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Ausschreibung: Versicherungen - DE-Rosenheim
Versicherungen
Kraftfahrzeugversicherungen
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen
Dokument Nr...: 461636-2021 (ID: 2021091309123807322)
Veröffentlicht: 13.09.2021
*
DE-Rosenheim: Versicherungen
2021/S 177/2021 461636
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Rosenheim
Postanschrift: Königstraße 24
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Rosenheim / Vergabeverfahrensstelle
E-Mail: [6]vvs@rosenheim.de
Telefon: +49 8031-8302
Fax: +49 8031-889-8310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabe.bayern.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
/platformId/1/tenderId/216199
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://my.vergabe.bayern.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Kfz-Versicherungsdienstleistungen für die Stadt Rosenheim
Referenznummer der Bekanntmachung: 0477
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66510000 Versicherungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Kfz-Versicherungsdienstleistungen im Wege einer
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. Versichert
werden soll die Kraftfahrzeug-Flotte der Stadt Rosenheim und deren
Eigenbetriebe, der GRWS sowie des Pro Arbeit e.V.. Der Rahmenvertrag
soll mit maximal drei Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen werden. Die
Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt höchstens vier Jahre.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
66514110 Kraftfahrzeugversicherungen
66516100 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Beschaffung von Kfz-Versicherungsdienstleistungen im Wege einer
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. Versichert
werden soll die Kraftfahrzeug-Flotte der Stadt Rosenheim und deren
Eigenbetriebe (insbesondere der Baubetriebshof sowie die
Stadtentwässerung), der GRWS sowie des Pro Arbeit e.V.. Der
Rahmenvertrag soll mit maximal drei Wirtschaftsteilnehmern
abgeschlossen werden. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt höchstens
vier Jahre. Für jedes versicherte Fahrzeug besteht ein eigenständiger
Versicherungsvertrag. Neben dem Versicherungsnehmer sollen auch die
mitversicherten Eigenbetriebe und Unternehmen abrufberechtigt sein.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung
mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über eine Laufzeit von 12 Monaten.
Der Vertrag verlängert sich über diesen Zeitpunkt hinaus jeweils um ein
weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf
schriftlich gekündigt wird. Der Rahmenvertrag wird für höchstens 4
Jahre ausgeschrieben.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Neben dem Versicherungsnehmer sind auch die mitversicherten
Eigenbetriebe und Unternehmen abrufberechtigt. Der Rahmenvertrag wird
von einem von der Stadt Rosenheim beauftragten Makler betreut.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes)
Unternehmen (Bieter bzw. Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen
Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen worden ist, § 122 GWB.
Die Eignung ist von dem Bieter, bei Bietergemeinschaften von jedem
seiner Mitglieder gesondert, und von Unterauftragnehmern wie folgt
nachzuweisen:
Entweder durch die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung
zur Eignung (Formblatt L 1240)
[11]https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=216199
oder die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im
Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder vorläufig eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) sowie nachfolgend benannte Nachweise.
Es sind Angaben zu machen zum Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß §
42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, zur Mitgliedschaft bei
der Berufsgenossenschaft, zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zur
Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister.
Ein Bieter gilt nur dann als geeignet, wenn er alle im Vordruck L1240
Eigenerklärung zur Eignung geforderten Angaben geleistet hat oder
diese im AVPQ hinterlegt sind oder sich aus der EEE ergeben (im Falle
der Präqualifizierung ist darauf zu achten, dass sich alle
Eignungsanforderungen aus den dortigen Eintragungen ergeben), sich
keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB zurechnen lassen muss und
er seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Berufs-/
Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder anderweitige sonstige
Nachweise darlegt.
Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl bzw. alle
Mitgliedern der Bietergemeinschaft und deren Unterauftragnehmer jeweils
für das Unternehmen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §
150a Gewerbeordnung(GewO) i.V.m. § 21 Abs. 4 Arbeitnehmerentsendegesetz
(AEntG) bzw. § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) beim Bundesamt für Justiz
anfordern.
Bieter und Bietergemeinschaften sowie eignungsverleihende
Unterauftragnehmer müssen über eine Zulassung der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Geschäftsbetrieb in
Deutschland ( § 8 VAG) oder eine entsprechende Erlaubnis der
zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedstaates oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum
(EWR-Abkommen) für die ausgeschriebenen Versicherungssparten verfügen.
Bei Bietergemeinschaften ist die Erlaubnis für jedes Mitglied
vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Bieter müssen das Bestehen von Rückversicherungsschutz gemäß den
Anforderungen der BaFin oder vergleichbar nachweisen (bei
Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied)
- Bieter müssen ein Rating zur finanziellen Stabilität des
Versicherungsunternehmens nachweisen
(siehe unten bei Möglicherweise geforderte Mindeststandards)
Im Übrigen siehe oben Ziffer III.1.1.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- angemessener und üblicher Rückversicherungsschutz bei bonitätsstarken
deutschen und / oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften
gemäß den Anforderungen der BaFin oder gleichwertig
- Finanzkraftrating aus dem Jahr 2020 (mindestens Standard & Poor
Rating A oder gleichwertig)
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Bieter müssen über eine deutschsprachige Schadenabteilung an einem
Standort in Deutschland verfügen.
(siehe unten bei Möglicherweise geforderte Mindeststandards)
Im Übrigen siehe oben Ziffer III.1.1.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigene oder autorisierte deutschsprachige Schadenabteilung für die
Bearbeitung von Schäden zur Kfz-Versicherung an einem Standort in
Deutschland.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
siehe Ziffer III Punkt 1.1 dieser Bekanntmachung
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
siehe Ziffer III Punkt 1.2 und 1.3
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/10/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/10/2021
Ortszeit: 10:00
Ort:
Stadt Rosenheim, Vergabeverfahrensstelle, Königstr. 13, 83022 Rosenheim
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Anwesenheit von dritten Personen ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird
ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform
geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein
elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der
Vergabeplattform erforderlich. Die Vergabe- und Vertragsunterlagen
werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Angebote
sind ausschließlich elektronisch in Textform über den verschlüsselten
Angebotsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Dazu ist der
Bieterclient AVA-Sign erforderlich, der kostenlos von der
Vergabeplattform heruntergeladen werden kann. Für die Erstellung des
Angebots sind die im AVA-Sign-Paket zur Verfügung gestellten
Formblätter und Unterlagen zu verwenden sowie die in der "Liste der
einzureichenden Unterlagen" geforderten Nachweise beizufügen.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der
Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder
der Aufklärung, ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird.
Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle
der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter,
sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende
Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst
auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart
bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Bietergemeinschaften müssen mit dem Angebot alle Mitglieder sowie den
bevollmächtigten Vertreter benennen, der vertretungsberechtigt und
empfangsbevollmächtigt sowie zur Entgegennahme von Zahlungen bzw.
Willenserklärungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist. Dies
geschieht in der Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
(0477_Formular Bietergemeinschaft), die mit dem Angebot einzureichen
ist.
Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen
Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer
Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters
ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot
nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der
Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft
erhält.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern behält sich der Auftraggeber vor,
zusätzlich eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L 236) anzufordern,
mit der sich diese verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den
Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten ihres Unternehmens für
die dort genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen.
Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung
eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot
darauf hinzuweisen.
Mögliche Unklarheiten in den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind dem
Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse:
[13]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae
ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden und
Vergabeprüfstellen unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge und von
Konzessionen der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§
160 ff GWB). Der Antrag ist schriftlich zu stellen und an folgende
Stelle zu richten:
Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon-Nr.: +49 8921762411
Fax-Nr.: +49 8921762847
[14]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
[15]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae
ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern
Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und
Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften
im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (per E-Mail oder über
die Vergabeplattform / Bieterkommunikation) an folgende Adresse zu
richten:
Stadt Rosenheim / Vergabeverfahrensstelle
Königstraße 24
83022 Rosenheim
[16]vvs@rosenheim.de
Tel.: +49 8031-365-8302
Fax: +49 8031-8898310
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des
entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle beim Bieter eine
Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei
der Vergabekammer einreichen kann (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 GWB ebenso unzulässig,
soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB
kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Stadt Rosenheim/Vergabeverfahrensstelle
Postanschrift: Königstraße 24
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [17]vvs@rosenheim.de
Telefon: +49 80313658302
Fax: +49 80313658898310
Internet-Adresse: [18]https://www.rosenheim.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/09/2021
References
6. mailto:vvs@rosenheim.de?subject=TED
7. https://my.vergabe.bayern.de/
8. https://my.vergabe.bayern.de/
9. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/216199
10. https://my.vergabe.bayern.de/
11. https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=216199
12. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
13. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
14. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
15. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern
16. mailto:vvs@rosenheim.de?subject=TED
17. mailto:vvs@rosenheim.de?subject=TED
18. https://www.rosenheim.de/
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