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Ausschreibung: Laserdrucker - DE-Hamburg
Laserdrucker
Dokument Nr...: 461382-2021 (ID: 2021091309102107082)
Veröffentlicht: 13.09.2021
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  DE-Hamburg: Laserdrucker
   2021/S 177/2021 461382
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
   Wohlfahrtspflege (BGW)
   Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE6 Hamburg
   Postleitzahl: 22089
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@bgw-online.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.bgw-online.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung und Installation zweier Produktions- und einer
   Schwarzweißdruckmaschine einschließlich Service / Wartung
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30232110 Laserdrucker
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung und Installation zweier Produktions- und einer
   Schwarzweißdruckmaschine einschließlich Service / Wartung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Am Sitz der Hauptverwaltung in Hamburg wird zur Bereitstellung von
   Geschäftsdrucksachen, Broschüren und
   internen Arbeitsgrundlagen ein hauseigener Druckservice betrieben. Im
   Rahmen dieses Vergabeverfahrens
   werden zwei Produktionsdruckmaschinen, eine Schwarzweißdruckmaschine
   sowie die zugehörigen Fiery-
   Controller ausgeschrieben. Neben Lieferung, Inbetriebnahme und
   Nutzungsüberlassung sind Service und
   Support Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Die
   Leistungserbringung des Auftragnehmers soll auf
   Basis eines Pay-per-Page-Modells mit einer zugesicherten
   Mindestabnahmemenge an Seiten erfolgen.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 60
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 2016/04
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   14/07/2016
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: RICOH DEUTSCHLAND GmbH, Business & Service
   Center Hamburg
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE6 Hamburg
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 439 044.20 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 02289499-0
   Fax: +49 02289499-163
   Internet-Adresse: [9]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15
   Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs.
   3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und
   Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das
   Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§
   134 GWB)(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote
   nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
   dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2)
   Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet,verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.2.
   Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von
   Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134
   GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
   einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
   ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in
   einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die
   Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung,
   Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
   - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
   der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße
   gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
   sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 02289499-0
   Fax: +49 02289499-163
   Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/09/2021
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   30232110 Laserdrucker
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE6 Hamburg
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Am Sitz der Hauptverwaltung in Hamburg wird zur Bereitstellung von
   Geschäftsdrucksachen, Broschüren und
   internen Arbeitsgrundlagen ein hauseigener Druckservice betrieben. Im
   Rahmen dieses Vergabeverfahrens
   werden zwei Produktionsdruckmaschinen, eine Schwarzweißdruckmaschine
   sowie die zugehörigen Fiery-
   Controller ausgeschrieben. Neben Lieferung, Inbetriebnahme und
   Nutzungsüberlassung sind Service und
   Support Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Die
   Leistungserbringung des Auftragnehmers soll auf
   Basis eines Pay-per-Page-Modells mit einer zugesicherten
   Mindestabnahmemenge an Seiten erfolgen.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/09/2021
   Ende: 20/06/2023
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 128 824.08 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: RICOH DEUTSCHLAND GmbH
   Ort: Hannover
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Verlängerung des Vertrags
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Die Verlängerung des Auftrags ist erforderlich, um den hauseigenen
   Druckservice zu betreiben.Ein Wechsel des Auftragsnehmers kann aus
   wirtschaftl. Gründen nicht erfolgen und wäremit beträchtlichen
   Zusatzkosten für die Auftraggeberin verbunden. Die bereits
   betriebsfertigenMaschinen müssten durch neue ersetzt werden, was
   Einmalkosten erfordert. Auch einMietmodell ließe sich im Rahmen der
   vorgesehenen Laufzeit nicht wirtschaftlich abbilden;denn die Laufzeit
   wäre im Verhältnis zur Maschine unwirtschaftlich kurz. Mit
   demAuftragnehmerwechsel würde ferner ein erhöhter Schulungsaufwand im
   Hinblick auf dasPersonal der Auftraggeberin in der Druckerei
   einhergehen. Darüber hinaus müssten dieSysteme angepasst werden im
   Hinblick auf die erforderlichen Treiberinformationen derDokumente,
   damit diese überhaupt gedruckt werden können. Zusätzlich wäre
   eineAnpassung an den Apple PC "Mac" erforderlich. All dies ist mit
   beträchtlichen Zusatzkosten verbunden, die der Auftraggeberin nicht
   zumutbar.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 439 044.20 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 567 868.28 EUR
References
   6. mailto:vergabestelle@bgw-online.de?subject=TED
   7. http://www.bgw-online.de/
   8. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   9. http://www.bundeskartellamt.de/
  10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  11. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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