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Ausschreibung: Militärische elektronische Systeme - DE-Koblenz
Militärische elektronische Systeme
Dokument Nr...: 461381-2021 (ID: 2021091309101907078)
Veröffentlicht: 13.09.2021
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DE-Koblenz: Militärische elektronische Systeme
2021/S 177/2021 461381
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik
und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [6]baainbwi2.3@bundewswehr.org
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.baainbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung über D-LBO Anteil Zellulare Netze Verlegefähig (ZNV)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
35700000 Militärische elektronische Systeme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Auf der Basis des Programmes "Digitalisierung Landbasierte Operationen"
(D-LBO) ist für den Anteil "Zellulare Netze Verlegefähig" (ZNV) ein
Nachfolgesystem für das in die Bundeswehr eingeführte Bündelfunksystem
"TETRAPOL Bw" zu beschaffen.
Bei dem Projekt ZNV handelt es sich um ein zellulares Funksystem,
welches Sprach- und Schmalbanddatenübertragung über den
Bündelfunkstandard "Terrestrial Trunked Radio" (TETRA) abwickelt. Die
breitbandige Datenübertragung erfolgt über den Mobilfunkstandard "Long
Term Evolution" (LTE).
Der TETRA-Standard ermöglicht zusätzlich die geforderte Einbindung in
das Netz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS),
die bereits ein flächendeckendes TETRA-Netz in Deutschland nutzen.
Zur Erfüllung der unterschiedlichen Anforderungen der Nutzer,
insbesondere bzgl. der Abmessungen, der Teilnehmerkapazität und der
benötigten Funkabdeckung, werden zwei Systemvarianten ausgeplant.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 02/02/2021
Ende: 01/02/2025
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: Q/I2CE/R1765
Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung über D-LBO Anteil Zellulare Netze Verlegefähig (ZNV)
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
02/02/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Motorola Solutions Germany GmbH
Postanschrift: Telco Kreisel 1
Ort: Idstein
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 65510
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [8]vk@bundeskartellamt.de
Internet-Adresse: [9]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
Der Gesetzestext des § 134 GWB kann dem nachfolgenden Link entnommen
werden: https:/[10]www.gesetze-im-internet.de/gwb/_134.html
§ 135 GWB Unwirksamkeit
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlich hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstandes, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
soll, umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei st darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik
und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [11]baainbwi2.3@bundeswehr.org
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/09/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
35700000 Militärische elektronische Systeme
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Auf der Basis des Programmes "Digitalisierung Landbasierte Operationen"
(D-LBO) ist für den Anteil "Zellulare Netze Verlegefähig" (ZNV) ein
Nachfolgesystem für das in die Bundeswehr eingeführte Bündelfunksystem
"TETRAPOL Bw" zu beschaffen.
Bei dem Projekt ZNV handelt es sich um ein zellulares Funksystem,
welches Sprach- und Schmalbanddatenübertragung über den
Bündelfunkstandard "Terrestrial Trunked Radio" (TETRA) abwickelt. Die
breitbandige Datenübertragung erfolgt über den Mobilfunkstandard "Long
Term Evolution" (LTE).
Der TETRA-Standard ermöglicht zusätzlich die geforderte Einbindung in
das Netz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS),
die bereits ein flächendeckendes TETRA-Netz in Deutschland nutzen.
Zur Erfüllung der unterschiedlichen Anforderungen der Nutzer,
insbesondere bzgl. der Abmessungen, der Teilnehmerkapazität und der
benötigten Funkabdeckung, werden zwei Systemvarianten ausgeplant.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 02/02/2021
Ende: 01/02/2025
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Motorola Solutions Germany GmbH
Postanschrift: Telco Kreisel 1
Ort: Idstein
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 65510
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Einbeziehung von Beistellungen und Anpassung von Lieferterminen.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Es liegt keine wesentliche Änderung des Auftrags vor, da sich lediglich
bei den vom Auftraggeber beim Auftragnehmer zu kaufenden Beistellungen
eine Verschiebung ergeben hat, ohne dass damit zusätzliche
Vertragsbedingungen eingeführt wurden, eine Änderung des
wirtschaftlichen Gleichgewichts erfolgte oder der Auftrag ausgeweitet
wurde.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
References
6. mailto:baainbwi2.3@bundewswehr.org?subject=TED
7. http://www.baainbw.de/
8. mailto:vk@bundeskartellamt.de?subject=TED
9. http://www.bundeskartellamt.de/
10. http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/_134.html
11. mailto:baainbwi2.3@bundeswehr.org?subject=TED
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