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Ausschreibung: Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung - DE-Hannover
Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
Beratung im Bereich Projektleitung
Dokument Nr...: 554905-2023 (ID: 2023091509094156249)
Veröffentlicht: 15.09.2023
*
  DE-Hannover: Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
   2023/S 178/2023 554905
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb -
   Außenstelle Hannover
   Postanschrift: Podbielskistraße 166
   Ort: Hannover
   NUTS-Code: DE929 Region Hannover
   Postleitzahl: 30177
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]oksana.oehlmann@lzn.de
   Fax: +49 51189848199
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.lzn.niedersachsen.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDG39/docume
   nts
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDG39
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Umsetzung der Landesinitiative Niedersachsen Aviation 2024 - 2027
   Referenznummer der Bekanntmachung: 0067-DLG/2023-03.222
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Umsetzung der Landesinitiative Niedersachsen Aviation 2024 - 2027
   Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
   Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72224000 Beratung im Bereich Projektleitung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE929 Region Hannover
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Mit dem Instrument "Landesinitiative" unterstützt das Niedersächsische
   Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW)
   Unternehmen, vor allem KMU, bei ihren Innovationsprozessen. Zentrale
   Aufgabe der Landesinitiative ist es, die Zusammenarbeit zwischen
   Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu
   intensivieren und so den Unternehmen den Zugang zu innovativen
   Technologien zu erleichtern. Dazu zählt insbesondere, Kooperationen und
   Innovationsprojekte zu initiieren, die darauf abzielen, durch neue
   marktfähige Produkte und/oder verbesserte Produktionsprozesse die
   Wertschöpfung zu erhöhen und Arbeitsplätze am Standort Niedersachsen zu
   schaffen und zu erhalten.
   Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
   Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: 2. Zuschlagskriterium Umsetzungskonzept und
   Personalkonzept / Gewichtung: 70%
   Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 30%
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 20/11/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
   Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
   (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
   Niedersachsen.
   Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
   Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§
   123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die
   wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die
   in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der
   Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
   (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
   Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5
   der Auflistung der Bieternachwei-se geforderten Angaben jeweils von
   allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte
   "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3
   (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten
   Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
   Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
   Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf
   Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma
   und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der
   Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der
   finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in
   der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von
   erfüll-baren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen)
   und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes
   (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist
   sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
   Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des
   Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht
   (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner
   Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
   Kreditinstituts vorzulegen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den
   letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen
   Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des
   Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des
   Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine
   entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur
   Firma und zum Fir-menprofil" enthalten.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.
   April 2022 zur Änderung der Ver-ordnung (EU) Nr. 833/2014
   (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der
   Hand-lungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
   gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die
   einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes
   Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen
   beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
   verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der
   Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das
   Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung
   ausgeschlossen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 11/10/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/11/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 11/10/2023
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von
   Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen
   (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in
   Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der
   Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und
   sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das
   NTVergGfindet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-
   Dienst- und Lieferleistungen - einschließlichDienstleistungen im
   Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) - ab einem geschätzten
   Auftragswertvon 10.000 EUR (netto).
   Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1
   und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen
   Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie
   nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur
   Sicherung von Tariftreue undWettbewerb bei der Vergabe öffentlicher
   Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
   Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB
   verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck "Angaben
   zur Firma und zum Firmenprofil".
   Angebote sind elektronisch einzureichen.
   Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform
   [10]https://vergabe.niedersachsen.deangebotenen Bietertools
   elektronisch einzureichen.
   Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen
   und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das
   Bietertool elektronisch zu übermitteln.
   Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B.
   per E-Mail) führt zwingend zumAusschluss des Angebotes.
   Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des
   Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht
   erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe
   erfolgt,sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird
   oder die Vergabestelle sonst auf dieAuftragsvergabe verzichtet. Wenn
   keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige
   Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
   für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die
   eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr
   rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für
   diese Beschaffung überschritten wird etc.) oderaus veränderten - zum
   Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht
   absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das
   Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetwerden kann (Haushalts-
   und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein
   Vertrauensschutz aufDurchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein
   Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
   Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDG39
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 4131151334
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [12]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-14
   4803.html
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
   Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen
   sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
   Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
   hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
   das Vergabeverfahren hin.
   § 160 Abs. 3 GWB lautet:
   "Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt."
   Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
   hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
   "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
   § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
   "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber [...]
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/09/2023
References
   6. mailto:oksana.oehlmann@lzn.de?subject=TED
   7. http://www.lzn.niedersachsen.de/
   8. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDG39/documents
   9. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDG39
  10. https://vergabe.niedersachsen.deangebotenen/
  11. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  12. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-nied
ersachsen-144803.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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