Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2021091409022308392" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Verblendmauerwerk - DE-Dortmund
Verblendmauerwerk
Dokument Nr...: 462637-2021 (ID: 2021091409022308392)
Veröffentlicht: 14.09.2021
*
  DE-Dortmund: Verblendmauerwerk
   2021/S 178/2021 462637
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Dortmund Sonderverm. TZ über
   TechnologieZentrumDortmund Management GmbH
   Postanschrift: Emil-Figge-Str. 80
   Ort: Dortmund
   NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 44227
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]schueltingkemper@tzdo.de
   Telefon: +49 231-9742139
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.tzdo.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43RELV/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43RELV
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Verblendarbeiten
   Referenznummer der Bekanntmachung: 7470-VE314: Verblendarbeiten
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45262521 Verblendmauerwerk
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Anbau Zentrum für Produktionstechnologie (ZfP III)
   Verblendarbeiten
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Zentrum für Produktionstechnologie Carlo-Schmidt-Allee 44263 Dortmund
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   1500 m² Verblendmauerwerk mit Kerndämmung (MW)
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Tagen: 50
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Allgemeine Eignung
   Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der
   Liste des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf.
   darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen
   Erkenntnissen der baudurchführenden Ebene geprüft. Die
   projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
   Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt
   (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen
   sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen
   Erkenntnissen der baudurchführenden Ebene. Gelangen
   Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl,
   sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
   bzw.
   [10]https://www.assmanngruppe.com/eigenerklaerung-zur-eignung-form-124.
   pdf in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten
   Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen
   einzuholen und zu prüfen.
   Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht
   präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der
   Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und
   Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur
   Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft
   wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert
   werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
   Nachunternehmen/andere Unternehmen
   Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen
   Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen
   können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen
   werden.
   Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind
   auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen /
   anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der
   Eigenerklärung verlangt wurde.
   Geforderte Eignungsnachweise:
   - Gewerbeanmeldung
   - Handelsregisterauszug
   - Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und
   Handelskammer
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Allgemeine Eignung
   Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der
   Liste des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf.
   darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen
   Erkenntnissen der baudurchführenden Ebene geprüft. Die
   projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
   Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt
   (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen
   sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen
   Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen
   Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl,
   sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
   bzw.
   [11]https://www.assmanngruppe.com/eigenerklaerung-zur-eignung-form-124.
   pdf in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten
   Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu
   prüfen.
   Nachunternehmen/andere Unternehmen
   Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen
   Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen
   können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen
   werden.
   Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind
   auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen /
   anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der
   Eigenerklärung verlangt wurde.
   Geforderte Eignungsnachweise:
   - Erklärung über die Umsätze der letzten drei abgeschlossen
   Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung
   vergleichbar sind
   - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
   - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
   - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
   - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Allgemeine Eignung
   Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der
   Liste des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf.
   darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen
   Erkenntnissen der baudurchführenden Ebene geprüft. Die
   projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
   Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt
   (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen
   sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen
   Erkenntnissen der baudurchführenden Ebene. Gelangen
   Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl,
   sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
   bzw.
   [12]https://www.assmanngruppe.com/eigenerklaerung-zur-eignung-form-124.
   pdf in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten
   Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen
   einzuholen und zu prüfen.
   Nachunternehmen/andere Unternehmen
   Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen
   Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen
   können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen
   werden.
   Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind
   auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen /
   anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der
   Eigenerklärung verlangt wurde.
   Geforderte Eignungsnachweise:
   - mindestens drei Referenzbescheinigungen aus den letzten fünf
   Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung
   vergleichbar sind
   - Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz
   über die Sicherung von Tariftreue und
   Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und
   Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgGNRW) vom 22. März 2018.
   Danach sind Auftragnehmer sowie deren Nachunternehmer verpflichtet, die
   nach dem TVgG festgelegten
   Mindestentgelte bzw. Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen zu
   gewähren (§ 2 TVgG). Die
   Auftraggeberin ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die
   Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/10/2021
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19/12/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 19/10/2021
   Ortszeit: 11:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter der
   in Abschnitt I genannten Internetadresse
   zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Bieterfragen sowie
   mögliche Ergänzungen der Vergabeunterlagen
   werden ausschließlich unter der genannten Internetadresse
   veröffentlicht. Die Bieter sind daher im eigenen
   Interesse gehalten sich zu registrieren, um aktuelle Informationen
   automation zu erhalten.
   2. Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen werden bis max. 6 Werktage
   vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
   3. Eigene AGB der Bieter / Bewerber verlieren bei Nutzung des
   Angebotsschreibens Formblatt 213 ihre Gültigkeit.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43RELV
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
   Telefon: +49 2514111691
   Fax: +49 251-411-2165
   Internet-Adresse: [14]https://www.brd.nrw.de/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
   Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des
   GWB sowie insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/09/2021
References
   6. mailto:schueltingkemper@tzdo.de?subject=TED
   7. http://www.tzdo.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43RELV/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43RELV
  10. https://www.assmanngruppe.com/eigenerklaerung-zur-eignung-form-124.pdf
  11. https://www.assmanngruppe.com/eigenerklaerung-zur-eignung-form-124.pdf
  12. https://www.assmanngruppe.com/eigenerklaerung-zur-eignung-form-124.pdf
  13. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
  14. https://www.brd.nrw.de/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau