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Ausschreibung: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit - DE-Stuttgart
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 92771-2021 (ID: 2021022309135393038)
Veröffentlicht: 23.02.2021
*
DE-Stuttgart: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
2021/S 37/2021 92771
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und
Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW)
Postanschrift: c/o NVBW Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg
mbH, Wilhelmsplatz 11
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabestelle@nvbw.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.nvbw.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNBDVWV/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNBDVWV
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Zusammenschluss von Kommunen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausschr. AGFK-Agentur 2021-2025
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/0200
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing,
Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der AGFK-BW e. V. möchte einen Rahmenvertrag mit einem Dienstleister
schließen. Dieser beinhaltet die Unterstützung und Beratung der AGFK-BW
bei der Erreichung ihrer Ziele sowie der Bewältigung ihrer Aufgaben und
Projekte in allen Bereichen der Rad- Fußverkehrsförderung. Davon
umfasst sind sowohl ständige als auch projekthafte Beratungs- und
Unterstützungsleistungen zur Durchführung der Vereinsarbeit des AGFK-BW
e. V. Die Unterstützung fällt in folgenden Handlungsfeldern an:
Erfahrungs- und Informationsaustausch im AGFK-Netzwerk,
Weiterbildungsprogramm, verkehrsplanerische Beratung, Kommunikation,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Interessenvertretung / Lobbyarbeit,
Modellprojekte / Forschung, Projektmanagement.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 3 600 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing,
Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
NVBW Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist
Baden-Württemberg. Gerichtsstand ist Stuttgart.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der AGFK-BW e. V. möchte einen Rahmenvertrag mit einem Dienstleister
schließen. Dieser beinhaltet die Unterstützung und Beratung der AGFK-BW
bei der Erreichung ihrer Ziele sowie der Bewältigung ihrer Aufgaben und
Projekte in allen Bereichen der Rad- Fußverkehrsförderung. Davon
umfasst sind sowohl ständige als auch projekthafte Beratungs- und
Unterstützungsleistungen zur Durchführung der Vereinsarbeit des AGFK-BW
e. V. Die Unterstützung fällt in folgenden Handlungsfeldern an:
Erfahrungs- und Informationsaustausch im AGFK-Netzwerk,
Weiterbildungsprogramm, verkehrsplanerische Beratung, Kommunikation,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Interessenvertretung / Lobbyarbeit,
Modellprojekte / Forschung, Projektmanagement.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich
aus Kap. 6 ff. / Teil B.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: 2. Qualifikation und Verfügbarkeit des
eingesetzten Personals / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: 3. Qualität und Kreativität der fachlichen
Bearbeitung / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: 4. Organisation und Steuerung / Gewichtung:
5
Kostenkriterium - Name: a. Höhe der Stunden- und Tagessätze /
Gewichtung: 40
Kostenkriterium - Name: b. Preise der Beispielaufgaben / Gewichtung: 10
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 3 600 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2021
Ende: 30/04/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Siehe Leistungsbeschreibung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Siehe Leistungsbeschreibung.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
5.1 Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die
unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und
inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der
Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im
Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf
ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die
aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU
genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die
Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die
Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch
geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des
Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende
Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung
einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes
beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist
unzulässig.
5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte
(Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in
seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an
Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu
benennen bzw. bekannt zu geben.
Der Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung kann durch
den Auftraggeber widersprochen werden. Der Auftragnehmer ist
verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer
nach den allgemeinen Wettbewerbs-grundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen,
Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer an diesem
Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das
Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des
letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums-
und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter
kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des
Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des
Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und
Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend
für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung
erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und
Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte
Leistungen vorzulegen.
Bieter, die nicht über die notwendige Fachkunde und die geforderten
Erfahrungen verfügen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Referenzen sollen Folgendes aufzeigen:
Erfahrung und Fachkunde
a) Fachkunde zu den Strukturen der Fuß- und Radverkehrsförderung
Kenntnisse der Szene und der Struktur der Rad- und
Fußverkehrsförderung in Deutschland und in Baden-Württemberg,
Vernetzung in der Branche,
Fachkenntnisse zur nachhaltigen Mobilität,
Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Verwaltungen der
unterschiedlichen Ebenen, insbesondere mit Kommunalverwaltungen,
Erfahrung in der Bearbeitung und Abwicklung von Förderprojekten,
Erfahrungen im Umgang mit komplexen Akteurskonstellationen.
b) Fachliche Kenntnisse zu allen Handlungsfeldern der Rad- und
Fußverkehrsförderung
Erfahrungen in der strategischen Entwicklung und Konzeption von
Kommunikation- und Öffentlichkeitsarbeit,
Verkehrsplanerisches bzw. verkehrswissenschaftliches Know-how im
Bereich des Rad- und Fußverkehrs,
Kreativität und fundierte Kenntnisse im Bereich Kommunikation auch
im public sector,
Kreativität und fundierte Kenntnisse im Bereich Presse- und
Medienarbeit im Bereich Rad- oder Fußverkehr,
Interessenvertretung und Lobbyarbeit für die Verkehrsmittel des
Umweltverbundes, insbesondere des Fuß- und Radverkehrs,
Konzeption, Organisation und professionelle Durchführung von
analogen, hybriden und digitalen Fortbildungsveranstaltungen wie z. B.
Fachseminare, Tagungen, Exkursionen etc,
Kenntnis der Förderlandschaft im Land Baden-Württemberg, Bund und EU.
c) Fachkenntnisse zu Organisation und Steuerung
Interne Abläufe und Arbeitsweisen, die sorgfältige und fehlerfreie
Arbeitsergebnisse sicherstellen,
Eventmanagement, Durchführung von kommunalen Aktionen, Events,
Kampagnen,
Grafik und Produktion von Kampagnen, Broschüren, Faltblätter etc. im
Bereich Rad- oder Fußverkehr,
Etabliertes Projekt- und Prozessmanagement insbesondere einhalten und
kontinuierliches Monitoring von Zeitplänen,
Budget- und Finanzcontrolling.
Leistungsfähigkeit
a) personelle Leistungsfähigkeit:
Darstellung der personellen Ressourcen des Bieters,
Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und eines
Stellvertreters,
Benennung und Vorstellung der vorgesehenen Mitarbeiter für alle
relevanten Bereiche (Projektleitung, Projekt- und Prozessmanagement,
Organisation, Controlling, Beratung, Presse- und Medienarbeit,
Redaktion, Fachthemen etc.). Für diese Personen ist die durch
Ausbildung, Berufserfahrung und Fortbildung erworbene Qualifikation zur
Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung aufzuzeigen.
b) Technische Leistungsfähigkeit
Darstellung der technischen Ressourcen des Bieters,
Vorhandene Software-Lizenzen, insb. das Grafikprogramm Indesign sowie
die vorhandenen Anwenderkenntnisse,
Nutzbare Tools im Bereich der Presse- und Medienarbeit (z. B.
Clippingdienste, Versanddienste),
Umgang mit dem Redaktionssystem typo3 zur
Website-Pflege/Newsletterversand.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
2.4 Vergütung
Die Vergütung erfolgt nach Leistungserbringung auf Nachweis zu dem
vereinbarten Entgelt nach Rechnungsstellung (siehe Vertragsentwurf).
Die Zahlung kann aufgrund eines vorgelegten Zahlungsplanes nach
Meilensteinen erfolgen. Ergänzende Leistungen können nur nach
expliziter vorheriger Beauftragung/Freigabe durch den Auftraggeber auf
Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet werden.
2.5 Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile
werden:
die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
der Rahmenvertrag AGFK-Agentur (siehe Teil C),
die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters und
die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B).
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und
führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der
Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert
vereinbart wird.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der
Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG) (siehe beiliegend).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/03/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/03/2021
Ortszeit: 12:00
Ort:
NVBW Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
3. Ausschreibungsbedingungen
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den
Schwellenwert für Leistungen nach § 2 VgV überschreitet. Es wird eine
offene Ausschreibung gemäß § 119 GWB durchgeführt.
Ein Termin zur Präsentation und ggfls. zur Aufklärung der Angebote wird
ausdrücklich vorbehalten. Der Termin wird voraussichtlich in KW 13 (30.
oder 31.3.2021) stattfinden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes
verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne
die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht
gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm
bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten
der AGFK-BW, der NVBW sowie der Kommunen Verschwiegenheit zu wahren. Er
hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes
beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich die
AGFK-BW alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an
Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer
zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Mittwoch,
24.3.2021, 12.00 Uhr
In elektronischer Form bei der NVBW Nahverkehrsgesellschaft
Baden-Württemberg mbH
Vergabestelle
Auf dem Portal von DTVP unter [10]www.dtvp.de mit angegebener Nummer
vorliegen.
Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form
vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben
Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich
behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben
werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers
Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor
Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal
darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher
Sprache bis zum
Montag, 15.3.2021, 12.00 Uhr
Auf dem Portal von DTVP unter [11]www.dtvp.de mit angegebener Nummer
eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als
auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in
anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen
sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch
Besuch der Webseite unterrichten.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf
des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote:
4.1. Abgabe in deutscher Sprache: Das Angebot sind in allen
Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen,
in deutscher Sprache abzufassen,
4.2. Notwendiger Inhalt Das Angebot muss den in der
Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen, dabei ist die
vorgegebene Gliederung einzuhalten,
4.3. Vollständigkeit des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBDVWV
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren
nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist
die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium
Karlsruhe:
Vergabekammer Baden-Württemberg
Durlacher Allee 100,
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721/926-8730
Telefax: 0721/926-3985
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB
unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15
Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/02/2021
References
6. mailto:vergabestelle@nvbw.de?subject=TED
7. http://www.nvbw.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNBDVWV/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNBDVWV
10. http://www.dtvp.de/
11. http://www.dtvp.de/
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