahl: 24105
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 431-988-4542
   Fax: +49 431-988-4702
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB
   812
   Postanschrift: Küterstraße 30
   Ort: Kiel
   Postleitzahl: 24103
   Land: Deutschland
   E-Mail: [16]nachpruefungstelle@gmsh.de
   Telefon: +49 4315991112
   Fax: +49 4315991119
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach
   Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
   ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
   Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß §
   135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
   einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
   ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein
   Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
   hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134
   GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden,
   wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
   der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
   öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
   später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
   ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB
   412
   Postanschrift: Küterstraße 30
   Ort: Kiel
   Postleitzahl: 24103
   Land: Deutschland
   E-Mail: [17]denise.bauer@gmsh.de
   Telefon: +49 431-599-1517
   Internet-Adresse: [18]www.gmsh.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/09/2023
References
   6. mailto:denise.bauer@gmsh.de?subject=TED
   7. http://www.gmsh.de/
   8. https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
   9. https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
  10. http://www.e-vergabe-sh.de/
  11. http://www.e-vergabe-sh.de/
  12. http://www.e-vergabe-sh.de/
  13. mailto:denise.bauer@gmsh.de?subject=TED
  14. http://www.e-vergabe-sh.de/
  15. http://www.amtliches-verzeichnis.ihk.de/
  16. mailto:nachpruefungstelle@gmsh.de?subject=TED
  17. mailto:denise.bauer@gmsh.de?subject=TED
  18. http://www.gmsh.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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