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Ausschreibung: Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung - DE-Hannover
Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
Beratung im Bereich Projektleitung
Dokument Nr...: 554905-2023 (ID: 2023091509094156249)
Veröffentlicht: 15.09.2023
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DE-Hannover: Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
2023/S 178/2023 554905
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb -
Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [6]oksana.oehlmann@lzn.de
Fax: +49 51189848199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.lzn.niedersachsen.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDG39/docume
nts
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDG39
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Umsetzung der Landesinitiative Niedersachsen Aviation 2024 - 2027
Referenznummer der Bekanntmachung: 0067-DLG/2023-03.222
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Umsetzung der Landesinitiative Niedersachsen Aviation 2024 - 2027
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72224000 Beratung im Bereich Projektleitung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Mit dem Instrument "Landesinitiative" unterstützt das Niedersächsische
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW)
Unternehmen, vor allem KMU, bei ihren Innovationsprozessen. Zentrale
Aufgabe der Landesinitiative ist es, die Zusammenarbeit zwischen
Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu
intensivieren und so den Unternehmen den Zugang zu innovativen
Technologien zu erleichtern. Dazu zählt insbesondere, Kooperationen und
Innovationsprojekte zu initiieren, die darauf abzielen, durch neue
marktfähige Produkte und/oder verbesserte Produktionsprozesse die
Wertschöpfung zu erhöhen und Arbeitsplätze am Standort Niedersachsen zu
schaffen und zu erhalten.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: 2. Zuschlagskriterium Umsetzungskonzept und
Personalkonzept / Gewichtung: 70%
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 30%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 20/11/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
(ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§
123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die
wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die
in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der
Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5
der Auflistung der Bieternachwei-se geforderten Angaben jeweils von
allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte
"Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3
(beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten
Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf
Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma
und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der
Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der
finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in
der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von
erfüll-baren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen)
und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes
(Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist
sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des
Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht
(vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner
Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den
letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen
Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des
Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des
Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine
entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur
Firma und zum Fir-menprofil" enthalten.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.
April 2022 zur Änderung der Ver-ordnung (EU) Nr. 833/2014
(Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der
Hand-lungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die
einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen
beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das
Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung
ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/10/2023
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von
Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen
(Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in
Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der
Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und
sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das
NTVergGfindet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-
Dienst- und Lieferleistungen - einschließlichDienstleistungen im
Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) - ab einem geschätzten
Auftragswertvon 10.000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1
und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen
Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie
nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur
Sicherung von Tariftreue undWettbewerb bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB
verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck "Angaben
zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform
[10]https://vergabe.niedersachsen.deangebotenen Bietertools
elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen
und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das
Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B.
per E-Mail) führt zwingend zumAusschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des
Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht
erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe
erfolgt,sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird
oder die Vergabestelle sonst auf dieAuftragsvergabe verzichtet. Wenn
keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige
Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die
eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr
rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für
diese Beschaffung überschritten wird etc.) oderaus veränderten - zum
Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht
absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das
Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetwerden kann (Haushalts-
und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein
Vertrauensschutz aufDurchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein
Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDG39
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[12]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-14
4803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen
sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/09/2023
References
6. mailto:oksana.oehlmann@lzn.de?subject=TED
7. http://www.lzn.niedersachsen.de/
8. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDG39/documents
9. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDG39
10. https://vergabe.niedersachsen.deangebotenen/
11. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
12. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-nied
ersachsen-144803.html
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