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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Lauf an der Pegnitz
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 430908-2022 (ID: 2022080509422988839)
Veröffentlicht: 05.08.2022
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DE-Lauf an der Pegnitz: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2022/S 150/2022 430908
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Nürnberger Land
Postanschrift: Waldluststraße 1
Ort: Lauf an der Pegnitz
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91207
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sachgebiet ÖPNV
E-Mail: [5]oepnv@nuernberger-land.de
Telefon: +49 91239500
Fax: +49 91239508018
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]http://www.nuernberger-land.de
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Öffentlicher Personennahverkehr mit Bussen in dem Linienbündel 7
(Hersbruck Regional Ost).
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Nürnberger Land.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Nürnberger Land beabsichtigt als zuständige Behörde
i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über
öffentliche Personenverkehrsdienste (VO
1370/2007) in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den
öffentlichen Personennahverkehr in Bayern
(BayÖPNVG) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über
öffentliche Personenverkehrsdienste
in dem Linienbündel 7 (ehemals LB 6 und 7) nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO
1370/2007. Von der beabsichtigten Vergabe sind
folgende Verkehrsleistungen des neuen Linienbündels 7 Hersbruck
Regional Ost erfasst als Gesamtleistung i.S.v. § 8a Abs. 2 Satz 4
Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Das Linienbündel 7 (Hersbruck Regional Ost) mit den nachfolgend
benannten heutigen Linien:
VGN-Linie 334,
VGN-Linie 336,
VGN-Linie 337,
VGN-Linie 440 und
VGN-Linie 446.
Die Verkehrsleistung beläuft sich auf ca. 321.000 Linienkilometer im
Festverkehr sowie max. 34.000 Bedarfskilometer pro Jahr. Die konkreten
Fahrpläne sind zugänglich als Anlage des Ergänzungsdokuments.
Die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages, der als
Übergang hin zu einem langlaufenden Vertrag ab 08.12.2024 dient,
beträgt 464 Tage. Die Laufwege der Linie sowie deren Bezeichnung können
vor und während der Laufzeit durch den Landkreis Nürnberg-Land als
zuständige Behörde geändert werden. Dazu sind die üblichen Zu- und
Abbestellungsregelungen vorzusehen. Mit diesen Regelungen wird
sichergestellt, dass das Leistungsangebot auf zukünftige Entwicklungen
und veränderte Rahmenbedingungen hin angepasst werden kann. Dies kann
auch zusätzliche Verstärkerfahrten beinhalten. Änderungen vor der
Vergabe werden durch eine Berichtigung nach Art. 7 Abs. 2 Unterabsatz 2
VO (EG) Nr.1370/2007 veröffentlicht.
Der Landkreis Nürnberger Land kommt mit dieser Information der
Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2
PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten
und hinsichtlich der Frist nach § 12
Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.3)
verwiesen.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 08/12/2024
Laufzeit in Tagen: 464
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO
(EG) Nr. 1370/2007)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung
für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im
Linienverkehr spätestens drei Monate nach
der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu
stellen. Diese Frist wird durch
vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe
umfassten Linienverkehre (siehe
Abschnitt II.2.4) ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linien ist
zum 01.09.2023 aufzunehmen.
B. Vergabe als Gesamtleistung
Die Vergabe der unter Abschnitt II.2.4 genannten Verkehre ist jeweils
als Gesamtleistung beabsichtigt
(vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2
Personenbeförderungsgesetz). Eigenwirtschaftliche
Anträge (siehe A), die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach
Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2
Personenbeförderungsgesetz zu versagen.
C. Anforderungen
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff.
Personenbeförderungsgesetz werden Anforderungen
an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und
Standards festgelegt. Diese Anforderungen
sind in einem ergänzenden Dokument Vorinformation gem. § 8a Abs. 2
PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO
1370/2007 für die Durchführung eines offenen Verfahrens gem. Art. 5
Abs. 1 VO 1370/2007; § 15 Abs. 1 VgV (einschließlich Anlagen)
zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende
Dokument
enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 5
PBefG. Diese Anforderungen sind
nach Maßgabe § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz
relevant für die Genehmigungsfähigkeit
eigenwirtschaftlicher Anträge (siehe A). Das ergänzende Dokument
einschließlich Anlagen steht als Download
unter folgendem Link zur Verfügung:
[7]https://www.nuernberger-land.de/serviceleistungen/auto-verkehr/oeffe
ntlicher-nahverkehr/ausschreibung-von-busverkehrsdienstleistungen-im-oe
ffentlichen-personennahverkehr
Auf dieser Internetseite werden nach Notwendigkeit auch gegebenenfalls
weitere ergänzende Informationen
und Erläuterungen publiziert. Möglichen Interessenten an der
Verkehrsleistung wird deshalb zur Vermeidung
von Nachteilen empfohlen, sich regelmäßig unter der angegebenen
Internetadresse über das etwaige Vorliegen
neuer Informationen zu unterrichten.
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/08/2022
References
5. mailto:oepnv@nuernberger-land.de?subject=TED
6. http://www.nuernberger-land.de/
7. https://www.nuernberger-land.de/serviceleistungen/auto-verkehr/oeffentlicher-nahverkehr/ausschreibung-von-busverkehrsdienstlei
stungen-im-oeffentlichen-personennahverkehr
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