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Ausschreibung: Rohbauarbeiten - DE-Marbach am Neckar
Rohbauarbeiten
Dokument Nr...: 422321-2022 (ID: 2022080309060579906)
Veröffentlicht: 03.08.2022
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DE-Marbach am Neckar: Rohbauarbeiten
2022/S 148/2022 422321
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der
Angebote
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Marbach am Neckar
Postanschrift: Marktstraße 23
Ort: Marbach am Neckar
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71672
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): IV Stadtbauamt
E-Mail: [6]stadtbauamt@schillerstadt-marbach.de
Telefon: +49 7144102295
Fax: +49 71441026295
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.schillerstadt-marbach.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[8]www.vergabe24.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sanierung des Bildungszentrums Erweiterung BA f - Rohbauarbeiten
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45223220 Rohbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rohbauarbeiten Erweiterung
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Hauptort der Ausführung:
Marbach am Neckar
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ausführung von Erdarbeiten, Abbrucharbeiten in kleinerem Umfang und
Stahlbetonarbeiten
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/08/2023
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung:
16/09/2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
10/10/2022
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Ludwigsburg
Postanschrift: Hindenburgstraße 40
Ort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte
Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare
Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160
Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168
Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung
der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15
Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post,
unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind
(§ 134 Abs. 2 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Ludwigsburg
Postanschrift: Hindenburgstraße 40
Ort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/07/2022
References
6. mailto:stadtbauamt@schillerstadt-marbach.de?subject=TED
7. http://www.schillerstadt-marbach.de/
8. http://www.vergabe24.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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