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Ausschreibung: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung - DE-Hamburg
Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Beratung im Bereich Forschung
Beratung im Bereich Entwicklung
Dokument Nr...: 466932-2021 (ID: 2021091509152512777)
Veröffentlicht: 15.09.2021
*
DE-Hamburg: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
2021/S 179/2021 466932
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Helmut-Schmidt-Universität/Universität der
Bundeswehr Hamburg (HSU)
Postanschrift: Holstenhofweg 85
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dez. II 3.3 / Technischer Einkauf
E-Mail: [6]evergabe21536@hsu-hh.de
Telefon: +49 4065412294
Fax: +49 4065413348
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.hsu-hh.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Lehre und Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Kooperation im Projekt "Smarte Systemarchitektur für kommunales
E-Government" ("smarte Systeme")
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73200000 Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Mit dem Projekt UT 7041 Smarte Systemarchitektur für kommunales
E-Government (im Folgenden: smarte Systeme) verfolgt die HSU das Ziel,
die Entwicklung einer digitalisierungstheoretisch fundierten und
Empirie-gesättigten Blaupause für erfolgreiches E-Government auf
kommunaler Ebene sowie die Entwicklung hybrider Weiterbildungsangebote
zur effektiven Umsetzung der Forschungsergebnisse.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 235 294.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
73210000 Beratung im Bereich Forschung
73220000 Beratung im Bereich Entwicklung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen des Projekts smarte Systeme möchte die HSU in Zusammenarbeit
mit anderen Entwicklungs- und Anwendungspartnern eine smarte
Systemarchitektur für kommunales E-Government entwickeln. Dies umfasst
Grundlagenforschung als auch die experimentelle Entwicklung einer
digitalisierungstheoretisch fundierten und Empirie-gesättigten
Blaupause für erfolgreiches E-Government auf kommunaler Ebene sowie die
Entwicklung hybrider Weiterbildungsangebote zur effektiven Umsetzung.
Die Erkenntnisse aus dem Projekt sollen zu einer Erhöhung der
Nutzungsqualität und -intensität von E-Government auf lokaler Ebene
beitragen. Der Auftragsgegenstand beinhaltet zunächst die Untersuchung
von Stolpersteinen bei der Digitalisierung auf kommunaler Ebene. Darauf
beruhend wird die Entwicklung eines Demonstrators zur Digitalisierung
des kommunalen Bauwesens angestrebt. Im nächsten Schritt sollen die
Erkenntnisse als Grundlage für ein Fortbildungsprogramm für Kommunen
dienen. Die Ergebnisse aus der Entwicklung des Demonstrators und der
Fortbildungsangebote sollen in ein strategisches Gesamtkonzept für ein
umfassendes E-Government auf kommunaler Ebene münden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die HSU darf mit der Q Agentur für Forschung GmbH (Q-Agentur) gemäß §
116 Abs. 1 Nr. 2 GWB ohne vorheriges Vergabeverfahren zusammenarbeiten.
Der Anwendungsbereich des Vergaberechts ist gemäß §116 Abs. 1 Nr. 2 GWB
nicht eröffnet. Das Vergaberecht ist auf die beabsichtigte Kooperation
mit der Q-Agentur nicht anwendbar, denn sie umfasst Forschungs- und
Entwicklungsleistungen im Sinne von § 116Abs. 1 Nr. 2 GWB. Unter den
Begriff der Forschung und Entwicklung fallen alle Tätigkeiten, die
Grundlagenforschung und experimentelle Entwicklung beinhalten. Die
Q-Agentur erbringt Forschungs- und Beratungsleistungen, die einen
wesentlichen Beitrag zu der anwendungsorientierten Forschungsfrage mit
Blick auf die Anforderungen und Nutzungserwartungen der Kommune(n)
sowie des Anspruchs einer smarten Systemarchitektur leisten. Die
Q-Agentur unterstützt die HSU methodisch bei der Forschung durch
strategische Analysen und Konzeptentwicklungen. Die Beratungsleistungen
der Q-Agentur sollen dazu beitragen eine politisch-administrative
Gesamtstrategie für eine Blaupause E-Government auf kommunaler Ebene zu
entwickeln. Zwar enthält § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB a.E. eine Rückausnahme
für bestimmte Forschungsleistungen. Diese ist jedoch nicht einschlägig.
Das Projekt smarte Systeme unterfällt der "Beratung im Bereich
Forschung und Entwicklung" (CPV-Code 73200000-4) und insofern nicht
den von der Rückausnahme erfassten CPV-Codes. Selbst wenn man die
Leistungen der Q-Agentur einem der Rückausnahme einschlägigen CPV-Codes
zuordnen würde, so wären jedenfalls nicht die weiteren Voraussetzungen
des §116 Abs. 1 Nr. 2 GWB erfüllt. Die Rückausnahme des § 116 Abs. 1
Nr. 2, 2. Halbsatz GWB ist nicht einschlägig. Die Rückausnahme setzt
voraus, dass die Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungsleistungen
ausschließlich Eigentum des Auftraggebers für seinen Gebrauch bei der
Ausübung seiner eigenen Tätigkeit werden und die Dienstleistung
vollständig durch den Auftraggeber vergütet wird. Beide Voraussetzungen
müssen kumulativ vorliegen. Die von der Q-Agentur zu erbringenden
Dienstleistungen werden schon nicht vollständig durch die HSU vergütet.
Die Q-Agentur bringt einen wesentlichen Eigenanteil in das Projekt ein.
Zudem werden die Projektergebnisse nicht ausschließliches Eigentum der
HSU. Zum Wohle der Allgemeinheit sollen die Forschungsergebnisse allen
Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden um ein auch diese
in die Lage zu versetzen ein erfolgreiches E-Government einzuführen.
Die Forschungsergebnisse werden zudem auch der Allgemeinheit durch
Veröffentlichungen (Bspw. Internet, Buchpublikationen,
Fachzeitschriften) zugänglich gemacht, sodass auch andere
Wirtschaftsteilnehmer die Forschungsergebnisse reproduzieren können.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
10/09/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Q | Agentur für Forschung GmbH
Postanschrift: Turley- Strasse 6
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 235 294.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [8]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse:
[9]https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabeka
mmern.html?nn=3590536
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter
Ziffer VI.4.1) genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu
verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird
hingewiesen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/09/2021
References
6. mailto:evergabe21536@hsu-hh.de?subject=TED
7. https://www.hsu-hh.de/
8. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
9. https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
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