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Ausschreibung: Bodenbelagsarbeiten - DE-Bayreuth
Bodenbelagsarbeiten
Dokument Nr...: 422449-2022 (ID: 2022080309064079959)
Veröffentlicht: 03.08.2022
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DE-Bayreuth: Bodenbelagsarbeiten
2022/S 148/2022 422449
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Handwerkskammer für Oberfranken
Postanschrift: Kerschensteinerstr. 7
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Spängler Rechtsanwälte GbR
E-Mail: [6]johannes.schlegel@ra-spaengler.de
Telefon: +49 911567740
Fax: +49 9115677444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.hwk-oberfranken.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=25146
7
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=25146
7
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Selbstverwaltungseinrichtung des oberfränkischen
Handwerks
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
BTZ-Hof-0040 Bodenbelag Kautschuk
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45432130 Bodenbelagsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Teilneubau und Umstrukturierungsmaßnahmen im BTZ Hof der
Handwerkskammer für Oberfranken
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 27 835.20 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Stadt Hof
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
01 HAUPTBAU Bestand
01.01 Abbruch/Demontage Bodenbeläge
01.02 Vorbereitung Untergrund
01.03 Bodenbelag Kautschuk
01.04 Sockel, Profile, Zubehör
01.05 Stundenlohnarbeiten
02 NEUBAU
02.01Vorbereitung Untergrund
02.02 Bodenbelag Kautschuk
02.03 Sockel, Profile, Zubehör
02.04 Stundenlohnarbeiten
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 07/11/2022
Ende: 25/11/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link
[10]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=2
51467
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link
[11]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=2
51467
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link
[12]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=2
51467
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link
[13]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=2
51467
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/09/2022
Ortszeit: 15:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/10/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/09/2022
Ortszeit: 15:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [14]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: [15]https://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für Nachprüfungsanträge gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist
schriftlich (nicht per E-Mail) bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des
Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge/n gegenüber der
Auftraggeberin erfolgt ist/sind und dass dem Antragsteller durch die
beahuptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren
enthaten und, soweit bekannt die sonstigen Beteiligten benennen. Ein
Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in
Deutschland zu benennen.
Der Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. bleibt
unberührt,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung bennnten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber der Auftraggeberin gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden
und/oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der
Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht
aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem, in der Bieterinformation
gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer
Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne Bieterinformation erteilt
werden.
Die maßgeblichen Normen für den Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach
GWB:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit (vgl. oben)
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen
Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/07/2022
References
6. mailto:johannes.schlegel@ra-spaengler.de?subject=TED
7. https://www.hwk-oberfranken.de/
8. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=251467
9. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=251467
10. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=251467
11. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=251467
12. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=251467
13. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=251467
14. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
15. https://www.bundeskartellamt.de/
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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