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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Hamburg
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 466928-2021 (ID: 2021091509150212711)
Veröffentlicht: 15.09.2021
*
DE-Hamburg: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2021/S 179/2021 466928
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): LGV - Beschaffungsstelle
E-Mail: [6]beschaffungsstellelgv@gv.hamburg.de
Telefon: +49 40428265555
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.geoinfo.hamburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Aufbau einer Metadaten-Infrastruktur für die manuelle und
automatisierte Verwaltung von Bauplanungsdaten
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Software-Plattform InGrid soll als Basis für die zu entwickelnde
Metadaten-Infrastruktur verwendet werden
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen des VKoopUIS-Projekts InGrid soll die Metadaten-Infrastruktur
als ein Baustein der OZG Verwaltungsleistungen "Beteiligungsverfahren
nach dem Baugesetzbuch, dem Raumordnungsgesetz und in der
Planfeststellung" und "Einstellen von raumbezogenen Planwerken in das
Internet" aufgebaut werden.
Ziele im Rahmen der Beschaffung sind:
Definition von Metadatenmodellen und -formaten zur Beschreibung von
raumbezogenen Planwerken und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung
raumbezogener Planwerke.
Recherche von Metadaten von in Aufstellung befindlichen,
festgesetzten und untergegangenen raumbezogenen Planwerken.
Recherche über Beteiligungsverfahren von in Aufstellung befindlichen
raumbezogenen Planwerken.
Synthetische Generierung von Metadaten aus XPlanGML Dateien unter
Nutzung von in den entsprechenden XPlanGML Dateien gespeicherten
Metainformationen (Stammdaten) zum Planwerk (z.B. Planart, räumliche
Lage, Festsetzungsdatum, Nutzungen,...) unter Beachtung von
Nutzerkonten (zuständiger Ansprechpartner).
Erweiterung der Software-Plattform InGrid um die OGC-API
Schnittstellen.
Transaktionale Verarbeitung und Speicherung von Metainformationen zu
Planwerken und Beteiligungsverfahren, die im definierten
Metadatenmodell über die Schnittstelle "OGC API Features" von externen
Systemen (z.B. die im Rahmen des DiPlanung Vorhabens von der BSW
entwickelte Cockpitanwendung zur Verfahrenssteuerung von Bauleitplänen)
REST basiert bereitgestellt werden.
Bereitstellung von Metainformationen zu in Aufstellung befindlichen
Planwerken über die OGC-API Schnittstellen, die eine Umweltrelevanz
haben zur Übernahme in den UVP-Verbund.
Aufbau einer Metadaten-Infrastruktur primär als Software as a Service
zur Nachnutzung von den FIT-Store. Eine Container basierte
Bereitstellung der entwickelten Anwendung muss ebenso gegeben sein.
Entwicklung der beschriebenen Softwarekomponenten unter einer Open
Source Lizenz, die es der FHH ermöglicht, die Anwendung im Kontext der
Bereitstellung von OZG Leistungen potenziell nachnutzenden
Gebietskörperschaften über den FIT-Store bereitzustellen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die Auftraggeberin ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist (§ 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Die Firma Wemove ist seit 2009 alleinige Entwicklerin der
InGrid-Softwarekomponenten, verwaltet im Auftrag des
InGrid-VKoopUIS-Projekts den InGrid-Software-Quellcode über das
Gitflow-Modell und ist gemäß Projektorganisation als technischer
Dienstleister verantwortlich für Entwicklung, Dokumentation, QS, Test
und Veröffentlichung aller InGrid-Komponenten. Seit 2015 werden die
InGrid Komponenten von den InGrid-VKoopUIS-Projektpartnern gemeinsam
unter der Open-Source-Lizenz European Union Public Licence (EUPL)
gepflegt und weiterentwickelt. Bei dem Software-Paket InGrid handelt es
sich um eine Individualsoftware. Unter fachlichen und
Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten kommt als Auftragnehmer für
Softwarepflege und Weiterentwicklung nur die Firma Wemove in Betracht.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
10/09/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Wemove Digital Solutions GmbH
Postanschrift: Hanauer Landstr. 52
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
E-Mail: [8]contact@wemove.com
Telefon: +49 697590030
Internet-Adresse: [9]www.wemove.com
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt als freiwillige ex-ante
Bekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Der geplante Abschluss
wird gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens
10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, erfolgen.
Die Werte unter II.1.7) und unter V.2.4) werden zur Wahrung der
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragsnehmers nur
mit 1 EUR benannt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@fbhamburg.de
Telefon: +49 40428231491
Fax: +49 40428232020
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vgl. § 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen.
Wie zuvor dargestellt erfolgt diese Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3
GWB.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/09/2021
References
6. mailto:beschaffungsstellelgv@gv.hamburg.de?subject=TED
7. http://www.geoinfo.hamburg.de/
8. mailto:contact@wemove.com?subject=TED
9. http://www.wemove.com/
10. mailto:vergabekammer@fbhamburg.de?subject=TED
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The Office for Official Publications of the European Communities
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