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Ausschreibung: Softwareprogrammierung und -beratung - DE-Berlin
Softwareprogrammierung und -beratung
Softwarepaket und Informationssysteme
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Programmierung von Anwendersoftware
Dokument Nr...: 462221-2021 (ID: 2021091309165007917)
Veröffentlicht: 13.09.2021
*
DE-Berlin: Softwareprogrammierung und -beratung
2021/S 177/2021 462221
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertr. d.d. Senatsverwaltung für
Bildung, Jugend und Familie
Postanschrift: Bernhard-Weiß-Str. 6
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [6]iris.argyriadou@ra-argyriadou.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.berlin.de/sen/bjf/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Plfege und Fortentwicklung von ZVK/UVK-Auskunftsdienst
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Pflege und Weiterentwicklung
des bestehenden ZVK/UVK-Auskunftsdienste sowie die
Betriebsunterstützung beim ITDZ.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 960 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
72212000 Programmierung von Anwendersoftware
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Pflege und Weiterentwicklung des Verfahrens umfasst die
Fehlerbehebung z. B. bei der Berechnung, die Umsetzung erforderlicher
gesetzlicher Änderungen, sowie die Umsetzung der über ein Ticketsystem
dokumentierten sonstigen Anforderungen in Abstimmung mit und nach
Beauftragung durch den Auftraggeber. Die entsprechenden Aufträge werden
auf der Grundlage spezifizierter Angebote von der Auftraggeberin
erteilt.
Beschreibung des Leistungsumfangs
Der Leistungsumfang zu der Fachkomponente ZVK/UVK Auskunftsdienst
wird wie folgt untergliedert:
1. Vorhaltung eines integrierten Entwicklungs- und Testsystems in den
Räumen des Auftragnehmers
2. Annahme von Mängel- oder Anforderungsmeldungen einschließlich
Analyse und Feedback
3. Erstellung von Analyse- und Konzeptdokumenten zur Behebung/Umsetzung
komplexer Mängel- bzw. Anforderungsmeldungen
4. Umsetzung von Mängel- bzw. Anforderungsmeldungen gemäß abgestimmter
Analyse- und Konzeptdokumenten inklusive Tests und Testdokumentation
5. Planen, Erstellen und Ausliefern von Änderungs- bzw.
Fehlerbehebungslieferungen für die Komponenten (beinhaltet Umsetzung
einer definierten Menge von Mängel- bzw. Anforderungsmeldungen)
6. Second-Level Support und Beratung in definierten Bereichen
Die Betriebsunterstützung beim ITDZ beinhaltet folgende Aufgaben:
Technischer und fachlicher Support; Unterstützung des Verfahrens nach
Arbeitsplanung und Beauftragung durch die Leitung des Rechenzentrums.
Betrieb und Administration des ISBJ-Verfahrens; Betriebsunterstützung;
Vorort-Unterstützung z. B. bei Analysen, Performance- und Systemtests,
Tuningmaßnahmen.
Beschreibung des Leistungsumfangs
Der Leistungsumfang zu der Fachkomponente ZVK/UVK Auskunftsdienst
wird wie folgt untergliedert:
1. Second-Level Support und Beratung
2. Administrations- und Betriebsunterstützung
- Unterstützung der Systembetreuer / Verfahrensadministratoren des
Auftraggebers bei der Analyse und Behebung von Problemen, die beim
Betrieb auftreten bzw. in deren Umfeld entstehen
- Unterstützung z.B. bei Analysen, Performance- und Systemtests,
Tuningmaßnahmen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Leistung / Gewichtung: 50%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Es handelt sich um einen unbefristeten Auftrag. Die Auftraggeberin
schätzt die Laufzeit auf 10 Jahre, diese kann jedoch durch die
Einführung anderer Sysrteme (E-Akte) verkürzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Für die Pflege der Anwendung ZVK/UVK ist die konkrete
Entwicklungsumgebung zur Datenbankmodellierung erforderlich. Die Pflege
in einer anderen Umgebung ist technisch für diese Anwendung nicht
möglich, ohne weiteren erheblichen Aufwand.
Die Entwicklungsumgebung steht in dieser Form lediglich bei dem
jetzigen Dienstleister der Fa. Atos bereit und ist eigens auf die
Anforderungen der Pflege von ZVK/UVK angepasst.
Der ZVK/UVK-Auskunftsdienst wurde mit der speziellen
Entwicklungsumgebung case/4/0 vom Hersteller microTOOL entwickelt.
Entsprechend dem Alter von ZVK/UVK werden alte Versionen von case
eingesetzt, deren Modernisierung aufgrund des vorgegebenen
Einsatzzweckes, der Anwendung als Auskunftsdienst für abgeschlossene
Leistungsfälle, nicht wirtschaftlich ist. Die konkrete Version des
Entwicklungstools kann nicht mehr vom Hersteller beschafft werden. Eine
entsprechende Pflege von Dritten wäre nur für Bestandskunden möglich.
In der aktuellen Version dieses Tools für die Entwicklungsumgebung wäre
jedoch der Auskunftsdienst für ZVK/UVK nicht einlesbar. Nach Aussage
von microTOOL sind dazu wegen des großen Abstands der Versionen von
case wahrscheinlich zusätzliche Dienstleistungen von microTOOL
erforderlich. Diese Zusatzkosten sind nicht absehbar und können vom
Auftraggeber nicht beziffert werden, da sie vom Stand der beim Bieter
vorhandenen Versionen abhängen. Die Entwicklungsumgebung case/4/0 ist
eine prioritäre Software des Herstellers microTOOL. Die Fa. Atos hat
die Entwicklungsumgebung case/4/0 für sich lizenziert und verwendet
diese für diverse Projekte und Kunden. Sie ist urheberechtlich nicht
berechtigt, diese Software zu vervielfältigen und ein
Vervielfältigungsstück an SenBildJugFam zur parallelen Nutzung zu
überlassen.
Einen vertraglichen Anspruch zur Überlassung der Entwicklungsumgebung
hat SenBildJugFam zudem nicht. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
war nicht absehbar, dass besagte Entwicklungsumgebung und Pflege der
Fachanwendung nach Vertragsende noch erforderlich sein wird. Die
ZVK/UVK Anwendung sollte insgesamt von der neubeschafften Anwendung
SoPart ersetzt werden. Erst nach Vertragsschluss erkannte der
Auftraggeber, dass die Migration der ZVK/UVK Daten nicht möglich bzw.
unwirtschaftlich sein wird und eine Änderung der Software in den
Auskunftsdienst ZVK/UVK erforderlich sein wird. Aus diesem Grund haben
die Vertragsparteien bei Abschluss des EVB-IT Servicevertrages eine
Überlassung der Entwicklungsumgebung nicht geregelt.
Aus diesen Gründen ist die Überlassung der konkreten
Entwicklungsumgebung der Fa. Atos weder urheberrechtlich zulässig, noch
vertraglich zu bergründen. Ohne diese Entwicklungsumgebung wird jedoch
ein anderer Auftragnehmer den Auskunftsdienst ZVK/UVK nicht pflegen
können.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: ISBJ 02/2021
Bezeichnung des Auftrags:
Pflege und Weiterentwicklung ZVK/UVK-Auskunftsdienst
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
06/09/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Atos Information Technology GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 960 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 Abs. 1:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. ...
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
...
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/09/2021
References
6. mailto:iris.argyriadou@ra-argyriadou.de?subject=TED
7. https://www.berlin.de/sen/bjf/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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