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Ausschreibung: Überwachungsdienste - DE-Frankfurt am Main
Überwachungsdienste
Dokument Nr...: 462436-2021 (ID: 2021091309182808118)
Veröffentlicht: 13.09.2021
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  DE-Frankfurt am Main: Überwachungsdienste
   2021/S 177/2021 462436
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
   Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
   Ort: Frankfurt Main
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 60327
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Fischer, Cindy
   E-Mail: [6]Cindy.Ci.Fischer@deutschebahn.com
   Telefon: +49 7219385045
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deepli
   nk/subproject/05e982df-518b-46c8-9b21-e20123f80ee8
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deepli
   nk/subproject/05e982df-518b-46c8-9b21-e20123f80ee8
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Eisenbahndienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sicherungsleistungen für das Projekt Erneuerung EÜ Saalbachkanal in
   Graben-Neudorf
   Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53021
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79714000 Überwachungsdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Sicherungsleistungen für das Projekt Erneuerung EÜ Saalbachkanal in
   Graben-Neudorf
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79714000 Überwachungsdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   01 Sicherungsaufsicht und Sicherungspersonal
   01.01 Sicherungsaufsicht
   01.01.0010 Einsatz Sicherungsaufsicht: 6.900,00 h
   01.01.0030 Zulage Sicherungsaufsicht, Nachtarbeit: 634,00 h
   01.01.0040 Zulage Sicherungsaufsicht, Sonntag: 200,00 h
   01.01.0050 Zulage Sicherungsaufsicht, gesetzlicher Feiertag: 114,00 h
   01.02 Sicherungspersonale
   01.02.0010 Einsatz Sicherungspersonale: 3.700,00 h
   01.02.0030 Zulage Sicherungspersonale Nachtarbeit: 1.698,00 h
   01.02.0040 Zulage Sicherungspersonale Sonntag: 399,00 h
   01.02.0050 Zulage Sicherungspersonale Feiertag: 240,00 h
   01.04 Sonstiges
   01.04.0010 Sichtbare Abgrenzung auf-/abbauen, betreiben: 100,00 m
   02 Technische Sicherung
   02.01 Feste Absperrung (FA)
   02.01.0010 FA auf-/abbauen: 350,00 m
   02.01.0020 FA vorhalten und betreiben: 158.900,00 md
   02.02 Feste Absperrung (FA) schnell montierbar
   02.02.0010 FA, schnell montierbar, auf-/abbauen: 875,00 m
   02.02.0020 FA, schnell montierbar, umsetzen: 875,00 m
   02.02.0030 FA, schnell montierbar, vorhalten und betreiben: 10.075,00
   md
   02.02.0040 FA, schnell montierbar, Zulage Weichenfuß: 80,00 St
   02.03 Sichtbare Absperrung
   02.03.0010 Sichtbare Abgrenzung auf-/abbauen, betreiben: 100,00 m
   03 Bauaffine Dienstleistungen
   03.01. Signalisierung
   03.01.0010 Schutzhaltsignal (Sh2) auf-/abbauen: 20,00 St
   03.01.0020 Schutzhaltsignal (Sh2) vorhalten und betreiben: 1.336,00 d
   03.01.0030 Schutzhaltsignal (Sh2) umsetzen: 152,00 St
   03.01.0050 Langsamfahrsignale (Satz) auf-/abbauen: 8,00 St
   03.01.0060 Langsamfahrsignale (Satz) vorhalten und betreiben: 1.285,00
   d
   03.01.0070 Langsamfahrsignale (Satz) umsetzen: 8,00 St
   03.01.0090 Zusätzliches Signal Lf 1 auf-/abbauen: 4,00 St
   03.01.0100 Zusätzliches Signal Lf 1, vorhalten und betreiben: 300,00 d
   03.01.0120 Zusätzliches Signal Lf2 oder Lf3, auf-/abbauen: 4,00 St
   03.01.0130 Zusätzliches Signal Lf2 oder Lf3 vorhalten und betreiben:
   300,00 d
   03.01.0160 Gleismagnet ein- und ausbauen: 12,00 St
   03.01.0170 Gleismagnet des AN, bereitstellen 108,00 St
   03.01.0180 Gleismagnet des An, vorhalten: 321,00 d
   03.01.0190 Signal El 6, auf- und abbauen: 10,00 St
   03.01.0200 Signal El 6, vorhalten 321,00 d
   03.02 Bahnerdungsberechtigter
   03.02.0010 Zulage Bahnerdungsberechtigter 1.840,00 ZSS
   03.02.0015 Erdungsbesteck einsetzen: 140,00 Std
   03.04 Helfer im Bahnbetrieb
   03.04.0010 Einsatz Helfer im Bahnbetrieb: 50,00 h
   03.04.0020 Zulage Helfer im Bahnbetrieb, Nebenkosten: 10,00 ZSS
   03.04.0030 Zulage Helfer im Bahnbetrieb, Nachtarbeit: 30,00 h
   03.04.0040 Zulage Helfer im Bahnbetrieb, Sonntag: 10,00 h
   03.04.0050 Zulage Helfer im Bahnbetrieb, Feiertrag: 5,00 h
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/12/2021
   Ende: 28/10/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister
   oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder
   Wohnsitzes.
   Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
   Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
   Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
   Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten
   Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
   Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
   Sofern vorstehende Erklärungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher
   Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren
   der Deutschen Bahn AG erbracht wurden, können sie durch Vorlage der
   Präqualifikationsurkunde belegt werden, sofern sich keine wesentlichen
   Änderungen ergeben haben.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   -Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere
   der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der
   Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-,
   Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen
   z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c
   Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
   -Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in
   Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
   -Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG
   wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden
   ist.
   -Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren
   anhängig ist.
   -Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
   -Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren
   Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff.
   AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich
   oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
   -Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne
   von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine
   Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass
   das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug
   auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
   -Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem
   Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15
   ff. AktG verbundenen Unternehmens
   a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu
   beeinflussen,
   b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
   unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
   c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die
   Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
   Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
   Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
   Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
   Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten
   Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
   Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Gemäß Vergabeunterlagen
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die Ausschreibung beinhaltet Leistungen, für die ein Präqualifikations
   (PQ)-Verfahren bei der Deutschen Bahn AG besteht (siehe
   [10]http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/liefera
   ntenmanagement/Lieferantenqualifizierung.html -> Downloads ->
   Präqualifikationssysteme Beschaffung Infrastruktur)
   Die entspr., zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige PQ ist vom
   Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied zu erklären.
   Warengruppe Sicherungsleistungen:
   -Sipo/Sakra mit u. ohne feste Absperrung
   Bekanntg. der Errichtung und Anwendung des PQ-Verfahrens mit
   Bekanntmachung eines QualifizierungssystemsSektoren im Amtsblatt der
   EU [11]2020/S 184-445236 vom 22.09.2020.
   Eine PQ in der Warengruppe Sicherungsleistung mit
   automatischen/mobilen Warnsystemen schließt die PQ in der Warengruppe
   Sicherungsleistung Sipo/Sakra mit u. ohne feste Absperrung ein.
   Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden
   Warengruppen aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls
   anerkannt.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 11/10/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 11/10/2021
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
   1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 
   70406/21#1, abrufbar unter
   [12]https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen
   /2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile
   &v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen
   werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die
   dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht
   der Auftraggeber sich zu eigen.
   2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen
   entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder
   Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen
   werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
   Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch kein
   Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur
   für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum
   Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor,
   kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall
   hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch
   entstehenden Schadens.
   Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher
   Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen
   Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu
   erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
   Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten
   Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im
   Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des
   Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche
   Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes
   einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
   Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
   _______ _______
   _______
   Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen,
   die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros
   erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem
   Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche
   Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
   Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
   Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
   Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
   Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten
   Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
   Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
   Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten
   Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei
   einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag
   vorzulegen.
   Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
   rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
   interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage
   vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
   Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
   rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als
   sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).
   Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst
   nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die
   Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
   der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
   Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§
   134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
   ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von
   10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.  soweit die Vergabeverstöße aus
   der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind  bis zum
   Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3,
   Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB
   genannten Fristen verwiesen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/09/2021
References
   6. mailto:Cindy.Ci.Fischer@deutschebahn.com?subject=TED
   7. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   8. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/05e982df-518b-46c8-9b21-e20123f80ee8
   9. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/05e982df-518b-46c8-9b21-e20123f80ee8
  10. http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/Lieferantenqualifizierung.html
  11. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:445236-2020:TEXT:DE:HTML
  12. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=pub
licationFile&v=1
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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