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Ausschreibung: Stadtplanung - DE-Hameln
Stadtplanung
Dokument Nr...: 463834-2021 (ID: 2021091409092609610)
Veröffentlicht: 14.09.2021
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DE-Hameln: Stadtplanung
2021/S 178/2021 463834
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
E-Mail: [6]vergabestelle@hameln.de
Telefon: +49 51512021378
Fax: +49 51512021266
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2021-0061
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2021-0061
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sanierungsgebiet - Altstadt Hameln und Erneuerung Weserpromenade -
Vergabe der Sanierungsträgerleistung
Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-2021-0061
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71410000 Stadtplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Vergabe von Sanierungsträgerleistungen gemäß § 157 BauGB für die
städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Hameln Altstadt und Erneuerung
Weserpromenade"
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Hauptort der Ausführung:
Stadt Hameln, Rathausplatz 1. 31785 Hameln
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Hameln beabsichtigt, für die städtebauliche
Erneuerungsmaßnahme Altstadt Hameln und Erneuerung Weserpromenade im
Rahmen des Städtebauförderungsprogramms "Lebendige Zentren" die
Sanierungsträgerleistung zu vergeben.
Das Fördergebiet umfasst eine Fläche von 33,9 ha und setzt sich derzeit
aus den nachfolgenden Gebieten zusammen:
Altstadt Hameln (einschließlich Weserpromenade Langer Wall)
Weserinsel Werder
Europaplatz/Stockhof
Die Gesamtkosten für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme liegen nach
aktueller Kosten- und Finanzierungsübersicht bei rd. 8.7 Mio. .
Für den Handlungsraum Altstadt werden nachfolgende Ziele mit der
städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme angestrebt:
Modernisierung, Instandsetzung und Erhaltung von Baudenkmälern und
Gebäuden mit städtebaulicher, ortsbildprägender, bauhistorischer oder
geschichtlicher Bedeutung
Denkmalgerechte Rekonstruktion von Gebäudefassaden
Reaktivierung von leerstehenden Gebäuden durch Vollsanierung
Schaffung von modernem Wohnraum in historischen Gebäuden
Einsparung von CO2 durch energetische Sanierungsmaßnahmen und
nachhaltiges Bauen im Bestand.
Neben dem Erhalt und der Pflege des baukulturellen Erbes soll die
Sanierungsmaßnahme auch zur Anpassung an den Klimawandel beitragen.
Folgende Aspekte spielen hierbei eine wichtige Rolle:
Einsparung von Energie durch energetische Sanierungsmaßnahmen unter
Wahrung der denkmalrechtlichen Anforderungen
Verwendung von ökologischen Baustoffen bspw. im Fachwerk durch Holz
und Lehm
Erhalt von Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten sowie der damit
verbundenen Minimierung Auszuweisung neuer Baugebiete
Ressourcensparendes Bauen (Materialverbrauch | Altbau vs. Neubau).
Zentrale Ziele für den Handlungsraum Weserufer, derzeit bestehend aus
der Weserinsel Werder, der Weserpromenade Langer Wall und
Europaplatz/Stockhof sind:
Steigerung der Attraktivität der Grünflächen
Schaffung von Aufenthaltsräumen
Erhaltung und Wiederherstellung der grünen Infrastruktur
Verbesserung der Erlebbarkeit der Weser
Verbesserung der Wahrnehmung im Stadtbild
Zunehmender Handlungsbedarf besteht auch hinsichtlich des
Klimaschutzes.
Die Hamelner Altstadt als stark verdichtetes Zentrum der Stadt, mit
ihrer Lage am Fluss, hat eine vergleichsweise geringe Resilienz
gegenüber den Folgen der aktuellen klimatischen Entwicklung. Besonders
gefährdet ist das Gebiet gegenüber den Folgen des Hitzestresses, des
Retentionsniveaus bei Starkregenereignissen sowie durch potenzielle
Hochwasser der Weser.
Zum Klimaschutz und -anpassung sollen daher folgende Maßnahmen im
Rahmen der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme ergriffen werden:
Aufwertung des öffentlichen Raums insbesondere im Hinblick auf die
Schaffung von Grünstrukturen, damit einhergehend die Attraktivierung
der Aufenthaltsqualität und Steigerung der Lebensqualität für
Bewohnerinnen und Bewohner sowie Touristen
Bepflanzungskonzepte zur Vermeidung von Hitze Hotspots und eine
Entsiegelung von Teilflächen zur Erhöhung des Grünflächenanteils
Artenschutz durch Lebensraumschaffung für Flora und Fauna
Klimaanpassung der wasserbezogenen Freiund Grünflächen
(Hochwasserschutz)
Ausbau des Grün- und Naherholungsangebotes (Aufwertung des
Weserufers)
Maßnahmen zur Verbesserung und Förderung des nicht motorisierten
Individualverkehrs, insbesondere der Ausbau des Radtourismus.
Schaffung von MIV-freien Zonen bei gleichzeitiger Aufwertung des
öffentlichen Raums
Integrierung von Fahrradleihsystemen und Abstellmöglichkeiten
Energetische Verbesserungen im Rahmen der Sanierung von Baudenkmalen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Entwicklung von drei Sanierungsstrategien
zur Maßnahmenumsetzung / Gewichtung: 30,00
Qualitätskriterium - Name: Beratungs- und Kommunikationskonzept /
Gewichtung: 25,00
Preis - Gewichtung: 45,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 75
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Stadt wird das optionale Recht eingeräumt, den Vertrag bis zum
Abschluss der Sanierungsmaßnahme durch einseitige Willenserklärung um
jeweils erneut zwei Jahre zu verlängern. Sofern die Stadt sich über die
Ausübung ihres Optionsrechts nicht zum Ablauf der Vertragslaufzeit
geäußert hat, ist sie vom Sanierungsträger hierzu unter angemessener
Frist aufzufordern. Erklärt sich die Stadt nicht innerhalb dieser
angemessenen Frist, kann sie eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses
mit dem Sanierungsträger nicht verlangen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift,
Ansprechpartner mit Tele fon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Angaben im Falle der Bewerbung als
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, sämtlicher Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift,
Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Fall der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft
ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete
Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a. In der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
wird,
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die
Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber
dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im
Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu
stellen.
1.5 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123
GWB.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124
GWB.
1.7 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
1.8 Erklärung des Vorliegens des Voraussetzungen nach § 158 BauGB für
die Beauftragung als Sanierungsträger.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die
entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die
entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern
beizubringen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
2.1 Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden
Haftungssummen:
a. Mindestens 1,5 Mio. für Personenschäden
b. Mindestens 1,0 Mio. für Sach- und Vermögensschäden
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der
o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich
durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu
erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorliegt, kann der Nachweis durch
eine Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer
entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Die
Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und
muss dem Angebot beigelegt werden.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der
Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche
Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im
Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/
Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
7.2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020)
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der
Gesamtumsatz für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die
Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020)
jahresdurchschnittlich und aktuell (2021) im auftragsrelevanten Bereich
(Sanierungsträgerleistung) beschäftigten Personen (Mindestanforderung),
gegliedert nach:
a. Geschäftsführer/innen
b. Projektleiter/innen mit Qualifikation Diplom/Master
c. Kaufmännische Sachbearbeiter/innen
d. Technische Sachbearbeiter/innen
e. Juristische Sachbearbeiter/innen
f. Sonstige Mitarbeiter/innen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die
Personalübersicht für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die
Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2 Benennung der/des Projektverantwortlichen für die Leistungen
(mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und der/des stellvertretenden
Projektverantwortlichen für die Leistungen (mit mindestens 2 Jahren
Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit
a. Nachweis der beruflichen Qualifikation
b. Angaben zur Berufserfahrung in Jahren
3.3 Erfahrungsnachweis des Bieters (Unternehmen) in Form der Benennung
von mindestens drei Referenzprojekten für Sanierungsträgerleistungen
innerhalb der letzten acht Jahre (ab 01.01.2013), welche im Hinblick
auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt
(Sanierungsträgerleistungen im Rahmen der
Bund-Länder-Städtebauförderung in den Programmen) vergleichbar sind und
welche seit mindestens vier Jahren durch den Bieter bearbeitet wird.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben
notwendig:
a. Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
b. Benennung des Städtebauförderungsprogramms
c. Fördermittelhöhe
d. Beschreibung der Maßnahme:
- Lage des Fördergebiets
- Größe/ Umfang in ha
- Einwohnerzahl im Maßnahmengebiet
- Gebietstyp
e. Beschreibung der Sanierungsziele
f. Leistungszeitraum (Beginn/[voraussichtlicher] Abschluss)
g. Auflistung der bisher erbrachten Leistungen des Bewerbers
h. Gesamtkosten brutto gemäß Fördermittelbescheid
i. Auftragswert pro Jahr
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/09/2021
Ortszeit: 14:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/11/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/09/2021
Ortszeit: 14:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[10]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2021-0061.
Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne
Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein
möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen
Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe
Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen
starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie
umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den
Vergabeverfahren vorliegen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse:
[12]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Soweit Ihrer Rüge nicht
abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf
Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium
für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2,
21339 Lüneburg, zulässig. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen
(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135
Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber
über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass
dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim
Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse:
[14]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/09/2021
References
6. mailto:vergabestelle@hameln.de?subject=TED
7. http://www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
8. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2021-0061
9. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2021-0061
10. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2021-0061
11. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
12. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
13. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
14. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
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