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Ausschreibung: Dienstleistungen für Haftanstalten - DE-Frankfurt am Main
Dienstleistungen für Haftanstalten
Dokument Nr...: 554477-2023 (ID: 2023091509071155804)
Veröffentlicht: 15.09.2023
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  DE-Frankfurt am Main: Dienstleistungen für Haftanstalten
   2023/S 178/2023 554477
   Zuschlagsbekanntmachung  Konzession
   Ergebnisse des Vergabeverfahrens
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Das Land Hessen vertreten durch: Die Leiterin
   der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III
   Postanschrift: Obere Kreuzäckerstraße 4
   Ort: Frankfurt am Main
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 60435
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): H. B. Wagnitz-Seminar, Abteilung VCC Süd
   E-Mail: [6]Versorgungswesen@HBWS.Justiz.Hessen.de
   Telefon: +49 6913671960
   Fax: +49 611327619570
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://Justizvollzug.hessen.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe einer Konzession für die Gefangenentelevision
   Referenznummer der Bekanntmachung: 4567E-JVA F3-1/2023
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75231230 Dienstleistungen für Haftanstalten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Vergabe von Dienstleistungskonzession auf eigenes wirtschaftliches
   Risiko des Konzessionärs.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 332 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III, Obere Kreuzäckerstraße 4,
   60435 Frankfurt am Main und
   Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV, Obere Kreuzäckerstraße 8,
   60435 Frankfurt am Main
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Leitungen der Justizvollzugsanstalten Frankfurt am Main III und IV
   beabsichtigen, die Dienstleistungskonzession des TV-Empfangs für die
   Justizvollzugsanstalten Frankfurt am Main III und IV neu zu vergeben.
   Der Konzessionszeitraum ist vom 01.01.2024 bis 31.12.2027. Die
   Justizvollzugsanstalten Frankfurt am Main III und IV haben das Recht
   den Vertrag um ein Jahr zu verlängern, bis zum 31.12.2028. Die maximale
   Konzessionsvertragsdauer beträgt fünf Jahre.
   Die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV wird über die TV-Anlage
   der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III mit
   Gefangenen-Television versorgt; die Konzessionsvertragsdauer mit allen
   Ausführungsinhalten gilt entsprechend.
   Der Konzessionär hat dabei in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am
   Main III ein dem Stand der Technik entsprechendes
   Gefangenen-TV-Empfangssystem, das ausschließlich durch Gefangene
   genutzt wird, verteilt bis zu den Endgeräten der
   Justizvollzugsanstalten Frankfurt am Main III und IV zu installieren
   und auf eigenes Risiko zu betreiben. Die hierfür erforderlichen Flächen
   bzw. Räumlichkeiten werden dem Konzessionär durch die
   Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III sowie die
   Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV zur Verfügung gestellt. Die
   Kosten der Installation, des Betriebes und der Wartung der gesamten
   Anlage sowie das wirtschaftliche Risiko gehen zu Lasten des
   Konzessionärs. Die vorhandene Verkabelung in den Gebäuden ist Eigentum
   des Landes Hessen und wird im Rahmen der Konzession zur Nutzung
   überlassen. Der Betrieb der Gefangenentelevision erfolgt ausschließlich
   durch das Personal des Konzessionärs. Es findet keine
   Personalgestellung durch die JVAen statt; das Personal der
   Justizvollzugsanstalten ist darüber hinaus kostenfrei und nach Bedarf -
   auf Verlangen der JVAen - durch den Konzessionär mit dem
   Betriebssystem vertraut zu machen.
   Die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III ist das zentrale
   Gefängnis für weibliche Gefangene im Bundesland Hessen mit einer
   möglichen Belegung von derzeit 269 Gefangenen im geschlossenen und 74
   Gefangenen im offenen Vollzug. Die maximale Belegungsfähigkeit liegt
   aktuell bei 343 Plätzen.
   Im Rahmen der Konzession ist ebenfalls eine Ausstattung des derzeit in
   Bau befindlichen Hafthauses (Eröffnung voraussichtlich 2023/2024) mit
   63 Haftplätzen zu berücksichtigen.
   Die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV ist ein Gefängnis für
   männliche Gefangene mit Ersatzfreiheitsstrafen, kurzen Freiheitsstrafen
   von bis zu einem Jahr und Verkehrsstraftaten von bis zu 24 Monaten
   sowie dem offenen Vollzug von Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen
   aller Art von Inhaftierten mit Lockerungseignung und hat eine
   durchschnittliche Belegung von derzeit 330 Gefangenen im geschlossenen
   Vollzug. Die maximale Belegungsfähigkeit liegt aktuell bei 410 Plätzen.
   II.
   Leistungsbeschreibung
   Für den TV-Empfang der Justizvollzugsanstalten Frankfurt am Main III
   und IV wird die Konzession zur Installation, Wartung und Betrieb einer
   TV-Empfangsanlage mit zentraler Kontrolle und Steuerung vergeben.
   Ein Pool von Austauschgeräten, bemessen an der Belegungsfähigkeit der
   JVAen Frankfurt am Main III und IV für den Betrieb in den Hafträumen
   ist bereitzustellen. Dieser wird mit 10 % der Gesamtmenge an Geräten in
   der jeweiligen Justizvollzugsanstalt bemessen.
   Die Kosten der Installation, des Betriebes und der Wartung der gesamten
   Anlage sowie das wirtschaftliche Risiko gehen zu Lasten des
   Konzessionärs.
   Die Vertragspartner bei der Nutzung der Endgeräte sind der
   Anbieter/Konzessionär und die/der jeweilige Gefangene.
   Das Land Hessen haftet nicht für Schäden, die an Anlagenteilen des
   Betreibers verursacht werden.
   Die notwendigen Flächen und Räumlichkeiten werden durch die
   Justizvollzugsanstalten Frankfurt am Main III und IV dem Konzessionär
   zur Nutzung überlassen. Die vorhandene Verkabelung in den Gebäuden ist
   Eigentum des Landes Hessen und wird im Rahmen der Konzession ebenfalls
   zur Nutzung überlassen.
   Allgemeine Funktionalität:
   In den JVAen Frankfurt am Main III und IV wird in den Hafträumen ein
   Multimedia-System als abgesichertes Haftraum-Media-System aufgebaut,
   welches den Rundfunk und Fernsehempfang nach dem aktuellen Stand der
   Technik (unter Beachtung der Einschränkungen betreffend die Sicherheit,
   die durch die Justizvollzugsanstalten gestellt werden) gewährleistet.
   Jeder Haftraum mit Antennenanschluss ist mit einem TV -Gerät
   auszustatten.
   System
   Öffnungsüberwachte Endgeräte sind im Haftraum nutzbar:
   ? TV/Radio-Gerät mit einer Größe von bis zu 57 x 35 x 10cm
   Flachbildschirm (16:9 Format - ohne Standfuß)
   ? TV-Geräte sind durchsichtig und können nicht ohne spezielles Werkzeug
   geöffnet werden (durch Sicherheitsschrauben vor Manipulation geschützte
   TV-Geräte).
   ? Keine nutzbaren Schnittstellen (z.B. USB)
   Mögliche Optionen sind vorzuhalten:
   ? Anschlussmöglichkeit von großen Bildschirmformaten für z.B.
   Freizeiträume
   ? Radio-Empfang
   ? Abspielgeräte
   ? Anschlussmöglichkeit von nicht-internetfähigen Spielekonsolen
   Set-Top-Boxen zum Anschluss von handelsüblichen Fernsehgeräten, auch
   für größere Bildschirmdiagonale, z.B. in Gruppenräumen sind vorzusehen.
   Sicherheitsmerkmale:
   - Zentrale Unterbrechungsmöglichkeit für die gesamte Anlage von
   zentraler Stelle aus. Diese muss für jede Justizvollzugsanstalt
   selbstständig bestehen.
   - Möglichkeit der Sperrung von TV-Sendern auf Wunsch der Anstalt. Hier
   stimmen sich die beiden Justizvollzugsanstalten untereinander ab und
   teilen dem Konzessionär entsprechendes mit.
   Service/ Support:
   - kostenfreie 24 Std. Hotline-Verfügbarkeit für die
   Justizvollzugsanstalt
   - maximale Reaktionszeit bei Störungen: 48 Stunden
   - Verfügbarkeit eines Technikers zur Behebung von Anlagenstörungen an
   den Werktagen
   - kostenfreie Unterweisung der Bediensteten
   Datenschutz:
   - Selbstverpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes
   - Einhaltung der im Land Hessen geltenden datenschutzrechtlichen
   Bestimmungen
   - Speicherung der Daten zumindest innerhalb der Bundesrepublik
   Deutschland
   - Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich die zur ordnungsgemäßen
   Leistungserbringung notwendige Verarbeitung personenbezogenen Daten
   gemäß den jeweils einschlägigen landes-, bundes- und europarechtlichen
   Datenschutzvorschriften durchzuführen.
   Einzelheiten siehe Verfahrensunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: a) Preis / Nutzungsentgelte
     * Kriterium: b) Güte des organisatorischen Betriebskonzeptes
     * Kriterium: c) Reaktions- und Störungsbeseitigungszeiten
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Beginn: 01/01/2024
   Ende: 31/12/2027
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
   Konzessionsbekanntmachung
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2023/S 127-402841
   Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
   Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe einer Konzession für die "Gefangenentelevision"
   Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
   V.1)Information über die Nichtvergabe
   Die Konzession/Das Los wird nicht vergeben
   Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
   ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
   Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
   Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
   GWB)
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/09/2023
References
   6. mailto:Versorgungswesen@HBWS.Justiz.Hessen.de?subject=TED
   7. https://Justizvollzug.hessen.de/
   8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:402841-2023:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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