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Ausschreibung: Elektroinstallationsarbeiten - DE-Garching
Elektroinstallationsarbeiten
Sonstige Elektroinstallationsarbeiten
Dokument Nr...: 425517-2022 (ID: 2022080509051483437)
Veröffentlicht: 05.08.2022
*
DE-Garching: Elektroinstallationsarbeiten
2022/S 150/2022 425517
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität München -
Zentralabteilung 4 Referat 45/46 Gebäudemanagement
Postanschrift: Boltzmannstraße 10
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
E-Mail: [6]Schieh-schneider@zv.tum.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.tum.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0R2QC/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0R2QC
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
TUM Garching MW Sanierung GA 1. BA
Referenznummer der Bekanntmachung: 023/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45311200 Elektroinstallationsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Sanierung der Gebäudeautomation der TUM Garching Maschinenwesen im 1.
BA
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45317000 Sonstige Elektroinstallationsarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist die Sanierung der
Gebäudeautomation der Fakultät Maschinenwesen am Standort Garching des
Auftraggebers (nachfolgend: TUM). Aufgrund Überalterung und mangels
geeigneter Ersatzteile ist die bestehende Gebäudeautomation durch neue
Technik zu ersetzen. Aufgrund des Umfanges wird die Maßnahme in 3
Teilabschnitten umgesetzt. Inhalt des vorliegenden Vergabeverfahrens
ist die Umsetzung des 1. BA. Dabei bleibt die Anlagentechnik
einschließlich der Feldgeräte bestehen und werden nur die
GA-Schaltschränke ausgetauscht. Inhalt der zu erbringenden Leistungen
ist die MSR-Technik / Automatisierung dieser Anlagen einschließlich
Überwachung und Anbindung an das bestehende Leitsystem auf dem Gelände.
Die Sanierungsmaßnahmen werden im laufenden Gebäudebetrieb /
Forschungsbetrieb umgesetzt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 5
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123
Abs. 1-3 GWB
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123
Abs. 4 GWB
3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 GWB
4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21
Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19
Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsgesetz
5) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung des Bieters, dass er eine
Betriebshaftpflichtversicherung
a) mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens
- 3.000.000,00 EUR für Personenschäden und
- 3.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und
Vermögensschäden)
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung
der Ersatzleistung als vorstehend unter a) -b) genannt, hat der Bieter
zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt
und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a)
-b) anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt
zum Ausschluss des Angebotes.
Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
2) Eigenerklärung über den Umsatz für vergleichbare Leistungen
(Sanierung Gebäudeautomation) des Bieters, jeweils der letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein Umsatz für vergleichbare Leistungen
(Sanierung Gebäudeautomation) von mindestens 1.000.000,00 EUR netto pro
Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum
Ausschluss des Angebotes.
Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Umsätze für vergleichbare
Leistungen (Sanierung Gebäudeautomation) der Mitglieder pro
Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter
Umsatz für vergleichbare Leistungen (Sanierung Gebäudeautomation)
anzugeben. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der
Mindestanforderung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1) Eigenerklärung des Bieters, dass er eine
Betriebshaftpflichtversicherung
a) mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens
- 3.000.000,00 EUR für Personenschäden und
- 3.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und
Vermögensschäden)
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung
der Ersatzleistung als vorstehend unter a) -b) genannt, hat der Bieter
zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt
und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a)
-b) anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt
zum Ausschluss des Angebotes.
Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
2) Eigenerklärung über den Umsatz für vergleichbare Leistungen
(Sanierung Gebäudeautomation) des Bieters, jeweils der letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein Umsatz für vergleichbare Leistungen
(Sanierung Gebäudeautomation) von mindestens 1.000.000,00 EUR netto pro
Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum
Ausschluss des Angebotes.
Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Umsätze für vergleichbare
Leistungen (Sanierung Gebäudeautomation) der Mitglieder pro
Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter
Umsatz für vergleichbare Leistungen (Sanierung Gebäudeautomation)
anzugeben. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der
Mindestanforderung.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der beschäftigten
Arbeitskräfte des Bieters jeweils in den letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021) ersichtlich ist.
Der Bieter hat dabei das technische Leitungspersonal jeweils gesondert
anzugeben.
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl
der beschäftigten Arbeitskräfte und die durchschnittliche Zahl des
technischen Leitungspersonals jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft
jeweils zu addieren.
2) Eigenerklärung über die Zahl der für die ausgeschriebenen Leistungen
zur Verfügung stehenden technischen Fachkräfte mit der beruflichen
Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder
Hochschulstudiums (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor im Bereich
Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Anlagentechnik, Gebäudeautomation
o.Ä.) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der
vorgenannten Bereiche (inkl. staatlich geprüfte Techniker,
Elektromeister o.Ä.).
Der Bieter kann dabei sowohl technische Fachkräfte angeben, die seinem
Unternehmen angehören als auch solche, die ihm aufgrund diesbezüglich
verpflichtender Zusagen für die ausgeschriebenen Leistungen zur
Verfügung stehen werden (Unterauftragnehmer o.Ä.).
Mindestanforderung ist eine Zahl von mindestens fünf (5) für die
ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung stehenden technischen
Fachkräfte mit der o.g. beruflichen Qualifikation. Die Nichterfüllung
der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
3) Eigenerklärung über drei (3) Referenzen (Mindestanforderung) des
Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über
ausgeführte vergleichbare Leistungen jeweils mit Angabe
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das
Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
- der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des oder der
Mitglieder der Bietergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und
erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes
(nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim
Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen
erfüllt sind:
a) Es handelt sich um eine Referenz über dem Referenznehmer beauftragte
und von ihm erbrachte Leistungen der Sanierung der Gebäudeautomation
für HLS-Anlagen im laufenden Betrieb.
b) Der Auftragswert der dem Referenznehmer beauftragten und von ihm
erbrachten Leistungen beträgt mindestens 500.000,00 EUR netto.
c) Fertigstellung des Referenzprojekts des Referenznehmers im Zeitraum
vom 01.07.2017 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote (mit dem
Referenzprojekt kann vor dem 01.07.2017 begonnen worden sein).
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches
Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist.
Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder
werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Anhang an vorgegebener Stelle jeweils
genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein
zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des
Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten
an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden
(z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.),
werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der
geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Anhang
verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des
Angebotes.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1) Eigenerklärung über die Zahl der für die ausgeschriebenen Leistungen
zur Verfügung stehenden technischen Fachkräfte mit der beruflichen
Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder
Hochschulstudiums (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor im Bereich
Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Anlagentechnik, Gebäudeautomation
o.Ä.) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der
vorgenannten Bereiche (inkl. staatlich geprüfte Techniker,
Elektromeister o.Ä.).
Der Bieter kann dabei sowohl technische Fachkräfte angeben, die seinem
Unternehmen angehören als auch solche, die ihm aufgrund diesbezüglich
verpflichtender Zusagen für die ausgeschriebenen Leistungen zur
Verfügung stehen werden (Unterauftragnehmer o.Ä.).
Mindestanforderung ist eine Zahl von mindestens fünf (5) für die
ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung stehenden technischen
Fachkräfte mit der o.g. beruflichen Qualifikation. Die Nichterfüllung
der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
2) Eigenerklärung über drei (3) Referenzen (Mindestanforderung) des
Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über
ausgeführte vergleichbare Leistungen jeweils mit Angabe
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das
Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
- der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des oder der
Mitglieder der Bietergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und
erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes
(nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim
Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen
erfüllt sind:
a) Es handelt sich um eine Referenz über dem Referenznehmer beauftragte
und von ihm erbrachte Leistungen der Sanierung der Gebäudeautomation
für HLS-Anlagen im laufenden Betrieb.
b) Der Auftragswert der dem Referenznehmer beauftragten und von ihm
erbrachten Leistungen beträgt mindestens 500.000,00 EUR netto.
c) Fertigstellung des Referenzprojekts des Referenznehmers im Zeitraum
vom 01.07.2017 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote (mit dem
Referenzprojekt kann vor dem 01.07.2017 begonnen worden sein).
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches
Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist.
Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder
werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Anhang an vorgegebener Stelle jeweils
genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein
zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des
Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten
an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden
(z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.),
werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der
geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Anhang
verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des
Angebotes.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/09/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/09/2022
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen.
2) Präqualifizierte Unternehmen haben eigenverantwortlich zu
überprüfen, ob die in Ziffer III.1.1) -III.1.3) dieser
Auftragsbekanntmachung verlangten Eignungskriterien und -nachweise
durch die im PQ-Verzeichnis enthaltenen Unterlagen abgedeckt sind.
Soweit das nicht der Fall ist, sind sie vom Bieter wie gefordert mit
dem Angebot vorzulegen.
3) Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
4) Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die oben unter
Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannte Vergabeplattform
abgewickelt.
Zur Teilnahme am Verfahren müssen sich alle interessierten
Wirtschaftsteilnehmer auf der Plattform [10]https://www.dtvp.de
registrieren. Es ist zu beachten, dass an die bei der Registrierung
hinterlegte E-Mail-Adresse die gesamte Kommunikation des
Vergabeverfahrens gerichtet sein wird. Sollten interessierte
Wirtschaftsteilnehmer über die folgenden Angaben hinaus weitere
technische Hilfe benötigen, ist der Support der Plattform zu
kontaktieren.
web: [11]https://support.cosinex.de/unternehmen/
E-Mail: [12]support@cosinex.de
Systemvoraussetzungen E-Vergabe: Hinsichtlich der Systemvoraussetzungen
für die elektronische Abgabe von Angeboten sind die Informationen
ebenfalls beim Support von Cosinex/DTVP erhältlich:
[13]https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Systemvoraus
setzungen+VMP
5) Die Vergabeunterlagen ändernde, ergänzende, berichtigende oder
klarstellende Angaben behält sich der Auftraggeber in jeder Phase des
Vergabeverfahrens vor. Solche werden allen Unternehmen auf dem gleichen
Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen.
Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer sind daher verpflichtet, sich
stetig unter der in Ziffer I.3) genannten Internet-Adresse zu
informieren, ob Aktualisierungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen
verfügbar sind, und diese herunterzuladen. Registrierte Unternehmen
werden automatisch über nach der Registrierung versandte Nachrichten
der Vergabestelle per E-Mail informiert. Es wird daher empfohlen, sich
für das Verfahren unverzüglich zu registrieren, s. oben 4).
6) Fragen/Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer haben die Vollständigkeit der
Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen bei dem
Auftraggeber anzufordern.
Enthalten die Vergabeunterlagen erkennbare Unvollständigkeiten,
Unklarheiten oder Fehler, so hat ein Wirtschaftsteilnehmer, der als
Bieter auftreten will, den Auftraggeber unverzüglich, noch vor der
Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform, Bereich "Kommunikation",
darauf hinzuweisen. Hierfür ist die kostenlose Registrierung des
Unternehmens erforderlich, s. oben Ziffer 4).
Alle Fragen, die mit dem vorliegenden Verfahren im Zusammenhang stehen,
sind unverzüglich, spätestens jedoch während der Angebotsfrist 10 Tage
vor Ablauf derselben über das Kommunikationsmodul der Vergabeplattform
(oben Ziffer 4) zu senden.
Antworten auf Fragen werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur
Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Alle
interessierten Wirtschaftsteilnehmer sind daher verpflichtet, sich
stetig unter der oben in Ziffer 4) genannten Internet-Adresse zu
informieren, ob Fragenbeantwortungen verfügbar sind, und diese
herunterzuladen (Holschuld).
7) Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im
Auftragsfall erklärt ist,
- dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für
den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird, und
- dass im Auftragsfall alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft als
Gesamtschuldner haften.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK0R2QC
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [14]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse:
[15]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae
ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über
die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und
über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage
nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das
E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/08/2022
References
6. mailto:Schieh-schneider@zv.tum.de?subject=TED
7. https://www.tum.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0R2QC/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0R2QC
10. https://www.dtvp.de/
11. https://support.cosinex.de/unternehmen/
12. mailto:support@cosinex.de?subject=TED
13. https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Systemvoraussetzungen+VMP
14. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
15. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
--------------------------------------------------------------------------------
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