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Ausschreibung: Beschaffung von Beamern - DE-Lüdenscheid
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Dokument Nr...: 808924-2022 (ID: 2022080412000083195)
Veröffentlicht: 04.08.2022
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  Beschaffung von Beamern
2022-118: Beschaffung von Beamern
 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Bekanntmachung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung Stadt Lüdenscheid
Kontaktstelle Zentraler Vergabeservice
Zu Händen Frau Natalia Parczyk
Postanschrift Rathausplatz 2
Ort 58507 Lüdenscheid
Telefon +49 2351-172440
Fax +49 2351-171720
E-Mail natalia.parczyk@luedenscheid.de
URL www.luedenscheid.de
Zuschlag erteilende Stelle
Bezeichnung Stadt Lüdenscheid / FD 40
Postanschrift Rathausplatz 2
Ort 58507 Lüdenscheid
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDD9WE2
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDD9WE2/documents
Art und Umfang der Leistung
Beamer
Haupterfüllungsort
Bezeichnung div. Schulen
Ort Lüdenscheid
Ausführungsfristen
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn: sofort nach Auftragsvergabe
Ende: 14.10.2022
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Der Nachweis der Eignung wird zunächst im Wege der Eigenerklärung angefordert.
Erst nach Aufforderung sind folgende Nachweise vorzulegen (eine Kopie reicht aus).
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2022-118: Beschaffung von Beamern
 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Falls Unterlagen, insbesondere im Bereich der Eignung, nachgefordert werden, wird eine angemessene Frist (i.d.R. sechs
Kalendertage) gewährt. Die Auftraggeberin weist vorsorglich darauf hin, dass es aktuell bei einigen Stellen, die
Bescheinigungen
ausstellen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Die Bieter bzw. Bieterinnen sollten daher diese Bescheinigungen
rechtzeitig
anfordern, um die gesetzten Fristen einhalten zu können.
- Nachweis aus der Handwerksrolle
- Nachweis der Handelskammer (IHK)
- bei Mitgliedsstaaten - Nachweis IHK oder Bescheinigungen nach Richtlinie 2014/24/EU
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls Unterlagen, insbesondere im Bereich der Eignung, nachgefordert werden, wird eine angemessene Frist (i.d.R. sechs
Kalendertage) gewährt. Die Auftraggeberin weist vorsorglich darauf hin, dass es aktuell bei einigen Stellen, die
Bescheinigungen
ausstellen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Die Bieter bzw. Bieterinnen sollten daher diese Bescheinigungen
rechtzeitig
anfordern, um die gesetzten Fristen einhalten zu können.
- Berufs- oder Handelsregisterauszug (bei Mitgliedsstaaten ein vergleichbarer Nachweis durch Bescheinigung oder Erklärung über
die Berufsausübung gem. Anhang XI RL 2014/24/EU) in Kopie, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
- Nachweis einer gültigen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
- mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 EUR
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in Fotokopie, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
- der Berufsgenossenschaft
- des Finanzamtes
- und des Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse), bei dem die überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweis von 3 Referenzen gleichartiger Leistungen in den letzten 3 Jahren anhand des beigefügten Formular "Referenzen",
wobei die Abrechnungssumme pro Referenz mindestens 60 % der Angebotssumme betragen muss
Wesentliche Zahlungsbedingungen
1. Als Bestandteil des Vertrages und damit für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen/Bauleistungen gelten, soweit nicht
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde:
1.1 Allgemein
a) das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers,
b) die DIN-Vorschriften, Technischen- und Fachvorschriften für die jeweilige Leistung in der am Tag der Angebotseröffnung
gültigen
Fassung,
c) die Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln,
d) die Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (PR 30/53)
e) die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag.
1.2 Bei Lieferungen oder Leistungen, die nicht Bauleistungen sind:
a) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) mit
der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist gemäß  438 BGB zwei Jahre beträgt,
b) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Ausführung von Leistungen (VOL-Bereich).
1.3 Bei Bauleistungen:
a) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen (VOB/B),
b) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Vergabe von Bauleistungen (VOB-Be-reich),
c) die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Vergabe von Bauleistungen (VOB-Be-reich),
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2022-118: Beschaffung von Beamern
 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
d) die Allgemeinen Technischen Vorschriften der VOB, Teil C,
2. Der Zuschlag wird durch die Stadt schriftlich erteilt. Mündliche Abreden oder Aufträge werden erst durch eine schriftliche
Bestätigung verbindlich. Der Bieter bleibt bis zum Zuschlag, der in der Regel nicht später als einen Monat nach
Angebotseröffnung
erfolgen soll, an sein Angebot gebunden.
3. Die vereinbarten Preise sind Festpreise, soweit nicht die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüden-scheid
Abweichungen enthalten.
4. Der Auftragnehmer hat sich von der Lage und Beschaffenheit der Stelle, an der die Leistung oder Bauleistung erbracht werden
soll, vor der Angebotsabgabe eingehend Kenntnis zu verschaffen.
5. Lieferungen erfolgen frachtfrei Verwendungsstelle und auf Gefahr des Auftragnehmers, sofern nicht andere Abreden schriftlich
getroffen wurden. Verpac-kungskosten werden nur ausnahmsweise nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erstattet. Unfrei
gelieferte Sendungen werden nicht eingelöst und gehen an den Auftragnehmer zurück. Bei Lieferungen auf Abruf werden keine
Lagerkosten erstattet. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen.
6. Rechnungen sind stets in doppelter Ausfertigung einzureichen; die zweite Ausfertigung ist als Zweitschrift deutlich zu
kennzeichnen.
7. Zahlungen erfolgen ausschließlich bargeldlos innerhalb eines Monats nach Eingang der Rechnung, frühestens jedoch gerechnet
vom Tage der Erfüllung der Leistung, sofern eine Abnahme vereinbart ist, nicht vor dem Tage der Abnahme. Die Bestimmungen der
VOB über Abschlags- und Schlusszahlungen bleiben unberührt.
8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine nach Prüfung der Schlussrechnung festgestellte Überzahlung unverzüglich der
Stadt zu
erstatten.
9. Bedingungen des Auftragnehmers finden nur Anwendung, wenn sie den Bedingungen der Stadt nicht entgegenste-hen und
durch diese ausdrücklich und schriftlich angenommen sind.
10. Alle mit dem Vertrag im Zusammenhang stehenden rechtserheblichen Erklärungen sind schriftlich abzugeben.
11. Sollte eine Bestimmung dieser Auftragsbedingungen oder der unter Ziff. 1.1 bis 1.3 aufgeführten Regelungen ganz oder
teilweise unwirksam sein, gelten die übrigen Bestimmungen weiter.
12. Erfüllungsort ist Lüdenscheid; wenn Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens ( 688 ff. ZPO) geltend gemacht werden, ist
Gerichtsstand Lüdenscheid.
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 25.08.2022 um 10:15 Uhr
Bindefrist des Angebots 15.09.2022
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDD9WE2
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Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-westfalen/2022/07/27654584.html
Data Acquisition via: p8000000
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