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Ausschreibung: Elektroinstallationsarbeiten - DE-Garching
Elektroinstallationsarbeiten
Sonstige Elektroinstallationsarbeiten
Dokument Nr...: 425517-2022 (ID: 2022080509051483437)
Veröffentlicht: 05.08.2022
*
  DE-Garching: Elektroinstallationsarbeiten
   2022/S 150/2022 425517
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Technische Universität München -
   Zentralabteilung 4 Referat 45/46 Gebäudemanagement
   Postanschrift: Boltzmannstraße 10
   Ort: Garching
   NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
   Postleitzahl: 85748
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]Schieh-schneider@zv.tum.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.tum.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0R2QC/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0R2QC
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   TUM Garching MW Sanierung GA 1. BA
   Referenznummer der Bekanntmachung: 023/2022
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45311200 Elektroinstallationsarbeiten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Sanierung der Gebäudeautomation der TUM Garching Maschinenwesen im 1.
   BA
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45317000 Sonstige Elektroinstallationsarbeiten
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist die Sanierung der
   Gebäudeautomation der Fakultät Maschinenwesen am Standort Garching des
   Auftraggebers (nachfolgend: TUM). Aufgrund Überalterung und mangels
   geeigneter Ersatzteile ist die bestehende Gebäudeautomation durch neue
   Technik zu ersetzen. Aufgrund des Umfanges wird die Maßnahme in 3
   Teilabschnitten umgesetzt. Inhalt des vorliegenden Vergabeverfahrens
   ist die Umsetzung des 1. BA. Dabei bleibt die Anlagentechnik
   einschließlich der Feldgeräte bestehen und werden nur die
   GA-Schaltschränke ausgetauscht. Inhalt der zu erbringenden Leistungen
   ist die MSR-Technik / Automatisierung dieser Anlagen einschließlich
   Überwachung und Anbindung an das bestehende Leitsystem auf dem Gelände.
   Die Sanierungsmaßnahmen werden im laufenden Gebäudebetrieb /
   Forschungsbetrieb umgesetzt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 5
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123
   Abs. 1-3 GWB
   2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123
   Abs. 4 GWB
   3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
   Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 GWB
   4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21
   Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19
   Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsgesetz
   5) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU)
   Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU)
   2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Eigenerklärung des Bieters, dass er eine
   Betriebshaftpflichtversicherung
   a) mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens
   - 3.000.000,00 EUR für Personenschäden und
   - 3.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und
   Vermögensschäden)
   b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
   der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
   bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
   Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
   Versicherungsunternehmen unterhält.
   Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung
   der Ersatzleistung als vorstehend unter a) -b) genannt, hat der Bieter
   zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt
   und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a)
   -b) anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt
   zum Ausschluss des Angebotes.
   Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem
   Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
   2) Eigenerklärung über den Umsatz für vergleichbare Leistungen
   (Sanierung Gebäudeautomation) des Bieters, jeweils der letzten drei (3)
   abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021), jeweils in EUR netto.
   Mindestanforderung ist ein Umsatz für vergleichbare Leistungen
   (Sanierung Gebäudeautomation) von mindestens 1.000.000,00 EUR netto pro
   Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum
   Ausschluss des Angebotes.
   Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Umsätze für vergleichbare
   Leistungen (Sanierung Gebäudeautomation) der Mitglieder pro
   Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter
   Umsatz für vergleichbare Leistungen (Sanierung Gebäudeautomation)
   anzugeben. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der
   Mindestanforderung.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1) Eigenerklärung des Bieters, dass er eine
   Betriebshaftpflichtversicherung
   a) mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens
   - 3.000.000,00 EUR für Personenschäden und
   - 3.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und
   Vermögensschäden)
   b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
   der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
   bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
   Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
   Versicherungsunternehmen unterhält.
   Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung
   der Ersatzleistung als vorstehend unter a) -b) genannt, hat der Bieter
   zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt
   und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a)
   -b) anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt
   zum Ausschluss des Angebotes.
   Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem
   Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
   2) Eigenerklärung über den Umsatz für vergleichbare Leistungen
   (Sanierung Gebäudeautomation) des Bieters, jeweils der letzten drei (3)
   abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021), jeweils in EUR netto.
   Mindestanforderung ist ein Umsatz für vergleichbare Leistungen
   (Sanierung Gebäudeautomation) von mindestens 1.000.000,00 EUR netto pro
   Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum
   Ausschluss des Angebotes.
   Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Umsätze für vergleichbare
   Leistungen (Sanierung Gebäudeautomation) der Mitglieder pro
   Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter
   Umsatz für vergleichbare Leistungen (Sanierung Gebäudeautomation)
   anzugeben. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der
   Mindestanforderung.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der beschäftigten
   Arbeitskräfte des Bieters jeweils in den letzten drei (3)
   abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021) ersichtlich ist.
   Der Bieter hat dabei das technische Leitungspersonal jeweils gesondert
   anzugeben.
   Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl
   der beschäftigten Arbeitskräfte und die durchschnittliche Zahl des
   technischen Leitungspersonals jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft
   jeweils zu addieren.
   2) Eigenerklärung über die Zahl der für die ausgeschriebenen Leistungen
   zur Verfügung stehenden technischen Fachkräfte mit der beruflichen
   Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder
   Hochschulstudiums (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor im Bereich
   Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Anlagentechnik, Gebäudeautomation
   o.Ä.) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der
   vorgenannten Bereiche (inkl. staatlich geprüfte Techniker,
   Elektromeister o.Ä.).
   Der Bieter kann dabei sowohl technische Fachkräfte angeben, die seinem
   Unternehmen angehören als auch solche, die ihm aufgrund diesbezüglich
   verpflichtender Zusagen für die ausgeschriebenen Leistungen zur
   Verfügung stehen werden (Unterauftragnehmer o.Ä.).
   Mindestanforderung ist eine Zahl von mindestens fünf (5) für die
   ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung stehenden technischen
   Fachkräfte mit der o.g. beruflichen Qualifikation. Die Nichterfüllung
   der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
   3) Eigenerklärung über drei (3) Referenzen (Mindestanforderung) des
   Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über
   ausgeführte vergleichbare Leistungen jeweils mit Angabe
   - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das
   Referenzprojekt durchgeführt hat,
   - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
   - der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
   - der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des oder der
   Mitglieder der Bietergemeinschaft,
   - des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
   - des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und
   erbrachten Leistungen,
   - des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes
   (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim
   Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
   Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen
   erfüllt sind:
   a) Es handelt sich um eine Referenz über dem Referenznehmer beauftragte
   und von ihm erbrachte Leistungen der Sanierung der Gebäudeautomation
   für HLS-Anlagen im laufenden Betrieb.
   b) Der Auftragswert der dem Referenznehmer beauftragten und von ihm
   erbrachten Leistungen beträgt mindestens 500.000,00 EUR netto.
   c) Fertigstellung des Referenzprojekts des Referenznehmers im Zeitraum
   vom 01.07.2017 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote (mit dem
   Referenzprojekt kann vor dem 01.07.2017 begonnen worden sein).
   Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches
   Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist.
   Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder
   werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
   Es werden nur die vom Bieter im Anhang an vorgegebener Stelle jeweils
   genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein
   zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des
   Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten
   an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden
   (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.),
   werden diese nicht berücksichtigt.
   Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der
   geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Anhang
   verwiesen.
   Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des
   Angebotes.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1) Eigenerklärung über die Zahl der für die ausgeschriebenen Leistungen
   zur Verfügung stehenden technischen Fachkräfte mit der beruflichen
   Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder
   Hochschulstudiums (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor im Bereich
   Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Anlagentechnik, Gebäudeautomation
   o.Ä.) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der
   vorgenannten Bereiche (inkl. staatlich geprüfte Techniker,
   Elektromeister o.Ä.).
   Der Bieter kann dabei sowohl technische Fachkräfte angeben, die seinem
   Unternehmen angehören als auch solche, die ihm aufgrund diesbezüglich
   verpflichtender Zusagen für die ausgeschriebenen Leistungen zur
   Verfügung stehen werden (Unterauftragnehmer o.Ä.).
   Mindestanforderung ist eine Zahl von mindestens fünf (5) für die
   ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung stehenden technischen
   Fachkräfte mit der o.g. beruflichen Qualifikation. Die Nichterfüllung
   der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
   2) Eigenerklärung über drei (3) Referenzen (Mindestanforderung) des
   Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über
   ausgeführte vergleichbare Leistungen jeweils mit Angabe
   - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das
   Referenzprojekt durchgeführt hat,
   - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
   - der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
   - der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des oder der
   Mitglieder der Bietergemeinschaft,
   - des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
   - des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und
   erbrachten Leistungen,
   - des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes
   (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim
   Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
   Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen
   erfüllt sind:
   a) Es handelt sich um eine Referenz über dem Referenznehmer beauftragte
   und von ihm erbrachte Leistungen der Sanierung der Gebäudeautomation
   für HLS-Anlagen im laufenden Betrieb.
   b) Der Auftragswert der dem Referenznehmer beauftragten und von ihm
   erbrachten Leistungen beträgt mindestens 500.000,00 EUR netto.
   c) Fertigstellung des Referenzprojekts des Referenznehmers im Zeitraum
   vom 01.07.2017 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote (mit dem
   Referenzprojekt kann vor dem 01.07.2017 begonnen worden sein).
   Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches
   Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist.
   Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder
   werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
   Es werden nur die vom Bieter im Anhang an vorgegebener Stelle jeweils
   genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein
   zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des
   Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten
   an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden
   (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.),
   werden diese nicht berücksichtigt.
   Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der
   geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Anhang
   verwiesen.
   Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des
   Angebotes.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/09/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 22/09/2022
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen.
   2) Präqualifizierte Unternehmen haben eigenverantwortlich zu
   überprüfen, ob die in Ziffer III.1.1) -III.1.3) dieser
   Auftragsbekanntmachung verlangten Eignungskriterien und -nachweise
   durch die im PQ-Verzeichnis enthaltenen Unterlagen abgedeckt sind.
   Soweit das nicht der Fall ist, sind sie vom Bieter wie gefordert mit
   dem Angebot vorzulegen.
   3) Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
   Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
   4) Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die oben unter
   Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannte Vergabeplattform
   abgewickelt.
   Zur Teilnahme am Verfahren müssen sich alle interessierten
   Wirtschaftsteilnehmer auf der Plattform [10]https://www.dtvp.de
   registrieren. Es ist zu beachten, dass an die bei der Registrierung
   hinterlegte E-Mail-Adresse die gesamte Kommunikation des
   Vergabeverfahrens gerichtet sein wird. Sollten interessierte
   Wirtschaftsteilnehmer über die folgenden Angaben hinaus weitere
   technische Hilfe benötigen, ist der Support der Plattform zu
   kontaktieren.
   web: [11]https://support.cosinex.de/unternehmen/
   E-Mail: [12]support@cosinex.de
   Systemvoraussetzungen E-Vergabe: Hinsichtlich der Systemvoraussetzungen
   für die elektronische Abgabe von Angeboten sind die Informationen
   ebenfalls beim Support von Cosinex/DTVP erhältlich:
   [13]https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Systemvoraus
   setzungen+VMP
   5) Die Vergabeunterlagen ändernde, ergänzende, berichtigende oder
   klarstellende Angaben behält sich der Auftraggeber in jeder Phase des
   Vergabeverfahrens vor. Solche werden allen Unternehmen auf dem gleichen
   Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen.
   Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer sind daher verpflichtet, sich
   stetig unter der in Ziffer I.3) genannten Internet-Adresse zu
   informieren, ob Aktualisierungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen
   verfügbar sind, und diese herunterzuladen. Registrierte Unternehmen
   werden automatisch über nach der Registrierung versandte Nachrichten
   der Vergabestelle per E-Mail informiert. Es wird daher empfohlen, sich
   für das Verfahren unverzüglich zu registrieren, s. oben 4).
   6) Fragen/Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
   Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer haben die Vollständigkeit der
   Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen bei dem
   Auftraggeber anzufordern.
   Enthalten die Vergabeunterlagen erkennbare Unvollständigkeiten,
   Unklarheiten oder Fehler, so hat ein Wirtschaftsteilnehmer, der als
   Bieter auftreten will, den Auftraggeber unverzüglich, noch vor der
   Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform, Bereich "Kommunikation",
   darauf hinzuweisen. Hierfür ist die kostenlose Registrierung des
   Unternehmens erforderlich, s. oben Ziffer 4).
   Alle Fragen, die mit dem vorliegenden Verfahren im Zusammenhang stehen,
   sind unverzüglich, spätestens jedoch während der Angebotsfrist 10 Tage
   vor Ablauf derselben über das Kommunikationsmodul der Vergabeplattform
   (oben Ziffer 4) zu senden.
   Antworten auf Fragen werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur
   Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Alle
   interessierten Wirtschaftsteilnehmer sind daher verpflichtet, sich
   stetig unter der oben in Ziffer 4) genannten Internet-Adresse zu
   informieren, ob Fragenbeantwortungen verfügbar sind, und diese
   herunterzuladen (Holschuld).
   7) Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben,
   - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
   Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
   Vertreter bezeichnet ist,
   - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
   Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
   - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im
   Auftragsfall erklärt ist,
   - dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für
   den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird, und
   - dass im Auftragsfall alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft als
   Gesamtschuldner haften.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YK0R2QC
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse:
   [15]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae
   ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
   - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
   bleibt unberührt.
   Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
   Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
   Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über
   die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und
   über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
   Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
   Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
   wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
   betroffenen Bieter ergangen ist.
   Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage
   nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das
   E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
   werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
   beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
   GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
   Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
   endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   01/08/2022
References
   6. mailto:Schieh-schneider@zv.tum.de?subject=TED
   7. https://www.tum.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0R2QC/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0R2QC
  10. https://www.dtvp.de/
  11. https://support.cosinex.de/unternehmen/
  12. mailto:support@cosinex.de?subject=TED
  13. https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Systemvoraussetzungen+VMP
  14. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  15. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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