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Ausschreibung: Systemberatung und technische Beratung - DE-Hannover
Systemberatung und technische Beratung
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 464696-2021 (ID: 2021091409133010476)
Veröffentlicht: 14.09.2021
*
  DE-Hannover: Systemberatung und technische Beratung
   2021/S 178/2021 464696
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: enercity Netz GmbH
   Postanschrift: Auf der Papenburg 18
   Ort: Hannover
   NUTS-Code: DE92 Hannover
   Postleitzahl: 30459
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Einkauf
   E-Mail: [6]markus.jost@enercity.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.enercity.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM0RE0Z/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM0RE0Z
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme
   sowie Energiedienstleistungen aller Art
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Eintritt in ein VMware
   Enterprise License Agreement (ELA)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 10488925
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72220000 Systemberatung und technische Beratung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Eintritt in ein VMware
   Enterprise License Agreement (ELA), Überführung der genutzten Lizenzen
   sowie Erweiterung im Client-Umfeld.
   Zudem sollen im Rahmen der Laufzeit des ELA Beratungsleistungen für das
   Produkt VMware auf Abruf erbracht werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE929 Region Hannover
   Hauptort der Ausführung:
   enercity Netz GmbH Auf der Papenburg 18 30459 Hannover
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Eintritt in ein VMware
   Enterprise License Agreement (ELA), Überführung der genutzten Lizenzen
   sowie Erweiterung im Client-Umfeld.
   Zudem sollen im Rahmen der Laufzeit des ELA Beratungsleistungen für das
   Produkt VMware auf Abruf erbracht werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Verfahrenshinweis: Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich das Recht
   vor auf Grundlage der Erstangebote die Aufträge zu vergeben (vgl. § 15
   Abs. 4 SektVO), die Durchführung von Verhandlungen
   Über den Vertragsgegenstand ist nach dem aktuellen Stand nicht
   vorgesehen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die unter III.1.1) - III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind
   ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines
   Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
   Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den
   Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
   1) Aktuelle Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftsdatei, z.B.
   Creditreform (nicht älter als 6 Monate,Stichtag: Schlusstermin für die
   Abgabe der Teilnahmeanträge) - oder, falls nicht vorhanden - eine
   Auskunft eines zuständigen Kreditinstituts und ein aktueller
   Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, Stichtag:
   Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge),
   2) Erklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB
   vorliegen,
   3) Erklärung, dass die Vorgaben des §§ 4 und 5 Niedersächsisches
   Tariftreue- und Vergabegesetz sowie die Vorgaben des MiLoG eingehalten
   werden,
   Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
   Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
   Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
   nachweisen.
   Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält
   sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte
   Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf
   gesondertes Verlangen vor.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind
   ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines
   Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
   Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den
   Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
   Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen
   Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Der/die
   Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der
   Eignungsanforderungen gemäß Ziffer III.1.1) Nr. 4); III.1.2) und
   III.1.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe).
   Soweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen
   Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen
   Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Namen und Anschrift
   benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die
   Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von
   diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die
   Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem
   nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen
   tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage
   einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen
   Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des
   Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en)
   gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen
   Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die
   Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem
   Teilnahmeantrag vorzulegen. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von
   Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bewerber/ die
   Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die
   Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften in
   ihrem Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von dem/den
   Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und
   die Nachunternehmer namentlich und mit Anschrift benennen. Die
   Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie
   auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können.
   Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung
   (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser
   sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n)
   Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich
   verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung
   zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im
   Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des
   Auftraggebers vorzulegen. Der Auftraggeber wird von dem für den
   Zuschlag vorgesehenen Bewerber vor Zuschlagserteilung unter
   Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die
   Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 9.) anfordern. Werden diese
   Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
   1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der einzelnen
   Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft der Geschäftsjahre 2018 bis 2020,
   2) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung,
   3) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
   4) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die unter III.1.1) - III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind
   ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines
   Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
   Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den
   Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
   1) Nachweis des Partnerstatus "VMware Master Services Competency
   Digital Workspace"
   2) Eigenerklärung Sprachkenntnis der eingesetzten Mitarbeiter
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   zu 2) Sämtliche eingesetzte Mitarbeitender müssen über Kenntnisse der
   deutschen Sprache mindestens im Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen
   Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen. Sämtliche Kommunikation
   mit Ansprechpartnern des Auftraggebers in muss deutscher Sprache
   erfolgt.
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   siehe Vergabeunterlagen
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
   Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer
   Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine
   wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die Abwicklung des Verfahrens sowie die Vergabe des Auftrags erfolgt
   unter Ausschluss des UN Kaufrechtsabkommens.
   Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und
   Verhandlungen werden in deutscherSprache geführt. Die Projektsprache
   ist deutsch. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen
   undKorrespondenzen sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw.
   durchzuführen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 11/10/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb
   nach der Sektorenverordnung. Der unter IV.2.2) genannte Abgabetermin
   bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge.
   Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge
   Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend
   die Formblätter zu verwenden. Diese stehen unter dem unter v. g. Ziffer
   I.3) genannten Link zum Download zur Verfügung.
   Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben
   (Formblätter für Teilnahmeantrageinschließlich ggfs. dort erwähnter
   Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt.
   Darüberhinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
   Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform(siehe Link unter v.
   g. Ziffer I.3) gestellt werden. Bewerberfragen, die nach dem 06.09.2021
   eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
   Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform
   (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3). Der Auftraggeber behält sich vor,
   unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen
   oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
   Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der
   geforderten Nachweise geprüft. Die geeigneten und ausgewählten Bewerber
   werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
   Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YM0RE0Z
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim niedersächsischen
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung
   Lüneburg
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21399
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 413115-2943
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).
   Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst
   nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die
   Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
   der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
   Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§
   134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
   ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von
   10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus
   der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind -bis zum
   Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3,
   Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB
   genannten Fristen verwiesen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim niedersächsischen
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21399
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@mv.niedersachsen.de
   Fax: +49 413115-2943
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/09/2021
References
   6. mailto:markus.jost@enercity.de?subject=TED
   7. http://www.enercity.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM0RE0Z/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM0RE0Z
  10. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  11. mailto:vergabekammer@mv.niedersachsen.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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