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Ausschreibung: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste - DE-Oldenburg
Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Dokument Nr...: 462422-2021 (ID: 2021091309183708133)
Veröffentlicht: 13.09.2021
*
  DE-Oldenburg: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
   2021/S 177/2021 462422
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, in diesem
   Verfahren vertreten durch den Leiter der Niederlassung Cuxhaven
   Postanschrift: Hindenburgstraße 26-30
   Ort: Oldenburg
   NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 26122
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]kkokkelink@nports.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.nports.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FR6BN/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FR6BN
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Hafeneinrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Interessenbekundung LP 5-7
   Referenznummer der Bekanntmachung: 54-21
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports)
   ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen,
   Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
   Der Seehafen Cuxhaven liegt an der Mündung der Elbe in die Nordsee, mit
   kurzer Entfernung zum Nord-Ostsee-Kanal, mit seeseitig kurzen
   Revierfahrten und direkten Seeschiffs- und Binnenschiffs-,
   Wasserstraßen-, Straßen- und Bahnanbindungen an den Hafen Hamburg.
   Cuxhaven ist ein Mehrzweckhafen mit den Schwerpunkten Stückgut-, Pkw-
   und Offshore-Umschlag.
   Die erwarteten Auslastungsgrade der vorhandenen Liegeplätze sind heute
   bereits erreicht. Für die Zukunft bedeutet das, dass rechtzeitig mit
   der Zurverfügungstellung weiterer zusätzlicher Kapazitäten begonnen
   werden muss. Aus diesem Grund ist eine Erweiterung der Kapazitäten im
   Bereich des Seehafen Cuxhaven erforderlich, um den Hafen
   wettbewerbsfähig zu erhalten und die Stadt Cuxhaven als Regionalzentrum
   weiter zu stärken. Dazu soll ein Lückenschluss zwischen Europakai und
   der Offshore-Basis Cuxhaven erfolgen. Hier sollen drei Hafenbereiche,
   jeweils bestehend aus Kaje und Terminalfläche mit davorliegendem
   Liegeplatz, entstehen. Die Hafenbereiche werden nachfolgend bezeichnet
   als "LIEGEPLATZ 5", "LIEGEPLATZ 6" und "LIEGEPLATZ 7" (zusammenfassend:
   "LIEGEPLÄTZE").
   Die LIEGEPLÄTZE sind wasserrechtlich planfestgestellt. Niedersachsen
   Ports wird die LIEGEPLÄTZE bis zur Oberkante Sand fertigstellen und
   diese als Eigentümerin an die in dem dieser Interessenbekundung
   nachgelagerten Ausschreibungsverfahren zu ermittelnden
   Konzessionärinnen im Rahmen von Konzessionsverträgen
   (TERMINALKONZESSIONEN) zur Verfügung stellen. Der bedarfsgerechte
   Ausbau der bahnseitigen Erschließung sowie deren Finanzierung soll
   Gegenstand der Verhandlungen im anschließenden Vergabeverfahren sein.
   Die Wasserfläche, die Spundwand der Kaianlage und die außerhalb der
   LIEGEPLÄTZE befindliche Hafenbahninfrastruktur sind nicht Bestandteil
   der jeweiligen Konzession. Die LIEGEPLÄTZE müssen im Rahmen der
   Konzessionsdurchführung den Charakter eines öffentlichen Hafens
   beibehalten. Die jeweilige Konzessionärin ist daher zum
   diskriminierungsfreien Betrieb der LIEGEPLÄTZE und der in den zu
   verhandelnden Konzessionsverträgen vertraglich vereinbarten
   Umschlaggeräte dauerhaft verpflichtet. Jedem interessierten Nutzer ist
   Umschlag zu angemessenen, marktüblichen Bedingungen anzudienen.
   Die jeweilige Konzessionärin hat Mindestumschlagkapazitäten
   (Umschlaggerät samt Zubehör und Personal) vorzuhalten, deren Umfang im
   Laufe des Vergabeverfahrens zu verhandeln ist.
   Die Kostenschätzung von Niedersachsen Ports geht von Errichtungskosten
   von ca. 100 Mio. EUR / Liegeplatz (inkl. zu verteilender Gemeinkosten
   und Kosten für Kompensationsmaßnahmen) aus. Aus den Zahlungen, die
   Niedersachsen Ports von den zukünftigen Konzessionärinnen erhält,
   müssen die Errichtungskosten für die LIEGEPLÄTZE zu 100 % finanziert
   werden. Die Kosten der Baumaßnahmen für die Herstellung der LIEGEPLÄTZE
   müssen (losweise) durch die jeweilige Konzessionärin zu 100 % im Rahmen
   einer Vorauszahlung (down-payment) für den gem. Vergabe ermittelten
   Bauauftragswert finanziert werden. Weitere Zahlungen zur Finanzierung
   etwaiger berechtigter Nachträge, die im Rahmen des Bauvorhabens
   anfallen, sind ebenfalls von der jeweiligen Konzessionärin auf erstes
   Anfordern von Niedersachsen Ports zu tätigen.
   Zur Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens für die vorbezeichneten
   TERMINALKONZESSIONEN hat sich Niedersachsen Ports entschieden, zunächst
   ein - dem eigentlichen Verfahren zur Vergabe der Konzessionen -
   vorgeschaltetes Interessenbekundungsverfahren durchzuführen und bereits
   dieses europaweit bekannt zu machen. Abweichend von dem Titel des hier
   ausgewählten Formularvordrucks bezieht sich diese Bekanntmachung daher
   nicht auf ein offenes Verfahren, sondern auf eine
   Marktkonsultation/Markterkundung i.S.d. Art. 58 der Richtlinie
   2014/25/EU bzw. § 26 SektVO.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   LIEGEPLATZ 5
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
   Hauptort der Ausführung:
   Seehafen Cuxhaven 27472 Cuxhaven
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Es sollen Konzessionen vergeben werden, die der jeweiligen
   Konzessionärin das Recht und die Pflicht zum verpflichtenden
   diskriminierungsfreien Betrieb des wasserseitigen Umschlags über die zu
   dem jeweiligen LIEGEPLATZ gehörende Terminalfläche vermitteln. Die
   tatsächliche Erfüllung der vertraglichen Betriebspflicht wird
   vertraglich u.a. auch durch Vertragsstrafen und außerordentliche
   Kündigungsrechte sichergestellt. Die Betriebsaufnahme und
   -aufrechterhaltung muss in dem vertraglich vereinbarten Umfang
   dauerhaft erfolgen. Es werden keine Optionen oder Vertragsgestaltungen
   abgeschlossen, durch die ein späterer Betrieb oder "landbanking"
   ermöglicht werden würde.
   Bestandteil der jeweiligen TERMINALKONZESSION wird das Recht und die
   Pflicht sein, die für den Betrieb des Terminalbereichs erforderliche
   Suprastruktur (z. B. Oberflächenbefestigung, Kranschienen [nur
   LIEGEPLATZ 5 und 6, bei LIEGEPLATZ 7 nicht mögl.], Kräne, Leitungen,
   Gebäude) herzustellen.
   Die von den TERMINALKONZESSIONEN betroffenen Flächen verbleiben im
   Eigentum von Niedersachsen Ports und werden im Rahmen der
   Konzessionsverträge als Miet-/Gestattungsflächen zur Verfügung
   gestellt.
   Im Seehafen Cuxhaven sind bereits mehrere Unternehmen angesiedelt, für
   deren weitere Entwicklung die zusätzlichen Umschlagkapazitäten sehr
   wichtig sein werden. Es wird klargestellt, dass die
   diskriminierungsfreie Durchführung der Umschlagtätigkeiten für die
   Öffentlichkeit und insbesondere auch dieser angesiedelten Unternehmen
   zu den Hauptleistungspflichten der jeweiligen Konzessionärin zählen.
   Hieraus ergeben sich jedoch keine garantierten Umschlagmengen für die
   jeweilige Konzessionärin, lediglich Geschäftsmöglichkeiten. Weitere
   Informationen werden im Rahmen der Verhandlungen mitgeteilt.
   Die Kosten der Baumaßnahmen für die Herstellung der LIEGEPLÄTZE müssen
   (losweise) durch die (jeweilige) Konzessionärin zu 100 % im Rahmen
   einer Vorauszahlung (down-payment) für den gem. Vergabe ermittelten
   Bauauftragswert finanziert werden. Weitere Zahlungen zur Finanzierung
   etwaiger berechtigte Nachträge, die im Rahmen des Bauvorhabens
   anfallen, sind ebenfalls von der jeweiligen Konzessionärin auf erstes
   Anfordern von Niedersachsen Ports zu tätigen.
   Diese Zahlungen sollen als Abschlagszahlung auf das Konzessionsentgelt
   qualifiziert werden. Mit diesem Konzessionsentgelt sollen sowohl das
   Flächenentgelt als auch das Kajegeld (vgl. § 3 des Hafentarif Cuxhaven,
   gültig ab dem 01.01.2021; abrufbar unter:
   [10]https://www.nports.de/media/Haefen/Cuxhaven/NPorts_Hafentarif_Cuxha
   ven_2021.pdf) abgegolten sein. Die konkrete, möglichst
   steueroptimierende Gestaltung der Anrechnungsmodalitäten bleibt jedoch
   den Verhandlungen überlassen.
   Die jeweilige Konzessionärin kann im Außenverhältnis zu ihren Kunden
   die angemessenen, marktüblichen, diskriminierungsfreien und
   transparenten Entgelte frei gestalten.
   Die LIEGEPLÄTZE dürfen nicht ausschließlich für Containerumschlag
   genutzt werden. Staubende Güter sind so einzuhausen, dass keine
   Staubentwicklung nach außen dringt.
   Auf den Terminalflächen werden voraussichtlich folgende Lasten zulässig
   sein:
   a) Verkehrs- bzw. Stapellast 150 kN/m²
   b) Lasten aus Hafenmobilkran LHM 800 oder vergleichbar
   c) Lasten aus Modultransportern SPMT
   d) Lasten aus Raupenkran LR 13000 oder vergleichbar.
   Die konkreten Rechte und Pflichten, unter denen die
   TERMINALKONZESSIONEN gewährt werden, ergeben sich aus den mit
   Niedersachsen Ports zu verhandelnden Konzessionsverträgen. Die
   wesentlichen technischen Aspekte zu dem LIEGEPLATZ 5 sind nachstehend
   kurz zusammengefasst:
   - Länge Kaianlage: ca. 396 Meter
   - Flächengröße: Ca. 10,9 ha
   - Wassertiefe: bis zu -17,00 m NN
   - Kai-Höhe: 6,25 m NN
   - Kranschiene: möglich
   - RoRo-Rampe: nicht möglich
   - Quarterrampe: nicht möglich
   - Jackup: ggf. nach Einzelfallprüfung möglich
   - Schlepper-Assistenz: beim An- und Ablegen für verschiedene
   Schiffstypen gefordert
   - Windrestriktionen: keine
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 600
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Laufzeit der Konzessionen wird von Niedersachsen Ports auf maximal
   50 Jahre begrenzt.
   Die konkrete Laufzeit der jeweiligen Konzession im Rahmen der von
   Niedersachsen Ports vorgegebenen Maximalgrenze richtet sich vornehmlich
   nach § 3 KonzVgV. Dieser legt fest, dass die Laufzeit von Konzessionen
   nicht länger sein darf, als der Zeitraum, innerhalb dessen der
   Konzessionsnehmer nach vernünftigem Ermessen die
   Investitionsaufwendungen für die Errichtung, die Erhaltung und den
   Betrieb des Bauwerks oder die Erbringung der Dienstleistungen zuzüglich
   einer Rendite auf das investierte Kapital unter Berücksichtigung der
   zur Verwirklichung der spezifischen Vertragsziele notwendigen
   Investitionen wieder erwirtschaften kann.
   Die konkrete Laufzeit ist unter Einbeziehung der konkreten jeweiligen
   Anfangsinvestitionen sowie der während der Laufzeit vorzunehmenden
   Investitionen der jeweiligen Konzessionärin im Rahmen des dieser
   Interessenbekundung nachgelagerten Ausschreibungsverfahrens
   festzulegen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   LIEGEPLATZ 6
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
   Hauptort der Ausführung:
   Seehafen Cuxhaven 27472 Cuxhaven
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Es sollen Konzessionen vergeben werden, die der jeweiligen
   Konzessionärin das Recht und die Pflicht zum verpflichtenden
   diskriminierungsfreien Betrieb des wasserseitigen Umschlags über die zu
   dem jeweiligen LIEGEPLATZ gehörende Terminalfläche vermitteln. Die
   tatsächliche Erfüllung der vertraglichen Betriebspflicht wird
   vertraglich u.a. auch durch Vertragsstrafen und außerordentliche
   Kündigungsrechte sichergestellt. Die Betriebsaufnahme und
   -aufrechterhaltung muss in dem vertraglich vereinbarten Umfang
   dauerhaft erfolgen. Es werden keine Optionen oder Vertragsgestaltungen
   abgeschlossen, durch die ein späterer Betrieb oder "landbanking"
   ermöglicht werden würde.
   Bestandteil der jeweiligen TERMINALKONZESSION wird das Recht und die
   Pflicht sein, die für den Betrieb des Terminalbereichs erforderliche
   Suprastruktur (z. B. Oberflächenbefestigung, Kranschienen [nur
   LIEGEPLATZ 5 und 6, bei LIEGEPLATZ 7 nicht mögl.], Kräne, Leitungen,
   Gebäude) herzustellen.
   Die von den TERMINALKONZESSIONEN betroffenen Flächen verbleiben im
   Eigentum von Niedersachsen Ports und werden im Rahmen der
   Konzessionsverträge als Miet-/Gestattungsflächen zur Verfügung
   gestellt.
   Im Seehafen Cuxhaven sind bereits mehrere Unternehmen angesiedelt, für
   deren weitere Entwicklung die zusätzlichen Umschlagkapazitäten sehr
   wichtig sein werden. Es wird klargestellt, dass die
   diskriminierungsfreie Durchführung der Umschlagtätigkeiten für die
   Öffentlichkeit und insbesondere auch dieser angesiedelten Unternehmen
   zu den Hauptleistungspflichten der jeweiligen Konzessionärin zählen.
   Hieraus ergeben sich jedoch keine garantierten Umschlagmengen für die
   jeweilige Konzessionärin, lediglich Geschäftsmöglichkeiten. Weitere
   Informationen werden im Rahmen der Verhandlungen mitgeteilt.
   Die Kosten der Baumaßnahmen für die Herstellung der LIEGEPLÄTZE müssen
   (losweise) durch die (jeweilige) Konzessionärin zu 100 % im Rahmen
   einer Vorauszahlung (down-payment) für den gem. Vergabe ermittelten
   Bauauftragswert finanziert werden. Weitere Zahlungen zur Finanzierung
   etwaiger berechtigter Nachträge, die im Rahmen des Bauvorhabens
   anfallen, sind ebenfalls von der jeweiligen Konzessionärin auf erstes
   Anfordern von Niedersachsen Ports zu tätigen.
   Diese Zahlungen sollen als Abschlagszahlung auf das Konzessionsentgelt
   qualifiziert werden. Mit diesem Konzessionsentgelt sollen sowohl das
   Flächenentgelt als auch das Kajegeld (vgl. § 3 des Hafentarif Cuxhaven,
   gültig ab dem 01.01.2021; abrufbar unter:
   [11]https://www.nports.de/media/Haefen/Cuxhaven/NPorts_Hafentarif_Cuxha
   ven_2021.pdf) abgegolten sein. Die konkrete, möglichst
   steueroptimierende Gestaltung der Anrechnungsmodalitäten bleibt jedoch
   den Verhandlungen überlassen.
   Die jeweilige Konzessionärin kann im Außenverhältnis zu ihren Kunden
   die angemessenen, marktüblichen, diskriminierungsfreien und
   transparenten Entgelte frei gestalten.
   Die LIEGEPLÄTZE dürfen nicht ausschließlich für Containerumschlag
   genutzt werden. Staubende Güter sind so einzuhausen, dass keine
   Staubentwicklung nach außen dringt.
   Auf den Terminalflächen werden voraussichtlich folgende Lasten zulässig
   sein:
   a) Verkehrs- bzw. Stapellast 150 kN/m²
   b) Lasten aus Hafenmobilkran LHM 800 oder vergleichbar
   c) Lasten aus Modultransportern SPMT
   d) Lasten aus Raupenkran LR 13000 oder vergleichbar.
   Die Rechte und Pflichten, unter denen die TERMINALKONZESSIONEN gewährt
   werden, ergeben sich aus den mit Niedersachsen Ports zu verhandelnden
   Konzessionsverträgen. Die wesentlichen Aspekte zu dem Liegeplatz 6 sind
   nachstehend kurz zusammengefasst:
   - Länge Kaianlage: ca. 403 Meter
   - Flächengröße: Ca. 15,8 ha
   - Wassertiefe: bis zu -15,50 m NN
   - Kai-Höhe: 6,25 m NN
   - Kranschiene: möglich
   - RoRo-Rampe: nicht möglich
   - Quarterrampe: möglich
   - Jackup: ggf. nach Einzelfallprüfung möglich
   - Schlepper-Assistenz: beim An- und Ablegen für verschiedene
   Schiffstypen gefordert
   - Windrestriktionen: kein An- und Ablegen > 7 Beaufort (ohne Böen)
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 600
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Laufzeit der Konzessionen wird von Niedersachsen Ports auf maximal
   50 Jahre begrenzt.
   Die konkrete Laufzeit der jeweiligen Konzession im Rahmen der von
   Niedersachsen Ports vorgegebenen Maximalgrenze richtet sich vornehmlich
   nach § 3 KonzVgV. Dieser legt fest, dass die Laufzeit von Konzessionen
   nicht länger sein darf, als der Zeitraum, innerhalb dessen der
   Konzessionsnehmer nach vernünftigem Ermessen die
   Investitionsaufwendungen für die Errichtung, die Erhaltung und den
   Betrieb des Bauwerks oder die Erbringung der Dienstleistungen zuzüglich
   einer Rendite auf das investierte Kapital unter Berücksichtigung der
   zur Verwirklichung der spezifischen Vertragsziele notwendigen
   Investitionen wieder erwirtschaften kann.
   Die konkrete Laufzeit ist unter Einbeziehung der konkreten jeweiligen
   Anfangsinvestitionen sowie der während der Laufzeit vorzunehmenden
   Investitionen der jeweiligen Konzessionärin im Rahmen des dieser
   Interessenbekundung nachgelagerten Ausschreibungsverfahrens
   festzulegen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   LIEGEPLATZ 7
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
   Hauptort der Ausführung:
   Seehafen Cuxhaven 27472 Cuxhaven
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Es sollen Konzessionen vergeben werden, die der jeweiligen
   Konzessionärin das Recht und die Pflicht zum verpflichtenden
   diskriminierungsfreien Betrieb des wasserseitigen Umschlags über die zu
   dem jeweiligen LIEGEPLATZ gehörende Terminalfläche vermitteln. Die
   tatsächliche Erfüllung der vertraglichen Betriebspflicht wird
   vertraglich u.a. auch durch Vertragsstrafen und außerordentliche
   Kündigungsrechte sichergestellt. Die Betriebsaufnahme und
   -aufrechterhaltung muss in dem vertraglich vereinbarten Umfang
   dauerhaft erfolgen. Es werden keine Optionen oder Vertragsgestaltungen
   abgeschlossen, durch die ein späterer Betrieb oder "landbanking"
   ermöglicht werden würde.
   Bestandteil der jeweiligen TERMINALKONZESSION wird das Recht und die
   Pflicht sein, die für den Betrieb des Terminalbereichs erforderliche
   Suprastruktur (z. B. Oberflächenbefestigung, Kranschienen [nur
   LIEGEPLATZ 5 und 6, bei LIEGEPLATZ 7 nicht mögl.], Kräne, Leitungen,
   Gebäude) herzustellen.
   Die von den TERMINALKONZESSIONEN betroffenen Flächen verbleiben im
   Eigentum von Niedersachsen Ports und werden im Rahmen der
   Konzessionsverträge als Miet-/Gestattungsflächen zur Verfügung
   gestellt.
   Im Seehafen Cuxhaven sind bereits mehrere Unternehmen angesiedelt, für
   deren weitere Entwicklung die zusätzlichen Umschlagkapazitäten sehr
   wichtig sein werden. Es wird klargestellt, dass die
   diskriminierungsfreie Durchführung der Umschlagtätigkeiten für die
   Öffentlichkeit und insbesondere auch dieser angesiedelten Unternehmen
   zu den Hauptleistungspflichten der jeweiligen Konzessionärin zählen.
   Hieraus ergeben sich jedoch keine garantierten Umschlagmengen für die
   jeweilige Konzessionärin, lediglich Geschäftsmöglichkeiten. Weitere
   Informationen werden im Rahmen der Verhandlungen mitgeteilt.
   Die Kosten der Baumaßnahmen für die Herstellung der LIEGEPLÄTZE müssen
   (losweise) durch die (jeweilige) Konzessionärin zu 100 % im Rahmen
   einer Vorauszahlung (down-payment) für den gem. Vergabe ermittelten
   Bauauftragswert finanziert werden. Weitere Zahlungen zur Finanzierung
   etwaiger berechtigte Nachträge, die im Rahmen des Bauvorhabens
   anfallen, sind ebenfalls von der jeweiligen Konzessionärin auf erstes
   Anfordern von Niedersachsen Ports zu tätigen.
   Diese Zahlungen sollen als Abschlagszahlung auf das Konzessionsentgelt
   qualifiziert werden. Mit diesem Konzessionsentgelt sollen sowohl das
   Flächenentgelt als auch das Kajegeld (vgl. § 3 des Hafentarif Cuxhaven,
   gültig ab dem 01.01.2021; abrufbar unter:
   [12]https://www.nports.de/media/Haefen/Cuxhaven/NPorts_Hafentarif_Cuxha
   ven_2021.pdf) abgegolten sein. Die konkrete, möglichst
   steueroptimierende Gestaltung der Anrechnungsmodalitäten bleibt jedoch
   den Verhandlungen überlassen.
   Die jeweilige Konzessionärin kann im Außenverhältnis zu ihren Kunden
   die angemessenen, marktüblichen, diskriminierungsfreien und
   transparenten Entgelte frei gestalten.
   Die LIEGEPLÄTZE dürfen nicht ausschließlich für Containerumschlag
   genutzt werden. Staubende Güter sind so einzuhausen, dass keine
   Staubentwicklung nach außen dringt.
   Auf den Terminalflächen werden voraussichtlich folgende Lasten zulässig
   sein:
   a) Verkehrs- bzw. Stapellast 150 kN/m²
   b) Lasten aus Hafenmobilkran LHM 800 oder vergleichbar
   c) Lasten aus Modultransportern SPMT
   d) Lasten aus Raupenkran LR 13000 oder vergleichbar.
   Die Rechte und Pflichten, unter denen die TERMINALKONZESSIONEN gewährt
   werden, ergeben sich aus den mit Niedersachsen Ports zu verhandelnden
   Konzessionsverträgen. Die wesentlichen Aspekte zu dem Liegeplatz 7 sind
   nachstehend kurz zusammengefasst:
   - Länge Kaianlage: ca. 388 Meter
   - Flächengröße: ca. 11,8 ha
   - Wassertiefe: bis zu - 13,00 m NN
   - Kai-Höhe: 6,50 m NN
   - Kranschiene: nicht möglich
   - RoRo-Rampe: möglich
   - Quarterrampe: möglich
   - Jackup: ggf. nach Einzelfallprüfung möglich
   - Schlepper-Assistenz: beim An- und Ablegen für verschiedene
   Schiffstypen gefordert
   - Windrestriktionen: kein An- und Ablegen > 7 Beaufort (ohne Böen)
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 600
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Laufzeit der Konzessionen wird von Niedersachsen Ports auf maximal
   50 Jahre begrenzt.
   Die konkrete Laufzeit der jeweiligen Konzession im Rahmen der von
   Niedersachsen Ports vorgegebenen Maximalgrenze richtet sich vornehmlich
   nach § 3 KonzVgV. Dieser legt fest, dass die Laufzeit von Konzessionen
   nicht länger sein darf, als der Zeitraum, innerhalb dessen der
   Konzessionsnehmer nach vernünftigem Ermessen die
   Investitionsaufwendungen für die Errichtung, die Erhaltung und den
   Betrieb des Bauwerks oder die Erbringung der Dienstleistungen zuzüglich
   einer Rendite auf das investierte Kapital unter Berücksichtigung der
   zur Verwirklichung der spezifischen Vertragsziele notwendigen
   Investitionen wieder erwirtschaften kann.
   Die konkrete Laufzeit ist unter Einbeziehung der konkreten jeweiligen
   Anfangsinvestitionen sowie der während der Laufzeit vorzunehmenden
   Investitionen der jeweiligen Konzessionärin im Rahmen des dieser
   Interessenbekundung nachgelagerten Ausschreibungsverfahrens
   festzulegen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Niedersachsen Ports wird nur die Interessenbekundungen von Unternehmen
   berücksichtigen, die bereits Erfahrungen mit dem Betrieb mindestens
   eines vergleichbaren Terminals nachweisen können. Mit der
   Interessenbekundung haben die interessierten Unternehmen ein
   entsprechendes Referenzprojekt anzugeben und kurz (max. 1 DIN-A4 Seite)
   zu beschreiben.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/10/2021
   Ortszeit: 15:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 20/10/2021
   Ortszeit: 15:00
   Ort:
   Es handelt sich um ein reines Interessenbekundungsverfahren. Angebote
   werden im Rahmen dieses Verfahrens nicht eingereicht. Da es sich um ein
   Pflichtfeld handelt, wurde dass Datum und die Uhrzeit auf das Ende der
   Frist zur Interessenbekundung gesetzt.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Mit der Veröffentlichung dieser Unterlage auf dem "Deutschen
   Vergabeportal" ([13]www.dtvp.de), in dem Supplement zum Amtsblatt der
   europäischen Union und der Homepage von Niedersachsen Ports werden
   Unternehmen, die an einer oder mehrerer der vorgenannten
   TERMINALKONZESSIONEN Interesse haben, aufgefordert, dieses Interesse
   gegenüber Niedersachsen Ports bis zum 20.10.2021, 15:00 Uhr über die
   Kommunikationsfunktion des entsprechenden Projektraums auf dem
   Deutschen Vergabeportal (vgl. Link in der Bekanntmachung) zu bekunden.
   2. Interessierte Unternehmen werden insbesondere aufgefordert, im
   Rahmen ihrer Interessenbekundung etwaige Änderungs- bzw.
   Optimierungsvorschläge, Ideen, Konzepte oder ähnliches bzgl. der in der
   Vergabeunterlage beschriebenen TERMINALKONZESSIONEN und ihrer
   Ausgestaltung einzureichen.
   3. Niedersachsen Ports wird die eingegangenen Anregungen prüfen und
   nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen bei der Gestaltung der Vergabe-
   und Vertragsunterlagen für die Ausschreibung der TERMINALKONZESSIONEN
   verwenden. Interessierte Unternehmen, die entsprechende Einreichungen
   machen, erklären sich damit einverstanden, dass Niedersachsen Ports
   diese im Rahmen der Gestaltung von Vergabe- und Vertragsunterlagen für
   ein sich ggf. anschließendes formales Vergabeverfahren verwendet
   5. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Rahmen des
   Interessenbekundungsverfahrens die Unternehmen, die Interesse an einer
   oder mehrerer der TERMINALKONZESSIONEN geäußert haben, zu Gesprächen
   einzuladen.
   6. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass die Teilnahme an dem
   Interessenbekundungsverfahren keine negativen oder positiven
   Auswirkungen auf eine Teilnahme an einem etwaigen Vergabeverfahren für
   die TERMINALKONZESSIONEN haben wird. Etwaige Wissensvorsprünge, die die
   Teilnehmer des Interessenbekundungsverfahrens erlangt haben, wird
   Niedersachsen Ports im Rahmen der Ausschreibungsunterlagen ausgleichen.
   7. Die Teilnehmer an dem Interessenbekundungsverfahren sind nicht an
   ihre Bekundung gebunden. Niedersachsen Ports behält sich ausdrücklich
   vor, die Entscheidung über das "Ob" der Ausschreibung und das "Wie"
   eines formalen vergaberechtlichen Verfahrens erst nach Beendigung des
   Interessenbekundungsverfahrens zu treffen. Durch das vorliegende
   Interessenbekundungsverfahren entsteht weder eine Verpflichtung von
   Niedersachsen Ports zur Vergabe eines öffentlichen Auftrages noch zu
   einer Fortführung der Kommunikation mit einzelnen Unternehmen.
   8. Ersatzansprüche der teilnehmenden Firmen gegenüber Niedersachsen
   Ports wegen Kosten, die aufgrund der Teilnahme am
   Interessenbekundungsverfahren entstanden sind, sind ausgeschlossen.
   9. Alle Informationen, die die teilnehmenden Unternehmen im Rahmen des
   Interessenbekundungsverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln.
   Eine Weitergabe an Dritte - mit Ausnahme der von den Unternehmen
   eingeschalteten Berater - ist nicht gestattet. Die Bieter haben die von
   ihnen eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des
   Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FR6BN
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [15]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB; Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [16]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [17]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/09/2021
References
   6. mailto:kkokkelink@nports.de?subject=TED
   7. http://www.nports.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FR6BN/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FR6BN
  10. https://www.nports.de/media/Haefen/Cuxhaven/NPorts_Hafentarif_Cuxhaven_2021.pdf
  11. https://www.nports.de/media/Haefen/Cuxhaven/NPorts_Hafentarif_Cuxhaven_2021.pdf
  12. https://www.nports.de/media/Haefen/Cuxhaven/NPorts_Hafentarif_Cuxhaven_2021.pdf
  13. http://www.dtvp.de/
  14. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  15. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
  16. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  17. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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