Titel :
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DE-Frankfurt am Main - Dienstleistungen für Haftanstalten
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2023091509071155804 / 554477-2023
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Veröffentlicht :
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15.09.2023
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Dokumententyp :
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Zuschlagsbekanntmachung Konzession
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Vertragstyp :
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Dienstleistungsauftrag
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Verfahrensart :
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Verhandlungsverfahren
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Produkt-Codes :
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75231230 - Dienstleistungen für Haftanstalten
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DE-Frankfurt am Main: Dienstleistungen für Haftanstalten
2023/S 178/2023 554477
Zuschlagsbekanntmachung Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Das Land Hessen vertreten durch: Die Leiterin
der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III
Postanschrift: Obere Kreuzäckerstraße 4
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): H. B. Wagnitz-Seminar, Abteilung VCC Süd
E-Mail: [6]Versorgungswesen@HBWS.Justiz.Hessen.de
Telefon: +49 6913671960
Fax: +49 611327619570
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://Justizvollzug.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe einer Konzession für die Gefangenentelevision
Referenznummer der Bekanntmachung: 4567E-JVA F3-1/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75231230 Dienstleistungen für Haftanstalten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Vergabe von Dienstleistungskonzession auf eigenes wirtschaftliches
Risiko des Konzessionärs.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 332 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III, Obere Kreuzäckerstraße 4,
60435 Frankfurt am Main und
Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV, Obere Kreuzäckerstraße 8,
60435 Frankfurt am Main
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Leitungen der Justizvollzugsanstalten Frankfurt am Main III und IV
beabsichtigen, die Dienstleistungskonzession des TV-Empfangs für die
Justizvollzugsanstalten Frankfurt am Main III und IV neu zu vergeben.
Der Konzessionszeitraum ist vom 01.01.2024 bis 31.12.2027. Die
Justizvollzugsanstalten Frankfurt am Main III und IV haben das Recht
den Vertrag um ein Jahr zu verlängern, bis zum 31.12.2028. Die maximale
Konzessionsvertragsdauer beträgt fünf Jahre.
Die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV wird über die TV-Anlage
der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III mit
Gefangenen-Television versorgt; die Konzessionsvertragsdauer mit allen
Ausführungsinhalten gilt entsprechend.
Der Konzessionär hat dabei in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am
Main III ein dem Stand der Technik entsprechendes
Gefangenen-TV-Empfangssystem, das ausschließlich durch Gefangene
genutzt wird, verteilt bis zu den Endgeräten der
Justizvollzugsanstalten Frankfurt am Main III und IV zu installieren
und auf eigenes Risiko zu betreiben. Die hierfür erforderlichen Flächen
bzw. Räumlichkeiten werden dem Konzessionär durch die
Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III sowie die
Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV zur Verfügung gestellt. Die
Kosten der Installation, des Betriebes und der Wartung der gesamten
Anlage sowie das wirtschaftliche Risiko gehen zu Lasten des
Konzessionärs. Die vorhandene Verkabelung in den Gebäuden ist Eigentum
des Landes Hessen und wird im Rahmen der Konzession zur Nutzung
überlassen. Der Betrieb der Gefangenentelevision erfolgt ausschließlich
durch das Personal des Konzessionärs. Es findet keine
Personalgestellung durch die JVAen statt; das Personal der
Justizvollzugsanstalten ist darüber hinaus kostenfrei und nach Bedarf -
auf Verlangen der JVAen - durch den Konzessionär mit dem
Betriebssystem vertraut zu machen.
Die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III ist das zentrale
Gefängnis für weibliche Gefangene im Bundesland Hessen mit einer
möglichen Belegung von derzeit 269 Gefangenen im geschlossenen und 74
Gefangenen im offenen Vollzug. Die maximale Belegungsfähigkeit liegt
aktuell bei 343 Plätzen.
Im Rahmen der Konzession ist ebenfalls eine Ausstattung des derzeit in
Bau befindlichen Hafthauses (Eröffnung voraussichtlich 2023/2024) mit
63 Haftplätzen zu berücksichtigen.
Die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV ist ein Gefängnis für
männliche Gefangene mit Ersatzfreiheitsstrafen, kurzen Freiheitsstrafen
von bis zu einem Jahr und Verkehrsstraftaten von bis zu 24 Monaten
sowie dem offenen Vollzug von Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen
aller Art von Inhaftierten mit Lockerungseignung und hat eine
durchschnittliche Belegung von derzeit 330 Gefangenen im geschlossenen
Vollzug. Die maximale Belegungsfähigkeit liegt aktuell bei 410 Plätzen.
II.
Leistungsbeschreibung
Für den TV-Empfang der Justizvollzugsanstalten Frankfurt am Main III
und IV wird die Konzession zur Installation, Wartung und Betrieb einer
TV-Empfangsanlage mit zentraler Kontrolle und Steuerung vergeben.
Ein Pool von Austauschgeräten, bemessen an der Belegungsfähigkeit der
JVAen Frankfurt am Main III und IV für den Betrieb in den Hafträumen
ist bereitzustellen. Dieser wird mit 10 % der Gesamtmenge an Geräten in
der jeweiligen Justizvollzugsanstalt bemessen.
Die Kosten der Installation, des Betriebes und der Wartung der gesamten
Anlage sowie das wirtschaftliche Risiko gehen zu Lasten des
Konzessionärs.
Die Vertragspartner bei der Nutzung der Endgeräte sind der
Anbieter/Konzessionär und die/der jeweilige Gefangene.
Das Land Hessen haftet nicht für Schäden, die an Anlagenteilen des
Betreibers verursacht werden.
Die notwendigen Flächen und Räumlichkeiten werden durch die
Justizvollzugsanstalten Frankfurt am Main III und IV dem Konzessionär
zur Nutzung überlassen. Die vorhandene Verkabelung in den Gebäuden ist
Eigentum des Landes Hessen und wird im Rahmen der Konzession ebenfalls
zur Nutzung überlassen.
Allgemeine Funktionalität:
In den JVAen Frankfurt am Main III und IV wird in den Hafträumen ein
Multimedia-System als abgesichertes Haftraum-Media-System aufgebaut,
welches den Rundfunk und Fernsehempfang nach dem aktuellen Stand der
Technik (unter Beachtung der Einschränkungen betreffend die Sicherheit,
die durch die Justizvollzugsanstalten gestellt werden) gewährleistet.
Jeder Haftraum mit Antennenanschluss ist mit einem TV -Gerät
auszustatten.
System
Öffnungsüberwachte Endgeräte sind im Haftraum nutzbar:
? TV/Radio-Gerät mit einer Größe von bis zu 57 x 35 x 10cm
Flachbildschirm (16:9 Format - ohne Standfuß)
? TV-Geräte sind durchsichtig und können nicht ohne spezielles Werkzeug
geöffnet werden (durch Sicherheitsschrauben vor Manipulation geschützte
TV-Geräte).
? Keine nutzbaren Schnittstellen (z.B. USB)
Mögliche Optionen sind vorzuhalten:
? Anschlussmöglichkeit von großen Bildschirmformaten für z.B.
Freizeiträume
? Radio-Empfang
? Abspielgeräte
? Anschlussmöglichkeit von nicht-internetfähigen Spielekonsolen
Set-Top-Boxen zum Anschluss von handelsüblichen Fernsehgeräten, auch
für größere Bildschirmdiagonale, z.B. in Gruppenräumen sind vorzusehen.
Sicherheitsmerkmale:
- Zentrale Unterbrechungsmöglichkeit für die gesamte Anlage von
zentraler Stelle aus. Diese muss für jede Justizvollzugsanstalt
selbstständig bestehen.
- Möglichkeit der Sperrung von TV-Sendern auf Wunsch der Anstalt. Hier
stimmen sich die beiden Justizvollzugsanstalten untereinander ab und
teilen dem Konzessionär entsprechendes mit.
Service/ Support:
- kostenfreie 24 Std. Hotline-Verfügbarkeit für die
Justizvollzugsanstalt
- maximale Reaktionszeit bei Störungen: 48 Stunden
- Verfügbarkeit eines Technikers zur Behebung von Anlagenstörungen an
den Werktagen
- kostenfreie Unterweisung der Bediensteten
Datenschutz:
- Selbstverpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes
- Einhaltung der im Land Hessen geltenden datenschutzrechtlichen
Bestimmungen
- Speicherung der Daten zumindest innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland
- Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich die zur ordnungsgemäßen
Leistungserbringung notwendige Verarbeitung personenbezogenen Daten
gemäß den jeweils einschlägigen landes-, bundes- und europarechtlichen
Datenschutzvorschriften durchzuführen.
Einzelheiten siehe Verfahrensunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: a) Preis / Nutzungsentgelte
* Kriterium: b) Güte des organisatorischen Betriebskonzeptes
* Kriterium: c) Reaktions- und Störungsbeseitigungszeiten
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2027
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2023/S 127-402841
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe einer Konzession für die "Gefangenentelevision"
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Die Konzession/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
GWB)
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/09/2023
References
6. mailto:Versorgungswesen@HBWS.Justiz.Hessen.de?subject=TED
7. https://Justizvollzug.hessen.de/
8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:402841-2023:TEXT:DE:HTML
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