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Ausschreibung: Technische Tests, Analysen und Beratung - DE-Berlin
Technische Tests, Analysen und Beratung
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 428884-2022 (ID: 2022080509445089007)
Veröffentlicht: 05.08.2022
*
  DE-Berlin: Technische Tests, Analysen und Beratung
   2022/S 150/2022 428884
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
   Postanschrift: Werbellinstraße 12
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE3 Berlin
   Postleitzahl: 12053
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Strategischer Einkauf
   E-Mail: [6]ausschreibung@stadtundland.de
   Fax: +49 3068926467
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.stadtundland.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [8]http://www.berlin.de/vergabeplattform/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]http://www.berlin.de/vergabeplattform/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderI
   d/platformId/2/tenderId/131756
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: GmbH
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   2022-RV-SChadstoff- und Abfallmanagement
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71600000 Technische Tests, Analysen und Beratung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die gesamten Abfall- und Entsorgungsprozesse im Zusammenhang mit den
   Baumaßnahmen der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH bzw. deren
   Tochterunternehmen (im nachfolgen-den AG) sollen durch einen operativen
   Abfall- Schadstoff- und Entsorgungsmanager (im folgenden SAM) in
   Vertretung des AG vollumfänglich überwacht und dokumentiert werden. Die
   aktuellen und bundes- und länderspezifischen gesetzlichen Regelungen,
   Verordnungen und Bestimmungen sowie Merkblätter zur Entsorgung und
   Leitfaden zur Probenentnahme und Untersuchung von mineralischen
   Abfällen im Hoch- und Tiefbau (Hrsg. Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr
   und Klimaschutz) sind dabei zu beachten.
   Der Schadstoff- und Abfallmanager berät im Rahmen der
   Projektvorbereitung den AG, bspw. bei der Aufgabenstellung von
   Gutachten etc. und gibt Hinweise zu möglichen Kostenoptimierungen von
   Entsorgungswegen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 2 000 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
   Ingenieurbüros und Prüfstellen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE Deutschland
   NUTS-Code: DE3 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Seit 1924 steht die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH für
   Seriosität und Kompetenz auf dem Berliner Immobilienmarkt. Die STADT
   UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH ist eines der größten kommunalen
   Wohnungsbauunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit rund 50.500
   eigenen Wohnungen, etwa 770 Gewerbeeinheiten und ca. 9.000 für Dritte
   verwaltete Mieteinheiten in den Bezirken Neukölln, Treptow-Köpenick,
   Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf
   und Marzahn-Hellersdorf sowie in Neuenhagen und Fredersdorf im Land
   Brandenburg. Die STADT UND LAND bewirtschaftet ihre Bestände
   wirtschaftlich, sozial ausgewogen und ökologisch. Sie übernimmt als
   kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und
   ausgewogene Entwicklung großer Quartiere und Stadtteile Berlins. Die
   gesamten Abfall- und Entsorgungsprozesse im Zusammenhang mit den
   Baumaßnahmen der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH bzw. deren
   Tochterunternehmen (im nachfolgenden AG) sollen durch einen operativen
   Abfall- Schadstoff- und Entsorgungsmanager (im folgenden SAM) in
   Vertretung des AG vollumfänglich überwacht und dokumentiert werden. Die
   aktuellen und bundes- und länderspezifischen gesetzlichen Regelungen,
   Verordnungen und Bestimmungen sowie Merkblätter zur Entsorgung und
   Leitfaden zur Probenentnahme und Untersuchung von mineralischen
   Abfällen im Hoch- und Tiefbau (Hrsg. Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr
   und Klimaschutz) sind dabei zu beachten. Der Schadstoff- und
   Abfallmanager SAM berät im Rahmen der Projektvorbereitung den AG, bspw.
   bei der Aufgabenstellung von Gutachten etc. und gibt Hinweise zu
   möglichen Kostenoptimierungen von Entsorgungswegen.
   Unter Berücksichtigung der vertraglichen Bauleistungen zur
   Kostentragung von Entsorgungskosten des gefährlichen Abfalls (auf
   Nachweis; siehe projektspezifischer Teil) sind entsprechende
   Entsorgungsangebote unter Berücksichtigung der SUL-Vergaberegularien
   als öffentlicher Auftraggeber zu prüfen, freizugeben und entsprechend
   abzurechnen (Rechnungsprüfung).
   Leistungsgegenstand : Durch den Schadstoff- und Abfallmanager zu
   überwachende Tätigkeiten mit Bauabfällen sind:
   Er regelt den Umgang mit gefährlichen Abfällen sowie nicht gefährlichen
   Abfällen inkl. der gewerblichen Abfälle (Materialverschnitte,
   Restabfälle etc.) und nimmt alle Pflichten wahr, die dem AG als
   Erzeuger und Besitzer von gefährlichen Abfällen erwachsen.
   Folgende Teilleistungen sind zu erbringen:
   Titel 1 Ingenieurleistungen zur Erkundung, Bewertung, und Sanierung von
   Gebäudeschadstoffen
   Titel 2 Ingenieurleistungen zur Erkundung, Bewertung und Sanierung von
   Schadstoffen im Boden (Freiflächen), Prüfung Wiedereinbau von Boden
   Titel 3 Ingenieurleistungen Abfall- und Entsorgungsmanagement
   Titel 4 Probenahme, Analytik u. Prüfberichte Gebäudeschadstoffe
   Titel 5 Probenahme, Analytik u. Prüfberichte Boden und Abfall
   Zur Wahrnehmung und Ausübung der Leistungsinhalte wird dem Schadstoff-
   und Abfallmanager eine projektbezogene Vollmacht erteilt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Aufgabenumsetzungskonzept mit Terminplan /
   Gewichtung: 20
   Qualitätskriterium - Name: Problemlösungskompetenz im Gespräch /
   Gewichtung: 20
   Preis - Gewichtung: 60
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 2 000 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2023
   Ende: 31/12/2026
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Es ist vorgesehen, ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit
   vorgeschaltetem TNW durchzuführen. Dazu wird in der 1. Stufe eine
   Abschichtung anhand festgelegter Kriterien erfolgen. Die geplante
   Zulassung der Wirtschaftsteilnehmer im Verhandlungsverfahren wird damit
   auf drei bis maximal fünf festgelegt. Die Vergabestelle prüft die
   Teilnahmeanträge in drei Stufen:
   1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und
   Erklärungen
   2. Stufe: Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen
   3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der
   fachlichen und technischen Leis-tungsfähigkeit gemessen an der
   ausgeschriebenen Leistung.
   Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten
   Anforderungen erfüllen, so ermittelt die Vergabestelle die maximal fünf
   zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach den folgenden
   Kriterien, wobei die erzielten Punkte addiert werden:
   Mindestens eine Referenz des Ingenieurbüros zu vergleichbaren
   realisierten Projekten zur Schadstoff-ntersuchung von Gebäuden im
   kommunalen Wohnungsbau aus den letzten drei Jahren (2020- 2022). Zu
   benennen ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel. -Nr. für
   Rückfragen
   - 15 Punkte für mehr Nachweise
   - 10 Punkte für 3 Nachweise
   - 5 Punkte für 2 Nachweise
   - 3 Punkte für 1 Nachweis
   - 0 Punkte, wenn kein Nachweis erbracht wird
   Alle Bewerber können über die Mindestanforderung hinaus Referenzen
   abgeben und erhalten wie oben benannt dafür Punkte. Die besten drei bis
   fünf Bieter, ermittelt aus der Gesamtpunktzahl der abgegebenen
   Referenzen kommen in die 2. Stufe des Verfahrens.
   Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, über die drei
   besten Bewerber hinaus weitere zwei Wirtschaftsteilnehmer zur
   Angebotsabgabe aufzufordern, wenn diese ebenfalls insgesamt gute bis
   sehr gute Referenzen nachgewiesen haben und eine Angebotsaufforderung
   im Interesse eines breiteren Wettbewerbes sinnvoll erscheint.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
    Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB
    BVB Tariftreue und Mindestentlohnung
    BVB Frauenförderung
    Angaben zur Firma
    Datenschutzerklärung
    Erklärung Nachunternehmer
    Erklärung Bietergemeinschaften
    Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F. -
   Russlandsanktionen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Bezeichnung des Bewerbungsunternehmens mit Firma und Anschrift sowie
   Angabe mindestens eines für dieses Verfahren zuständigen
   Ansprechpartners und eines Vertreters.
   2. Eigenerklärung des Bewerbers über das Vorliegen einer Eintragung in
   das Berufsregister (z. B. Handelsregister, Architektenkammer,
   Ingenieurkammer). Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
   3. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB  zwingende
   und fakultative Aus-schlussgründe. Die Erklärung ist eine
   Mindestanforderung.
   4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §
   21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 23
   Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
   (MiLoG) und § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Diese Erklärung ist
   eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber wird über den Teilnehmer, auf
   dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
   Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung (GewO), § 19 MiLoG
   anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eignung zugrunde
   legen.
   5. Eigenerklärung gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
   (BerlAVG), den ArbeitnehmerInnen bei der Ausführung mindestens
   diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren,
   die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) einzuhaltende
   Tarif-vertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über
   Mindestentgelte einhalten, unseren ArbeitnehmerInnen (ohne
   Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens den jeweils
   geltenden Mindestlohn zu bezahlen, die beauftragten Nachunternehmer
   oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher
   schriftlich verpflichten, seinen ArbeitnehmerInnen mindestens die
   Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst
   einzuhalten verspricht, sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf
   einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder
   einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich
   übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die
   schriftliche Übertragung nachgewiesen wird, sicherzustellen, dass die
   beauftragten Nachunternehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten
   Nachunternehmer oder von ihnen beauftragte Verleiher die oben
   angegebenen Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und
   verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die
   schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Diese Erklärung ist eine
   Mindestanforderung.
   6. Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 13 Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
   und § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) das geltende
   Gleichbehandlungsrecht zu beachten, je nach Anzahl der
   Beschäftigten gemäß § 3 FFV eine oder mehrere der in § 2 FFV
   aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der
   Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen und sicherzustellen,
   dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich
   ebenfalls zur Durchführung solcher Maßnahmen bereit erklären. Die
   Erklärung ist eine Mindestanforderung.
   7. Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F. -
   Russlandsanktionen. Das ist eine Mindestanforderung.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Berufshaftpflichtversicherung: Vorliegen einer
   Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 3,0 Mio.  für
   Personenschäden, mindestens 2,5 Mio.  für Sach- und Vermögensschäden
   sowie mindestens 50.000  für Bearbeitungsschäden. Dieser
   Versicherungsnachweis ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
   bzw. für als Nachunternehmer vorgesehenen Partner einzureichen. Form
   des Nachweises: Kopie der Versicherungspolice (diese nicht älter als 6
   Monate)
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Nachweis des Ingenieurbüros über mindestens sechs qualifizierte
   Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer). Form des Nachweises:
   Eigenerklärung. Anzugeben sind in tabellarischer Form die berufliche
   Qualifikation der Mitarbeiter und (in vollendeten Jahren) die
   Berufserfahrung. Die Qualifikation ist nachzuweisen. Erwartet werden
   Mitarbeiter mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung.
   2. Nachweis über mindestens zwei Mitarbeiter, die über eine persönliche
   qeS-Berechtigung für ZEDAL verfügen. Form des Nachweises:
   Eigenerklärung.
   3. Mindestens eine Referenz des Ingenieurbüros zu vergleichbaren
   realisierten Projekten zur Schadstoffuntersuchung von Gebäuden im
   kommunalen Wohnungsbau aus den letzten drei Jahren (2020  2022). Zu
   benennen ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel.-Nr. für
   Rückfragen.
   4. Da angenommen wird, dass unterschiedlichste Schadstoffe auftreten
   können, u.a. faserzementhaltiges Materialien, welche entfernt werden
   sollen, muss der Bieter die Technischen Regeln für Gefahrstoffe,
   mindestens der TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524, TRGS 551, LAGA PN 98 und
   DGUV Regel 101-004  kontaminierte Bereiche sowie der GefStoffV kennen
   und kontrollieren. Diese Fachkunde/Kenntnis ist, mit z.B. Schulungen
   oder Zertifikaten, nachzuweisen. Der Nachweis der genannten Fach-/oder
   Sachkunde ist eine Mindestanforderung.
   5. Nachweis Zertifizierung DIN 27001 für eine skalierbare Serverlösung
   (Inhouse- oder Cloudlösung) zur Aufbewahrung der unternehmensbezogenen
   Daten (Kataster, Prüfberichte, Bildmaterial etc.) mit geschütztem
   Zugang (VPN) für externe Zugriffe.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Da angenommen wird, dass unterschiedlichste Schadstoffe auftreten
   können, u.a. faserzementhaltiges Materialien, welche entfernt werden
   sollen, muss der Bieter die Technischen Regeln für Gefahrstoffe,
   mindestens der TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524, TRGS 551, LAGA PN 98 und
   DGUV Regel 101-004  kontaminierte Bereiche sowie der GefStoffV kennen
   und kontrollieren. Diese Fachkunde/Kenntnis ist, mit z.B. Schulungen
   oder Zertifikaten, nachzuweisen. Der Nachweis der genannten Fach-/oder
   Sachkunde ist eine Mindestanforderung.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 05/09/2022
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 15/09/2022
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1
   genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der
   Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und
   fristgerecht bei der unter I.1 genannten Stelle eingeht.
   Die Bewerbung muss elektronisch erfolgen, die Papierform wird nicht
   zugelassen.
   2. Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch
   entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung
   in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen, Die Vergabestelle behält
   sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder
   fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber
   nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung
   besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen
   der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige
   Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus
   behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise,
   insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer
   nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein
   solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder
   Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bewerberauswahl werden nur
   die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt.
   Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.
   Der Auftraggeber stellt Interessenten unter der Internetadresse
   http.//[11]www.berlin.de/vergabeplattform die Formulare zum
   Teilnahmeantrag zur Verfügung.
   Die Bewerbungsunterlagen sind zum Nachweis der Einhaltung der
   Teilnahmebedingungen der Bekanntmachung vom Bewerber auszufüllen und
   mit dem Teilnahmeantrag vom Auftraggeber einzureichen. Der Antrag ist
   in der wie folgt in der bezeichneten Reihenfolge einzureichen:
   1. ausgefüllte und unterschriebener Bewerberbogen
   2. Erklärung Bietergemeinschaft, sofern relevant,
   3. Nachweise/Eigenerklärungen zur persönlichen Leistungsfähigkeit,
   4. Nachweise/Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,
   5. Nachweise/Eigenerklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit,
   6. Versicherungsnachweise.
   Der Bewerberbogen ist als offene Excel-Datei mitzuliefern.
   Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer
   vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende
   Leistungsanteil zu benennen. Der Nachweis der Eignung ist für die
   Nachunternehmer ebenfalls zu erbringen. Je NU ist ein Bewerberbogen
   einzureichen.
   Der Bewerberbogen ist als zentrales Dokument anzusehen und zwingend
   einzureichen. Von Nachforderungen des Bewerberbogens wird abgesehen.
   Liegt der Bewerberbogen nicht vor, gilt der Teilnahmeantrag als
   unvollständig.
   Die Angebote sind elektronisch einzureichen.
   Die elektronischen Angebotsabgabe hat vorzugsweise "elektronisch in
   Textform" nach BGB zu erfolgen.
   ANGEBOTE IN PAPIERFORM WERDEN NICHT GEWERTET.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach
   Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
   ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
   Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht,
   wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
   gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
   geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
   Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat,
   ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,
   jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend
   gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der EU (§ 135 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   02/08/2022
References
   6. mailto:ausschreibung@stadtundland.de?subject=TED
   7. http://www.stadtundland.de/
   8. http://www.berlin.de/vergabeplattform/
   9. http://www.berlin.de/vergabeplattform/
  10. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/131756
  11. http://www.berlin.de/vergabeplattform
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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