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Ausschreibung: Event-Organisation - DE-Berlin
Event-Organisation
Dokument Nr...: 466267-2021 (ID: 2021091509111112072)
Veröffentlicht: 15.09.2021
*
DE-Berlin: Event-Organisation
2021/S 179/2021 466267
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof
Projekt GmbH
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe@tempelhof-projekt.de
Telefon: +49 30200037400
Fax: +49 30200037499
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
/platformId/2/tenderId/146745
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Management und Entwicklung des denkmalgeschützten
Flughafengebäudes
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Freie technische Mitarbeitende für Projekte am Standort THF und im
Besucherzentrum CHECK-IN
Referenznummer der Bekanntmachung: 21-F-Ver-0016
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79952000 Event-Organisation
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, projektbezogen freie technische
Mitarbeitende im Rahmen von Veranstaltungen am Flughafen Tempelhof,
insbesondere im Besucherzentrum, einzusetzen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:
Flughafen Berlin Tempelhof
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, projektbezogen freie technische
Mitarbeitende im Rahmen von Veranstaltungen am Flughafen Tempelhof,
insbesondere im Besucherzentrum, einzusetzen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungserbringungskonzept / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben,
sofern der Bieter im Handelsregister
eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die
Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein),
2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB siehe Formular Eignung,
3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung
zur Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beitragen zur Sozialversicherung siehe Formular Eignung,
4) Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG siehe
Formular Eignung und Formular
Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeitragen,
5) Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung siehe
Formular Frauenförderung,
6) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den
Bietern, die den Zuschlag erhalten sollen, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern,
7) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 15 000 EUR im
Rahmen der Eignungsprüfung eine Abfrage des Korruptionsregisters
vornehmen. Unterhalb dieser Wertgrenze steht die Abfrage im Ermessen
des Auftraggebers siehe Formular Korruptionsregister.
9) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
alle Mitglieder aufgeführt sind,
ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im
Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied
bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht
ausgestattet ist,
die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1)-4):
Nachweis der Eintragung in der Liste Präqualifizierter Unternehmen
(PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene
Leistung bzw. Mitteilung der PQL/ULV Nummer (bei ULV inkl. des hierfür
vorgesehenen Zugangscodes für Auftraggeber) - siehe Formular Eignung.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres
Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen
Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache.
Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf
den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf
die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen.
Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener
Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die
Nachweise/Erklärungen auch für den
Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener
Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die
Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/
konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben zum vorgesehenen Freien technischen Mitarbeitenden:
- Namentliche Benennung
- Qualifikation / Abschluss mit Nachweis gemäß Mindestanforderungen
- Angabe der Sprachkenntnisse gemäß Mindestanforderung
- Berufserfahrung in Jahren in Tätigkeiten als Fachkraft für
Veranstaltungstechnik (IHK)" oder gleich/höherwertig gemäß
Mindestanforderung
- Beruflicher Lebenslauf
- Angabe von Referenzen gemäß Mindestanforderungen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Abschluss als Fachkraft für Veranstaltungstechnik (IHK) oder
gleich- / höherwertige Qualifikation bzw. Ausbildung. Als gleichwertig
wird z. B. die Ausbildung zum Mediengestalter Bild & Ton (IHK) sowie
einschlägige Bachelor-Studiengänge mit veranstaltungs- oder
medientechnischen Schwerpunkten, die mindestens ein Semester praktische
Anwendung zum Inhalt haben.
- Mind. 3-jährige Berufserfahrung als Fachkraft für
Veranstaltungstechnik (IHK) oder gleich-/höherwertig
- Mind. 2 Referenzen über eine Tätigkeit als Fachkraft für
Veranstaltungstechnik (IHK) oder gleich-/höherwertig auf
Veranstaltungen in denkmalgeschützten Versammlungsstätten
- Mind. Kenntnisse der deutschen Sprache auf der Niveaustufe C1 des
Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS)
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1) Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Frauenförderverordnung -
siehe Wirt 2141;
2) Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zu Tariftreue, Mindestentlohnung
und Sozialversicherungsbeitragen siehe Wirt 3223);
3) Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Mindeststundenentgelt- siehe
Wirt 214;
4) Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zu Verhinderung von
Benachteiligungen- siehe Wirt 2143;
5) Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Kontrolle und Sanktionen-
siehe Wirt 2144.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 10
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/10/2021
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/10/2021
Ortszeit: 10:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit
mindestens vier Rahmenvereinbarungspartnern abzuschließen. Der
Auftraggeber behält sich vor, soweit diese Mindestanzahl nicht erreicht
wird, die Rahmenvereinbarung mit weniger als vier
Rahmenvereinbarungspartnern abzuschließen oder die Ausschreibung
aufzuheben.
2) Die nach der Wertung der Angebote auf dem Rang eins bis zehn
liegende Bieter werden Rahmenvereinbarungspartner. Sollte durch
Ranggleichheit mehr als ein Bieter den zehnten Platz erreichen,
entscheidet das Los. Der Auftraggeber teilt den Bietern, die
Rahmenvereinbarungspartner werden, mit dem Zuschlagschreiben den
erzielten Rang mit.
3) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens
Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich
die Kontaktstelle über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Fragen
und Antworten, zusätzliche Auskünfte und Erklärungen werden allen
Bietern in anonymisierter Form über die Vergabeplattform zur Verfügung
gestellt. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Registrierung auf der
Vergabeplattform nicht automatisch über Antworten, zusätzliche
Auskünfte und Erklärungen informiert werden.
4) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise
nachzufordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung
und kein Anspruch auf Rücksendung der Unterlagen.
5) Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die
Vergabeplattform des Landes Berlin einzureichen. Angebote mit digitaler
Signatur sind nicht zugelassen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3030137613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfallt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Antrage nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3030137613
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/09/2021
References
6. mailto:vergabe@tempelhof-projekt.de?subject=TED
7. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
8. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
9. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/146745
10. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
11. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
12. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
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