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Ausschreibung: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste - DE-Oldenburg
Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Dokument Nr...: 462422-2021 (ID: 2021091309183708133)
Veröffentlicht: 13.09.2021
*
DE-Oldenburg: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
2021/S 177/2021 462422
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, in diesem
Verfahren vertreten durch den Leiter der Niederlassung Cuxhaven
Postanschrift: Hindenburgstraße 26-30
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
E-Mail: [6]kkokkelink@nports.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.nports.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FR6BN/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FR6BN
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Interessenbekundung LP 5-7
Referenznummer der Bekanntmachung: 54-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports)
ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen,
Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
Der Seehafen Cuxhaven liegt an der Mündung der Elbe in die Nordsee, mit
kurzer Entfernung zum Nord-Ostsee-Kanal, mit seeseitig kurzen
Revierfahrten und direkten Seeschiffs- und Binnenschiffs-,
Wasserstraßen-, Straßen- und Bahnanbindungen an den Hafen Hamburg.
Cuxhaven ist ein Mehrzweckhafen mit den Schwerpunkten Stückgut-, Pkw-
und Offshore-Umschlag.
Die erwarteten Auslastungsgrade der vorhandenen Liegeplätze sind heute
bereits erreicht. Für die Zukunft bedeutet das, dass rechtzeitig mit
der Zurverfügungstellung weiterer zusätzlicher Kapazitäten begonnen
werden muss. Aus diesem Grund ist eine Erweiterung der Kapazitäten im
Bereich des Seehafen Cuxhaven erforderlich, um den Hafen
wettbewerbsfähig zu erhalten und die Stadt Cuxhaven als Regionalzentrum
weiter zu stärken. Dazu soll ein Lückenschluss zwischen Europakai und
der Offshore-Basis Cuxhaven erfolgen. Hier sollen drei Hafenbereiche,
jeweils bestehend aus Kaje und Terminalfläche mit davorliegendem
Liegeplatz, entstehen. Die Hafenbereiche werden nachfolgend bezeichnet
als "LIEGEPLATZ 5", "LIEGEPLATZ 6" und "LIEGEPLATZ 7" (zusammenfassend:
"LIEGEPLÄTZE").
Die LIEGEPLÄTZE sind wasserrechtlich planfestgestellt. Niedersachsen
Ports wird die LIEGEPLÄTZE bis zur Oberkante Sand fertigstellen und
diese als Eigentümerin an die in dem dieser Interessenbekundung
nachgelagerten Ausschreibungsverfahren zu ermittelnden
Konzessionärinnen im Rahmen von Konzessionsverträgen
(TERMINALKONZESSIONEN) zur Verfügung stellen. Der bedarfsgerechte
Ausbau der bahnseitigen Erschließung sowie deren Finanzierung soll
Gegenstand der Verhandlungen im anschließenden Vergabeverfahren sein.
Die Wasserfläche, die Spundwand der Kaianlage und die außerhalb der
LIEGEPLÄTZE befindliche Hafenbahninfrastruktur sind nicht Bestandteil
der jeweiligen Konzession. Die LIEGEPLÄTZE müssen im Rahmen der
Konzessionsdurchführung den Charakter eines öffentlichen Hafens
beibehalten. Die jeweilige Konzessionärin ist daher zum
diskriminierungsfreien Betrieb der LIEGEPLÄTZE und der in den zu
verhandelnden Konzessionsverträgen vertraglich vereinbarten
Umschlaggeräte dauerhaft verpflichtet. Jedem interessierten Nutzer ist
Umschlag zu angemessenen, marktüblichen Bedingungen anzudienen.
Die jeweilige Konzessionärin hat Mindestumschlagkapazitäten
(Umschlaggerät samt Zubehör und Personal) vorzuhalten, deren Umfang im
Laufe des Vergabeverfahrens zu verhandeln ist.
Die Kostenschätzung von Niedersachsen Ports geht von Errichtungskosten
von ca. 100 Mio. EUR / Liegeplatz (inkl. zu verteilender Gemeinkosten
und Kosten für Kompensationsmaßnahmen) aus. Aus den Zahlungen, die
Niedersachsen Ports von den zukünftigen Konzessionärinnen erhält,
müssen die Errichtungskosten für die LIEGEPLÄTZE zu 100 % finanziert
werden. Die Kosten der Baumaßnahmen für die Herstellung der LIEGEPLÄTZE
müssen (losweise) durch die jeweilige Konzessionärin zu 100 % im Rahmen
einer Vorauszahlung (down-payment) für den gem. Vergabe ermittelten
Bauauftragswert finanziert werden. Weitere Zahlungen zur Finanzierung
etwaiger berechtigter Nachträge, die im Rahmen des Bauvorhabens
anfallen, sind ebenfalls von der jeweiligen Konzessionärin auf erstes
Anfordern von Niedersachsen Ports zu tätigen.
Zur Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens für die vorbezeichneten
TERMINALKONZESSIONEN hat sich Niedersachsen Ports entschieden, zunächst
ein - dem eigentlichen Verfahren zur Vergabe der Konzessionen -
vorgeschaltetes Interessenbekundungsverfahren durchzuführen und bereits
dieses europaweit bekannt zu machen. Abweichend von dem Titel des hier
ausgewählten Formularvordrucks bezieht sich diese Bekanntmachung daher
nicht auf ein offenes Verfahren, sondern auf eine
Marktkonsultation/Markterkundung i.S.d. Art. 58 der Richtlinie
2014/25/EU bzw. § 26 SektVO.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
LIEGEPLATZ 5
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Hauptort der Ausführung:
Seehafen Cuxhaven 27472 Cuxhaven
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es sollen Konzessionen vergeben werden, die der jeweiligen
Konzessionärin das Recht und die Pflicht zum verpflichtenden
diskriminierungsfreien Betrieb des wasserseitigen Umschlags über die zu
dem jeweiligen LIEGEPLATZ gehörende Terminalfläche vermitteln. Die
tatsächliche Erfüllung der vertraglichen Betriebspflicht wird
vertraglich u.a. auch durch Vertragsstrafen und außerordentliche
Kündigungsrechte sichergestellt. Die Betriebsaufnahme und
-aufrechterhaltung muss in dem vertraglich vereinbarten Umfang
dauerhaft erfolgen. Es werden keine Optionen oder Vertragsgestaltungen
abgeschlossen, durch die ein späterer Betrieb oder "landbanking"
ermöglicht werden würde.
Bestandteil der jeweiligen TERMINALKONZESSION wird das Recht und die
Pflicht sein, die für den Betrieb des Terminalbereichs erforderliche
Suprastruktur (z. B. Oberflächenbefestigung, Kranschienen [nur
LIEGEPLATZ 5 und 6, bei LIEGEPLATZ 7 nicht mögl.], Kräne, Leitungen,
Gebäude) herzustellen.
Die von den TERMINALKONZESSIONEN betroffenen Flächen verbleiben im
Eigentum von Niedersachsen Ports und werden im Rahmen der
Konzessionsverträge als Miet-/Gestattungsflächen zur Verfügung
gestellt.
Im Seehafen Cuxhaven sind bereits mehrere Unternehmen angesiedelt, für
deren weitere Entwicklung die zusätzlichen Umschlagkapazitäten sehr
wichtig sein werden. Es wird klargestellt, dass die
diskriminierungsfreie Durchführung der Umschlagtätigkeiten für die
Öffentlichkeit und insbesondere auch dieser angesiedelten Unternehmen
zu den Hauptleistungspflichten der jeweiligen Konzessionärin zählen.
Hieraus ergeben sich jedoch keine garantierten Umschlagmengen für die
jeweilige Konzessionärin, lediglich Geschäftsmöglichkeiten. Weitere
Informationen werden im Rahmen der Verhandlungen mitgeteilt.
Die Kosten der Baumaßnahmen für die Herstellung der LIEGEPLÄTZE müssen
(losweise) durch die (jeweilige) Konzessionärin zu 100 % im Rahmen
einer Vorauszahlung (down-payment) für den gem. Vergabe ermittelten
Bauauftragswert finanziert werden. Weitere Zahlungen zur Finanzierung
etwaiger berechtigte Nachträge, die im Rahmen des Bauvorhabens
anfallen, sind ebenfalls von der jeweiligen Konzessionärin auf erstes
Anfordern von Niedersachsen Ports zu tätigen.
Diese Zahlungen sollen als Abschlagszahlung auf das Konzessionsentgelt
qualifiziert werden. Mit diesem Konzessionsentgelt sollen sowohl das
Flächenentgelt als auch das Kajegeld (vgl. § 3 des Hafentarif Cuxhaven,
gültig ab dem 01.01.2021; abrufbar unter:
[10]https://www.nports.de/media/Haefen/Cuxhaven/NPorts_Hafentarif_Cuxha
ven_2021.pdf) abgegolten sein. Die konkrete, möglichst
steueroptimierende Gestaltung der Anrechnungsmodalitäten bleibt jedoch
den Verhandlungen überlassen.
Die jeweilige Konzessionärin kann im Außenverhältnis zu ihren Kunden
die angemessenen, marktüblichen, diskriminierungsfreien und
transparenten Entgelte frei gestalten.
Die LIEGEPLÄTZE dürfen nicht ausschließlich für Containerumschlag
genutzt werden. Staubende Güter sind so einzuhausen, dass keine
Staubentwicklung nach außen dringt.
Auf den Terminalflächen werden voraussichtlich folgende Lasten zulässig
sein:
a) Verkehrs- bzw. Stapellast 150 kN/m²
b) Lasten aus Hafenmobilkran LHM 800 oder vergleichbar
c) Lasten aus Modultransportern SPMT
d) Lasten aus Raupenkran LR 13000 oder vergleichbar.
Die konkreten Rechte und Pflichten, unter denen die
TERMINALKONZESSIONEN gewährt werden, ergeben sich aus den mit
Niedersachsen Ports zu verhandelnden Konzessionsverträgen. Die
wesentlichen technischen Aspekte zu dem LIEGEPLATZ 5 sind nachstehend
kurz zusammengefasst:
- Länge Kaianlage: ca. 396 Meter
- Flächengröße: Ca. 10,9 ha
- Wassertiefe: bis zu -17,00 m NN
- Kai-Höhe: 6,25 m NN
- Kranschiene: möglich
- RoRo-Rampe: nicht möglich
- Quarterrampe: nicht möglich
- Jackup: ggf. nach Einzelfallprüfung möglich
- Schlepper-Assistenz: beim An- und Ablegen für verschiedene
Schiffstypen gefordert
- Windrestriktionen: keine
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 600
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit der Konzessionen wird von Niedersachsen Ports auf maximal
50 Jahre begrenzt.
Die konkrete Laufzeit der jeweiligen Konzession im Rahmen der von
Niedersachsen Ports vorgegebenen Maximalgrenze richtet sich vornehmlich
nach § 3 KonzVgV. Dieser legt fest, dass die Laufzeit von Konzessionen
nicht länger sein darf, als der Zeitraum, innerhalb dessen der
Konzessionsnehmer nach vernünftigem Ermessen die
Investitionsaufwendungen für die Errichtung, die Erhaltung und den
Betrieb des Bauwerks oder die Erbringung der Dienstleistungen zuzüglich
einer Rendite auf das investierte Kapital unter Berücksichtigung der
zur Verwirklichung der spezifischen Vertragsziele notwendigen
Investitionen wieder erwirtschaften kann.
Die konkrete Laufzeit ist unter Einbeziehung der konkreten jeweiligen
Anfangsinvestitionen sowie der während der Laufzeit vorzunehmenden
Investitionen der jeweiligen Konzessionärin im Rahmen des dieser
Interessenbekundung nachgelagerten Ausschreibungsverfahrens
festzulegen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
LIEGEPLATZ 6
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Hauptort der Ausführung:
Seehafen Cuxhaven 27472 Cuxhaven
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es sollen Konzessionen vergeben werden, die der jeweiligen
Konzessionärin das Recht und die Pflicht zum verpflichtenden
diskriminierungsfreien Betrieb des wasserseitigen Umschlags über die zu
dem jeweiligen LIEGEPLATZ gehörende Terminalfläche vermitteln. Die
tatsächliche Erfüllung der vertraglichen Betriebspflicht wird
vertraglich u.a. auch durch Vertragsstrafen und außerordentliche
Kündigungsrechte sichergestellt. Die Betriebsaufnahme und
-aufrechterhaltung muss in dem vertraglich vereinbarten Umfang
dauerhaft erfolgen. Es werden keine Optionen oder Vertragsgestaltungen
abgeschlossen, durch die ein späterer Betrieb oder "landbanking"
ermöglicht werden würde.
Bestandteil der jeweiligen TERMINALKONZESSION wird das Recht und die
Pflicht sein, die für den Betrieb des Terminalbereichs erforderliche
Suprastruktur (z. B. Oberflächenbefestigung, Kranschienen [nur
LIEGEPLATZ 5 und 6, bei LIEGEPLATZ 7 nicht mögl.], Kräne, Leitungen,
Gebäude) herzustellen.
Die von den TERMINALKONZESSIONEN betroffenen Flächen verbleiben im
Eigentum von Niedersachsen Ports und werden im Rahmen der
Konzessionsverträge als Miet-/Gestattungsflächen zur Verfügung
gestellt.
Im Seehafen Cuxhaven sind bereits mehrere Unternehmen angesiedelt, für
deren weitere Entwicklung die zusätzlichen Umschlagkapazitäten sehr
wichtig sein werden. Es wird klargestellt, dass die
diskriminierungsfreie Durchführung der Umschlagtätigkeiten für die
Öffentlichkeit und insbesondere auch dieser angesiedelten Unternehmen
zu den Hauptleistungspflichten der jeweiligen Konzessionärin zählen.
Hieraus ergeben sich jedoch keine garantierten Umschlagmengen für die
jeweilige Konzessionärin, lediglich Geschäftsmöglichkeiten. Weitere
Informationen werden im Rahmen der Verhandlungen mitgeteilt.
Die Kosten der Baumaßnahmen für die Herstellung der LIEGEPLÄTZE müssen
(losweise) durch die (jeweilige) Konzessionärin zu 100 % im Rahmen
einer Vorauszahlung (down-payment) für den gem. Vergabe ermittelten
Bauauftragswert finanziert werden. Weitere Zahlungen zur Finanzierung
etwaiger berechtigter Nachträge, die im Rahmen des Bauvorhabens
anfallen, sind ebenfalls von der jeweiligen Konzessionärin auf erstes
Anfordern von Niedersachsen Ports zu tätigen.
Diese Zahlungen sollen als Abschlagszahlung auf das Konzessionsentgelt
qualifiziert werden. Mit diesem Konzessionsentgelt sollen sowohl das
Flächenentgelt als auch das Kajegeld (vgl. § 3 des Hafentarif Cuxhaven,
gültig ab dem 01.01.2021; abrufbar unter:
[11]https://www.nports.de/media/Haefen/Cuxhaven/NPorts_Hafentarif_Cuxha
ven_2021.pdf) abgegolten sein. Die konkrete, möglichst
steueroptimierende Gestaltung der Anrechnungsmodalitäten bleibt jedoch
den Verhandlungen überlassen.
Die jeweilige Konzessionärin kann im Außenverhältnis zu ihren Kunden
die angemessenen, marktüblichen, diskriminierungsfreien und
transparenten Entgelte frei gestalten.
Die LIEGEPLÄTZE dürfen nicht ausschließlich für Containerumschlag
genutzt werden. Staubende Güter sind so einzuhausen, dass keine
Staubentwicklung nach außen dringt.
Auf den Terminalflächen werden voraussichtlich folgende Lasten zulässig
sein:
a) Verkehrs- bzw. Stapellast 150 kN/m²
b) Lasten aus Hafenmobilkran LHM 800 oder vergleichbar
c) Lasten aus Modultransportern SPMT
d) Lasten aus Raupenkran LR 13000 oder vergleichbar.
Die Rechte und Pflichten, unter denen die TERMINALKONZESSIONEN gewährt
werden, ergeben sich aus den mit Niedersachsen Ports zu verhandelnden
Konzessionsverträgen. Die wesentlichen Aspekte zu dem Liegeplatz 6 sind
nachstehend kurz zusammengefasst:
- Länge Kaianlage: ca. 403 Meter
- Flächengröße: Ca. 15,8 ha
- Wassertiefe: bis zu -15,50 m NN
- Kai-Höhe: 6,25 m NN
- Kranschiene: möglich
- RoRo-Rampe: nicht möglich
- Quarterrampe: möglich
- Jackup: ggf. nach Einzelfallprüfung möglich
- Schlepper-Assistenz: beim An- und Ablegen für verschiedene
Schiffstypen gefordert
- Windrestriktionen: kein An- und Ablegen > 7 Beaufort (ohne Böen)
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 600
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit der Konzessionen wird von Niedersachsen Ports auf maximal
50 Jahre begrenzt.
Die konkrete Laufzeit der jeweiligen Konzession im Rahmen der von
Niedersachsen Ports vorgegebenen Maximalgrenze richtet sich vornehmlich
nach § 3 KonzVgV. Dieser legt fest, dass die Laufzeit von Konzessionen
nicht länger sein darf, als der Zeitraum, innerhalb dessen der
Konzessionsnehmer nach vernünftigem Ermessen die
Investitionsaufwendungen für die Errichtung, die Erhaltung und den
Betrieb des Bauwerks oder die Erbringung der Dienstleistungen zuzüglich
einer Rendite auf das investierte Kapital unter Berücksichtigung der
zur Verwirklichung der spezifischen Vertragsziele notwendigen
Investitionen wieder erwirtschaften kann.
Die konkrete Laufzeit ist unter Einbeziehung der konkreten jeweiligen
Anfangsinvestitionen sowie der während der Laufzeit vorzunehmenden
Investitionen der jeweiligen Konzessionärin im Rahmen des dieser
Interessenbekundung nachgelagerten Ausschreibungsverfahrens
festzulegen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
LIEGEPLATZ 7
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Hauptort der Ausführung:
Seehafen Cuxhaven 27472 Cuxhaven
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es sollen Konzessionen vergeben werden, die der jeweiligen
Konzessionärin das Recht und die Pflicht zum verpflichtenden
diskriminierungsfreien Betrieb des wasserseitigen Umschlags über die zu
dem jeweiligen LIEGEPLATZ gehörende Terminalfläche vermitteln. Die
tatsächliche Erfüllung der vertraglichen Betriebspflicht wird
vertraglich u.a. auch durch Vertragsstrafen und außerordentliche
Kündigungsrechte sichergestellt. Die Betriebsaufnahme und
-aufrechterhaltung muss in dem vertraglich vereinbarten Umfang
dauerhaft erfolgen. Es werden keine Optionen oder Vertragsgestaltungen
abgeschlossen, durch die ein späterer Betrieb oder "landbanking"
ermöglicht werden würde.
Bestandteil der jeweiligen TERMINALKONZESSION wird das Recht und die
Pflicht sein, die für den Betrieb des Terminalbereichs erforderliche
Suprastruktur (z. B. Oberflächenbefestigung, Kranschienen [nur
LIEGEPLATZ 5 und 6, bei LIEGEPLATZ 7 nicht mögl.], Kräne, Leitungen,
Gebäude) herzustellen.
Die von den TERMINALKONZESSIONEN betroffenen Flächen verbleiben im
Eigentum von Niedersachsen Ports und werden im Rahmen der
Konzessionsverträge als Miet-/Gestattungsflächen zur Verfügung
gestellt.
Im Seehafen Cuxhaven sind bereits mehrere Unternehmen angesiedelt, für
deren weitere Entwicklung die zusätzlichen Umschlagkapazitäten sehr
wichtig sein werden. Es wird klargestellt, dass die
diskriminierungsfreie Durchführung der Umschlagtätigkeiten für die
Öffentlichkeit und insbesondere auch dieser angesiedelten Unternehmen
zu den Hauptleistungspflichten der jeweiligen Konzessionärin zählen.
Hieraus ergeben sich jedoch keine garantierten Umschlagmengen für die
jeweilige Konzessionärin, lediglich Geschäftsmöglichkeiten. Weitere
Informationen werden im Rahmen der Verhandlungen mitgeteilt.
Die Kosten der Baumaßnahmen für die Herstellung der LIEGEPLÄTZE müssen
(losweise) durch die (jeweilige) Konzessionärin zu 100 % im Rahmen
einer Vorauszahlung (down-payment) für den gem. Vergabe ermittelten
Bauauftragswert finanziert werden. Weitere Zahlungen zur Finanzierung
etwaiger berechtigte Nachträge, die im Rahmen des Bauvorhabens
anfallen, sind ebenfalls von der jeweiligen Konzessionärin auf erstes
Anfordern von Niedersachsen Ports zu tätigen.
Diese Zahlungen sollen als Abschlagszahlung auf das Konzessionsentgelt
qualifiziert werden. Mit diesem Konzessionsentgelt sollen sowohl das
Flächenentgelt als auch das Kajegeld (vgl. § 3 des Hafentarif Cuxhaven,
gültig ab dem 01.01.2021; abrufbar unter:
[12]https://www.nports.de/media/Haefen/Cuxhaven/NPorts_Hafentarif_Cuxha
ven_2021.pdf) abgegolten sein. Die konkrete, möglichst
steueroptimierende Gestaltung der Anrechnungsmodalitäten bleibt jedoch
den Verhandlungen überlassen.
Die jeweilige Konzessionärin kann im Außenverhältnis zu ihren Kunden
die angemessenen, marktüblichen, diskriminierungsfreien und
transparenten Entgelte frei gestalten.
Die LIEGEPLÄTZE dürfen nicht ausschließlich für Containerumschlag
genutzt werden. Staubende Güter sind so einzuhausen, dass keine
Staubentwicklung nach außen dringt.
Auf den Terminalflächen werden voraussichtlich folgende Lasten zulässig
sein:
a) Verkehrs- bzw. Stapellast 150 kN/m²
b) Lasten aus Hafenmobilkran LHM 800 oder vergleichbar
c) Lasten aus Modultransportern SPMT
d) Lasten aus Raupenkran LR 13000 oder vergleichbar.
Die Rechte und Pflichten, unter denen die TERMINALKONZESSIONEN gewährt
werden, ergeben sich aus den mit Niedersachsen Ports zu verhandelnden
Konzessionsverträgen. Die wesentlichen Aspekte zu dem Liegeplatz 7 sind
nachstehend kurz zusammengefasst:
- Länge Kaianlage: ca. 388 Meter
- Flächengröße: ca. 11,8 ha
- Wassertiefe: bis zu - 13,00 m NN
- Kai-Höhe: 6,50 m NN
- Kranschiene: nicht möglich
- RoRo-Rampe: möglich
- Quarterrampe: möglich
- Jackup: ggf. nach Einzelfallprüfung möglich
- Schlepper-Assistenz: beim An- und Ablegen für verschiedene
Schiffstypen gefordert
- Windrestriktionen: kein An- und Ablegen > 7 Beaufort (ohne Böen)
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 600
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit der Konzessionen wird von Niedersachsen Ports auf maximal
50 Jahre begrenzt.
Die konkrete Laufzeit der jeweiligen Konzession im Rahmen der von
Niedersachsen Ports vorgegebenen Maximalgrenze richtet sich vornehmlich
nach § 3 KonzVgV. Dieser legt fest, dass die Laufzeit von Konzessionen
nicht länger sein darf, als der Zeitraum, innerhalb dessen der
Konzessionsnehmer nach vernünftigem Ermessen die
Investitionsaufwendungen für die Errichtung, die Erhaltung und den
Betrieb des Bauwerks oder die Erbringung der Dienstleistungen zuzüglich
einer Rendite auf das investierte Kapital unter Berücksichtigung der
zur Verwirklichung der spezifischen Vertragsziele notwendigen
Investitionen wieder erwirtschaften kann.
Die konkrete Laufzeit ist unter Einbeziehung der konkreten jeweiligen
Anfangsinvestitionen sowie der während der Laufzeit vorzunehmenden
Investitionen der jeweiligen Konzessionärin im Rahmen des dieser
Interessenbekundung nachgelagerten Ausschreibungsverfahrens
festzulegen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Niedersachsen Ports wird nur die Interessenbekundungen von Unternehmen
berücksichtigen, die bereits Erfahrungen mit dem Betrieb mindestens
eines vergleichbaren Terminals nachweisen können. Mit der
Interessenbekundung haben die interessierten Unternehmen ein
entsprechendes Referenzprojekt anzugeben und kurz (max. 1 DIN-A4 Seite)
zu beschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/10/2021
Ortszeit: 15:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/10/2021
Ortszeit: 15:00
Ort:
Es handelt sich um ein reines Interessenbekundungsverfahren. Angebote
werden im Rahmen dieses Verfahrens nicht eingereicht. Da es sich um ein
Pflichtfeld handelt, wurde dass Datum und die Uhrzeit auf das Ende der
Frist zur Interessenbekundung gesetzt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Mit der Veröffentlichung dieser Unterlage auf dem "Deutschen
Vergabeportal" ([13]www.dtvp.de), in dem Supplement zum Amtsblatt der
europäischen Union und der Homepage von Niedersachsen Ports werden
Unternehmen, die an einer oder mehrerer der vorgenannten
TERMINALKONZESSIONEN Interesse haben, aufgefordert, dieses Interesse
gegenüber Niedersachsen Ports bis zum 20.10.2021, 15:00 Uhr über die
Kommunikationsfunktion des entsprechenden Projektraums auf dem
Deutschen Vergabeportal (vgl. Link in der Bekanntmachung) zu bekunden.
2. Interessierte Unternehmen werden insbesondere aufgefordert, im
Rahmen ihrer Interessenbekundung etwaige Änderungs- bzw.
Optimierungsvorschläge, Ideen, Konzepte oder ähnliches bzgl. der in der
Vergabeunterlage beschriebenen TERMINALKONZESSIONEN und ihrer
Ausgestaltung einzureichen.
3. Niedersachsen Ports wird die eingegangenen Anregungen prüfen und
nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen bei der Gestaltung der Vergabe-
und Vertragsunterlagen für die Ausschreibung der TERMINALKONZESSIONEN
verwenden. Interessierte Unternehmen, die entsprechende Einreichungen
machen, erklären sich damit einverstanden, dass Niedersachsen Ports
diese im Rahmen der Gestaltung von Vergabe- und Vertragsunterlagen für
ein sich ggf. anschließendes formales Vergabeverfahren verwendet
5. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Rahmen des
Interessenbekundungsverfahrens die Unternehmen, die Interesse an einer
oder mehrerer der TERMINALKONZESSIONEN geäußert haben, zu Gesprächen
einzuladen.
6. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass die Teilnahme an dem
Interessenbekundungsverfahren keine negativen oder positiven
Auswirkungen auf eine Teilnahme an einem etwaigen Vergabeverfahren für
die TERMINALKONZESSIONEN haben wird. Etwaige Wissensvorsprünge, die die
Teilnehmer des Interessenbekundungsverfahrens erlangt haben, wird
Niedersachsen Ports im Rahmen der Ausschreibungsunterlagen ausgleichen.
7. Die Teilnehmer an dem Interessenbekundungsverfahren sind nicht an
ihre Bekundung gebunden. Niedersachsen Ports behält sich ausdrücklich
vor, die Entscheidung über das "Ob" der Ausschreibung und das "Wie"
eines formalen vergaberechtlichen Verfahrens erst nach Beendigung des
Interessenbekundungsverfahrens zu treffen. Durch das vorliegende
Interessenbekundungsverfahren entsteht weder eine Verpflichtung von
Niedersachsen Ports zur Vergabe eines öffentlichen Auftrages noch zu
einer Fortführung der Kommunikation mit einzelnen Unternehmen.
8. Ersatzansprüche der teilnehmenden Firmen gegenüber Niedersachsen
Ports wegen Kosten, die aufgrund der Teilnahme am
Interessenbekundungsverfahren entstanden sind, sind ausgeschlossen.
9. Alle Informationen, die die teilnehmenden Unternehmen im Rahmen des
Interessenbekundungsverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln.
Eine Weitergabe an Dritte - mit Ausnahme der von den Unternehmen
eingeschalteten Berater - ist nicht gestattet. Die Bieter haben die von
ihnen eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des
Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FR6BN
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [14]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[15]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB; Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [16]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[17]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/09/2021
References
6. mailto:kkokkelink@nports.de?subject=TED
7. http://www.nports.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FR6BN/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FR6BN
10. https://www.nports.de/media/Haefen/Cuxhaven/NPorts_Hafentarif_Cuxhaven_2021.pdf
11. https://www.nports.de/media/Haefen/Cuxhaven/NPorts_Hafentarif_Cuxhaven_2021.pdf
12. https://www.nports.de/media/Haefen/Cuxhaven/NPorts_Hafentarif_Cuxhaven_2021.pdf
13. http://www.dtvp.de/
14. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
15. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
16. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
17. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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