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Ausschreibung: Teilchenbeschleuniger - DE-Darmstadt
Teilchenbeschleuniger
Dokument Nr...: 463034-2021 (ID: 2021091409043708795)
Veröffentlicht: 14.09.2021
*
DE-Darmstadt: Teilchenbeschleuniger
2021/S 178/2021 463034
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung
GmbH
Postanschrift: Planckstraße 1
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [5]proekf332@gsi.de
Telefon: +49 6159/71-3534
Fax: +49 615971-3983
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]http://www.gsi.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[7]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRJ5/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[8]https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRJ5
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Großforschungseinrichtung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Grundlagenforschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
DCCTs class 1 (incl. Components and Devices) for ACU
Referenznummer der Bekanntmachung: 332/50082608
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31643000 Teilchenbeschleuniger
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Alle Stromrichter, die verwendet werden, um verschiedene Magnete und
Magnetketten in der FAIR-Anlage mit Strom zu versorgen, benötigen ein
eigenes Strommess-Subsystem, um Strom mit der angegebenen Genauigkeit
bereitzustellen. Im Falle von Class 1 sind die allgemeinen
Anforderungen an die Genauigkeit wie folgt: Stabilität in der ersten 1h
?1,5ppm und die Stabilität in den ersten 12h ?3,5ppm und die
Genauigkeit für 1Jahr ?10ppm bei Nennstrom. Außerdem muss der
Offset-Temperaturkoeffizient ?0,5 ppm/K und der
gain-/ratio-Temperaturkoeffizient ?1 ppm/K oder ? 0,5 ppm/K betragen.
Die erforderliche Präzision lässt sich durch die Zero-Flux-Technologie
erreichen. Auf dem Markt wird ein solches System als Zero-Flux Direct
Current-Current Transducer (DCCT) bezeichnet. Der DCCT muss aus einem
gekapselten Kopf (keine Elektronik im Kopf), einem DCCT-Elektronikmodul
und einem Strom-Spannungs-Wandlermodul bestehen. Der Spannungsausgang
beträgt 10V bei Nennstrom. Der Betrieb bei 110 % des Nennstroms
(ständiger Überstrom) muss gewährleistet sein. Der DCCT muss mit
bipolaren Spannungen/Strömen ohne Diskontinuität bei Nullstrom
arbeiten. Es gibt 2 Versionen der DCCT Klasse 1:
- Version mit zwei Platinen - muss in der ACU (Adaptive Control Unit)
installiert werden:
1. DCCT-Elektronikmodul: 3U Euro/10TE (Frontplatte),
2. Strom-zu-Spannung-Wandlermodul (CVTM): 3U Euro/4TE (Vorderseite).
Seine Schnittstelle (Pinbelegung des rückseitigen Steckers) ist in der
Spezifikation genau definiert
- 19"/3U-Rahmenlösung - ist ein integriertes Gerät im 19"/3HE-Rahmen
(inklusive Netzteil 230V), bei dem alle Karten zur besseren Kühlung
vertikal eingebaut sind. Die Signale sind definiert, aber die
Pinbelegung der Anschlusskabel muss während des FDR vereinbart werden.
Die Version mit zwei Platinen sollte bis 3kA verwendet werden. Die
19"/3HE-Rahmenlösung kann für jeden Strom verwendet werden, ist aber
für Nennströme über 3kA zwingend erforderlich. Die 19"/3U-Rahmenlösung
könnte eine spezielle Version haben, bei der ein zusätzliches
Stromüberwachungsmodul erforderlich ist, um ein unabhängiges
Stromsignal vom CVTM (10 V bei Nennstrom) auf der Frontplatte des
19"/3U DCCT-Rahmens bereitzustellen. Für den kritischen Stromkreis ist
ein Doppelstrommesssystem ausgelegt. Daher wird ein Paar parallel
arbeitender DCCTs definiert, bei dem beide DCCTs mit 2ppm abgeglichen
werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291
Darmstadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von diversen DCCTs class 1 inklusive Komponenten und Geräten
für den ACU
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/10/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 15/10/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf [9]www.dtvp.de
bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung
heruntergeladen werden.
Alle Bewerber die ihre Eignung im Teilnahmewettbewerb positiv darlegen
konnten, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass gem. Zuschlagskriterien lediglich die
drei wirtschaftlichsten Bieter zum Verhandlung eingeladen werden. Im
weiteren Verfahren wird ggf. die Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer
weiter verringert.
Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich das Recht vor auf die
Erstangebote den Zuschlag zu erteilen. Hat der Bieter den Wunsch über
die Leistung und/oder den Vertrag zu verhandeln, so hat er die
Verhandlungspunkte in einem separaten Schreiben aufzulisten und
zusammen mit dem Erstangebot einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRJ5
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet:
[11]http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabeka
mmern.html
Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines
Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs-
oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht
dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines
Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht
in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als
Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu
verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung
zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der
bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem
Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag
interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber
der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer
zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information
durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf
elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt
am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser
Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3
GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste
daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134
GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch
nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/09/2021
References
5. mailto:proekf332@gsi.de?subject=TED
6. http://www.gsi.de/
7. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRJ5/documents
8. https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRJ5
9. http://www.dtvp.de/
10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
11. http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
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The Federal Office of Foreign Trade Information
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