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Ausschreibung: Briefpostdienste - DE-Düsseldorf
Briefpostdienste
Postdienste
Postzustellung
Postbeförderung auf der Straße
Postbeförderung per Bahn
Luftpostbeförderung im Linienverkehr
Luftpostbeförderung im Gelegenheitsverkehr
Postbeförderung zu Wasser
Dokument Nr...: 424252-2022 (ID: 2022080309204781766)
Veröffentlicht: 03.08.2022
*
  DE-Düsseldorf: Briefpostdienste
   2022/S 148/2022 424252
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
   Postanschrift: Kavalleriestraße 22
   Ort: Düsseldorf
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 40213
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Einkauf
   E-Mail: [6]einkauf@nrwbank.de
   Fax: +49 21191741-1746
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.nrwbank.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DF2N/document
   s
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DF2N
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wirtschaft und Finanzen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 2 - Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen mit
   Empfängern national und international außerhalb der PLZ-Bereiche 4XXXX
   und 5XXXX (ausgenommen Massendrucksendungen)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 471-2 xxx
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   64112000 Briefpostdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die
   Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen und
   Massendrucksendungen.
   Die nach der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen sind in drei
   Lose aufgeteilt. Die Lose werden aus technischen Gründen in drei
   gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht.
   Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Los 2: Abholung,
   Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen mit Empfängern
   national und international außerhalb der PLZ-Bereiche 4XXXX und 5XXXX
   (ausgenommen Massendrucksendungen)
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   64110000 Postdienste
   64121100 Postzustellung
   60160000 Postbeförderung auf der Straße
   60220000 Postbeförderung per Bahn
   60411000 Luftpostbeförderung im Linienverkehr
   60421000 Luftpostbeförderung im Gelegenheitsverkehr
   60620000 Postbeförderung zu Wasser
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die
   Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen und
   Massendrucksendungen.
   Die nach der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen sind in drei
   Lose aufgeteilt. Jedes Los wird mit jeweils einem Unternehmen besetzt.
   Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Los 2: Abholung,
   Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen mit Empfängern
   national und international außerhalb der PLZ-Bereiche 4XXXX und 5XXXX
   (ausgenommen Massendrucksendungen)
   Die Sendungen sind nicht frankiert. Die Kuverts der Sendungen sind
   durch die NRW.BANK mit dem folgenden Klischee bedruckt: "NRW.BANK
   48134". Eine DV-Freimachung im Adressfeld der Sendungen kann durch
   NRW.BANK nicht aufgebracht werden. Es sind keine Briefsendungen mit
   ausländischer Zustelladresse zu befördern und zuzustellen.
   Abholort ist die Elisabethstraße 3-15 in 48145 Münster. Betroffen sind
   die folgenden Formate (Angabe jeweils mit dem in Aussicht genommenen
   Auftragsvolumen / der verbindlichen Höchstabnahmegrenze - jeweils
   bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung):
   Standardbrief national bis 20g (231.386/277.663)
   Kompaktbrief national bis 50g (29.696/35.635)
   Großbrief national bis 500g (33.180/39.816)
   Maxibrief national bis 1000g (544/653)
   Standardbrief international bis 20g (1.916/2.299)
   Kompaktbrief international bis 50g (859/1.030)
   Großbrief international bis 500g (180/216)
   Maxibrief international bis 1000g (4/5)
   Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht.
   Die Sendungen sind nur nach Losen sortiert.
   Soweit zur Durchführung der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden
   Einzelaufträge im Sinne von § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG
   Teilleistungen der Deutschen Post AG benötigt werden, finden die
   Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG Anwendung.
   Die Lose werden aus technischen Gründen in drei gesonderten
   Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr,
   soweit sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen
   Laufzeitende von der NRW.BANK gekündigt wird, höchstens aber auf
   insgesamt vier Jahre ab dem ersten Einzelabruf (sog. Höchstlaufzeit).
   Gleichermaßen endet die Rahmenvereinbarung, soweit die vorgesehenen
   verbindlichen Höchstabnahmegrenzen vor vor dem Ablauf der
   Höchstlaufzeit erreicht werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen-
   und Rangfolge:
   a) der Text der Rahmenvereinbarung
   b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der
   NRW.BANK
   c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung
   d) Anlage 03: Preisblatt der Auftragnehmerin (= Vordruck 07) gemäß
   Angebot im Vergabeverfahren
   e) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02)
   f) Anlage 05: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (= Vordruck 05)
   g) Anlage 06: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher
   (= Vordruck 05a)
   h) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)
   i) Anlage 08: Muster Verpflichtungserklärung Datenschutz
   j) Anlage 09: Muster Verpflichtungserklärung
   Compliance/Insidervorschriften
   k) Anlage 10: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a
   EstG
   l) Anlage 11: Erklärung zur Tax Compliance
   m) Anlage 12: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz
   n) Anlage 13: Qualitätskonzept der Auftragnehmerin (= Vordruck 08)
   gemäß Angebot im Vergabeverfahren
   o) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) */**
   p) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur
   Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB
   - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) */**
   * in jeweils aktuellster Fassung
   ** abrufbar unter [10]https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/formulare
   2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine
   Anwendung.
   3. Soweit die Auftragnehmerin zur Durchführung der auf der
   Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge im Sinne von § 11 Abs. 1
   i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG Teilleistungen der Deutschen Post AG
   benötigt, finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen
   Post AG Anwendung.
   4. Die Rahmenvereinbarung besteht im relevanten Los nur mit der
   Auftragnehmerin. Die NRW.BANK ruft die auf dieser Rahmenvereinbarung
   beruhenden Einzelaufträge durch Übergabe an die Auftragnehmerin zur
   Beförderung ab.
   5. Für die Einzelaufträge gelten die Regelungen dieser
   Rahmenvereinbarung entsprechend, soweit nicht in den Einzelabrufen
   abweichend geregelt.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen die Vorlage einer
   Erlaubnis (Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen im
   Sinne von § 5 Abs. 1 Postgesetz oder ersatzweise das Vorliegen einer
   Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Postgesetz nachweisen (z. B. nach § 5 Abs. 2
   Postgesetz). Mit der Vorlage der Erlaubnis ist zu versichern, dass kein
   Lizenzentziehungsverfahren eingeleitet ist.
   Der Nachweis gemäß § 5 Abs. 1 Postgesetz muss in jedem Los als Scan der
   Originalurkunde vorgelegt werden. Der Nachweis des Vorliegens einer
   Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Postgesetz und die Versicherung, dass kein
   Lizenzentziehungsverfahren eingeleitet ist, haben, soweit erforderlich,
   auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind
   Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde) zugelassen.
   Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied
   gesondert (mit erforderlichen Anlagen) vorzulegen. § 50 VgV bleibt
   unberührt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen eine Erklärung
   über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten
   drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der
   Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45
   Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.
   Die Erklärung muss in jedem Los durch Eigenerklärung auf dem für das
   Los erstellten Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der
   Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. § 50 VgV bleibt
   unberührt.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Nachweis von geeigneten Referenzen des Bieters über früher
   ausgeführte Postdienstleistungen (Abholung, Beförderung und Zustellung
   von Briefpostsendungen) in Form einer Liste der in den letzten
   höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
   (nachfolgend: Referenzzeitraum) erbrachten wesentlichen Leistungen mit
   Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde
   mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder
   E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind nicht zulässig.
   Der Nachweis muss in jedem Los durch Eigenerklärung auf dem für das Los
   erstellten Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der
   Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Soweit ein Bieter
   mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht,
   kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Weitergehende
   Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
   2. Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen den Nachweis
   eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum
   Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 oder
   gleichwertig i. S. v. § 49 Abs. 1 S. 2 VgV erbringen (bei
   Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Sofern ein
   vergleichbarer Nachweis erbracht werden soll, ist mit dem Nachweis die
   Vergleichbarkeit zu belegen.
   Der Nachweis des Zertifikates DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig muss
   als Scan der Originalurkunde vorgelegt werden. Der Nachweis der
   Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum
   Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege
   (Scan der Originalurkunde) zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt.
   3. Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen den Nachweis
   eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum Umweltmanagement
   auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig i. S. v. § 49
   Abs. 2 S. 2 VgV erbringen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für
   jedes Mitglied). Sofern ein vergleichbarer Nachweis erbracht werden
   soll, ist mit dem Nachweis die Vergleichbarkeit zu belegen.
   Der Nachweis des Zertifikates DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig muss
   als Scan der Originalurkunde vorgelegt werden. Der Nachweis der
   Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum
   Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege
   (Scan der Originalurkunde) zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu 1: Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen.
   Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie
   jeweils folgende Merkmale aufweisen:
   - Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen
   - National und international
   - Durchschnittliches tägliches Sendungsaufkommen: 3.000 Sendungen
   - Mindestens ein abgeschlossenes Leistungsjahr im Referenzzeitraum.
   Tätigkeitsbereich des Auftrages:
   Los 2: Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen
   national und international
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem
   Bieter die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach
   §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs.
   3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei
   Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). § 50 VgV bleibt
   unberührt.
   2. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist
   von jedem Bieter die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz
   3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß
   Vordruck 04b abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes
   Mitglied).
   3. Für alle Unterauftragnehmer ist die Erlaubnis (Lizenz) zur
   gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen im Sinne von § 5 Abs. 1
   Postgesetz oder ersatzweise das Vorliegen einer Ausnahme zu § 5 Abs. 1
   Postgesetz nachweisen (z. B. nach § 5 Abs. 2 Postgesetz). Mit der
   Vorlage der Erlaubnis ist zu versichern, dass kein
   Lizenzentziehungsverfahren eingeleitet ist. Diese Nachweise können im
   Rahmen von Anlagen zum Vordruck 05 erfolgen. Eigenerklärungen und
   Fremdbelege (Scan der Originalurkunde) sind zugelassen.
   4. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist für jeden
   Unterauftragnehmer die Eigenerklärung zum Ausschluss von
   Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die
   Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß
   Vordruck 04a abzugeben. Diese Nachweise können im Rahmen von Anlagen
   zum Vordruck 05 erfolgen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 29/08/2022
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 29/08/2022
   Ortszeit: 12:01
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen
   a) Vordruck 01 Angebotsvordruck
   b) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung*
   c) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen*
   d) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG*
   e) Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3
   der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022*
   f) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner*
   g) Vordruck 07 Preisblatt
   h) Nachweis der erlaubten Berufsausübung*
   i) Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)*
   j) Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum
   Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 oder
   gleichwertig i. S. v. § 49 Abs. 1 S. 2 VgV
   k) Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum
   Umweltmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 oder
   gleichwertig i. S. v. § 49 Abs. 2 S. 2 VgV
   2. Nur vorzulegen, soweit für das Angebot relevant:
   a) Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
   b) Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe**
   c) Vordruck 05a Verpflichtungserklärung d)
   Unterauftragnehmer/Eignungsleiher**
   e) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   für Nachunternehmer**
   f) Vordruck 04a Eigenerklärung § 19 Abs. 3 MiLoG des Nachunternehmers**
   g) Nachweis der erlaubten Berufsausübung*/**
   Handelsregisterauszug des Nachunternehmers (nicht älter als 6 Monate)**
   * Bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied.
   ** Bei mehreren Nachunternehmern vorzulegen für jeden Nachunternehmer.
   3. Teilleistungen durch die Deutsche Post AG im Sinne von § 11 Abs. 1
   i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG gelten nicht als Nachunternehmerleistungen.
   Niederlegungsstellen i. S. v. § 181 ZPO gelten nicht als
   Nachunternehmer.
   4. a) Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe
   öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in jeweils aktueller
   Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der
   Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die
   gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen
   sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen.
   5.Sämtliche Informationen, die die NRW.BANK im Rahmen des
   Vergabeverfahrens erteilt, und zwar insbesondere im Rahmen der
   Beantwortung von Fragen, werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
   6. Angebote dürfen für ein Los für mehrere oder für alle Lose
   eingereicht werden. Eine Loslimitierung besteht nicht.
   Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DF2N
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung
   Köln
   Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   § 160 Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   29/07/2022
References
   6. mailto:einkauf@nrwbank.de?subject=TED
   7. http://www.nrwbank.de/
   8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DF2N/documents
   9. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DF2N
  10. https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/formulare
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
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