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Ausschreibung: Estricharbeiten - DE-Schenefeld
Estricharbeiten
Dokument Nr...: 464981-2021 (ID: 2021091509024110799)
Veröffentlicht: 15.09.2021
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DE-Schenefeld: Estricharbeiten
2021/S 179/2021 464981
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: European X-Ray Free-ElectronLaser Facility GmbH
Postanschrift: Holzkoppel 4
Ort: Schenefeld
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22869
Land: Deutschland
E-Mail: [6]hochbau@xfel.eu
Telefon: +49 40-8998-6802
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.xfel.eu
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E61386177
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gemeinnützige Forschungseinrichtung in privatrechtlicher
Rechtsform
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
European XFEL GmbH - Neubau Bürogebäude XHO - Dachabdichtungsarbeiten
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262320 Estricharbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH baut den
Europäischen Röntgenlaser XFEL auf den Betriebsgeländen (BG)
Bahrenfeld, Osdorfer Born und Schenefeld. Auf dem Betriebsgelände in
Schenefeld soll ein neues Bürogebäude XHO mit ca. 200 Arbeitsplätzen
errichtet werden. Das Gebäude ist 3-geschossig + Unterkellerung und hat
Außenmaße von ca. L x B x H von 62,0 x 14,5 x 15,5 m. Der Rohbau
erfolgt hauptsächlich als Stahlbetonkonstruktion.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Hauptort der Ausführung:
European XFEL GmbH Holzkoppel 4 22869 Schenefeld bei Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH baut den
Europäischen Röntgen-laser XFEL auf den Betriebsgeländen (BG)
Bahrenfeld, Osdorfer Born und Schenefeld. Auf dem Betriebsgelände in
Schenefeld wird das Bürogebäude XHO errichtet.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Estricharbeiten für das Projekt
XFEL XHO Bürogebäude:
- Ca. 750 m² Abdichtung gegen Bodenfeuchte
- Ca. 880 m² Dämmung
- Ca. 900m² Trittschalldämmung
- Ca. 750m² Zementestrich CT-F6-C50 in verschiedenen Stärken
- Ca. 170m² Zementestrich CT-F5-C35 in verschiedenen Stärken
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 07/01/2022
Ende: 17/05/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen
Mitgliedern unterschriebenerechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die
in den Vergabeunterlagen enthalten ist (VHB-Formblatt 234).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die in
dieser Bekanntmachung unter Ziff. I.3 genannten Internetadresse
abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist
verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an
die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag
der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Angebot haben die
Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf
Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder Nachweis durch den
Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis (Liste des Vereins für
diePräqualifikation von Bauunternehmen e. V.). Im Fall von
Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124 bzw. der
Präqualifikationsnachweis für jedes einzelne Mitglied der
Bietergemeinschaft einzureichen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält
sich XFEL für Bieter und etwaige Nachunternehmer vor.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren auf Formblatt 124 (Eigenerklärung zur
Eignung) oder Nachweis durch den Eintrag in
dasPräqualifikationsverzeichnis (Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.). Im Fall
vonBietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten
Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelneMitglied der
Bietergemeinschaft.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den
Bieter einzuholen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den
maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung
kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstige) in den letzten 3 Jahren
oder Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Falls der
Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den
Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL2. 3 Referenzen mit Angaben über die Ausführung von vergleichbaren
Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren anhand einer Referenzliste
oder Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis desVereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Gelangt das Angebot
eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind auf
gesondertes Verlangen die 3 Referenzbescheinigungen gemäß Formblatt 444
einzureichen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1) Beim Einsatz von Nachunternehmern ist das Formblatt 235 mit dem
Angebot vorzulegen. Für präqualifizierte Nachunternehmer ist auf
gesondertes Verlangen der Nachweis der Präqualifikation einzureichen.
Bei Einsatzvon nicht präqualifizierten Nachunternehmern sind auf
gesondertes Verlangen das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärung zur
Eignung) sowie ggf. Referenznachweise einzureichen;
2) Für den Fall der Eignungsleihe ist das Formblatt 236
(Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) zu verwenden;
3) Die Anforderung der übrigen im Formblatt 124 erwähnten
Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für
Bieter und etwaige Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen vor.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/10/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/10/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) müssen unter der in
Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Ihre Verwendung
ist verbindlich. Sofern im Laufe der Angebotsfrist weitere
Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers
erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls
unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter
müssen daher regelmäßig prüfen,ob unter der dort genannten
Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine
Registrierung beider Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den
Bieterinformationen;
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den
Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis 10 Tage vor
Angebotsöffnung über die Vergabeplattform gestellt werden. XFEL behält
sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle
über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der
Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass XFEL keinen
Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis
zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen;
4) XFEL behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen
aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind soweit rechtlich zulässig
ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt
der Bieter dem zu;
5) Eine Ortsbesichtigung ist möglich und bei der o.g. Kontaktstelle
anzufragen. Die Ortsbesichtigung ist jedoch nicht verpflichtend;
6) Der im Verfahren ausgewählte Auftragnehmer hat Sicherheiten in Form
von einer Vertragserfüllungsbürgschaft (Formblatt 421) und einer
Mängelansprüchebürgschaft (Formblatt 422) zu stellen;
7) Von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter kann während der
Wartefrist (§ 134 GWB) die Urkalkulation abgefordert werden. Diese ist
postalisch zu übermitteln. Der Zuschlag kann erst nach Eingang der
Urkalkulation erteilt werden;
8) XFEL wird bei Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen,
gemäß § 16a EU VOB/A auffordern, Erklärungen, Angaben oder Nachweise
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung).
9) Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Unterlagen einzureichen:
Formblatt 213 (Angebotsschreiben),
ausgefülltes Leistungsverzeichnis (GAEB),
Formblatt 217 Formblatt 221/222 (Angaben zur Preisermittlung),
Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung, sofern nicht
präqualifiziert),
Nachweise gemäß Formblatt 124, sofern nicht präqualifiziert Die
Formblätter 234 (Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft) und 235
(Verzeichnis der Nachunternehmer) sind nur einzureichen, sofern
einschlägig.
Die Formblätter 444 (3 Referenzbescheinigungen), 223 (Aufgliederung der
Einheitspreise) und 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 Abs. 2 GWB Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf
erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg
oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
undBewerber kommt es nicht an,
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160
Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Der
vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeitdes Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/09/2021
References
6. mailto:hochbau@xfel.eu?subject=TED
7. http://www.xfel.eu/
8. https://www.subreport.de/E61386177
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