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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Osnabrück
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dokument Nr...: 463747-2021 (ID: 2021091409084309463)
Veröffentlicht: 14.09.2021
*
DE-Osnabrück: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2021/S 178/2021 463747
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück - Abt. 11.5 Zentrale
Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe@lkos.de
Fax: +49 541/501-61100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.landkreis-osnabrueck.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYDFU/docume
nts
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYDFU
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gemeinde Bad Essen / Neubau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte -
Generalplanungsleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2021 - 285
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Generalplanungsleistungen für den Neubau einer sechsgruppigen
Kindertagesstätte in Bad Essen
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Gartenstraße 49152 Bad Essen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Gemeinde Bad Essen plant den Neubau einer sechsgruppigen
Kindertagesstätte auf dem Grundstück Gartenstraße 81 in 49152 Bad
Essen.
Aufgrund der kontinuierlich steigenden Nachfrage nach Krippenplätzen,
dem weiter steigenden Bedarf an Plätzen in Integrationsgruppen, der
weiteren Ausweisung von Baugebieten sowie dem Wunsch nach längeren
Betreuungszeiten, aber auch aufgrund der Beitragsfreiheit und der
Flexibilisierung des Einschulungsalters reichen die
Erweiterungsmöglichkeiten an den bestehenden Kindertagesstätten nicht
aus, um die Nachfrage nach Kindergarten- und Krippenplätzen bedienen zu
können.
Die Gemeinde Bad Essen hat aufgrund der großen Nachfrage nach
Betreuungsplätzen in Kindergärten und Krippen ein Grundstück mit einer
Größe von 7.000 qm an der westlichen Ortszufahrt der Ortschaft Bad
Essen erworben.
Der Neubau soll die räumlichen Voraussetzungen zur Betreuung von drei
Kindergartengruppen sowie von drei Krippengruppen einschließlich der
erforderlichen Nebenräume berücksichtigen. Das Raumkonzept soll die
Anforderungen zur möglichen Umsetzung eines integrativen
Betreuungsangebotes berücksichtigen, zudem soll die pädagogische Arbeit
sowohl nach einem gruppenbezogenen Konzept als auch nach einem
Werkstattkonzept möglich sein.
Die Einhaltung der Mindestvorgaben des Niedersächsischen Gesetzes über
Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) vom 07.07.2021 (Nds.
GVBl. S. 470) sowie der voraussichtlich im September 2021 in Kraft
tretenden Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes
über Kindertagesstätten und Kindertagespflege
(DVO-NKiTaG) ist jedoch zwingend. Weiterhin ist die VDI 6000 für
Kindergärten und Kindertagesstätten sowie das gültige Regelwerk der
DGUV (DGUV 102-602) ebenfalls zu beachten.
Bei der Planung sollen folgende Betreuungsangebote in der
Kindertagesstätte berücksichtigt werden:
1 Kindergartenregelgruppe (ganztägige Betreuung)
1 Kindergartenintegrationsgruppe (ganztägige Betreuung)
1 Kindergartenregelgruppe (halbtägige Betreuung)
2 Krippenregelgruppen (ganztägige Betreuung)
1 Krippenregelgruppe (halbtägige Betreuung)
Wünschenswert wäre, dass die Planung der Kindertagesstätte für einen
der Gruppenräume auch eine andere Nutzungskonstellation ermöglichen
würde, d.h. dass z.B. eine Krippengruppe auch als Kindergartengruppe
oder altersübergreifende Gruppe genutzt werden kann.
Bereits bei der Planung der Kindertagesstätte ist zu berücksichtigen,
dass die Einrichtung zu einem späteren Zeitpunkt die räumlichen
Voraussetzungen für ein "Über-Nacht-Betreuungsangebot" bieten soll.
Somit ist für das Betreuungspersonal (zwei Fachkräfte) insbesondere ein
Ruhe-, Aufenthalts- und Sanitärbereich einzuplanen, der jedoch zunächst
noch anderweitig genutzt werden kann.
Die von den Krippengruppen genutzten Räumlichkeiten sind zwingend im
Erdgeschoss unterzubringen. Für die übrigen Räume ist die Lage
grundsätzlich offen. Eine Zweigeschossigkeit ist daher in Teilen
möglich. Der Eingangsbereich oder die Eingangsbereiche sollen
barrierefrei hergestellt werden. Für die evtl. später angedachte
Nutzung der Kindertagesstätte außerhalb der regulären Öffnungszeiten
z.B. als Familienzentrum, für Elternkurse, für einzelne Kurse der
Volkshochschule bzw. anderer Dritter oder auch als Elterncafe soll die
Möglichkeit einer Abtrennung bzw. einer separaten Zugänglichkeit eines
Teilbereichs des Gebäudes mit multifunktional nutzbaren Räumen der
Einrichtung mit angedacht und skizziert werden.
Gesucht wird ein Konzept, das den aktuellen Anforderungen an eine
zeitgemäße Kindertagesstätte mit guten architektonischen, pädagogisch
und funktional durchdachten Merkmalen entspricht. Dabei ist der für den
Betrieb einer Kindertagesstätte sinnvolle Einsatz erneuerbarer Energien
zu berücksichtigen sowie eine ressourcenschonende,
nachhaltige und wirtschaftliche Objektplanung vorzunehmen und zu
erläutern. Es ist der Standard für ein Energieeffizienzgebäude 40 für
Nichtwohngebäude zu berücksichtigen und planerisch vorzusehen.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen die hierfür erforderlichen
Generalplanungsleistungen vergeben werden. Dabei ist eine stufenweise
Beauftragung vorgesehen. Hinsichtlich der Beauftragung sind folgende
Stufen für die jeweiligen
Leistungsbilder vorgesehen:
Objektplanung: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 33 ff
HOAI i. V. m. Anlage 10)
1. Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des
Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4-5 wird separat
beauftragt.
3. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 6-7 wird separat
beauftragt.
4. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 8-9 wird separat
beauftragt.
Technische Ausrüstung ALG 1-8: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9
(gem. §§ 53-56 HOAI i. V. m. Anlage 15)
1. Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des
Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4-5 wird separat
beauftragt.
3. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 6-7 wird separat
beauftragt.
4. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 8-9 wird separat
beauftragt.
Tragwerksplanung: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 (gem. §§
49-52 HOAI i. V. m. Anlage 14)
1. Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des
Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt.
3. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-6 wird separat
beauftragt.
Mit der Planung soll direkt nach der Auftragsvergabe begonnen werden.
Die Fertigstellung des Gebäudes ist für Mai 2024 anvisiert, sodass ab
August 2024 das Gebäude genutzt werden kann.
Folgende vorläufigen Kosten sind dem Angebot zugrunde zu legen:
* KG 300+400: ca. 4,50 Mio. Euro netto
* KG 300: ca. 3,20 Mio. Euro netto
* KG 400: ca. 1,30 Mio. Euro netto
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden,
erfolgt anhand einer objektiven Bewertung der Eignungskriterien, vgl.
die Datei "TNW02_Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb" in den
Teilnahmeunterlagen --> Ordner "Sonstiges".
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
Die Leistungsphasen der Stufe 1 sind mit dem Abschluss des Vertrages
beauftragt. Die Leistungsphasen der Stufen 2 bis 4 werden mit dem
Abschluss des Vertrages dem Auftragnehmer nicht beauftragt. Der AG
behält sich lediglich das Recht zum Abruf der Leistungen vor.
Der Abruf der Leistungen zur Stufe 2 bis 4 - einzeln oder im Ganzen,
auch innerhalb der Leistungsphasen - hat spätestens innerhalb einer
Frist von 6 Monaten nach Fertigstellung aller Arbeiten des AN aus der
letzten beauftragten Leistungsphase erfolgen; bis dahin verbleibt die
vertragliche Bindung des AN. Der Abruf des AG bedarf der Schriftform,
um wirksam zu sein.
Dem AN steht kein Anspruch auf Abruf der Leistungen zur Stufe 2 bis 4
zu, er kann auch aus der stufenweisen Beauftragung oder
Nichtbeauftragung keinerlei weitergehenden Rechte, gleich welcher Art,
ableiten.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs.
1 Nr. 2 GWB
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Einzureichende Unterlagen:
- Versicherungsnachweis (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Ein
Nachweis über das Bestehen einer aktuell gültigen
Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV ist dem
Bewerberbogen als Anlage beizufügen.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise zur
Berufshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Nachweis einer bestehenden
Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Deckungshöhe (s.
Vertragsentwurf Teil B) wird erst nach Auftragserteilung notwendig.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Referenzen sind einzureichen:
* Bereich Generalplanung:
Es muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden. Wird
keine wertbare Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum
weiteren Verfahren zugelassen. Folgende Mindestanforderungen müssen für
die Referenz erfüllt sein, damit sie gewertet werden kann:
x Leistungsphasen: Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-5 der
Generalplanung erbracht worden sein.
x Zeitraum der Leistungserbringung: Die bauordnungsrechtliche Abnahme
muss zwischen dem Zeitpunkt 31.12.2010 und der Abgabe des
Teilnahmeantrages erfolgt sein.
* Tätigkeitsbereich Objektplanung:
Es muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden. Wird
keine wertbare Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum
weiteren Verfahren zugelassen. Folgende Mindestanforderungen müssen für
jede Referenz erfüllt sein, damit sie gewertet werden kann:
x Projektvolumen KGR 300+400: Die Referenz muss mindestens ein
Projektvolumen von 1.500.000,00 EUR netto für die KGR 300+400
aufweisen.
x Honorarzone: Die Referenz muss mindestens die Honorarzone III
aufweisen
x Vergleichbare Referenz: Die Referenz muss als Kindertagesstätte
(Neubau oder Anbau) zugeordnet werden können.
x Zeitraum der Leistungserbringung: Die bauordnungsrechtliche Abnahme
muss zwischen dem Zeitpunkt 31.12.2010 und der Abgabe des
Teilnahmeantrages erfolgt sein.
x Leistungsphasen: Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-5 der
Objektplanung erbracht worden sein.
* Tätigkeitsbereich Tragwerksplanung:
Es muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden. Wird
keine wertbare Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum
weiteren Verfahren zugelassen. Folgende Mindestanforderungen müssen für
jede Referenz erfüllt sein, damit sie gewertet werden kann:
x Projektvolumen KGR 300+400: Die Referenz muss mindestens ein
Projektvolumen von 1.500.000 EUR netto für die KGR 300+400 aufweisen.
x Honorarzone: Die Referenz muss mindestens die Honorarzone II
aufweisen
x Vergleichbare Referenz: Die Referenz muss als Kindertagesstätte
(Neubau oder Anbau) zugeordnet werden können.
x Zeitraum der Leistungserbringung: Die bauordnungsrechtliche Abnahme
muss zwischen dem Zeitpunkt 31.12.2010 und der Abgabe des
Teilnahmeantrages erfolgt sein.
x Leistungsphasen: Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-6 der
Tragwerksplanung erbracht worden sein.
* Tätigkeitsbereich Technische Ausrüstung:
Es muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden. Wird
keine wertbare Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum
weiteren Verfahren zugelassen. Folgende Mindestanforderungen müssen für
jede Referenz erfüllt sein, damit sie gewertet werden kann:
x Projektvolumen KGR 400: Die Referenz muss mindestens ein
Projektvolumen von 500.000 EUR netto für die KGR 400 aufweisen.
x Honorarzone: Die Referenz muss mindestens die Honorarzone II
aufweisen
x Vergleichbare Referenz: Die Referenz muss als Kindertagesstätte
(Neubau oder Anbau) zugeordnet werden können.
x Zeitraum der Leistungserbringung: Die bauordnungsrechtliche Abnahme
muss zwischen dem Zeitpunkt 31.12.2010 und der Abgabe des
Teilnahmeantrages erfolgt sein.
x Leistungsphasen: Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-3 und 5
der Technischen Ausrüstung erbracht worden sein
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 75 VgV
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/10/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 05/11/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der
Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so
haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in
Textform darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische
Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen
ist nicht gestattet.
Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 01.10.2021 (für den
Teilnahmewettbewerb) bzw. 06.12.2021 (für die Angebotsphase)
ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück
über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail oder über
eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der
Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie
beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter,
werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück
erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck
der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der
Daten an Dritte.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die
Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als
zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren
gespeichert.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit
erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter
[10]www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYDFU
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 1
des Gesetzes vom 18. Januar 2021 (BGBl. I S. 2), hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist
unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf
Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB
unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr
als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach
Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf
der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem
Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der
Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/09/2021
References
6. mailto:vergabe@lkos.de?subject=TED
7. https://www.landkreis-osnabrueck.de/
8. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYDFU/documents
9. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYDFU
10. http://www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo
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