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Ausschreibung: Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten - DE-Köln
Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten
Dokument Nr...: 466937-2021 (ID: 2021091509151312742)
Veröffentlicht: 15.09.2021
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  DE-Köln: Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten
   2021/S 179/2021 466937
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
   Postanschrift: Maarweg 149-161
   Ort: Köln
   NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 50825
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [7]zvs@bzga.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]www.bzga.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Infektionsschutz: Redaktionelle Betreuung und Qualitätssicherung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 123-02.05-20.0179-17-I-F
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79550000 Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Infektionsschutz: Redaktionelle Betreuung
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79550000 Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA2 Köln
   Hauptort der Ausführung:
   In Teilen beim Auftraggeber, hauptsächlich beim Auftragnehmer
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Auftragsgegenstand ist die redaktionelle Betreuung der Internetportale
   [9]www.impfen-info.de und [10]www.infektionsschutz.de, der Online- und
   Printmedien im Bereich Infektionsschutz (Impfaufklärung,
   Hygieneaufklärung, Risiko- und Krisenkommunikation) sowie die
   Pressearbeit. Damit verbunden sind koordinierende Aufgaben in
   engerAbstimmung mit dem zuständigen Fachreferat des Auftraggebers und
   einem für das Contentmanagementsystem (CMS) und die Erstellung von
   Printmedien verantwortlichen Dritten.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 48
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [11]2018/S 025-054475
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 1.1
   Los-Nr.: 1
   Bezeichnung des Auftrags:
   Infektionsschutz: Redaktionelle Betreuung
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   05/02/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Thiesemann-Reith und Kolleginnen
   Ort: Marburg
   NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 195 923.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes (Bundeskartellamt)
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 228-94990
   Fax: +49 228-9499163
   Internet-Adresse: [12]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 Abs. 1 und 2 GWB:
   "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/09/2021
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   79550000 Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA2 Köln
   Hauptort der Ausführung:
   In Teilen beim Auftraggeber, hauptsächlich beim Auftragnehmer
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Infektionsschutz: Redaktionelle Betreuung
   Auftragsgegenstand ist die redaktionelle Betreuung der Internetportale
   [13]www.impfen-info.de und [14]www.infektionsschutz.de, der Online- und
   Printmedien im Bereich Infektionsschutz (Impfaufklärung,
   Hygieneaufklärung, Risiko- und Krisenkommunikation) sowie die
   Pressearbeit, insbesondere im Zusammenhang mit dem Auftreten des
   SARS-CoV 2 Virus über die Ansteckungsfähigkeit der neuen Mutationen,
   Verbreitung, Schwere der Erkrankung und Wirksamkeit der Impfung sowie
   der bedarfsgerechten Entwicklung von sich jeweils ergebenen
   Informationsmaßnahmen zu neuen oder aktualisierten Corona-Verordnungen
   zu informieren.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Ende: 28/02/2022
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 195 923.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Thiesemann-Reith und Kolleginnen
   Ort: Marburg
   NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Da das aufgrund der Coronakrise für diesen Auftrag mehr Leistungen
   erforderlich wurden, wurde bereits eine erste Auftragserweiterung von
   19.435  netto in Form einer Nebenabrede nach § 132 Abs. 3 GWB
   vereinbart. Die Auftragswerterhöhung aus der 1. Nebenabrede reicht
   jedoch nicht mehr für die zusätzlich erforderlich gewordenen Leistungen
   aus. Da die Leistung sowohl für die Krisenbewältigung als auch für die
   Bearbeitung der Themen Impfen und Hygiene weiterhin erforderlich ist,
   erfolgt eine weitere Auftragswerterhöhung über den Abschluss einer
   zweiten Nebenabrede in Höhe von 58.823  netto nach § 132 Abs. 2 Satz 1
   Nr. 3 GWB. Danach kann eine Auftragsänderungen während der
   Vertragslaufzeit vorgenommen werden, wenn Änderungen aufgrund von
   Umständen erforderlich geworden sind, die der öffentliche Auftraggeber
   im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
   Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
   und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
   Das Auftreten des SARS-CoV 2 Virus an sich stellt zwar nach 1 ½ Jahren
   Corona Pandemie keine neue Änderung dar, jedoch war der Verlauf der
   Pandemie mit ihren jeweiligen Wellen nicht prognostizierbar gewesen.
   Besonders das Auftreten der neuen Virusvarianten und deren Verbreitung
   in Deutschland (aktuell Gamma-Mutation P1) und die beginnende
   Impfmüdigeit verursachen Mehrbedarfe an neuen Aufklärungsmedien und
   Informationen für die Allgemeinbevölkerung, die nicht abzusehen waren.
   Zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgabe gemäß Errichtungserlass vom
   20.07.1967 zur Aufklärung der Bevölkerung zum Infektionsschutz sind wir
   verpflichtet u.a. über die Ansteckungsfähigkeit der neuen Mutationen,
   Verbreitung, Schwere der Erkrankung und Wirksamkeit der Impfung sowie
   der bedarfsgerechten Entwicklung von sich jeweils ergebenen
   Informationsmaßnahmen zu neuen oder aktualisierten Corona-Verordnungen
   zu informieren.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 215 358.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 274 181.00 EUR
References
   7. mailto:zvs@bzga.de?subject=TED
   8. http://www.bzga.de/
   9. http://www.impfen-info.de/
  10. http://www.infektionsschutz.de/
  11. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:054475-2018:TEXT:DE:HTML
  12. http://www.bundeskartellamt.de/
  13. http://www.impfen-info.de/
  14. http://www.infektionsschutz.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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