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Ausschreibung: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung - DE-Düsseldorf
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Dienstleistungen des Veterinärwesens
Dokument Nr...: 428625-2022 (ID: 2022080509232986597)
Veröffentlicht: 05.08.2022
*
DE-Düsseldorf: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
2022/S 150/2022 428625
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes NRW
Postanschrift: Emilie-Preyer-Platz 1
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabestelle@mulnv.nrw.de
Telefon: +49 2114566-463
Fax: +49 2114566-430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.umwelt.nrw.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYMYDAZ/document
s
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYMYDAZ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Geflügeltötung im Seuchenfall in NRW
Referenznummer der Bekanntmachung: 22/013
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung besteht bei Geflügelpestausbrüchen
in NRW die Notwendigkeit des unverzüglichen und tierschutzkonformen
Tötens von Nutz- und Hobbygeflügelbeständen. Auftragsgegenstand ist die
planmäßige, unverzügliche, effektive und tierschutzkonforme Tötung und
Räumung von Geflügelbeständen im Falle des Auftretens einer Tierseuche
entsprechend den Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/429 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen
und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der
Tiergesundheit ("Tiergesundheitsrecht", Animal Health Law, AHL) (L
84/1) unter Berücksichtigung der Geflügelpest-Verordnung vom 18.
Oktober 2007 (BGBl. I S. 2348) in der jeweils geltenden Fassung, der
Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission vom 17. Dezember
2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen
Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention
und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen (L174/64), der Verordnung
(EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von
Tieren zum Zeitpunkt der Tötung (L303/1, Europäische
Tierschutz-Schlachtverordnung) , der Verordnung zum Schutz von Tieren
im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung
der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (nationale
Tierschutz-Schlachtverordnung vom 20.12.2012 (BGBl. I S. 2982) sowie
den im Handbuch "Tierschutzüberwachung bei der Schlachtung und Tötung"
enthaltenen Auslegungshinweisen für einen einheitlichen Vollzug in den
Bundesländern
([10]https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_der
ivate_00045331) Handbuch-Tierschutzueberwachung-Schlachten-2021-12.pdf,
soweit diese die Durchführung von Bestandsräumungen betreffen.
Der Auftragsgegenstand umfasst auch das ständige Vorhalten der dazu
erforderlichen geeigneten und einsatzbereiten technischen und
personellen Mittel durch die Auftragnehmerin sowie die
Vorab-Desinfektion und Verladung der Tierkörper in die Container der
Tierkörperbeseitigungseinrichtung.
Die von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen gliedern sich in
folgende Phasen:
Phase 0 (Stand-by-Phase):
Phase 1 (Aktivierungsphase):
Phase 2 (Verlegungsphase):
Phase 3 (Einsatzphase):
Für die notwendigen Leistungen wird eine Rahmenvereinbarung
geschlossen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 2 672 268.91 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75110000 Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
85200000 Dienstleistungen des Veterinärwesens
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Emilie-Preyer-Platz 1 40479 Düsseldorf Die Leistungen sind in
Nordrhein-Westfalen zu erbringen.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es erfolgt keine Aufteilung in Lose.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 2 672 268.91 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Von den geeigneten Unternehmen werden mindestens 3, höchstens 5 zur
Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Die Auswahl unter den als
geeignet festgestellten Unternehmen erfolgt nach Qualität und
Aktualität der eingereichten Referenzen. Zur Bewertung der Qualität ist
es unabdingbar, dass sowohl genaue Angaben über Thema und Inhalt der
Referenzprojekte als auch der darin selbst erbrachten Leistungen
gemacht werden.
Einzelheiten zur Bewertung des Teilnahmeantrags ergeben sich aus der
als Anlage beigefügten Bewertungsmatrix "Teilnehmer-Auswahl".
Es gelangen nur diejenigen Teilnahmeanträge in die Prüfung und Wertung
der Eignung, die nicht einem Ausschlusskriterium nach den
Vergabevorschriften unterfallen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2026
mit der Option um zweimalige jährliche Verlängerung bis längstens
31.12.2028, sofern eine fortgesetzte ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages gesichert erscheint und andernfalls eine effektive
Tierseuchenbekämpfung nicht gewährleistet wäre. Außerdem steht die
Ziehung der Optionen für die Jahre 2027 und 2028 unter dem Vorbehalt,
dass Haushaltsmittel aus dem Landeshaushalt NRW zur Verfügung stehen.
Über die Inanspruchnahme der Option wird der Auftraggeber die
Auftragnehmerin spätestens bis zum 30.06.2026 bzw. für eine zweite
Verlängerung bis zum 30.06.2027 informieren.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers für die
Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Erlaubnis, Genehmigung,
Konzession, Zulassung oder Eintragung in einem Register erforderlich
ist, ist der entsprechende Nachweis mit dem Teilnahmeantrag
einzureichen.
Zur persönlichen Lage des Bewerbers ist Folgendes vorzulegen:
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU); ist auch von
jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern
und Eignungsleihern vorzulegen
- "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU); ist auch von
jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern
vorzulegen
- "Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung" (Formular 531 EU) - sofern
zutreffend -
- Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532 EU) - sofern
zutreffend -
- "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher" (Formular
533 EU) - sofern zutreffend -
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit
dem Teilnahmeantrag eine Zusicherung abzugeben, dass die erforderlichen
SAA im Unternehmen vorhanden sind und diese mindestens die genannten
gesetzlichen Anforderungen einhalten. Ferner ist eine Zusicherung
abzugeben, dass im Einsatzfall entsprechend qualifiziertes Personal zur
Verfügung steht und die jeweilige Qualifikation nachgewiesen werden
kann sowie im Hinblick auf die in der Anlage zur Leistungsbeschreibung
genannten Bestandsgrößen von Geflügelhaltungen in Nordrhein-Westfalen
ausreichende Gerätschaften, Materialien und Personal zur Tötung von
Geflügel, die den Anforderungen des Tierschutzes und der
Tierseuchenbekämpfung genügen, zur Verfügung stehen. Mit dem
Teilnahmeantrag ist eine Zusicherung abzugeben, dass der Bewerber oder
die Bewerberin in der Lage ist, in mindestens zwei Ausbruchsbetrieben
unabhängig von der dort gehaltenen Stückzahl an Geflügel bzw. der
gehaltenen Geflügelarten gleichzeitig Räumungen durchführen und binnen
12 Stunden nach Einsatzbeginn abschließen zu können. Die vorhandenen
technischen, materiellen und personellen Möglichkeiten sind mit dem
Teilnahmeantrag darzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine
Zusicherung abzugeben, dass jede Tötungseinheit mit mindestens einer
deutschsprachigen Arbeitskraft besetzt ist, um die Kommunikation am
Einsatzort zu gewährleisten, d.h., diese Arbeitskraft muss sowohl mit
den Behörden als auch mit den anderen Arbeitskräften kommunizieren
können.
Bewerber oder Bewerberinnen, die die technischen Anforderungen an die
zur Verfügung zu stellenden Betäubungs- und Tötemethoden (s. Nr. II.2
der Leistungsbeschreibung) sowie die unter Nr. II.3 beschriebenen
Dokumentationsanforderungen nicht erfüllen können oder über kein
ausreichend qualifiziertes Personal verfügen, werden vom
Bewerbungsprozess ausgeschlossen. Soweit die Bewerberin oder der
Bewerber über ein Qualitätsmanagementsystem im Bereich der insgesamt
angebotenen Dienstleistung Bestandsräumung von Geflügelbeständen"
verfügt, das die Beachtung tierseuchen-, tierschutz- und
arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben einschließt, ist dieses zu erläutern
oder zu belegen und wird bei der Auswertung der Teilnahmeanträge
qualitativ berücksichtigt.
- Zusicherung 1. (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung
vorzulegen):
Zusicherung, dass im Einsatzfall entsprechend qualifiziertes Personal
zur Verfügung steht und die jeweilige Qualifikation nachgewiesen werden
kann sowie im Hinblick auf die in der Anlage zur Leistungsbeschreibung
genannten Bestandsgrößen von Geflügelhaltungen in Nordrhein-Westfalen
ausreichende Gerätschaften, Materialien und Personal zur Tötung von
Geflügel, die den Anforderungen des Tierschutzes und der
Tierseuchenbekämpfung genügen, zur Verfügung stehen.
- Zusicherung 2. (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung
vorzulegen):
Zusicherung, dass die Bewerberin/der Bewerber in der Lage ist, in
mindestens zwei Ausbruchsbetrieben unabhängig von der dort gehaltenen
Stückzahl an Geflügel bzw. der gehaltenen Geflügelarten gleichzeitig
Räumungen durchführen und binnen 12 Std. nach Einsatzbeginn abschließen
zu können.
- Zusicherung 3. (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung
vorzulegen):
Zusicherung, dass die Bewerberin/der Bewerber in der Lage ist, in
mindestens zwei Ausbruchsbetrieben unabhängig von der dort gehaltenen
Stückzahl an Geflügel bzw. der gehaltenen Geflügelarten gleichzeitig
Räumungen durchführen und binnen 12 Std. nach Einsatzbeginn abschließen
zu können.
- Zusicherung 4. (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung
vorzulegen):
Zusicherung, dass jede Tötungseinheit mit mindestens einer
deutschsprachigen Arbeitskraft besetzt ist, um die Kommunikation am
Einsatzort zu gewährleisten, d.h., diese Arbeitskraft muss sowohl mit
den Behörden als auch mit den anderen Arbeitskräften kommunizieren
können.
- Zusicherung 5. (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung
vorzulegen):
Zusicherung, dass im Einsatzfall für unmittelbar mit der Betäubung,
Tötung und dem vorherigen Umgang mit lebendem Geflügel verantwortliches
Personal inklusive einer Aufsichtsperson (Einsatzleiter/in)
Sachkundenachweise gemäß Art. 7 der VO (EG) 1099/2009, § 4 Abs. 1 und
1a des TierSchG und § 4 der TierSchlV vorliegen (s. Nr. III.2
"Fachliche Anforderungen" Nr. 1 der Leistungsbeschreibung) und die
Auftraggeberin auch bei Personalwechsel über das Vorhandensein der
erforderlichen Sachkundenachweise jeweils in Kenntnis gesetzt wird.
a) Unternehmensreferenzen:
Zum Nachweis der Fachkunde sind vom Bewerber oder der
Bewerbergemeinschaft mindestens eine Referenz zu einem der folgenden
Eignungskriterium vorzulegen:
1. Erfahrungen mit der Räumung von Tierbeständen im
Tierseuchenkrisenfall auf behördliche Anordnung
oder
2. Erfahrungen mit der Räumung von Tierbeständen in sonstigen Fällen
Nachweise darüber sind gemäß Formular "Referenzliste Unternehmen"
anzugeben.
b) Qualifikation/Referenzen des für die Einsatzleitung vorgesehenen
Personals:
Die vom Bewerber für die Leistungserbringung vorgesehenen fachlich
zuständigen Einsatzleiterinnen und Einsatzleiter sind zu benennen.
Darzustellen und durch entsprechende Referenzen zu belegen ist deren
persönliche Qualifikation, d. h. einschlägige Erfahrungen. Jede
Einsatzleiterin und jeder Einsatzleiter muss mindestens eine Referenz
in einem der vorstehend unter a) genannten Bereiche nachweisen.
Nachweise darüber sind gemäß Formular "Mitarbeiterprofile" anzugeben.
Die Referenzen des eingesetzten Personals müssen nicht im Unternehmen
des Bewerbers erbracht worden sein.
Das im Teilnahmewettbewerb benannte Personal darf im Laufe des
Verfahrens und der Vertragsdurchführung grundsätzlich nicht verändert
werden. Sollte jedoch eine Personaländerung unabdingbar sein, ist
zwingend vorher die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
Voraussetzung für die Zustimmung ist stets, dass für das neue Personal
die gleiche Qualifikation nachgewiesen wird (gemäß Formular
"Mitarbeiterprofile").
Die unter a) und b) geforderten Referenzen müssen unter Angabe des
jeweiligen Auftraggebers und Auftragswertes Leistungen beinhalten, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten
drei Jahren vollständig - Beginn und Ende - erbracht wurden (gemäß
Formulare "Referenzliste Unternehmen" und "Mitarbeiterprofile"). Mit
einer Referenz können auch mehrere Eignungsanforderungen belegt werden.
Die vollständig erbrachten Leistungen, die als Referenz genutzt werden
sollen, können aus einem Projekt/Vertrag stammen, das/der insgesamt
noch nicht abgeschlossen oder beendet ist (also z.B. abgeschlossene
Teilprojekte bzw. - Ergebnisse). Als abgeschlossene Teilleistung können
bereits erbrachte Bestandsräumungen gewertet werden. Sollten als
Teilleistung ausschließlich einzelne erbrachte Bestandsräumungen
angegeben werden, so sind davon mindestens drei nachzuweisen. Die
abgeschlossene Teilleistung bzw. das Teilergebnis ist in den Formularen
"Referenzliste Unternehmen" bzw. "Mitarbeiterprofile" konkret für den
abgefragten Zeitraum (07/2019 bis 06/2022) darzustellen.
Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften sind nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
verpflichtet, diese Daten anzugeben; vgl. dazu "Information DSGVO"
(Formular 312a/322a EU).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
II.2 Technische Anforderungen an die zur Verfügung zu stellenden
Betäubungs- und Tötungsmethoden:
Die Auftragnehmerin muss in der Lage sein, mindestens folgende
beschriebene Verfahren zur Räumung von Geflügelbeständen anwenden zu
können:
1. Tötung durch Injektion chemischer Substanzen (ausschließlich durch
Tierärzte):
Anwendung von Barbituraten
2. Tötung durch elektrische Durchströmung:
a) Wasserbad als Ganzkörperdurchströmung
o Richtwerte für die Elektrotötung von Geflügel ohne Blutentzug, die
Mindeststromstärke ist innerhalb der ersten Sekunde (s) zu erreichen:
o Angabe der Mindeststromstärke, Mindestspannung, sowie der
Höchstfrequenz und der sonstigen ggf. am Gerät einzustellenden
Parameter
o Beschreibung der Eintauchtiefe
o Überprüfung mit externen Messgeräten
o Überwachung im laufenden Betrieb
o Angabe der Kalibrierungshäufigkeit
b) Nutzung transportabler Geräte (Elektrozangen)
o Zunächst Betäubung durch Kopfdurchströmung (4 s), dann Durchströmung
der Brust (20-30 s)
o Beschreibung der Ansatzstellen und Kontaktoberflächen der Elektroden
o Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Elektrozangen vor
Einsatzbeginn
3. Tötung mit Gasen:
a) Allgemeine Anforderungen an die Tötung von Geflügel mit Gasen:
o Laufende Kontrolle der CO2-Konzentration und O2-Konzentration über
kontinuierliche Messung im Container/ während der Stallbegasung
o Die Festlegung der Messorte und der zu erreichenden
Gaskonzentrationen müssen im Vorfeld der Tötung der Tiere durch die
Auftragnehmerin erfolgen.
o Gasqualität und Gastemperaturbereich sind bei der Tötung entsprechend
zu berücksichtigen.
4. Mechanische Betäubung:
o Betäubung mittels eines geeigneten Bolzenschussapparates und eines
vorhandenen Ersatzgerätes sowie geeigneter Munition für die jeweilige
Geflügelart.
o Die maximale Höchstdauer zwischen Betäubung und Tötung von 20 s darf
nicht überschritten werden.
o Die Nutzung anderer mechanischer Betäubungsgeräte (Holzstöcke,
Hammer, etc.) wird vom Auftraggeber nicht zugelassen.
5. Distanzimmobilisation von Laufvögeln:
o Insbesondere für die Betäubung und spätere Tötung von Laufvögeln
(Emus, Nandus und Strauße) ist die Methode der Distanzimmobilisation
anzuwenden. Dabei sind neben dem Tierschutzrecht auch die geltenden
arzneimittel- und waffenrechtlichen Vorgaben zu beachten.
o Nachweis der Möglichkeit der Durchführung der Immobilisation durch
Personen mit Ausnahmegenehmigung gemäß § 5 TierSchG (Betäubung durch
sachkundige Personen, die keine Tierärztinnen oder Tierärzte sind)
o Betäubung mit zugelassenen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
unter Verwendung eines Blasrohres oder Betäubungsgewehrs durch eine
Tierärztin/einen Tierarzt oder eine sachkundige Person unter Aufsicht
einer Tierärztin/eines Tierarztes
o Nach Immobilisation Tötung mittels Elektrozange oder Euthanasie durch
Injektion chemischer Substanzen durch eine Tierärztin/einen Tierarzt
Anforderungen an die Dokumentation der zu erbringenden Leistungen:
1. Erstellung und Nutzung von Standardarbeitsanweisungen:
Die Auftragnehmerin hat die tierschutzkonforme Tötung der Tiere, die
Räumung des Bestandes und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten vorab
zu planen. Dazu sind in unternehmenseigenen Standardarbeitsanweisungen
(SAA) konkrete Arbeitsabläufe zu dokumentieren und die Einhaltung der
SAA bei der Durchführung der Tötungen zu garantieren (s. Art. 6 der VO
(EG) 1099/2009).
Im Rahmen der Räumung von Beständen sind hierzu neben der europäischen
Tierschutz-Schlachtverordnung (VO (EG) Nr. 1099/2009) das
Tierschutzgesetz (TierSchG, § 4) sowie die
Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) i. g. F. zu berücksichtigen.
Die im Handbuch "Tierschutzüberwachung bei der Schlachtung und Tötung"
i. g. F. enthaltenen Auslegungshinweise zu Dokumentation und
Eigenkontrollpflichten des Unternehmers (Kapitel B) sind von der
Auftragnehmerin zu beachten.
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Zusicherung abzugeben, dass die
erforderlichen SAA im Unternehmen vorhanden sind und diese mindestens
die genannten gesetzlichen Anforderungen einhalten. Die SAA sind in der
Angebotsphase mit dem Angebot vorzulegen und werden bei der Auswertung
qualitativ berücksichtigt.
?
a) Mindestinhalte von Standardarbeitsanweisungen:
o Geltungsbereich (Verfahren, technische Anlage, Tierart und
-kategorie)
o Angaben zu durchführenden Personen inklusive Nachweise über die
tierschutzrechtlich erforderliche Sachkunde bzw. die entsprechenden
Qualifikationen (Art. 7 der VO (EG) 1099/2009, § 4 Abs. 1 und 1a
TierSchG, § 4 TierSchlV)
o Beschreibung der Arbeitsabläufe bei allen durchführbaren Betäubungs-
und Tötungsarten für die benannten Geflügelarten einschließlich der
jeweils vorhandenen Havariemethoden
o Beschreibung der Überwachungspunkte und Überwachungshäufigkeiten für
jede Tötungsart (Umstände und/oder Zeitpunkte, bei/zu denen die
Überwachung erfolgen muss, einschließlich der nach der Bestandsräumung
vorzulegenden Messprotokolle).
o Beschreibung der konkreten Handhabung noch lebender Tiere im Vorfeld
der Tötung zur Bestandsräumung
o Sicherstellung der ausreichenden Betäubung bis zum Eintritt des Todes
bei jedem Tier
o Berücksichtigung der Empfehlungen der Betäubungsanlagenhersteller
o Festlegung der Schlüsselparameter gemäß Anhang I Kapitel I der VO
(EG) 1099/2009 auf Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen
Erkenntnisse sowie Überwachung und Dokumentation der Schlüsselparameter
und Betäubungsüberwachung
o Maßnahmen bei unzureichender Betäubung (Stoppen der Betäubung,
Ursachenforschung, Nachbetäubung, Maßnahmen im Havariefall)
o Beschreibung des Tötungsverfahrens inkl. Parameter für eine optimale
Wirksamkeit und Methoden zur Überprüfung dieser Parameter (analog
Schlüsselparameter)
o Kontrolle des Todeseintritts, Maßnahmen bei Abweichungen
o Festlegung der Mindestdauer vom Tötungsvorgang bis zum Verbringen des
Kadavers vom Tötungsplatz
o Dokumentation der Wartung und Pflege der Betäubungsanlagen
2. Durchführung und Dokumentation der speziellen Betäubungskontrolle
gemäß Art. 5 der VO (EG) Nr. 1099/2009
Die Auftragnehmerin muss bei jedem Tier, das getötet wird,
sicherstellen, dass dieses ausreichend tief und bis zum Tod anhaltend
betäubt ist. Dies wird durch das Personal der Tötungseinheit während
der Tötung optisch überprüft.
Bei Anzeichen für eine unzureichende Betäubung bzw. für die Wiederkehr
des Wahrnehmungsvermögens ist sofort zu reagieren (siehe auch
Standardarbeitsanweisung Havariemaßnahmen).
Neben der Prüfung, ob jedes Tier ausreichend tief und lange betäubt
ist, muss die Auftragnehmerin eine intensive stichprobenartige
Betäubungskontrolle gemäß Art. 5 der VO (EG) Nr. 1099/2009 durchführen.
Die Stichprobenkontrolle hat zum Ziel, technische oder andere Fehler im
System schnellstmöglich aufzudecken. Störungen im Normalbetrieb, die
nicht augenfällig sind, können so gefunden werden und sind umgehend
abzustellen. Hierbei ist über die optische Kontrolle hinaus durch
Prüfung bestimmter Indikatoren, wie z.B. der Reflexe am Auge oder der
Reaktion auf Schmerzreize, das Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögen zu
prüfen.
Zur Festlegung einer repräsentativen Stichprobe sind die Ergebnisse
früherer Kontrollen und die Faktoren, die die Wirksamkeit der Betäubung
beeinträchtigen könnten, zu berücksichtigen.
Auch für die Betäubungskontrolle muss die Auftragnehmerin eine konkrete
Standardarbeitsanweisung mit dem Angebot vorlegen.
Die Durchführung der speziellen Betäubungskontrolle ist einschließlich
der Prüfergebnisse und erforderlicher Havariemaßnahmen ebenfalls zu
dokumentieren und der zuständigen Veterinärbehörde im Anschluss an die
Bestandsräumung vorzulegen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Besondere Anforderungen bei der Tötung von Hühnervögeln mit CO2:
o Einbringen der Tiere in eine bestehende Gasatmosphäre:
- Tötung durch Einbringen der Hühnervögel in eine bestimmte
Gasatmosphäre mit einer CO2-Konzentration von mindestens 80% mit
mindestens 10minütiger Verweildauer bis zum Eintreten des Todes
- Es ist eine kontinuierlich ausreichende Gaskonzentration
sicherzustellen, die durch elektronische Aufzeichnung der
Gaskonzentrationen zu dokumentieren ist (Messprotokolle).
o Stallbegasung: CO2 - Gasanflutung:
- CO2-Konzentration in zwei Phasen: Verbringen von wahrnehmungsfähigen
Tieren in ein Gasgemisch, das bis zu 40% aus CO2 besteht, bei Eintritt
der Wahrnehmungslosigkeit: Erhöhung auf einen höheren Anteil von über
40% CO2 bis zum Eintreten des Todes
- Die Gaskonzentration ist durch elektronische Aufzeichnung zu
dokumentieren (Messprotokolle).
c) Besondere Anforderungen bei der Tötung von Wassergeflügel mit
Edelgasgemischen:
o Einbringen der Tiere in eine bestehende Gasatmosphäre:
- Verwendung eines Edelgasgemischs: mindestens 60% Argon und maximal
30% CO2 bei einem maximalen Restvolumen von vorzugs-weise unter 1%,
maximal 2 % O2
- Es ist eine kontinuierlich ausreichende Gaskonzentration
sicherzustellen, die durch elektronische Aufzeichnung der
Gaskonzentrationen zu dokumentieren ist (Messprotokolle).
- Ggf. Verwendung vorgemischter Edelgase, die eine kontinuierliche
Gaskonzentration von 82 % Argon und 16 % CO2 im Eintauchverfahren
sicherstellen bei einem maximalen Restvolumen von O2 unter 1 %. Der
hier beschriebene Stand der Technik als Eintauchverfahren für die
Tötung von Wassergeflügel mit Edelgasgemischen liegt deutlich über den
beschriebenen rechtlichen Mindestanforderungen, garantiert jedoch eine
besonders tierschutzkonforme Vorgehensweise, um den Tieren unnötige
Leiden zu ersparen. Soweit das angebotene Verfahren für die Tötung von
Wassergeflügel mit Edelgasgemischen über den beschriebenen rechtlichen
Mindestanforderungen liegt, und eine besonders tierschutzkonforme
Vorgehensweise ermöglicht, wird dies bei der Angebotsbewertung
zusätzlich positiv berücksichtigt.
Die Tötung von Wassergeflügel durch Stallbegasung wird vom Auftraggeber
nicht zugelassen!
Zusätzliche Anforderungen an die Standardarbeitsanweisung zur
Stallbegasung bei Hühnervögeln nach behördlicher Anweisung und mit
tierschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigung:
o Beschreibung der Verantwortungsbereiche des eingesetzten Personals
o Sicherstellung des humanen Arbeitsschutzes ab Beginn der
CO2-Einleitung incl. der Zuständigkeiten, Einweisung in Maßnahmen bei
Zwischenfällen
o Beschreibung der arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen während der
Räumung, Umgang mit arbeitsschutzrechtlichen Zwischenfällen
o Beschreibung der Stallabdichtung
o Dokumentation der Temperaturverläufe im Stall während der Begasung
o Beschreibung des Verfahrens der Einleitung von CO2 in den Stall
o Angaben über Gastemperatur und Gasqualität
o Angaben über die Anzahl und den Ort der Messstellen des CO2-Gehaltes
im Stall
o Havarieplan über das Vorgehen bei Nichterreichen der erforderlichen
Konzentration
o Beschreibung der Kontrolle des Tötungsverlaufes, z. B. anhand von
Wärmebildaufnahmen
o Beschreibung des Planes zur Feststellung des Todes, Beschreibung des
Vorgehens, wenn noch lebende Tiere festgestellt werden
(Havariemaßnahmen).
o Beschreibung Ersatzverfahren zur Tötung der Tiere
o Plan zur Sicherstellung, dass Gefahr von Seuchenverschleppung
vermieden wird
o Plan zur Entsorgung der Tiere
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen Begründung, falls die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
Die Leistung kann nur mit erheblichen Investitions- und
Vorbereitungskosten erbracht werden. Dies liegt u.a. an den neuartigen,
sehr spezifischen technischen Anlagen, der notwendigen Schulung von
Personal und dem Aufwand für die Vorhaltung von Material,
Transportmitteln und Personal. Eine optionale zweimalige jährliche
Vertragsverlängerung auf insgesamt 6 Jahre ist für ein Unternehmen
wirtschaftlich lukrativer, da Investitionen über einen längeren
Zeitraum abgeschrieben bzw. leichter finanziert werden können.
Gleichzeitig soll dennoch die Möglichkeit eröffnet sein, die
Rahmenvereinbarung nach 4 Jahren auslaufen zu lassen, wenn die
Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, insbesondere, wenn es
zu tierschutzrechtlich relevanten Verstößen kommt. Es ist absehbar,
dass der Bewerberkreis eher klein sein wird, deshalb sollen sich auch
"Newcomer" am Vergabeverfahren beteiligen können.
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/09/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 21/09/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Auftraggeber gibt für diese Rahmenvereinbarung entgegen der
Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 17. Juli 2021) keine (verbindliche)
Höchstmenge an, die aus dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen
werden kann. Die Wirksamkeit der Rahmenvereinbarung ist ausschließlich
durch ihre Laufzeit begrenzt. Andernfalls könnte der Auftraggeber seine
gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Tierseuchenbekämpfung
nicht nachkommen. Denn Gegenstand des vorliegenden Auftrags ist die
jederzeitige Gewährleistung einer planmäßigen, unverzüglichen und
effektiven Tötung und Räumung von Geflügelbeständen in
Nordrhein-Westfalen im Falle des Auftretens einer Tierseuche
entsprechend den Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/429 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen
und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der
Tiergesundheit ("Tiergesundheitsrecht", Animal Health Law, AHL) (L
84/1) unter Berücksichtigung der Geflügelpest-Verordnung vom 18.
Oktober 2007 (BGBl. I S. 2348) in der jeweils geltenden Fassung, der
Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission vom 17. Dezember
2019 und weiterer Vorschriften. Die hochpathogene Aviäre Influenza
(Vogelgrippe) ist gemäß dem Europäischen Tiergesundheitsrechtsakt der
EU (AHL) eine Tierseuche der Kategorie A, die im Falle eines Ausbruchs
obligatorische Sofortmaßnahmen in allen betroffenen Mitgliedstaaten
erfordert. Gemäß § 15 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 der Geflügelpest-Verordnung
ist in einem solchen Fall die Tötung und unschädliche Beseitigung der
gehaltenen Vögel des Verdachts- bzw. Ausbruchsbestandes vom zuständigen
Veterinäramt anzuordnen. Für eine solche Bestandsräumung ist es
zwingend notwendig, dass ein Dienstleister auf Basis einer
Rahmenvereinbarung jederzeit zur Verfügung steht. Diese rechtlich
geforderte permanente Verfügbarkeit wäre im Falle einer
unvorhersehbaren und unbeeinflussbaren Unwirksamkeit der
Rahmenvereinbarung infolge des Erreichens der Höchstmenge nicht mehr
gewährleistet. Die mit einer nicht vorhersehbaren Unwirksamkeit der
Rahmenvereinbarung verbundene Verzögerung erforderlicher
Bestandsräumungen würde bereits nach kurzer Zeit zu einer erheblichen
tierschutzrechtlichen Problematik in den betroffenen Beständen führen,
gefährdet umliegende Bestände von Haus- und Wildvögeln, trägt
langfristig zur Gefahr der Mutation und Weiterverbreitung des Erregers
bei - insbesondere auch in der Rolle als Zoonose - und stellt in der
Folge eine erhebliche Gefahr für die Tiergesundheit mit
wirtschaftlichen Folgeschäden in der Geflügelhaltung dar. Diese Risiken
können auch für kurze Übergangszeiten nicht in Kauf genommen werden.
Aufgrund dieser Sondersituation ist die Rechtsprechung des EuGH zur
verbindlichen Angabe von abzurufenden Höchstmengen aus
Rahmenvereinbarungen (zuletzt Urteil vom 17. Juni 2021 - C-23/20) nicht
übertragbar, da sie keine derartige Sondersituationen erfasst. In
solchen Ausnahmefällen, in denen der tatsächliche Auftragsumfang von
Ereignissen abhängt, die der Auftraggeber nicht sicher vorhersehen und
nicht beeinflussen kann (nämlich der Eintritt von Seuchenfällen), ist
es vielmehr zulässig, auf diese Angabe zu verzichten. Diese
Vorgehensweise stimmt im Übrigen mit der Rechtsprechung der VK Bund
(vom 19. Juli 2019 - VK 1-39/19) überein und ist somit
vergaberechtskonform.
Auskünfte und Fragen:
Soweit zusätzliche Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen
ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes
NRW zu stellen. Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche
Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von anderen
Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Auftraggebers zu erlangen.
Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder
allen interessierten oder zum Angebot aufgeforderten Unternehmen im
Rahmen der Ausschreibung durch den Auftraggeber zugänglich gemacht
werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unternehmen, die gegen diese
Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen. Fragen zum
Teilnahmewettbewerb sind spätestens bis zum 22.08.2022 ausschließlich
über den Vergabemarktplatz NRW an den Auftraggeber zu richten und
werden spätestens bis zum 24.08.2022 beantwortet. Fragen zum Angebot
sind spätestens bis zum 06.10.2022 ausschließlich über den
Vergabemarktplatz NRW an den Auftraggeber zu richten und werden
spätestens bis zum 11.10.2022 beantwortet. Die Fragen der Unternehmen
werden ggf. gesammelt und sortiert und dann innerhalb der genannten
Fristen beantwortet. Sofern Fragen nicht unternehmensspezifische
Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in
anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit
des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Unternehmen
sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der
Kommunikation auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren. Die den
Unternehmen übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden
verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen und sind bei der
Erstellung des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes zu beachten.
Überprüfung der Referenzen/Nachforderung von Unterlagen:
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewertung der Referenzen
Rücksprache bei dem in der Referenz angegebenen Auftraggeber zu halten.
Unbeschadet der Möglichkeit zur Nachforderung von Unterlagen, wird der
Auftraggeber keine Referenzen nachfordern, soweit die vom Bewerber
vorgelegten Referenzen in inhaltlicher Hinsicht das jeweilige
Eignungskriterium nicht erfüllen. Vom Bewerber insoweit unaufgefordert
nachgereichte Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Datenschutz und Vertraulichkeit:
Die Auftragnehmerin garantiert die Einhaltung aller Vorgaben des
Datenschutzrechts, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO). Näheres dazu regelt die Rahmenvereinbarung.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYMYDAZ
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221-147-2889
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich
zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe zu
rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von
10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (§ 160 Abs. 3 GWB). Ansonsten
ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Der Nachprüfungsantrag ist bei der folgenden Stelle einzulegen:
Vergabekammer Rheinland
c/o Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Tel.: +49 221-147-2889
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes NRW
Postanschrift: Emilie-Preyer-Platz 1
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40479
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabestelle@mulnv.nrw.de
Telefon: +49 2114566-316
Fax: +49 2114566-430
Internet-Adresse: [12]https://www.umwelt.nrw.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/08/2022
References
6. mailto:vergabestelle@mulnv.nrw.de?subject=TED
7. https://www.umwelt.nrw.de/
8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYMYDAZ/documents
9. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYMYDAZ
10. https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00045331
11. mailto:vergabestelle@mulnv.nrw.de?subject=TED
12. https://www.umwelt.nrw.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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