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Ausschreibung: Militärische elektronische Systeme - DE-Koblenz
Militärische elektronische Systeme
Dokument Nr...: 461381-2021 (ID: 2021091309101907078)
Veröffentlicht: 13.09.2021
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  DE-Koblenz: Militärische elektronische Systeme
   2021/S 177/2021 461381
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik
   und Nutzung der Bundeswehr
   Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
   Ort: Koblenz
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Postleitzahl: 56073
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]baainbwi2.3@bundewswehr.org
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.baainbw.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung über D-LBO Anteil Zellulare Netze Verlegefähig (ZNV)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   35700000 Militärische elektronische Systeme
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE Deutschland
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Auf der Basis des Programmes "Digitalisierung Landbasierte Operationen"
   (D-LBO) ist für den Anteil "Zellulare Netze Verlegefähig" (ZNV) ein
   Nachfolgesystem für das in die Bundeswehr eingeführte Bündelfunksystem
   "TETRAPOL Bw" zu beschaffen.
   Bei dem Projekt ZNV handelt es sich um ein zellulares Funksystem,
   welches Sprach- und Schmalbanddatenübertragung über den
   Bündelfunkstandard "Terrestrial Trunked Radio" (TETRA) abwickelt. Die
   breitbandige Datenübertragung erfolgt über den Mobilfunkstandard "Long
   Term Evolution" (LTE).
   Der TETRA-Standard ermöglicht zusätzlich die geforderte Einbindung in
   das Netz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS),
   die bereits ein flächendeckendes TETRA-Netz in Deutschland nutzen.
   Zur Erfüllung der unterschiedlichen Anforderungen der Nutzer,
   insbesondere bzgl. der Abmessungen, der Teilnehmerkapazität und der
   benötigten Funkabdeckung, werden zwei Systemvarianten ausgeplant.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 02/02/2021
   Ende: 01/02/2025
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: Q/I2CE/R1765
   Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung über D-LBO Anteil Zellulare Netze Verlegefähig (ZNV)
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   02/02/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Motorola Solutions Germany GmbH
   Postanschrift: Telco Kreisel 1
   Ort: Idstein
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Postleitzahl: 65510
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vk@bundeskartellamt.de
   Internet-Adresse: [9]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
   Der Gesetzestext des § 134 GWB kann dem nachfolgenden Link entnommen
   werden: https:/[10]www.gesetze-im-internet.de/gwb/_134.html
   § 135 GWB Unwirksamkeit
   1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlich hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstandes, die Begründung der Entscheidung des
   Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
   Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
   soll, umfassen.
   § 160 GWB Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei st darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
   GWB bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik
   und Nutzung der Bundeswehr
   Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
   Ort: Koblenz
   Postleitzahl: 56073
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]baainbwi2.3@bundeswehr.org
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/09/2021
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   35700000 Militärische elektronische Systeme
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE Deutschland
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Auf der Basis des Programmes "Digitalisierung Landbasierte Operationen"
   (D-LBO) ist für den Anteil "Zellulare Netze Verlegefähig" (ZNV) ein
   Nachfolgesystem für das in die Bundeswehr eingeführte Bündelfunksystem
   "TETRAPOL Bw" zu beschaffen.
   Bei dem Projekt ZNV handelt es sich um ein zellulares Funksystem,
   welches Sprach- und Schmalbanddatenübertragung über den
   Bündelfunkstandard "Terrestrial Trunked Radio" (TETRA) abwickelt. Die
   breitbandige Datenübertragung erfolgt über den Mobilfunkstandard "Long
   Term Evolution" (LTE).
   Der TETRA-Standard ermöglicht zusätzlich die geforderte Einbindung in
   das Netz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS),
   die bereits ein flächendeckendes TETRA-Netz in Deutschland nutzen.
   Zur Erfüllung der unterschiedlichen Anforderungen der Nutzer,
   insbesondere bzgl. der Abmessungen, der Teilnehmerkapazität und der
   benötigten Funkabdeckung, werden zwei Systemvarianten ausgeplant.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 02/02/2021
   Ende: 01/02/2025
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Motorola Solutions Germany GmbH
   Postanschrift: Telco Kreisel 1
   Ort: Idstein
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Postleitzahl: 65510
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Einbeziehung von Beistellungen und Anpassung von Lieferterminen.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
   Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
   und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
   Es liegt keine wesentliche Änderung des Auftrags vor, da sich lediglich
   bei den vom Auftraggeber beim Auftragnehmer zu kaufenden Beistellungen
   eine Verschiebung ergeben hat, ohne dass damit zusätzliche
   Vertragsbedingungen eingeführt wurden, eine Änderung des
   wirtschaftlichen Gleichgewichts erfolgte oder der Auftrag ausgeweitet
   wurde.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
References
   6. mailto:baainbwi2.3@bundewswehr.org?subject=TED
   7. http://www.baainbw.de/
   8. mailto:vk@bundeskartellamt.de?subject=TED
   9. http://www.bundeskartellamt.de/
  10. http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/_134.html
  11. mailto:baainbwi2.3@bundeswehr.org?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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