(1) Searching for "2022080309130480672" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Kindergartenmöbel - DE-Oranienburg
Kindergartenmöbel
Dokument Nr...: 423075-2022 (ID: 2022080309130480672)
Veröffentlicht: 03.08.2022
*
DE-Oranienburg: Kindergartenmöbel
2022/S 148/2022 423075
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister
Postanschrift: Schloßplatz 1
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: [6]takacsy@oranienburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.oranienburg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR1
R2BD/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR1
R2BD
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung, Aufstellen, Montieren und Ausrichten von Möbeln Kita
Friedrich Fröbel
Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-0011/2022-40
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
39161000 Kindergartenmöbel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung, Aufstellen, Montieren und Ausrichten von Möbeln Kita
Friedrich Fröbel.
Die Kindertageseinrichtung wird derzeit modernisiert/ saniert. Das
Gebäude besteht aus 3 Etagen. Betreut werden Kinder ab Krippenalter bis
zum Schuleintritt.
Das Mobiliar soll nach derzeitigem Stand der Planungen im Dezember 2022
eingebracht werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass
sich beispielsweise durch unvorhergesehene Verzögerungen beim
Baufortschritt, ein späterer Zeitpunkt zur Einbringung ergibt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 3
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Möbel für Gruppenräume und Nebenräume
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
39161000 Kindergartenmöbel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Hauptort der Ausführung:
Kita Friedrich Fröbel Kitzbüheler Str. 1 16515 Oranienburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Möbel für Gruppenräume und Nebenräume Kita Friedrich Fröbel
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 80
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 22/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Lieferung und Montage der Möbel soll schnellstmöglich nach
Auftragsvergabe erfolgen, spätestens jedoch bis zur 51. KW 2022. Die
genauen Liefertermine sind mit dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung
abzustimmen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Möbel für Garderoben und Sanitärräume
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
39161000 Kindergartenmöbel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Hauptort der Ausführung:
Kita Friedrich Fröbel Kitzbüheler Str. 1 16515 Oranienburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Möbel für Garderoben und Sanitärräume Kita Friedrich Fröbel
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 80
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 22/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Lieferung und Montage der Möbel soll schnellstmöglich nach
Auftragsvergabe erfolgen, spätestens jedoch bis zur 51. KW 2022. Die
genauen Liefertermine sind mit dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung
abzustimmen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Möbel für Büroräume, Speiseraum, Kinder- und Personalküche
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
39161000 Kindergartenmöbel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Hauptort der Ausführung:
Kita Friedrich Fröbel Kitzbüheler Str. 1 16515 Oranienburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Möbel für Büroräume, Speiseraum, Kinder- und Personalküche Kita
Friedrich Fröbel
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 80
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 22/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Lieferung und Montage der Möbel soll schnellstmöglich nach
Auftragsvergabe erfolgen, spätestens jedoch bis zur 51. KW 2022. Die
genauen Liefertermine sind mit dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung
abzustimmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte
Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und
Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen
Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für
diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht
die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für
Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse
präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und
Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen
zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
- Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten nach § 6 VgV
(Neutralitätserklärung). Hierzu ist das zur Verfügung gestellte
Formblatt 1.12 EU zu verwenden. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer.
Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und
Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei
und enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder
Wohnsitzes oder, ob keine Verpflichtung zur Eintragung in ein
Berufsregister besteht.
2. Erklärung, dass
- keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen,
- in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der
zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
belegt wurde,
- ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt - falls zutreffend,
- zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch Maßnahmen
zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit
wieder hergestellt wurde - falls zutreffend.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf
Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist
vorzulegen:
zu 1) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister.
Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der
Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste
des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis -
PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer-
und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei
Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der
Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht
immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem
Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell
hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte
Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und
Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen
Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für
diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht
die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für
Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse
präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und
Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen
zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und
Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei
und enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit
der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Erklärung, dass
- ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung
nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in
Liquidation befindet,
- ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf
Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend.
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
und der Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der
Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf
Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist
vorzulegen:
zu 3) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung
in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung
ausstellt.
Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der
Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste
des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis -
PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer-
und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei
Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der
Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht
immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem
Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell
hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte
Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und
Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen
Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für
diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht
die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für
Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse
präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und
Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen
zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und
Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei
und enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärungen, dass in den LETZTEN DREI KALENDERJAHREN vergleichbare
Leistungen ausgeführt wurden.
2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die
erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
3. Für alle angebotenen Artikel sind Produktdatenblätter des
Herstellers oder andere Produktinformationsblätter beizufügen, aus
welchen zwingend hervorgeht, dass die vorgenannten Anforderungen sowie
die in den Artikelbeschreibungen vom Auftraggeber geforderten Merkmale
erfüllt sind. Sind keine Angaben zu den benannten Anforderungen
enthalten, sind zusätzliche Herstellererklärungen (ggf. mit Erklärungen
der Vorlieferanten) notwendig.
4. GS-Zertifikate müssen zwingend vorgelegt werden.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf
Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist
vorzulegen:
zu 1) Drei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben:
- Auftraggeber/in,
- Ansprechpartner/in
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners bzw. der
Ansprechpartnerin,
- Art der ausgeführten Leistung,
- Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs,
- Ausführungszeitraum und
- Auftragssumme.
zu 2) Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit
extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der
Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste
des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis -
PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer-
und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei
Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der
Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht
immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem
Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell
hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Das zur Herstellung der Möbel verwendete Holz soll möglichst aus legal
bewirtschafteter und nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Dies wird
als Kriterium bei der Angebotswertung mit einbezogen. Aus diesem Grund
ist zwingend eine Erklärung abzugeben und der Bieter muss einen
entsprechenden Nachweis bei Angebotsabgabe vorlegen. Ein Nachweis kann
beispielsweise durch Vorlage der Zertifizierung nach FSC, PEFC, dem
Blauen Engel (RAL-ZU 38) oder einem anderen vergleichbaren Label
erbracht werden oder in sonstiger Weise wird nachgewiesen, dass die
Standards eines dieser Zertifikate erfüllt sind. Das Formblatt 248
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten ist ausgefüllt mit dem
Angebot einzureichen.
Die Möbel / Einrichtungsgegenstände müssen für den Einsatz in
Kindertageseinrichtungen geeignet sein. Sie müssen daher den
Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) entsprechen. Dies gilt
insbesondere bezüglich der UVV "Kindertageseinrichtungen (DGUV
Vorschrift 82). Daneben muss die Produktsicherheit gemäß den
gesetzlichen Anforderungen (auch im Hinblick auf Schadstoffe) erfüllt
sein und dem aktuellen Stand der Technik muss Rechnung getragen werden.
Polsterungen, Schaumstoffauflagen und sonstige Textilien sollen
unabhängig von den ohnehin einzuhaltenden gesetzlichen Anforderungen
gesundheitlich unbedenklich und besonders schadstoffarm sein. Der
Bieter/Auftragnehmer muss in der Lage sein, die besonders geprüfte,
schadstoffarme Qualität nachzuweisen. Entsprechende Nachweise hierüber
sind mit der Angebotsabgabe einzureichen. Ein Nachweis kann
beispielsweise durch Zertifizierung nach Standard 100 by Oeko-Tex, dem
Blauen Engel oder einem anderen vergleichbaren Label erbracht werden
oder in sonstiger Weise wird die besonders schadstoffarme Qualität
nachgewiesen z.B. durch eine Eigenerklärung. Zusätzlich müssen alle
verwendeten Stoffe und Materialien schwer entflammbar sein und durch
einen Nachweis belegt werden.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
A.
- Erklärung, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen
Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört.
Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht, wenn
a)
russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche
oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b)
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile
zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a
genannten Organisationen gehalten werden, ODER
c)
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen, die im Namen oder auf
Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen
handeln.
- Erklärung, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten
Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,
ebenfalls nicht zu dem in der vorgenannten Vorschrift genannten
Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
gehören.
- Erklärung, dass das Unternehmen bestätigt und sicherstellt, dass auch
während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten
oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung
des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten
Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
entfällt, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit
einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
B.
Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die
Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung.
C.
Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von 30.000
Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug
aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG beim
Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern.
D.
Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt im
Vergabeverfahren eine bieterbezogene Auskunft bei einem Vergabe- bzw.
Korruptionsregister einzuholen.
E.
Nach Auftragserteilung erstellt der Auftragnehmer zusammen mit der
Auftraggeberin eine Raumplanung aus der sich der Standort der
Gegenstände im jeweiligen Raum ergibt. Auf Wunsch der Auftraggeberin
erfolgt dies in den Räumen der Kindertageseinrichtung, beispielsweise
zum Zwecke eines genauen Aufmaßes.
F.
Auf Basis der Raumplanung nach Nr. 1 werden die Gegenstände geliefert
und ggf. fachgerecht und sicher an der vorgesehenen Verwendungsstelle
montiert. Insbesondere bei der Wand-/ oder Deckenmontage sind dabei die
baulichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Auf die Ausführungen zur
Bauweise im vorigen Abschnitt wird verwiesen.
G.
Sämtliche Verpackungsmaterialien sind durch den Auftragnehmer
eigenverantwortlich zu entsorgen.
H.
Bei Einbau bzw. Lieferung von Turn-/ Kletter- und Sportgeräten (z.B.
Sprossen-/ Turn- oder Kletterwände) stellt der Auftragnehmer der
Auftraggeberin leicht verständliche Unterlagen zur sicheren Handhabung
der Geräte (insbesondere mit Angaben zu erforderlichem Fallschutz) zur
Verfügung. Auf Wunsch der Auftraggeberin erfolgt eine Einweisung vor
Ort.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/08/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/10/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 31/08/2022
Ortszeit: 11:00
Ort:
Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz
Brandenburg einzureichen.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Es sind KEINE Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen, da die
Angebotsabgabe auf dem elektronischen Wege erfolgt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen
und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den
Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt.
Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 24.08.2022 um 23:59
Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig
gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an
der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten
Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren
und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse
regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht
werden.
Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und
zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens empfohlen.
Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der
Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen,
Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von
Leistungsanforderungen.
3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über
den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog.
Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines
Angebotes, z. B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall
zum Ausschluss.
4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am
Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung des Angebotes).
5. Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie
werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine
Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den
Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder
Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche
Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der
schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
6. Unterauftragnehmer:
Bei der Beauftragung von Unterauftragnehmer oder der sonstigen
Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer
Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Unterauftragnehmer ist eine
Verpflichtungserklärung über die Unterauftragnehmerschaft (Formular
4.4.1 EU) einzureichen. Darüber hinaus ist von dem Bieter anzugeben,
welche Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden (Erklärung
Unteraufträge, Formular 4.3.1 EU). Dabei sind ebenfalls die Vorgaben
und Voraussetzungen dieses Vertrages, der Leistungsbeschreibung, des
Leistungsverzeichnisses und aller Anlagen einzuhalten.
In diesem Fall sind auch für den Unterauftragnehmer, die in der
Ausschreibung genannten Eignungsnachweise unaufgefordert einzureichen.
7. Bietergemeinschaften:
- Mitgliedsverzeichnis der Bietergemeinschaften
(Bewerber-/Bietergemeinschafterklärung, Formular 4.2 EU)
- Von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
(Bewerber-/Bietergemeinschafterklärung, Formular 4.2 EU), dass der/die
bevollmächtigte/n Vertreter/-innen die im Verzeichnis aufgeführten
Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber verbindlich vertritt und alle
Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
Hinweis:
Über die Auftragsberatungsstelle Brandenburg werden zu den Themen
E-Vergabe und Präqualifizierungen für Brandenburger Unternehmen
Schulungen angeboten. Nähere Informationen dazu erhalten Unternehmen
auf der Internetseite [10]https://www.abst-brandenburg.de/
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1R2BD
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661610
Fax: +49 3318661652
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines
Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern
ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der
Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der
Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt
wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/07/2022
References
6. mailto:takacsy@oranienburg.de?subject=TED
7. http://www.oranienburg.de/
8. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR1R2BD/documents
9. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR1R2BD
10. https://www.abst-brandenburg.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|