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Ausschreibung: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung - DE-Düsseldorf
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Dienstleistungen des Veterinärwesens
Dokument Nr...: 428625-2022 (ID: 2022080509232986597)
Veröffentlicht: 05.08.2022
*
  DE-Düsseldorf: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
   2022/S 150/2022 428625
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
   des Landes NRW
   Postanschrift: Emilie-Preyer-Platz 1
   Ort: Düsseldorf
   NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
   Postleitzahl: 40479
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle@mulnv.nrw.de
   Telefon: +49 2114566-463
   Fax: +49 2114566-430
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.umwelt.nrw.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYMYDAZ/document
   s
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYMYDAZ
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Geflügeltötung im Seuchenfall in NRW
   Referenznummer der Bekanntmachung: 22/013
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung besteht bei Geflügelpestausbrüchen
   in NRW die Notwendigkeit des unverzüglichen und tierschutzkonformen
   Tötens von Nutz- und Hobbygeflügelbeständen. Auftragsgegenstand ist die
   planmäßige, unverzügliche, effektive und tierschutzkonforme Tötung und
   Räumung von Geflügelbeständen im Falle des Auftretens einer Tierseuche
   entsprechend den Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/429 des
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen
   und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der
   Tiergesundheit ("Tiergesundheitsrecht", Animal Health Law, AHL) (L
   84/1) unter Berücksichtigung der Geflügelpest-Verordnung vom 18.
   Oktober 2007 (BGBl. I S. 2348) in der jeweils geltenden Fassung, der
   Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission vom 17. Dezember
   2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen
   Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention
   und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen (L174/64), der Verordnung
   (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von
   Tieren zum Zeitpunkt der Tötung (L303/1, Europäische
   Tierschutz-Schlachtverordnung) , der Verordnung zum Schutz von Tieren
   im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung
   der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (nationale
   Tierschutz-Schlachtverordnung vom 20.12.2012 (BGBl. I S. 2982) sowie
   den im Handbuch "Tierschutzüberwachung bei der Schlachtung und Tötung"
   enthaltenen Auslegungshinweisen für einen einheitlichen Vollzug in den
   Bundesländern
   ([10]https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_der
   ivate_00045331) Handbuch-Tierschutzueberwachung-Schlachten-2021-12.pdf,
   soweit diese die Durchführung von Bestandsräumungen betreffen.
   Der Auftragsgegenstand umfasst auch das ständige Vorhalten der dazu
   erforderlichen geeigneten und einsatzbereiten technischen und
   personellen Mittel durch die Auftragnehmerin sowie die
   Vorab-Desinfektion und Verladung der Tierkörper in die Container der
   Tierkörperbeseitigungseinrichtung.
   Die von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen gliedern sich in
   folgende Phasen:
   Phase 0 (Stand-by-Phase):
   Phase 1 (Aktivierungsphase):
   Phase 2 (Verlegungsphase):
   Phase 3 (Einsatzphase):
   Für die notwendigen Leistungen wird eine Rahmenvereinbarung
   geschlossen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 2 672 268.91 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   75110000 Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
   75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
   85200000 Dienstleistungen des Veterinärwesens
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
   Emilie-Preyer-Platz 1 40479 Düsseldorf Die Leistungen sind in
   Nordrhein-Westfalen zu erbringen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Es erfolgt keine Aufteilung in Lose.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 2 672 268.91 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2023
   Ende: 31/12/2026
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Von den geeigneten Unternehmen werden mindestens 3, höchstens 5 zur
   Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Die Auswahl unter den als
   geeignet festgestellten Unternehmen erfolgt nach Qualität und
   Aktualität der eingereichten Referenzen. Zur Bewertung der Qualität ist
   es unabdingbar, dass sowohl genaue Angaben über Thema und Inhalt der
   Referenzprojekte als auch der darin selbst erbrachten Leistungen
   gemacht werden.
   Einzelheiten zur Bewertung des Teilnahmeantrags ergeben sich aus der
   als Anlage beigefügten Bewertungsmatrix "Teilnehmer-Auswahl".
   Es gelangen nur diejenigen Teilnahmeanträge in die Prüfung und Wertung
   der Eignung, die nicht einem Ausschlusskriterium nach den
   Vergabevorschriften unterfallen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2026
   mit der Option um zweimalige jährliche Verlängerung bis längstens
   31.12.2028, sofern eine fortgesetzte ordnungsgemäße Durchführung des
   Vertrages gesichert erscheint und andernfalls eine effektive
   Tierseuchenbekämpfung nicht gewährleistet wäre. Außerdem steht die
   Ziehung der Optionen für die Jahre 2027 und 2028 unter dem Vorbehalt,
   dass Haushaltsmittel aus dem Landeshaushalt NRW zur Verfügung stehen.
   Über die Inanspruchnahme der Option wird der Auftraggeber die
   Auftragnehmerin spätestens bis zum 30.06.2026 bzw. für eine zweite
   Verlängerung bis zum 30.06.2027 informieren.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   - Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers für die
   Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Erlaubnis, Genehmigung,
   Konzession, Zulassung oder Eintragung in einem Register erforderlich
   ist, ist der entsprechende Nachweis mit dem Teilnahmeantrag
   einzureichen.
   Zur persönlichen Lage des Bewerbers ist Folgendes vorzulegen:
   - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU); ist auch von
   jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern
   und Eignungsleihern vorzulegen
   - "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU); ist auch von
   jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern
   vorzulegen
   - "Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung" (Formular 531 EU) - sofern
   zutreffend -
   - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532 EU) - sofern
   zutreffend -
   - "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher" (Formular
   533 EU) - sofern zutreffend -
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit
   dem Teilnahmeantrag eine Zusicherung abzugeben, dass die erforderlichen
   SAA im Unternehmen vorhanden sind und diese mindestens die genannten
   gesetzlichen Anforderungen einhalten. Ferner ist eine Zusicherung
   abzugeben, dass im Einsatzfall entsprechend qualifiziertes Personal zur
   Verfügung steht und die jeweilige Qualifikation nachgewiesen werden
   kann sowie im Hinblick auf die in der Anlage zur Leistungsbeschreibung
   genannten Bestandsgrößen von Geflügelhaltungen in Nordrhein-Westfalen
   ausreichende Gerätschaften, Materialien und Personal zur Tötung von
   Geflügel, die den Anforderungen des Tierschutzes und der
   Tierseuchenbekämpfung genügen, zur Verfügung stehen. Mit dem
   Teilnahmeantrag ist eine Zusicherung abzugeben, dass der Bewerber oder
   die Bewerberin in der Lage ist, in mindestens zwei Ausbruchsbetrieben
   unabhängig von der dort gehaltenen Stückzahl an Geflügel bzw. der
   gehaltenen Geflügelarten gleichzeitig Räumungen durchführen und binnen
   12 Stunden nach Einsatzbeginn abschließen zu können. Die vorhandenen
   technischen, materiellen und personellen Möglichkeiten sind mit dem
   Teilnahmeantrag darzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine
   Zusicherung abzugeben, dass jede Tötungseinheit mit mindestens einer
   deutschsprachigen Arbeitskraft besetzt ist, um die Kommunikation am
   Einsatzort zu gewährleisten, d.h., diese Arbeitskraft muss sowohl mit
   den Behörden als auch mit den anderen Arbeitskräften kommunizieren
   können.
   Bewerber oder Bewerberinnen, die die technischen Anforderungen an die
   zur Verfügung zu stellenden Betäubungs- und Tötemethoden (s. Nr. II.2
   der Leistungsbeschreibung) sowie die unter Nr. II.3 beschriebenen
   Dokumentationsanforderungen nicht erfüllen können oder über kein
   ausreichend qualifiziertes Personal verfügen, werden vom
   Bewerbungsprozess ausgeschlossen. Soweit die Bewerberin oder der
   Bewerber über ein Qualitätsmanagementsystem im Bereich der insgesamt
   angebotenen Dienstleistung Bestandsräumung von Geflügelbeständen"
   verfügt, das die Beachtung tierseuchen-, tierschutz- und
   arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben einschließt, ist dieses zu erläutern
   oder zu belegen und wird bei der Auswertung der Teilnahmeanträge
   qualitativ berücksichtigt.
   - Zusicherung 1. (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung
   vorzulegen):
   Zusicherung, dass im Einsatzfall entsprechend qualifiziertes Personal
   zur Verfügung steht und die jeweilige Qualifikation nachgewiesen werden
   kann sowie im Hinblick auf die in der Anlage zur Leistungsbeschreibung
   genannten Bestandsgrößen von Geflügelhaltungen in Nordrhein-Westfalen
   ausreichende Gerätschaften, Materialien und Personal zur Tötung von
   Geflügel, die den Anforderungen des Tierschutzes und der
   Tierseuchenbekämpfung genügen, zur Verfügung stehen.
   - Zusicherung 2. (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung
   vorzulegen):
   Zusicherung, dass die Bewerberin/der Bewerber in der Lage ist, in
   mindestens zwei Ausbruchsbetrieben unabhängig von der dort gehaltenen
   Stückzahl an Geflügel bzw. der gehaltenen Geflügelarten gleichzeitig
   Räumungen durchführen und binnen 12 Std. nach Einsatzbeginn abschließen
   zu können.
   - Zusicherung 3. (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung
   vorzulegen):
   Zusicherung, dass die Bewerberin/der Bewerber in der Lage ist, in
   mindestens zwei Ausbruchsbetrieben unabhängig von der dort gehaltenen
   Stückzahl an Geflügel bzw. der gehaltenen Geflügelarten gleichzeitig
   Räumungen durchführen und binnen 12 Std. nach Einsatzbeginn abschließen
   zu können.
   - Zusicherung 4. (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung
   vorzulegen):
   Zusicherung, dass jede Tötungseinheit mit mindestens einer
   deutschsprachigen Arbeitskraft besetzt ist, um die Kommunikation am
   Einsatzort zu gewährleisten, d.h., diese Arbeitskraft muss sowohl mit
   den Behörden als auch mit den anderen Arbeitskräften kommunizieren
   können.
   - Zusicherung 5. (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung
   vorzulegen):
   Zusicherung, dass im Einsatzfall für unmittelbar mit der Betäubung,
   Tötung und dem vorherigen Umgang mit lebendem Geflügel verantwortliches
   Personal inklusive einer Aufsichtsperson (Einsatzleiter/in)
   Sachkundenachweise gemäß Art. 7 der VO (EG) 1099/2009, § 4 Abs. 1 und
   1a des TierSchG und § 4 der TierSchlV vorliegen (s. Nr. III.2
   "Fachliche Anforderungen" Nr. 1 der Leistungsbeschreibung) und die
   Auftraggeberin auch bei Personalwechsel über das Vorhandensein der
   erforderlichen Sachkundenachweise jeweils in Kenntnis gesetzt wird.
   a) Unternehmensreferenzen:
   Zum Nachweis der Fachkunde sind vom Bewerber oder der
   Bewerbergemeinschaft mindestens eine Referenz zu einem der folgenden
   Eignungskriterium vorzulegen:
   1. Erfahrungen mit der Räumung von Tierbeständen im
   Tierseuchenkrisenfall auf behördliche Anordnung
   oder
   2. Erfahrungen mit der Räumung von Tierbeständen in sonstigen Fällen
   Nachweise darüber sind gemäß Formular "Referenzliste Unternehmen"
   anzugeben.
   b) Qualifikation/Referenzen des für die Einsatzleitung vorgesehenen
   Personals:
   Die vom Bewerber für die Leistungserbringung vorgesehenen fachlich
   zuständigen Einsatzleiterinnen und Einsatzleiter sind zu benennen.
   Darzustellen und durch entsprechende Referenzen zu belegen ist deren
   persönliche Qualifikation, d. h. einschlägige Erfahrungen. Jede
   Einsatzleiterin und jeder Einsatzleiter muss mindestens eine Referenz
   in einem der vorstehend unter a) genannten Bereiche nachweisen.
   Nachweise darüber sind gemäß Formular "Mitarbeiterprofile" anzugeben.
   Die Referenzen des eingesetzten Personals müssen nicht im Unternehmen
   des Bewerbers erbracht worden sein.
   Das im Teilnahmewettbewerb benannte Personal darf im Laufe des
   Verfahrens und der Vertragsdurchführung grundsätzlich nicht verändert
   werden. Sollte jedoch eine Personaländerung unabdingbar sein, ist
   zwingend vorher die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
   Voraussetzung für die Zustimmung ist stets, dass für das neue Personal
   die gleiche Qualifikation nachgewiesen wird (gemäß Formular
   "Mitarbeiterprofile").
   Die unter a) und b) geforderten Referenzen müssen unter Angabe des
   jeweiligen Auftraggebers und Auftragswertes Leistungen beinhalten, die
   mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten
   drei Jahren vollständig - Beginn und Ende - erbracht wurden (gemäß
   Formulare "Referenzliste Unternehmen" und "Mitarbeiterprofile"). Mit
   einer Referenz können auch mehrere Eignungsanforderungen belegt werden.
   Die vollständig erbrachten Leistungen, die als Referenz genutzt werden
   sollen, können aus einem Projekt/Vertrag stammen, das/der insgesamt
   noch nicht abgeschlossen oder beendet ist (also z.B. abgeschlossene
   Teilprojekte bzw. - Ergebnisse). Als abgeschlossene Teilleistung können
   bereits erbrachte Bestandsräumungen gewertet werden. Sollten als
   Teilleistung ausschließlich einzelne erbrachte Bestandsräumungen
   angegeben werden, so sind davon mindestens drei nachzuweisen. Die
   abgeschlossene Teilleistung bzw. das Teilergebnis ist in den Formularen
   "Referenzliste Unternehmen" bzw. "Mitarbeiterprofile" konkret für den
   abgefragten Zeitraum (07/2019 bis 06/2022) darzustellen.
   Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften sind nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
   verpflichtet, diese Daten anzugeben; vgl. dazu "Information DSGVO"
   (Formular 312a/322a EU).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   II.2 Technische Anforderungen an die zur Verfügung zu stellenden
   Betäubungs- und Tötungsmethoden:
   Die Auftragnehmerin muss in der Lage sein, mindestens folgende
   beschriebene Verfahren zur Räumung von Geflügelbeständen anwenden zu
   können:
   1. Tötung durch Injektion chemischer Substanzen (ausschließlich durch
   Tierärzte):
   Anwendung von Barbituraten
   2. Tötung durch elektrische Durchströmung:
   a) Wasserbad als Ganzkörperdurchströmung
   o Richtwerte für die Elektrotötung von Geflügel ohne Blutentzug, die
   Mindeststromstärke ist innerhalb der ersten Sekunde (s) zu erreichen:
   o Angabe der Mindeststromstärke, Mindestspannung, sowie der
   Höchstfrequenz und der sonstigen ggf. am Gerät einzustellenden
   Parameter
   o Beschreibung der Eintauchtiefe
   o Überprüfung mit externen Messgeräten
   o Überwachung im laufenden Betrieb
   o Angabe der Kalibrierungshäufigkeit
   b) Nutzung transportabler Geräte (Elektrozangen)
   o Zunächst Betäubung durch Kopfdurchströmung (4 s), dann Durchströmung
   der Brust (20-30 s)
   o Beschreibung der Ansatzstellen und Kontaktoberflächen der Elektroden
   o Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Elektrozangen vor
   Einsatzbeginn
   3. Tötung mit Gasen:
   a) Allgemeine Anforderungen an die Tötung von Geflügel mit Gasen:
   o Laufende Kontrolle der CO2-Konzentration und O2-Konzentration über
   kontinuierliche Messung im Container/ während der Stallbegasung
   o Die Festlegung der Messorte und der zu erreichenden
   Gaskonzentrationen müssen im Vorfeld der Tötung der Tiere durch die
   Auftragnehmerin erfolgen.
   o Gasqualität und Gastemperaturbereich sind bei der Tötung entsprechend
   zu berücksichtigen.
   4. Mechanische Betäubung:
   o Betäubung mittels eines geeigneten Bolzenschussapparates und eines
   vorhandenen Ersatzgerätes sowie geeigneter Munition für die jeweilige
   Geflügelart.
   o Die maximale Höchstdauer zwischen Betäubung und Tötung von 20 s darf
   nicht überschritten werden.
   o Die Nutzung anderer mechanischer Betäubungsgeräte (Holzstöcke,
   Hammer, etc.) wird vom Auftraggeber nicht zugelassen.
   5. Distanzimmobilisation von Laufvögeln:
   o Insbesondere für die Betäubung und spätere Tötung von Laufvögeln
   (Emus, Nandus und Strauße) ist die Methode der Distanzimmobilisation
   anzuwenden. Dabei sind neben dem Tierschutzrecht auch die geltenden
   arzneimittel- und waffenrechtlichen Vorgaben zu beachten.
   o Nachweis der Möglichkeit der Durchführung der Immobilisation durch
   Personen mit Ausnahmegenehmigung gemäß § 5 TierSchG (Betäubung durch
   sachkundige Personen, die keine Tierärztinnen oder Tierärzte sind)
   o Betäubung mit zugelassenen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
   unter Verwendung eines Blasrohres oder Betäubungsgewehrs durch eine
   Tierärztin/einen Tierarzt oder eine sachkundige Person unter Aufsicht
   einer Tierärztin/eines Tierarztes
   o Nach Immobilisation Tötung mittels Elektrozange oder Euthanasie durch
   Injektion chemischer Substanzen durch eine Tierärztin/einen Tierarzt
   Anforderungen an die Dokumentation der zu erbringenden Leistungen:
   1. Erstellung und Nutzung von Standardarbeitsanweisungen:
   Die Auftragnehmerin hat die tierschutzkonforme Tötung der Tiere, die
   Räumung des Bestandes und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten vorab
   zu planen. Dazu sind in unternehmenseigenen Standardarbeitsanweisungen
   (SAA) konkrete Arbeitsabläufe zu dokumentieren und die Einhaltung der
   SAA bei der Durchführung der Tötungen zu garantieren (s. Art. 6 der VO
   (EG) 1099/2009).
   Im Rahmen der Räumung von Beständen sind hierzu neben der europäischen
   Tierschutz-Schlachtverordnung (VO (EG) Nr. 1099/2009) das
   Tierschutzgesetz (TierSchG, § 4) sowie die
   Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) i. g. F. zu berücksichtigen.
   Die im Handbuch "Tierschutzüberwachung bei der Schlachtung und Tötung"
   i. g. F. enthaltenen Auslegungshinweise zu Dokumentation und
   Eigenkontrollpflichten des Unternehmers (Kapitel B) sind von der
   Auftragnehmerin zu beachten.
   Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Zusicherung abzugeben, dass die
   erforderlichen SAA im Unternehmen vorhanden sind und diese mindestens
   die genannten gesetzlichen Anforderungen einhalten. Die SAA sind in der
   Angebotsphase mit dem Angebot vorzulegen und werden bei der Auswertung
   qualitativ berücksichtigt.
   ?
   a) Mindestinhalte von Standardarbeitsanweisungen:
   o Geltungsbereich (Verfahren, technische Anlage, Tierart und
   -kategorie)
   o Angaben zu durchführenden Personen inklusive Nachweise über die
   tierschutzrechtlich erforderliche Sachkunde bzw. die entsprechenden
   Qualifikationen (Art. 7 der VO (EG) 1099/2009, § 4 Abs. 1 und 1a
   TierSchG, § 4 TierSchlV)
   o Beschreibung der Arbeitsabläufe bei allen durchführbaren Betäubungs-
   und Tötungsarten für die benannten Geflügelarten einschließlich der
   jeweils vorhandenen Havariemethoden
   o Beschreibung der Überwachungspunkte und Überwachungshäufigkeiten für
   jede Tötungsart (Umstände und/oder Zeitpunkte, bei/zu denen die
   Überwachung erfolgen muss, einschließlich der nach der Bestandsräumung
   vorzulegenden Messprotokolle).
   o Beschreibung der konkreten Handhabung noch lebender Tiere im Vorfeld
   der Tötung zur Bestandsräumung
   o Sicherstellung der ausreichenden Betäubung bis zum Eintritt des Todes
   bei jedem Tier
   o Berücksichtigung der Empfehlungen der Betäubungsanlagenhersteller
   o Festlegung der Schlüsselparameter gemäß Anhang I Kapitel I der VO
   (EG) 1099/2009 auf Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen
   Erkenntnisse sowie Überwachung und Dokumentation der Schlüsselparameter
   und Betäubungsüberwachung
   o Maßnahmen bei unzureichender Betäubung (Stoppen der Betäubung,
   Ursachenforschung, Nachbetäubung, Maßnahmen im Havariefall)
   o Beschreibung des Tötungsverfahrens inkl. Parameter für eine optimale
   Wirksamkeit und Methoden zur Überprüfung dieser Parameter (analog
   Schlüsselparameter)
   o Kontrolle des Todeseintritts, Maßnahmen bei Abweichungen
   o Festlegung der Mindestdauer vom Tötungsvorgang bis zum Verbringen des
   Kadavers vom Tötungsplatz
   o Dokumentation der Wartung und Pflege der Betäubungsanlagen
   2. Durchführung und Dokumentation der speziellen Betäubungskontrolle
   gemäß Art. 5 der VO (EG) Nr. 1099/2009
   Die Auftragnehmerin muss bei jedem Tier, das getötet wird,
   sicherstellen, dass dieses ausreichend tief und bis zum Tod anhaltend
   betäubt ist. Dies wird durch das Personal der Tötungseinheit während
   der Tötung optisch überprüft.
   Bei Anzeichen für eine unzureichende Betäubung bzw. für die Wiederkehr
   des Wahrnehmungsvermögens ist sofort zu reagieren (siehe auch
   Standardarbeitsanweisung Havariemaßnahmen).
   Neben der Prüfung, ob jedes Tier ausreichend tief und lange betäubt
   ist, muss die Auftragnehmerin eine intensive stichprobenartige
   Betäubungskontrolle gemäß Art. 5 der VO (EG) Nr. 1099/2009 durchführen.
   Die Stichprobenkontrolle hat zum Ziel, technische oder andere Fehler im
   System schnellstmöglich aufzudecken. Störungen im Normalbetrieb, die
   nicht augenfällig sind, können so gefunden werden und sind umgehend
   abzustellen. Hierbei ist über die optische Kontrolle hinaus durch
   Prüfung bestimmter Indikatoren, wie z.B. der Reflexe am Auge oder der
   Reaktion auf Schmerzreize, das Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögen zu
   prüfen.
   Zur Festlegung einer repräsentativen Stichprobe sind die Ergebnisse
   früherer Kontrollen und die Faktoren, die die Wirksamkeit der Betäubung
   beeinträchtigen könnten, zu berücksichtigen.
   Auch für die Betäubungskontrolle muss die Auftragnehmerin eine konkrete
   Standardarbeitsanweisung mit dem Angebot vorlegen.
   Die Durchführung der speziellen Betäubungskontrolle ist einschließlich
   der Prüfergebnisse und erforderlicher Havariemaßnahmen ebenfalls zu
   dokumentieren und der zuständigen Veterinärbehörde im Anschluss an die
   Bestandsräumung vorzulegen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Besondere Anforderungen bei der Tötung von Hühnervögeln mit CO2:
   o Einbringen der Tiere in eine bestehende Gasatmosphäre:
   - Tötung durch Einbringen der Hühnervögel in eine bestimmte
   Gasatmosphäre mit einer CO2-Konzentration von mindestens 80% mit
   mindestens 10minütiger Verweildauer bis zum Eintreten des Todes
   - Es ist eine kontinuierlich ausreichende Gaskonzentration
   sicherzustellen, die durch elektronische Aufzeichnung der
   Gaskonzentrationen zu dokumentieren ist (Messprotokolle).
   o Stallbegasung: CO2 - Gasanflutung:
   - CO2-Konzentration in zwei Phasen: Verbringen von wahrnehmungsfähigen
   Tieren in ein Gasgemisch, das bis zu 40% aus CO2 besteht, bei Eintritt
   der Wahrnehmungslosigkeit: Erhöhung auf einen höheren Anteil von über
   40% CO2 bis zum Eintreten des Todes
   - Die Gaskonzentration ist durch elektronische Aufzeichnung zu
   dokumentieren (Messprotokolle).
   c) Besondere Anforderungen bei der Tötung von Wassergeflügel mit
   Edelgasgemischen:
   o Einbringen der Tiere in eine bestehende Gasatmosphäre:
   - Verwendung eines Edelgasgemischs: mindestens 60% Argon und maximal
   30% CO2 bei einem maximalen Restvolumen von vorzugs-weise unter 1%,
   maximal 2 % O2
   - Es ist eine kontinuierlich ausreichende Gaskonzentration
   sicherzustellen, die durch elektronische Aufzeichnung der
   Gaskonzentrationen zu dokumentieren ist (Messprotokolle).
   - Ggf. Verwendung vorgemischter Edelgase, die eine kontinuierliche
   Gaskonzentration von 82 % Argon und 16 % CO2 im Eintauchverfahren
   sicherstellen bei einem maximalen Restvolumen von O2 unter 1 %. Der
   hier beschriebene Stand der Technik als Eintauchverfahren für die
   Tötung von Wassergeflügel mit Edelgasgemischen liegt deutlich über den
   beschriebenen rechtlichen Mindestanforderungen, garantiert jedoch eine
   besonders tierschutzkonforme Vorgehensweise, um den Tieren unnötige
   Leiden zu ersparen. Soweit das angebotene Verfahren für die Tötung von
   Wassergeflügel mit Edelgasgemischen über den beschriebenen rechtlichen
   Mindestanforderungen liegt, und eine besonders tierschutzkonforme
   Vorgehensweise ermöglicht, wird dies bei der Angebotsbewertung
   zusätzlich positiv berücksichtigt.
   Die Tötung von Wassergeflügel durch Stallbegasung wird vom Auftraggeber
   nicht zugelassen!
   Zusätzliche Anforderungen an die Standardarbeitsanweisung zur
   Stallbegasung bei Hühnervögeln nach behördlicher Anweisung und mit
   tierschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigung:
   o Beschreibung der Verantwortungsbereiche des eingesetzten Personals
   o Sicherstellung des humanen Arbeitsschutzes ab Beginn der
   CO2-Einleitung incl. der Zuständigkeiten, Einweisung in Maßnahmen bei
   Zwischenfällen
   o Beschreibung der arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen während der
   Räumung, Umgang mit arbeitsschutzrechtlichen Zwischenfällen
   o Beschreibung der Stallabdichtung
   o Dokumentation der Temperaturverläufe im Stall während der Begasung
   o Beschreibung des Verfahrens der Einleitung von CO2 in den Stall
   o Angaben über Gastemperatur und Gasqualität
   o Angaben über die Anzahl und den Ort der Messstellen des CO2-Gehaltes
   im Stall
   o Havarieplan über das Vorgehen bei Nichterreichen der erforderlichen
   Konzentration
   o Beschreibung der Kontrolle des Tötungsverlaufes, z. B. anhand von
   Wärmebildaufnahmen
   o Beschreibung des Planes zur Feststellung des Todes, Beschreibung des
   Vorgehens, wenn noch lebende Tiere festgestellt werden
   (Havariemaßnahmen).
   o Beschreibung Ersatzverfahren zur Tötung der Tiere
   o Plan zur Sicherstellung, dass Gefahr von Seuchenverschleppung
   vermieden wird
   o Plan zur Entsorgung der Tiere
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
   Die Leistung kann nur mit erheblichen Investitions- und
   Vorbereitungskosten erbracht werden. Dies liegt u.a. an den neuartigen,
   sehr spezifischen technischen Anlagen, der notwendigen Schulung von
   Personal und dem Aufwand für die Vorhaltung von Material,
   Transportmitteln und Personal. Eine optionale zweimalige jährliche
   Vertragsverlängerung auf insgesamt 6 Jahre ist für ein Unternehmen
   wirtschaftlich lukrativer, da Investitionen über einen längeren
   Zeitraum abgeschrieben bzw. leichter finanziert werden können.
   Gleichzeitig soll dennoch die Möglichkeit eröffnet sein, die
   Rahmenvereinbarung nach 4 Jahren auslaufen zu lassen, wenn die
   Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, insbesondere, wenn es
   zu tierschutzrechtlich relevanten Verstößen kommt. Es ist absehbar,
   dass der Bewerberkreis eher klein sein wird, deshalb sollen sich auch
   "Newcomer" am Vergabeverfahren beteiligen können.
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 01/09/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 21/09/2022
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Auftraggeber gibt für diese Rahmenvereinbarung entgegen der
   Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 17. Juli 2021) keine (verbindliche)
   Höchstmenge an, die aus dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen
   werden kann. Die Wirksamkeit der Rahmenvereinbarung ist ausschließlich
   durch ihre Laufzeit begrenzt. Andernfalls könnte der Auftraggeber seine
   gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Tierseuchenbekämpfung
   nicht nachkommen. Denn Gegenstand des vorliegenden Auftrags ist die
   jederzeitige Gewährleistung einer planmäßigen, unverzüglichen und
   effektiven Tötung und Räumung von Geflügelbeständen in
   Nordrhein-Westfalen im Falle des Auftretens einer Tierseuche
   entsprechend den Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/429 des
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen
   und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der
   Tiergesundheit ("Tiergesundheitsrecht", Animal Health Law, AHL) (L
   84/1) unter Berücksichtigung der Geflügelpest-Verordnung vom 18.
   Oktober 2007 (BGBl. I S. 2348) in der jeweils geltenden Fassung, der
   Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission vom 17. Dezember
   2019 und weiterer Vorschriften. Die hochpathogene Aviäre Influenza
   (Vogelgrippe) ist gemäß dem Europäischen Tiergesundheitsrechtsakt der
   EU (AHL) eine Tierseuche der Kategorie A, die im Falle eines Ausbruchs
   obligatorische Sofortmaßnahmen in allen betroffenen Mitgliedstaaten
   erfordert. Gemäß § 15 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 der Geflügelpest-Verordnung
   ist in einem solchen Fall die Tötung und unschädliche Beseitigung der
   gehaltenen Vögel des Verdachts- bzw. Ausbruchsbestandes vom zuständigen
   Veterinäramt anzuordnen. Für eine solche Bestandsräumung ist es
   zwingend notwendig, dass ein Dienstleister auf Basis einer
   Rahmenvereinbarung jederzeit zur Verfügung steht. Diese rechtlich
   geforderte permanente Verfügbarkeit wäre im Falle einer
   unvorhersehbaren und unbeeinflussbaren Unwirksamkeit der
   Rahmenvereinbarung infolge des Erreichens der Höchstmenge nicht mehr
   gewährleistet. Die mit einer nicht vorhersehbaren Unwirksamkeit der
   Rahmenvereinbarung verbundene Verzögerung erforderlicher
   Bestandsräumungen würde bereits nach kurzer Zeit zu einer erheblichen
   tierschutzrechtlichen Problematik in den betroffenen Beständen führen,
   gefährdet umliegende Bestände von Haus- und Wildvögeln, trägt
   langfristig zur Gefahr der Mutation und Weiterverbreitung des Erregers
   bei - insbesondere auch in der Rolle als Zoonose - und stellt in der
   Folge eine erhebliche Gefahr für die Tiergesundheit mit
   wirtschaftlichen Folgeschäden in der Geflügelhaltung dar. Diese Risiken
   können auch für kurze Übergangszeiten nicht in Kauf genommen werden.
   Aufgrund dieser Sondersituation ist die Rechtsprechung des EuGH zur
   verbindlichen Angabe von abzurufenden Höchstmengen aus
   Rahmenvereinbarungen (zuletzt Urteil vom 17. Juni 2021 - C-23/20) nicht
   übertragbar, da sie keine derartige Sondersituationen erfasst. In
   solchen Ausnahmefällen, in denen der tatsächliche Auftragsumfang von
   Ereignissen abhängt, die der Auftraggeber nicht sicher vorhersehen und
   nicht beeinflussen kann (nämlich der Eintritt von Seuchenfällen), ist
   es vielmehr zulässig, auf diese Angabe zu verzichten. Diese
   Vorgehensweise stimmt im Übrigen mit der Rechtsprechung der VK Bund
   (vom 19. Juli 2019 - VK 1-39/19) überein und ist somit
   vergaberechtskonform.
   Auskünfte und Fragen:
   Soweit zusätzliche Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen
   ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes
   NRW zu stellen. Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche
   Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von anderen
   Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Auftraggebers zu erlangen.
   Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder
   allen interessierten oder zum Angebot aufgeforderten Unternehmen im
   Rahmen der Ausschreibung durch den Auftraggeber zugänglich gemacht
   werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unternehmen, die gegen diese
   Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen. Fragen zum
   Teilnahmewettbewerb sind spätestens bis zum 22.08.2022 ausschließlich
   über den Vergabemarktplatz NRW an den Auftraggeber zu richten und
   werden spätestens bis zum 24.08.2022 beantwortet. Fragen zum Angebot
   sind spätestens bis zum 06.10.2022 ausschließlich über den
   Vergabemarktplatz NRW an den Auftraggeber zu richten und werden
   spätestens bis zum 11.10.2022 beantwortet. Die Fragen der Unternehmen
   werden ggf. gesammelt und sortiert und dann innerhalb der genannten
   Fristen beantwortet. Sofern Fragen nicht unternehmensspezifische
   Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in
   anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit
   des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Unternehmen
   sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der
   Kommunikation auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren. Die den
   Unternehmen übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden
   verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen und sind bei der
   Erstellung des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes zu beachten.
   Überprüfung der Referenzen/Nachforderung von Unterlagen:
   Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewertung der Referenzen
   Rücksprache bei dem in der Referenz angegebenen Auftraggeber zu halten.
   Unbeschadet der Möglichkeit zur Nachforderung von Unterlagen, wird der
   Auftraggeber keine Referenzen nachfordern, soweit die vom Bewerber
   vorgelegten Referenzen in inhaltlicher Hinsicht das jeweilige
   Eignungskriterium nicht erfüllen. Vom Bewerber insoweit unaufgefordert
   nachgereichte Referenzen werden nicht berücksichtigt.
   Datenschutz und Vertraulichkeit:
   Die Auftragnehmerin garantiert die Einhaltung aller Vorgaben des
   Datenschutzrechts, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung
   (DSGVO). Näheres dazu regelt die Rahmenvereinbarung.
   Bekanntmachungs-ID: CXS7YYMYDAZ
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
   Köln
   Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   Fax: +49 221-147-2889
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
   erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich
   zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe zu
   rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von
   10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
   Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (§ 160 Abs. 3 GWB). Ansonsten
   ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
   Der Nachprüfungsantrag ist bei der folgenden Stelle einzulegen:
   Vergabekammer Rheinland
   c/o Bezirksregierung Köln
   Zeughausstraße 2-10
   50667 Köln
   Tel.: +49 221-147-2889
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
   des Landes NRW
   Postanschrift: Emilie-Preyer-Platz 1
   Ort: Düsseldorf
   Postleitzahl: 40479
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabestelle@mulnv.nrw.de
   Telefon: +49 2114566-316
   Fax: +49 2114566-430
   Internet-Adresse: [12]https://www.umwelt.nrw.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   01/08/2022
References
   6. mailto:vergabestelle@mulnv.nrw.de?subject=TED
   7. https://www.umwelt.nrw.de/
   8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYMYDAZ/documents
   9. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYMYDAZ
  10. https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00045331
  11. mailto:vergabestelle@mulnv.nrw.de?subject=TED
  12. https://www.umwelt.nrw.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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