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Ausschreibung: Videofilme - DE-Bonn
Videofilme
Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen
Herstellung von Lehrfilmen und -videofilmen
Verleih von Filmen und Videofilmen
E-Learning
Dokument Nr...: 89416-2021 (ID: 2021022209043789593)
Veröffentlicht: 22.02.2021
*
DE-Bonn: Videofilme
2021/S 36/2021 89416
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [5]B13.13@bescha.bund.de
Telefon: +49 22899610-1027
Fax: +49 2289910610-1027
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]http://www.bescha.bund.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[7]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=376931
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[8]http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung eines Erklärvideos zum Thema Open Source
Referenznummer der Bekanntmachung: B 13.13 - 0779/20/VV: 7
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32354500 Videofilme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Erklärvideos zum Thema Open Source zur
Bereitstellung und Nutzung (streamen) auf der Internetpräsenz
Digitalakademie der Bundesverwaltung für den Aufbau der
Digitalakademie als Bestandteil der BAköV.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
92110000 Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen
92111100 Herstellung von Lehrfilmen und -videofilmen
92120000 Verleih von Filmen und Videofilmen
80420000 E-Learning
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Beschaffung eines Erklärvideos zum Thema Open Source zur
Bereitstellung und Nutzung (streamen) auf der Internetpräsenz
Digitalakademie der Bundesverwaltung für den Aufbau der
Digitalakademie als Bestandteil der BAköV
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 10/05/2021
Ende: 03/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag und die Dauer der Überlassung des Erklärvideos zum Thema
Open Source belaufen sich zunächst auf die Dauer von 36 Monaten. Die
Auftraggeberin hat für den Fall des weiteren Bedarfs an der Überlassung
des Erklärvideos das optionale Recht, die Laufzeit des Vertrages einmal
um 18 Monate zu verlängern. Die Auftraggeberin wird die Auftragnehmerin
frühzeitig, jedoch spätestens 3 Monate vor Ende der ursprünglich
vereinbarten Laufzeit des Vertrages über die Inanspruchnahme der
Verlängerungsoption mindestens in Textform gem. § 126b BGB in Kenntnis
setzen. Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser
Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt
auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/03/2021
Ortszeit: 11:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/05/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/03/2021
Ortszeit: 11:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) hat für die Bundesakademie für
öffentliche Verwaltung (BAköV) einen Auftrag für die Beschaffung von 20
Erklärvideos zur Bereitstellung auf der Internetpräsenz
Digitalakademie der Bundesverwaltung für den Aufbau der
Digitalakademie als Bestandteil der BAköV zu vergeben. Da aus
technischen Gründen eine Aufteilung in 20 Lose in einem
Vergabeverfahren nicht umgesetzt werden kann, erfolgt die Vergabe der
einzelnen Themenspezifischen Erklärvideos zur Berücksichtigung der
mittelständischen Interessen im Rahmen eines jeweils eigenständigen
Vergabeverfahrens. Eine Übersicht zu den jeweiligen themenspezifischen
Einzelvergabeverfahren bietet die nachfolgende Tabelle:
Verfahrensnummer:
Titel des Videos:
B 13.13 0779/20/VV: 1. Künstliche Intelligenz,
B 13.13 0779/20/VV: 2. Big Data,
B 13.13 0779/20/VV: 3. Open Data,
B 13.13 0779/20/VV: 4. Cloud,
B 13.13 0779/20/VV: 5. Blockchain,
B 13.13 0779/20/VV: 6. Quantencomputer,
B 13.13 0779/20/VV: 7. Open Source,
B 13.13 0779/20/VV: 8. Internet of Things, inkl. 5G-Technologie,
B 13.13 0779/20/VV: 9. Software-Entwicklung, inkl. UX/UIDesign,
B 13.13 0779/20/VV: 10. Barrierefreiheit BITV 2.0,
B 13.13 0779/20/VV: 11. Mobiles Arbeiten,
B 13.13 0779/20/VV: 12. Interdisziplinäres Arbeiten,
B 13.13 0779/20/VV: 13. Change-Management,
B 13.13 0779/20/VV: 14. Data Literacy,
B 13.13 0779/20/VV: 15. Fehlerkultur,
B 13.13 0779/20/VV: 16. Open Innovation,
B 13.13 0779/20/VV: 17. Selbstlernkompetenz,
B 13.13 0779/20/VV: 18. Standardisierung von IT (Soft- und
Hardware),
B 13.13 0779/20/VV: 19. Nachhaltigkeit von IT (Soft- und Hardware),
B 13.13 0779/20/VV: 20. Digitale Ethik.
Die Auftragsbekanntmachungen der jeweiligen Themenspezifischen
Einzelvergabeverfahren werden durch das Amt für Veröffentlichungen der
europäischen Union veröffentlicht und werden unter Maßgabe des § 40
Abs. 3 VgV ebenfalls unter den vorstehenden Verfahrensnummern auf der
e-Vergabe-Plattform ([9]www.evergabe online.de) veröffentlicht und
können dort aufgerufen werden.
Pro Vergabeverfahren darf je Bieter mit dem Angebot jeweils nur ein
Erklärvideo (als Angebotsmuster) eingereicht werden.
Die Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung müssen dem entsprechend
durch das eingereichte Erklärvideo erfüllt werden. Die Einreichung
mehrerer Erklärvideos zur Erfüllung der Anforderungen aus der
Leistungsbeschreibung ist nicht zulässig. Sofern von einem Bieter
mehrere Erklärvideos in einem Vergabeverfahren eingereicht werden, ist
das Angebot aus dem Verfahren auszuschließen. (Eignungsleihe,
Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen
verwiesen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine
Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur
ein Bieter in Frage, der keine Auftragsverhindern den Eintragungen
besitzt.
Unternehmensdaten:
Das Formular Unternehmensdaten ist vollständig auszufüllen und Ihrem
Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen
statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt
des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19
Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Zu beachten ist ferner, dass das mit dem jeweiligen Angebot
einzureichende themenspezifische Erklärvideo auch im richtigen
Einzelvergabeverfahren unter der dazugehörigen Verfahrensnummer
eingereicht werden muss. Es handelt sich insoweit um eigenständige
Vergabeverfahren. Sofern ein Angebot nebst einzureichendem Erklärvideo
nicht im richtigen Einzelvergabeverfahren eingereicht wird, ist das
Angebot auszuschließen.
Das Angebot für das Erklärvideo zum Thema Open Source zur
Bereitstellung und Nutzung (streamen) muss im Einzelvergabeverfahren B
13.13 0779/20/VV: 7 Open Source eingereicht werden.
Die Einhaltung der geforderten Leistungsmerkmale aus der
Leistungsbeschreibung an das Erklärvideo wird schon vor
Zuschlagserteilung an einem Angebotsmuster überprüft. Neben dieser
Verifizierung der geforderten Leistungsmerkmale dient das
Angebotsmuster darüber hinaus auch dazu, die Qualität der Leistung zu
bewerten. Das Verfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform
durchgeführt. Aufgrund des erheblichen Datenvolumens ist es jedoch aus
technischen Gründen nicht möglich, das zu bewertende Angebotsmuster
gemeinsam mit den übrigen Angebotsunterlagen elektronisch über die
e-Vergabe-Plattform zu übermitteln. Daher ist das Angebotsmuster (also
nur das Erklärvideo) vom Bieter auf einem Datenträger (z. B. USB-Stick,
DVD, CD-ROM) im MP4-Dateiformat auf eigene Kosten spätestens bis zum
Ablauf der Angebotsfrist am 25.3.2021 um 11.30 Uhr an das
Beschaffungsamt des BMI Angebotssammelstelle Brühler Str. 3 53119 Bonn
zu senden. Die weiteren Anforderungen zum Angebotsmuster sind den
Hinweisen und besonderen Bewerbungsbedingungen unter Ziffer 3.7 zu
entnehmen.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen
Ausschlussgründe gemäß §§123 oder 124 GWB vorliegen. Das
Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen
können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular Eigenerklärung
Ausschlussgründe. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen
Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die
Vorlage von weiteren Nachweisen, z. B. eines behördlichen
Führungszeugnisses verlangt werden. Für den Fall der Bildung von
Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten
anderer Unternehmen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten
durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber
informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per
Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des
Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu
richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags
verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote
enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben
ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu
wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden
Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/02/2021
References
5. mailto:B13.13@bescha.bund.de?subject=TED
6. http://www.bescha.bund.de/
7. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=376931
8. http://www.evergabe-online.de/
9. http://www.evergabe/
10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
11. http://www.bundeskartellamt.de/
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