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Ausschreibung: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen - DE-Frankfurt am Main
Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
Installation von Brandmeldeanlagen
Installation von Einbruchmeldeanlagen
Installation von Fernmeldeanlagen
Stromversorgungsanlagen
Dokument Nr...: 465235-2021 (ID: 2021091509040311050)
Veröffentlicht: 15.09.2021
*
  DE-Frankfurt am Main: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
   2021/S 179/2021 465235
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
   Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
   Ort: Frankfurt Main
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 60327
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Kreuzmann, Gabriele
   E-Mail: [7]marie.elsner@deutschebahn.com
   Telefon: +49 3029756705
   Fax: +49 3029755740
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A
   Elsterwerda-Biehla
   Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44392
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45231000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45312100 Installation von Brandmeldeanlagen
   45312200 Installation von Einbruchmeldeanlagen
   45314000 Installation von Fernmeldeanlagen
   45315300 Stromversorgungsanlagen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitungj
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 10/06/2020
   Ende: 01/12/2024
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2020/S 129-317550
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 20FEI44392
   Los-Nr.: 1
   Bezeichnung des Auftrags:
   Bauleistungen
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   17/06/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: BUG Verkehrsbau AG
   Postanschrift: Landsberger Straße 265
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE30 Berlin
   Postleitzahl: 12623
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]info@bug-se.de
   Telefon: +40 308187000
   Fax: +49 30818700190
   Internet-Adresse: [11]www.bug-se.de
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
   Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
   2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
   Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
   Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/09/2021
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   45231000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45312100 Installation von Brandmeldeanlagen
   45312200 Installation von Einbruchmeldeanlagen
   45314000 Installation von Fernmeldeanlagen
   45315300 Stromversorgungsanlagen
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
   Hauptort der Ausführung:
   Elsterwerda
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitungj
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 10/06/2020
   Ende: 01/12/2024
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: BUG Verkehrsbau AG
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE30 Berlin
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Grabentiefe bei Gleisdurchbruch MKA 25
   Die LV-Pos. 10.07.0050 beschreibt "Gleisdurchbruch unter Gleisen und
   Schwellen" herstellen, Tiefe bis 1,50 m unter SOK" Aufgrund der Ril
   836.450, sowie der gerüften und baufreigegebenen AP ist eine oberkante
   Rohr bis zur Schwellenoberkante von 1,50m einzubauen und nachzuweisen.
   Folglich beträgt die herzustellende Grabentiefe bei Querungen mit einem
   Schutzrohr DN 110 eine Grabentiefe von 1,85m. Dies bedeutet einen
   entsprechenden Mehraufwand für den Bodenaushub als auch für die
   Grabenverfüllung.
   Verlegung Kabelschutzrohre und Kabelzugelemente MKA 26
   Für die Errichtung der Gleisdurchbrüche sind zusätzlich
   Kabelschutz-rohre DN 110 PE-HD, sowie Kabelzugelemente 1-zügig DN 110
   und 2-zügig DN 110 zzgl. Rohrbogen und flex Anschlussrohre zum
   Hochführen und Anbinden an Kabelkanäle und Abzweigkästen erforderlich.
   Diese Leistungen ist nicht im LV enthalten.
   Bodenaustausch wegen vorhandenem, nicht verdichtungsfähigem Boden MKA
   27
   Der ausgebaute Boden entspracht nicht den Tragfähigkeits-anforderungen
   des Baugrundgutachtens und konnte somit nicht verwendet werden.
   Stattdessen musste KG2-Austauschmaterial verwendet werden. Die Leistung
   ist nicht im LV enthalten.
   Zulage für Mehraufwand bei Bodenaushub und bei Verfüllung für Baugruben
   LV Pos. 10.03.0010 MKA 28
   Infolge des zu sichernden und unvorhersehbaren Kabel- und
   Leitungsbestandes ist der zusätzliche Mehraufwand des Bodenaushubs und
   der Wiederverfüllung des Grabens erforderlich. Die Leistung ist nicht
   im LV enthalten.
   Zusatzleistungen bei offener Querung Stahlrohr DN 500  Querung km
   125,016 MKA 29
   Die herzustellende Kabelschutzrohrquerung bei km 125,016 ist im
   Planpaket Kabelquerungen enthalten. Um die Querung DN 500 km 125,016 in
   offener Bauweise umzusetzen, wurden Aufwendungen wie Bodenaustausch,
   Kabelsicherung und -Umverlegung, Verlegung zusätzlicher Schutzrohre,
   die nicht im LV enthalten sind, erforderlich.
   Zusatz- und geänderte Leistung bei offener Querung Stahlrohr DN 500 
   Querung km 125,037 MKA 30
   Die herzustellende Kabelschutzrohrquerung bei km 125,037 ist im
   Planpaket Kabelquerungen enthalten. Um die Querung DN 500 km 125,037 in
   offener Bauweise umzusetzen, wurden Aufwendungen wie Bodenaustausch,
   Kabelsicherung und -Umverlegung, Verlegung zusätzlicher Schutzrohre,
   die nicht im LV enthalten sind, erforderlich.
   Zusatz offene Querung 18 x Schutzrohr DN 110 aus Kabelschutz-elementen
    125,060 MKA 31
   Die herzustellende Kabelschutzrohrquerung bei km 125,060 ist im
   Planpaket Kabelquerungen enthalten. Um die Querung DN 500 km 125,060 in
   offener Bauweise umzusetzen, wurden Aufwendungen wie Bodenaustausch,
   Kabelsicherung und -Umverlegung, Verlegung zusätzlicher Schutzrohre,
   die nicht im LV enthalten sind, erforderlich.
   Rückbau 3. Gleis in stillgelegter Anlage zur Baufreiheit für Aufbau
   Reptilienschutzzaun MKA 32
   Das stillgelegte Gleis, dass im Randbereich an der Böschungsunterkante
   sich befindet, wurde erst in der Örtlichkeit beim
   Ortbegang (15.04.21) ersichtlich. Der Rückbau des 3.Gleises
   (Gleisjoche) in der stillgelegten Anlage ist zur Baufreiheit für den
   Aufbau des Reptilieschutzzauns und dem Neubau der Außenanlage
   ESTW-Modul erforderlich und ist nicht im LV ethalten.
   PELIM-Messung (Lichtraummessung) MKA 33
   PELIM-Messung (Lichtraummessung) ist gem. RIL 458.0108 und 883.0026
   unmittelbar nach Stellung der Signale (durch Dritte)
   vor der IBN umzusetzen und in Form einer Sorfortmeldung an
   Infrastruktur zu übergeben. Diebezüglich werden aufgrund des
   zeitlichen Ablaufs zur Stellung der Signale mehrere An- und Abfahrten
   notwenig. Die mehrmalige An- und Abfahrt ist im LV nicht
   enthalten.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Die Leistungen für die Ausführungsarbeiten können sowohl aus
   technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch
   den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur
   termingerechten Fertigstellung der Ausführungsarbeiten in der
   erforderlichen Qualität ist die Leistung zwingend durch das ausführende
   Unternehmen gemäß dessen Koordinierung des
   Bauablaufs vorzunehmen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem
   erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes
   Vergabeverfahren unvermeidbar. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem
   erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes
   Vergabeverfahren unvermeidbar.
   VII.2.3)Preiserhöhung
References
   7. mailto:marie.elsner@deutschebahn.com?subject=TED
   8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:317550-2020:TEXT:DE:HTML
  10. mailto:info@bug-se.de?subject=TED
  11. http://www.bug-se.de/
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