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Ausschreibung: Softwareprogrammierung und -beratung - DE-Berlin
Softwareprogrammierung und -beratung
Softwarepaket und Informationssysteme
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Programmierung von Anwendersoftware
Dokument Nr...: 462221-2021 (ID: 2021091309165007917)
Veröffentlicht: 13.09.2021
*
  DE-Berlin: Softwareprogrammierung und -beratung
   2021/S 177/2021 462221
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertr. d.d. Senatsverwaltung für
   Bildung, Jugend und Familie
   Postanschrift: Bernhard-Weiß-Str. 6
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10178
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]iris.argyriadou@ra-argyriadou.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.berlin.de/sen/bjf/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Sozialwesen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Plfege und Fortentwicklung von ZVK/UVK-Auskunftsdienst
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Pflege und Weiterentwicklung
   des bestehenden ZVK/UVK-Auskunftsdienste sowie die
   Betriebsunterstützung beim ITDZ.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 960 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
   72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
   72212000 Programmierung von Anwendersoftware
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE3 Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Pflege und Weiterentwicklung des Verfahrens umfasst die
   Fehlerbehebung z. B. bei der Berechnung, die Umsetzung erforderlicher
   gesetzlicher Änderungen, sowie die Umsetzung der über ein Ticketsystem
   dokumentierten sonstigen Anforderungen in Abstimmung mit und nach
   Beauftragung durch den Auftraggeber. Die entsprechenden Aufträge werden
   auf der Grundlage spezifizierter Angebote von der Auftraggeberin
   erteilt.
   Beschreibung des Leistungsumfangs
   Der Leistungsumfang zu der Fachkomponente ZVK/UVK  Auskunftsdienst
   wird wie folgt untergliedert:
   1. Vorhaltung eines integrierten Entwicklungs- und Testsystems in den
   Räumen des Auftragnehmers
   2. Annahme von Mängel- oder Anforderungsmeldungen einschließlich
   Analyse und Feedback
   3. Erstellung von Analyse- und Konzeptdokumenten zur Behebung/Umsetzung
   komplexer Mängel- bzw. Anforderungsmeldungen
   4. Umsetzung von Mängel- bzw. Anforderungsmeldungen gemäß abgestimmter
   Analyse- und Konzeptdokumenten inklusive Tests und Testdokumentation
   5. Planen, Erstellen und Ausliefern von Änderungs- bzw.
   Fehlerbehebungslieferungen für die Komponenten (beinhaltet Umsetzung
   einer definierten Menge von Mängel- bzw. Anforderungsmeldungen)
   6. Second-Level Support und Beratung in definierten Bereichen
   Die Betriebsunterstützung beim ITDZ beinhaltet folgende Aufgaben:
   Technischer und fachlicher Support; Unterstützung des Verfahrens nach
   Arbeitsplanung und Beauftragung durch die Leitung des Rechenzentrums.
   Betrieb und Administration des ISBJ-Verfahrens; Betriebsunterstützung;
   Vorort-Unterstützung z. B. bei Analysen, Performance- und Systemtests,
   Tuningmaßnahmen.
   Beschreibung des Leistungsumfangs
   Der Leistungsumfang zu der Fachkomponente ZVK/UVK  Auskunftsdienst
   wird wie folgt untergliedert:
   1. Second-Level Support und Beratung
   2. Administrations- und Betriebsunterstützung
   - Unterstützung der Systembetreuer / Verfahrensadministratoren des
   Auftraggebers bei der Analyse und Behebung von Problemen, die beim
   Betrieb auftreten bzw. in deren Umfeld entstehen
   - Unterstützung z.B. bei Analysen, Performance- und Systemtests,
   Tuningmaßnahmen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität der Leistung / Gewichtung: 50%
   Preis - Gewichtung: 50%
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Es handelt sich um einen unbefristeten Auftrag. Die Auftraggeberin
   schätzt die Laufzeit auf 10 Jahre, diese kann jedoch durch die
   Einführung anderer Sysrteme (E-Akte) verkürzt werden.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Für die Pflege der Anwendung ZVK/UVK ist die konkrete
   Entwicklungsumgebung zur Datenbankmodellierung erforderlich. Die Pflege
   in einer anderen Umgebung ist technisch für diese Anwendung nicht
   möglich, ohne weiteren erheblichen Aufwand.
   Die Entwicklungsumgebung steht in dieser Form lediglich bei dem
   jetzigen Dienstleister der Fa. Atos bereit und ist eigens auf die
   Anforderungen der Pflege von ZVK/UVK angepasst.
   Der ZVK/UVK-Auskunftsdienst wurde mit der speziellen
   Entwicklungsumgebung case/4/0 vom Hersteller microTOOL entwickelt.
   Entsprechend dem Alter von ZVK/UVK werden alte Versionen von case
   eingesetzt, deren Modernisierung aufgrund des vorgegebenen
   Einsatzzweckes, der Anwendung als Auskunftsdienst für abgeschlossene
   Leistungsfälle, nicht wirtschaftlich ist. Die konkrete Version des
   Entwicklungstools kann nicht mehr vom Hersteller beschafft werden. Eine
   entsprechende Pflege von Dritten wäre nur für Bestandskunden möglich.
   In der aktuellen Version dieses Tools für die Entwicklungsumgebung wäre
   jedoch der Auskunftsdienst für ZVK/UVK nicht einlesbar. Nach Aussage
   von microTOOL sind dazu wegen des großen Abstands der Versionen von
   case wahrscheinlich zusätzliche Dienstleistungen von microTOOL
   erforderlich. Diese Zusatzkosten sind nicht absehbar und können vom
   Auftraggeber nicht beziffert werden, da sie vom Stand der beim Bieter
   vorhandenen Versionen abhängen. Die Entwicklungsumgebung case/4/0 ist
   eine prioritäre Software des Herstellers microTOOL. Die Fa. Atos hat
   die Entwicklungsumgebung case/4/0 für sich lizenziert und verwendet
   diese für diverse Projekte und Kunden. Sie ist urheberechtlich nicht
   berechtigt, diese Software zu vervielfältigen und ein
   Vervielfältigungsstück an SenBildJugFam zur parallelen Nutzung zu
   überlassen.
   Einen vertraglichen Anspruch zur Überlassung der Entwicklungsumgebung
   hat SenBildJugFam zudem nicht. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
   war nicht absehbar, dass besagte Entwicklungsumgebung und Pflege der
   Fachanwendung nach Vertragsende noch erforderlich sein wird. Die
   ZVK/UVK Anwendung sollte insgesamt von der neubeschafften Anwendung
   SoPart ersetzt werden. Erst nach Vertragsschluss erkannte der
   Auftraggeber, dass die Migration der ZVK/UVK Daten nicht möglich bzw.
   unwirtschaftlich sein wird und eine Änderung der Software in den
   Auskunftsdienst ZVK/UVK erforderlich sein wird. Aus diesem Grund haben
   die Vertragsparteien bei Abschluss des EVB-IT Servicevertrages eine
   Überlassung der Entwicklungsumgebung nicht geregelt.
   Aus diesen Gründen ist die Überlassung der konkreten
   Entwicklungsumgebung der Fa. Atos weder urheberrechtlich zulässig, noch
   vertraglich zu bergründen. Ohne diese Entwicklungsumgebung wird jedoch
   ein anderer Auftragnehmer den Auskunftsdienst ZVK/UVK nicht pflegen
   können.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: ISBJ 02/2021
   Bezeichnung des Auftrags:
   Pflege und Weiterentwicklung ZVK/UVK-Auskunftsdienst
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   06/09/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Atos Information Technology GmbH
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 960 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 Abs. 1:
   1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. ...
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   ...
   3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/09/2021
References
   6. mailto:iris.argyriadou@ra-argyriadou.de?subject=TED
   7. https://www.berlin.de/sen/bjf/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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