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Ausschreibung: Laserdrucker - DE-Hamburg
Laserdrucker
Dokument Nr...: 461382-2021 (ID: 2021091309102107082)
Veröffentlicht: 13.09.2021
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DE-Hamburg: Laserdrucker
2021/S 177/2021 461382
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@bgw-online.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.bgw-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung und Installation zweier Produktions- und einer
Schwarzweißdruckmaschine einschließlich Service / Wartung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30232110 Laserdrucker
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung und Installation zweier Produktions- und einer
Schwarzweißdruckmaschine einschließlich Service / Wartung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:
Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Am Sitz der Hauptverwaltung in Hamburg wird zur Bereitstellung von
Geschäftsdrucksachen, Broschüren und
internen Arbeitsgrundlagen ein hauseigener Druckservice betrieben. Im
Rahmen dieses Vergabeverfahrens
werden zwei Produktionsdruckmaschinen, eine Schwarzweißdruckmaschine
sowie die zugehörigen Fiery-
Controller ausgeschrieben. Neben Lieferung, Inbetriebnahme und
Nutzungsüberlassung sind Service und
Support Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Die
Leistungserbringung des Auftragnehmers soll auf
Basis eines Pay-per-Page-Modells mit einer zugesicherten
Mindestabnahmemenge an Seiten erfolgen.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 60
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 2016/04
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
14/07/2016
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: RICOH DEUTSCHLAND GmbH, Business & Service
Center Hamburg
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 439 044.20 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [8]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 02289499-0
Fax: +49 02289499-163
Internet-Adresse: [9]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15
Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs.
3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und
Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das
Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§
134 GWB)(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote
nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2)
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet,verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.2.
Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von
Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134
GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in
einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die
Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung,
Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 02289499-0
Fax: +49 02289499-163
Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/09/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
30232110 Laserdrucker
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Hauptort der Ausführung:
Hamburg
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Am Sitz der Hauptverwaltung in Hamburg wird zur Bereitstellung von
Geschäftsdrucksachen, Broschüren und
internen Arbeitsgrundlagen ein hauseigener Druckservice betrieben. Im
Rahmen dieses Vergabeverfahrens
werden zwei Produktionsdruckmaschinen, eine Schwarzweißdruckmaschine
sowie die zugehörigen Fiery-
Controller ausgeschrieben. Neben Lieferung, Inbetriebnahme und
Nutzungsüberlassung sind Service und
Support Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Die
Leistungserbringung des Auftragnehmers soll auf
Basis eines Pay-per-Page-Modells mit einer zugesicherten
Mindestabnahmemenge an Seiten erfolgen.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/09/2021
Ende: 20/06/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 128 824.08 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: RICOH DEUTSCHLAND GmbH
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Verlängerung des Vertrags
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die Verlängerung des Auftrags ist erforderlich, um den hauseigenen
Druckservice zu betreiben.Ein Wechsel des Auftragsnehmers kann aus
wirtschaftl. Gründen nicht erfolgen und wäremit beträchtlichen
Zusatzkosten für die Auftraggeberin verbunden. Die bereits
betriebsfertigenMaschinen müssten durch neue ersetzt werden, was
Einmalkosten erfordert. Auch einMietmodell ließe sich im Rahmen der
vorgesehenen Laufzeit nicht wirtschaftlich abbilden;denn die Laufzeit
wäre im Verhältnis zur Maschine unwirtschaftlich kurz. Mit
demAuftragnehmerwechsel würde ferner ein erhöhter Schulungsaufwand im
Hinblick auf dasPersonal der Auftraggeberin in der Druckerei
einhergehen. Darüber hinaus müssten dieSysteme angepasst werden im
Hinblick auf die erforderlichen Treiberinformationen derDokumente,
damit diese überhaupt gedruckt werden können. Zusätzlich wäre
eineAnpassung an den Apple PC "Mac" erforderlich. All dies ist mit
beträchtlichen Zusatzkosten verbunden, die der Auftraggeberin nicht
zumutbar.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 439 044.20 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 567 868.28 EUR
References
6. mailto:vergabestelle@bgw-online.de?subject=TED
7. http://www.bgw-online.de/
8. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
9. http://www.bundeskartellamt.de/
10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
11. http://www.bundeskartellamt.de/
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