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Ausschreibung: Kontrolle von Brücken - DE-Berlin
Kontrolle von Brücken
Technische Überwachung an Ingenieurbauten
Dokument Nr...: 428398-2022 (ID: 2022080509221886303)
Veröffentlicht: 05.08.2022
*
DE-Berlin: Kontrolle von Brücken
2022/S 150/2022 428398
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität,
Verbraucher- und Klimaschutz
Postanschrift: Brunnenstr. 110d - 111
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13355
Land: Deutschland
E-Mail: [6]submissionsstelle.tiefbau@senumvk.berlin.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
/platformId/2/tenderId/157613
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://my.vergabeplattform.berlin.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [11]https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ingenieurbauwerke in der Baulast des Landes - Südbezirke - Prüfung -
Überwachung gemäß DIN 1076
Referenznummer der Bekanntmachung: 22-089
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71631450 Kontrolle von Brücken
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Bauwerksprüfungen und Bauwerksüberwachungen an Ingenieurbauwerken gemäß
DIN 1076.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71631400 Technische Überwachung an Ingenieurbauten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE3 Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die gemäß II.1.1) zu prüfenden Ingenieurbauwerke liegen im Stadtgebiet
von Berlin und verlaufen im Zuge von Bundesfernstraßen als
Ortdurchfahrt, Landstraßen, Wirtschaftswegen und Fußwegen. Die
Brückenbauwerke verlaufen über öffentliche Straßen und Wege,
Bahnanlagen und Gewässer.
105 Teilbauwerke mit einer BW-Fläche von 50.220 m2 in der Baulast des
Landes-Südbezirke bestehend aus:
- 71 Brückenbauwerke;
- 7 Lärmschutzbauwerke;
- 8 Stützbauwerke;
- 4 Tunnel-/Trogbauwerk;
- 6 sonstige Bauwerke;
- 9 Verkehrszeichenbrücken.
Der Auftragsumfang umfasst in den einzelnen Jahren je Teilbauwerk:
- 2023: 1 Hauptprüfung, 2 laufende Beobachtungen;
- 2024 und 2025: 1 Besichtigung, 2 laufende Beobachtungen;
- 2026: 1 Einfache Prüfung, 2 laufende Beobachtungen;
- 2027 und 2028: 1 Besichtigung, 2 laufende Beobachtungen.
Davon ausgenommen: 10 Holzbrücken mit jährlicher Hauptprüfung gemäß
RI-EBW-PRÜF 2013 Pkt 3.2.
- 2023, 2024, 2025, 2026, 2027 und 2028: 1 Hauptprüfung, 2 laufende
Beobachtungen.
Des Weiteren für 1 Teilbauwerk (Brückenbauwerke) in den Jahren:
2024, 2025, 2027 und 2028: 1 Sonderprüfung (handnahe Überprüfung der
Untersicht).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachlicher/Technischer Wert entsprechend Nr.
5 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes / Gewichtung: 55
Kostenkriterium - Name: Preis/ Honorar entsprechend Nr. 5 der
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" / Gewichtung: 45
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 71
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
§ 46 (3) 1 VgV:
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Der größte Auftrag des Bewerbers mit durchgeführten Hauptprüfungen von
Ingenieurbauwerken gemäß DIN 1076 in den Jahren 2019 bis 2021 wird
gewichtet:
Für die Angabe der Anzahl der Teilbauwerke mit 20 %;
Für die Angabe der Bauwerksfläche mit 20 %.
§ 46 (3) 2 VgV:
Der Personaleinsatz der für die Prüfung verantwortlichen Mitarbeiter
Typ A bzw. B wird gewichtet mit 60 %.
In Verbindung mit Informationen in der beiliegenden Anlage Systematik
zur Punkteverteilung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Ist der Bewerber eine Juristische Person, zu deren satzungsgemäßem
Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen
gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung
des Bewerbers zu III.2.1) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche
Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen
erfüllt.
Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen,
die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen
Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die
fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik
Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen
Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen
aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG
(geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre
Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine
abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulausbildung im Baubereich
als Dipl.-Ing. TH/ FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder
Fachhochschulen oder einen vergleichbaren Berufsabschluss aufweisen und
sie dürfen sich nur durch entsprechend Qualifizierte vertreten lassen.
Nachweise zu den geforderten Berufs- und Studienabschlüssen sind auf
gesondertes Verlangen vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zu 4.2.4 des Bewerberbogens (§ 45 (4) Nr. 2 VgV):
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Zu 4.2.2 des Bewerberbogens (§ 45 (4) Nr. 4 VgV):
Erklärung des Bewerbers über den Umsatz für Bauwerksprüfungen und
Bauwerksüberwachungen von Ingenieurbauwerken gemäß DIN 1076 in den
Geschäftsjahren 2019 bis 2021.
Die Erklärung ist bei Bewerbergemeinschaften von jedem
Bewerbergemeinschaftsmitglied zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen
des Auftraggebers sind zu den geforderten Umsätzen Nachweise
vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 4.2.4 des Bewerberbogens (§ 45 (4) Nr. 2 VgV):
Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit
Deckungssummen
- für Personenschäden von 1.500.000,-
- für sonstige Schäden von 1.500.000,-
bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmens nachzuweisen. Nach Erteilung des Auftrages
muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten
Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu
gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag
Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Zu 4.2.2 des Bewerberbogens (§ 45 (4) Nr. 4 VgV):
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
Der durchschnittliche Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2019 bis 2021 für
die Prüfung und Überwachung von Ingenieurbauwerken gemäß DIN 1076 muss
mindestens 130.000 netto je Geschäftsjahr betragen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zu den geforderten
Umsätzen Nachweise vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zu 4.3.1 des Bewerberbogens (§ 46 (3) Nr. 1 VgV):
Angaben der Unternehmen zu den in dem Zeitraum von 2019 bis 2021
durchgeführten Hauptprüfungen gemäß DIN 1076 unter Verwendung der
Anlage "Durchgeführte Hauptprüfungen 2019-2021". Anzugeben sind jeweils
die Anzahl der Teilbauwerke und der zugehörigen Bauwerksfläche.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zu den aufgeführten
Hauptprüfungen Referenzbescheinigungen vorzulegen.
Zu 4.3.2 des Bewerberbogens (§ 46 (3) 2 VgV):
Für das einzusetzende Personal wird folgende Unterteilung der
Qualifikation vorgegeben (unter Verwendung der Anlage "Anzahl
Mitarbeiter A, B, C"):
Qualifikation Mitarbeiter Typ A:
Für die Prüfung verantwortlicher Mitarbeiter: Dipl.-Ing. (Bauwesen) und
mindestens 6 Jahre Berufserfahrung mit Hauptprüfungen gemäß DIN 1076
(in den Jahren 2015 bis 2021), gültiges Zertifikat Bauwerksprüfung
(VFIB) oder gleichwertig; Schulung Verkehrssicherung (MVAS 99 - 1-tägig
oder gleichwertig).
Qualifikation: Mitarbeiter Typ B:
Für die Prüfung verantwortlicher Mitarbeiter: Dipl.-Ing. (Bauwesen) und
mindestens 3 Jahre Berufserfahrung mit Hauptprüfungen gemäß DIN 1076
(in den Jahren 2018 bis 2021), gültiqes Zertifikat Bauwerksprüfung
(VFIB) oder gleichwertig; Schulung Verkehrssicherung (MVAS 99 - 1-tägig
oder gleichwertig).
Qualifikation Mitarbeiter Typ C:
Bei der Prüfung unterstützender Mitarbeiter: Staatlich geprüfter
Techniker (Bautechnik) oder höherwertigere Ausbildung und mindestens 3
Jahre Berufserfahrung mit Hauptprüfungen gemäß DIN 1076 (in den Jahren
2018 bis 2021).
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind Nachweise zu den
geforderten Berufs- und Studienabschlüssen bzw. zur Berufserfahrung
vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 4.3.1 des Bewerberbogens (§ 46 (3) Nr. 1 VgV):
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
-Hauptprüfungen gemäß DIN 1076 im Zeitraum 2019 bis 2021 von mindestens
105 Teilbauwerken oder mindestens 50.000 m2 Bauwerksfläche und
-Hauptprüfungen gemäß DIN 1076 im Zeitraum 2019 bis 2021 als
Einzelauftrag von mindestens 35 Teilbauwerken oder mindestens 17.000 m2
Bauwerksfläche.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zu den aufgeführten
Hauptprüfungen Referenzbescheinigungen vorzulegen.
Zu 4.3.2 des Bewerberbogens (§ 46 (3) 2 VgV):
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Der Bewerber ist nur geeignet, wenn mindestens 2 für die Prüfung
verantwortliche Mitarbeiter (Typ A oder B) und 2 bei der Prüfung
unterstützende Mitarbeiter (Typ A oder. B oder C) eingesetzt werden.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind Nachweise zu den
geforderten Berufs- und Studienabschlüssen bzw. zur Berufserfahrung
vorzulegen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 75 VgV; §§ 30 und 32 ABKG; bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss
jedes Mitglied die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Vertragsgrundlage werden das Vertragsmuster und die Allgemeinen
Vertragsbedingungen (AVB) sowie die Besonderen Vertragsbedingungen
(BVB) des Auftraggebers (siehe ABau IV 401.V-I F, IV 4020 F, IV 4021 F,
IV 4023 und IV 4024 F (siehe VI.3).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/08/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Hingewiesen wird insbesondere auf die folgenden Rechtsvorschriften:
- Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
(BerlAVG) vom 22.04.2020 (GVBl. für Berlin S. 276 vom 30.04.2020).
- Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.08.1999 (Gesetz- und
Verordnungsblatt für Berlin, S. 498). Mit dem Angebot ist hierzu
folgende Eigenerklärung einzureichen: Formblatt IV 4021 F.
- Berliner Korruptionsregistergesetz (KRG) vom 19.04.2006 (GVBl. für
Berlin S. 358), zuletzt geändert am 01.12.2010 (GVBl. S 535) für
Auskünfte zum erfolgreichen Bieter aus dem Korruptionsregister.
- EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur
Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011
vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 für Auskünfte zum
erfolgreichen Bieter aus den Finanz-Sanktionslisten.
- Gewerbeordnung (GewO) vom 22.02.1999 (Bundesgesetzblatt I S. 202),
zuletzt geändert am 31.08.2015 (BGBl. I S 1474) für Auskünfte zum
Bieter im Einzelfall aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1
Satz 1 Nr. 4 GewO.
Dem Verfahren liegt die Anwendung der Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge VgV Ausgabe 2020 zugrunde.
Aktenzeichen beim Auftraggeber: Vergabenummer 22-089
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen und ob er selbst bzw.
ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter
in den letzten zwei Jahren
- gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
(SchwarzArBG) oder
- gemäß § 21 Absatz 1 Arbeitnehmerentsendegesetz(AEntG) oder
- gemäß § 19 Absatz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
belegt worden ist.
Der direkte Abruf der Auftragsunterlagen ist unter dem Link von I.3)
möglich. Die Auftragsunterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung
der Auftragsbekanntmachung unentgeltlich auf der Vergabeplattform
angeboten.
Teilnahmeanträge (bestehend aus Bewerberbogen und den darin genannten
Unterlagen) können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die
Vergabeplattform (siehe Link von I.3) in Textform eingereicht werden.
Die Unterlagen müssen auf den eigenen Rechner heruntergeladen, dort
lokal vollständig ausgefüllt, gespeichert und auf die Vergabeplattform
(siehe Link von I.3) hochgeladen werden. Dort ist pro Nachweisverlangen
ein Symbol zum Hochladen. Sind alle Dokumente hochgeladen, ist im Menü
auf den Link "Bewerben" zu klicken. Auf der Vergabeplattform ist dann
in einem entsprechenden Fenster der Vorname und Nachname der Person,
die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, anzugeben. Eine gesonderte
Unterschrift auf den Unterlagen, sowie eine fortgeschrittene oder
qualifizierte Signatur ist für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform (siehe Link von
I.3). Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bewerbern und Bietern auch
in anderer Form zu kommunizieren.
Teilnehmer müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum
Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen
und die Einstellung von beantworteten Teilnehmeranfragen durch
selbständige Einsicht unter dem Link von I.3) verfolgen.
Schlusstermin für Anfragen zu den Vergabeunterlagen: 26.08.2022
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. in Papierform
eingereichte oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt.
Erklärungen und Nachweise sind innerhalb von 6 Kalendertagen der
Vergabestelle einzureichen.
Zur angemessenen Beteiligung von kleineren Büroorganisationen und
Berufsanfängern am Verfahren wird insbesondere auf die Möglichkeit der
Bildung von Kooperationen oder Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß §
135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen
Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht
missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/08/2022
References
6. mailto:submissionsstelle.tiefbau@senumvk.berlin.de?subject=TED
7. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
8. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
9. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/157613
10. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
11. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
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