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Ausschreibung: Gebäudereinigung - DE-Bonn
Gebäudereinigung
Dokument Nr...: 430173-2022 (ID: 2022080509341088035)
Veröffentlicht: 05.08.2022
*
  DE-Bonn: Gebäudereinigung
   2022/S 150/2022 430173
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesstadt Bonn, Referat Vergabedienste
   Postanschrift: Bertha-von-Suttner Platz 2-4
   Ort: Bonn
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 53111
   Land: Deutschland
   E-Mail: [7]referatvergabedienste@bonn.de
   Telefon: +49 22877-2600
   Fax: +49 22877-9619666
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]www.bonn.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bundesstadt Bonn, SGB-268540, Unterhalts- und Grundreinigung
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90911200 Gebäudereinigung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bundesstadt Bonn, SGB-268540, Unterhalts- und Grundreinigung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Gebäudereinigungsleistungen für Gebäude der Bundesstadt Bonn.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/09/2018
   Ende: 31/08/2022
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2018/S 209-478411
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: SGB-268540
   Bezeichnung des Auftrags:
   Gebäudereinigungsleistungen für Gebäude der Bundesstadt Bonn
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   29/07/2022
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: OPTI Dienstleistungs GmbH
   Postanschrift: Theodor-Heuss-Straße 80-86
   Ort: Köln
   NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 51149
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
   Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
   Telefon: +49 2211473116
   Fax: +49 2211472889
   Internet-Adresse: [11]www.bezreg-koeln.nrw.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
   Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
   Telefon: +49 2211473116
   Fax: +49 2211472889
   Internet-Adresse: [13]www.bezreg-koeln.nrw.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161
   des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
   § 160 GWB - Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen
   Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten
   nach
   § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
   macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
   entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 161 GWB - Form, Inhalt
   (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
   unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
   3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz
   oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen
   Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
   benennen.
   (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
   Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
   Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
   Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
   Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
   Beteiligten benennen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
   Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
   Telefon: +49 2211473116
   Fax: +49 2211472889
   Internet-Adresse: [15]www.bezreg-koeln.nrw.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   01/08/2022
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   90911200 Gebäudereinigung
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Unterhalts- und Grundreinigung in städtischen Objekten
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/09/2022
   Ende: 31/01/2023
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: OPTI Dienstleistungs GmbH
   Postanschrift: Theodor-Heuss-Str. 80-86
   Ort: Köln
   NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 51149
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Die Bundesstadt Bonn wird die derzeit laufenden Verträge für die Lose
   1-7 mit den jeweiligen Vertragspartnern bis zum 31.01.2023 verlängern.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
   Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
   und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
   Da es sich bei den ausgeschriebenen Reinigungsleistungen in
   öffentlichen Gebäuden der Stadt Bonn (unter anderem in Schulen,
   Kindertageseinrichtungen, Jugend- und Spielhäusern sowie auch in
   Verwaltungsgebäuden) um die Erfüllung von Leistungen im Bereich der
   Daseinsvorsorge handelt, die dringend aufrechtzuerhalten sind, muss ein
   vertragsloser Zustand verhindert werden. Diese Änderung der
   öffentlichen Aufträge ist ohne Durchführung eines neuen
   Vergabeverfahrens zulässig, da der Abruf zusätzlicher Dienstleistungen
   erforderlich geworden ist, die nicht in den ursprünglichen
   Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein interimsweiser Wechsel des
   Auftragnehmers bis zur Aufhebung des Zuschlagsverbots aus mehreren
   gewichtigen sachlichen Gründen nicht erfolgen kann (vgl. § 132 Abs. 2
   Nr. 3 GWB).
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
References
   7. mailto:referatvergabedienste@bonn.de?subject=TED
   8. http://www.bonn.de/
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:478411-2018:TEXT:DE:HTML
  10. mailto:vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
  11. http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
  12. mailto:vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
  13. http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
  14. mailto:vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
  15. http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
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