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Ausschreibung: Teilchenbeschleuniger - DE-Darmstadt
Teilchenbeschleuniger
Dokument Nr...: 463034-2021 (ID: 2021091409043708795)
Veröffentlicht: 14.09.2021
*
  DE-Darmstadt: Teilchenbeschleuniger
   2021/S 178/2021 463034
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung
   GmbH
   Postanschrift: Planckstraße 1
   Ort: Darmstadt
   NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 64291
   Land: Deutschland
   E-Mail: [5]proekf332@gsi.de
   Telefon: +49 6159/71-3534
   Fax: +49 615971-3983
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]http://www.gsi.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [7]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRJ5/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [8]https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRJ5
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Großforschungseinrichtung
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Grundlagenforschung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   DCCTs class 1 (incl. Components and Devices) for ACU
   Referenznummer der Bekanntmachung: 332/50082608
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   31643000 Teilchenbeschleuniger
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Alle Stromrichter, die verwendet werden, um verschiedene Magnete und
   Magnetketten in der FAIR-Anlage mit Strom zu versorgen, benötigen ein
   eigenes Strommess-Subsystem, um Strom mit der angegebenen Genauigkeit
   bereitzustellen. Im Falle von Class 1 sind die allgemeinen
   Anforderungen an die Genauigkeit wie folgt: Stabilität in der ersten 1h
   ?1,5ppm und die Stabilität in den ersten 12h ?3,5ppm und die
   Genauigkeit für 1Jahr ?10ppm bei Nennstrom. Außerdem muss der
   Offset-Temperaturkoeffizient ?0,5 ppm/K und der
   gain-/ratio-Temperaturkoeffizient ?1 ppm/K oder ? 0,5 ppm/K betragen.
   Die erforderliche Präzision lässt sich durch die Zero-Flux-Technologie
   erreichen. Auf dem Markt wird ein solches System als Zero-Flux Direct
   Current-Current Transducer (DCCT) bezeichnet. Der DCCT muss aus einem
   gekapselten Kopf (keine Elektronik im Kopf), einem DCCT-Elektronikmodul
   und einem Strom-Spannungs-Wandlermodul bestehen. Der Spannungsausgang
   beträgt 10V bei Nennstrom. Der Betrieb bei 110 % des Nennstroms
   (ständiger Überstrom) muss gewährleistet sein. Der DCCT muss mit
   bipolaren Spannungen/Strömen ohne Diskontinuität bei Nullstrom
   arbeiten. Es gibt 2 Versionen der DCCT Klasse 1:
   - Version mit zwei Platinen - muss in der ACU (Adaptive Control Unit)
   installiert werden:
   1. DCCT-Elektronikmodul: 3U Euro/10TE (Frontplatte),
   2. Strom-zu-Spannung-Wandlermodul (CVTM): 3U Euro/4TE (Vorderseite).
   Seine Schnittstelle (Pinbelegung des rückseitigen Steckers) ist in der
   Spezifikation genau definiert
   - 19"/3U-Rahmenlösung - ist ein integriertes Gerät im 19"/3HE-Rahmen
   (inklusive Netzteil 230V), bei dem alle Karten zur besseren Kühlung
   vertikal eingebaut sind. Die Signale sind definiert, aber die
   Pinbelegung der Anschlusskabel muss während des FDR vereinbart werden.
   Die Version mit zwei Platinen sollte bis 3kA verwendet werden. Die
   19"/3HE-Rahmenlösung kann für jeden Strom verwendet werden, ist aber
   für Nennströme über 3kA zwingend erforderlich. Die 19"/3U-Rahmenlösung
   könnte eine spezielle Version haben, bei der ein zusätzliches
   Stromüberwachungsmodul erforderlich ist, um ein unabhängiges
   Stromsignal vom CVTM (10 V bei Nennstrom) auf der Frontplatte des
   19"/3U DCCT-Rahmens bereitzustellen. Für den kritischen Stromkreis ist
   ein Doppelstrommesssystem ausgelegt. Daher wird ein Paar parallel
   arbeitender DCCTs definiert, bei dem beide DCCTs mit 2ppm abgeglichen
   werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291
   Darmstadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von diversen DCCTs class 1 inklusive Komponenten und Geräten
   für den ACU
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 12/10/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 15/10/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf [9]www.dtvp.de
   bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung
   heruntergeladen werden.
   Alle Bewerber die ihre Eignung im Teilnahmewettbewerb positiv darlegen
   konnten, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wir weisen
   ausdrücklich darauf hin, dass gem. Zuschlagskriterien lediglich die
   drei wirtschaftlichsten Bieter zum Verhandlung eingeladen werden. Im
   weiteren Verfahren wird ggf. die Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer
   weiter verringert.
   Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich das Recht vor auf die
   Erstangebote den Zuschlag zu erteilen. Hat der Bieter den Wunsch über
   die Leistung und/oder den Vertrag zu verhandeln, so hat er die
   Verhandlungspunkte in einem separaten Schreiben aufzulisten und
   zusammen mit dem Erstangebot einzureichen.
   Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRJ5
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   53123 Bonn
   Tel.: 0228 9499-0
   Fax: 0228 9499-163
   E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Internet:
   [11]http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabeka
   mmern.html
   Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines
   Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs-
   oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht
   dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines
   Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht
   in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als
   Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu
   verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung
   zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
   Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der
   bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem
   Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag
   interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
   innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3
   Satz 1 Nr. 1 GWB).
   Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
   genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber
   der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
   Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
   wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
   der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer
   zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein
   Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information
   durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf
   elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt
   am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser
   Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3
   GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste
   daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134
   GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
   Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB
   nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
   von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch
   nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
   worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/09/2021
References
   5. mailto:proekf332@gsi.de?subject=TED
   6. http://www.gsi.de/
   7. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRJ5/documents
   8. https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRJ5
   9. http://www.dtvp.de/
  10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  11. http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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