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Ausschreibung: Unfallversicherungen - DE-München
Unfallversicherungen
Dokument Nr...: 86699-2021 (ID: 2021021909230686925)
Veröffentlicht: 19.02.2021
*
DE-München: Unfallversicherungen
2021/S 35/2021 86699
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W.
Generalverwaltung
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sachgebiert Vergabemanagement
E-Mail: [6]versicherungswettbewerb@gv.mpg.de
Fax: +49 8921081344
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.mpg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_De
tails&TenderOID=54321-Tender-177a66bd605-7d4d296bdff94eae
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]www.tender24.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Einrichtung des privaten Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Grundlagenforschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gruppenunfall,- Strahlen- und Expeditionsversicherungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 08047623 Gruppenunfall, Strahlen und
Expeditionsversicherung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66512100 Unfallversicherungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Bei den gewünschten Leistungen handelt es sich um eine
Gruppenversicherung für die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der
Wissenschaften e. V. (MPG). Die MPG ist eine unabhängige gemeinnützige
Forschungsorganisation, die in eigenen Instituten Grundlagenforschung
auf den Gebieten der Natur-, Bio- und Geistes- und Sozialwissenschaften
betreibt. Derzeit bestehen eine Gruppen-Unfallversicherung, eine
Gruppen-Strahlenunfallversicherung und eine
Gruppen-Expeditionsversicherung.
Der in 2 Losen zu vergebende Versicherungsschutz soll als
Gruppenversicherungsvertrag mit der MPG als Versicherungsnehmerin einen
wechselnden Personenkreis (ohne Namensnennung nur summarische
Betrachtung) automatisch gegen Unfälle, Bergungskosten/Expeditionen
sowie gegen Strahlenunfälle versichern (Fremdversicherung mit
Direktanspruch).
Der Abruf der Versicherungen ist für den 1.1.2022 geplant.
Der Vergabegegenstand wird in 2 Lose aufgeteilt.
Los 1 beinhaltet die Gruppen-Unfallversicherung und die
Gruppen-Expeditionsversicherung,
Los 2 beinhaltet die Gruppen-Strahlenunfallversicherung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gruppen-Unfallversicherung und die Gruppen-Expeditionsversicherung
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
66512100 Unfallversicherungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
5.1.3.1 Gruppen-Unfallversicherung:
Versichert sind
a) Beschäftigte mit unbefristetem bzw. befristetem Arbeitsverhältnis,
b) Auszubildende,
c) Dual Studierende,
d) Studentische und Wissenschaftliche Hilfskräfte,
e) MPG-Stipendiaten,
f) vertraglich geförderte Nachwuchswissenschaftler aus Drittmitteln,
g) soloselbstständige Wissenschaftler mit Werkvertrag- oder
Dienstvertrag,
h) Praktikanten,
i) Wissenschaftler (z. B. (promovierte) Wissenschaftler, Doktoranden
anderer Einrichtungen, Stipendiaten anderer Einrichtungen, Studierende,
wissenschaftliche Berater), die in den wissenschaftlichen Betrieb des
Instituts partiell eingebunden sind und denen durch einen Gast- und
Gestattungsvertrag gestattet worden ist, die wissenschaftlichen
Einrichtungen des Instituts zu benutzen,
j) Emeritierte Wissenschaftler mit Emeritusarbeitsplatz bis zur
Vollendung des 85. Lebensjahres,
Falls sie (Fälle a-j) ihren Wohnsitz in der Europäischen Union (EU)
haben.
Ebenfalls als versicherte Personen gelten sog. Besucher, wobei
unter Besucher alle diejenigen Personen fallen, die für einen
befristeten Zeitraum in den Betrieb eines Instituts der MPG integriert
sind, jedoch keinen Arbeitsvertrag mit der MPG und ihren Wohnsitz nicht
in der EU haben.
Versichert sind auch in Elternzeit, Pflegezeit, bezahlter Freistellung
nach § 7 Abs. 1a SGB IV (bis zu 3 Monate), Altersteilzeit oder
unbezahltem Urlaub nach § 7 Abs. 3 SGB IV (max. 1 Monat) befindliche
Mitarbeiter der MPG sowie auch solche, die Krankengeld,
Krankentagegeld, Versor-gungskrankengeld, Verletztengeld,
Übergangsgeld, Pflegeunterstützungsgeld, Mutterschaftsgeld o. ä.
Leistungen erhalten. Weiterhin versichert sind auch freigestellte
Mitarbeiter während der Ausübung von Wehrdienst oder Zivildienst (§ 7
Abs. 3 S. 2 SGB IV).
Versicherte Personen können an allen nicht rechtsfähigen Einrichtungen
der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
(dies beinhaltet im Inland auch das Institut für Plasmaphysik (IPP;
anders finanziert) sowie folgende Einrichtungen der MPG im Ausland:
Bibliotheca Hertziana Max-Planck-Institut für Kunstgeschichte, Rom;
Kunsthistorisches Institut in Florenz Max-Planck-Institut, Florenz;
Max-Planck-Institut für Psycholinguistik, Nijmegen), den rechtlich
selbständigen Instituten Max-Planck-Institut für Eisenforschung GmbH
(EIFO), Max-Planck-Institut für Kohlenforschung (KOFO) sowie der
Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen
(GWDG) tätig sein.
Es handelt sich um eine automatische Gruppenversicherung eines
wechselnden Personenkreises, d. h. auch neu hinzukommende der Gruppe
zugehörige Personen sind versichert.
Zudem sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen alle versicherten
Personen an in der Laufzeit des Vertrages neu hinzukommenden Instituten
sowie sonstigen nicht rechtsfähigen Ein-richtungen der
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Folgende rechtlich selbständige Forschungseinrichtungen sind
berechtigt, die Konditionen des abgeschlossenen
Gruppenversicherungsvertrags zu nutzen:
Max-Planck-Innovation GmbH (MI), München,
Minerva Stiftung, Gesellschaft für die Forschung mbH, München,
Max-Planck-Stiftung für Internationalen Frieden und
Rechtsstaatlichkeit gemeinnützige GmbH, Heidelberg,
MPDL Services GmbH, München,
Deutsches Klimarechenzentrum GmbH (DKRZ), Hamburg,
Large Binocular Telescope (LBT Beteiligungsgesellschaft),
Heidelberg,
Center of Advanced European Studies and Research (caesar)
gemeinnützige Stiftung privaten Rechts, Bonn,
Ernst Strüngmann Institut gGmbH (ESI), Frankfurt am Main,
folgendes Institut soll berechtigt sein:
Max Planck Institute Luxembourg for International, European and
Regulatory Procedural Law, Luxembourg.
Die genannten rechtlich selbständigen Forschungseinrichtungen haben für
den Fall, dass sie ebenfalls die Konditionen und Modalitäten dieses.
Gruppenversicherungsvertrags nutzen wollen, einen eigenen
Gruppenversicherungsvertrag als Vertragspartner mit dem bezuschlagten
Bieter zu den Modalitäten des Abschlusses mit der MPG abzuschließen.
Der Bieter ist verpflichtet, mit diesen genannten Einrichtungen auf
dieser Basis zu kontrahieren.
Die MPG wird aus den Vereinbarungen dieser rechtlich selbständigen
Forschungseinrichtungen weder berechtigt oder verpflichtet, noch
besteht eine Haftung der MPG.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Grundlaufzeit 3 Jahre mit 2 x Verlängerung jeweils um 1 Jahr (5 Jahre
Gesamtlaufzeit)
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gruppen-Strahlenunfallversicherung
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
66512100 Unfallversicherungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gruppen-Strahlenunfallversicherung
Versichert sind
a) Beschäftigte mit unbefristetem bzw. befristetem Arbeitsverhältnis,
b) Auszubildende,
c) Dual Studierende,
d) Studentische und Wissenschaftliche Hilfskräfte,
e) MPG-Stipendiaten,
f) vertraglich geförderte Nachwuchswissenschaftler aus Drittmitteln,
g) soloselbstständige Wissenschaftler mit Werkvertrag- oder
Dienstvertrag,
h) Praktikanten,
i) Wissenschaftler (z. B. (promovierte) Wissenschaftler, Doktoranden
anderer Einrichtungen, Stipendiaten anderer Einrichtungen, Studierende,
wissenschaftliche Berater), die in den wissenschaftlichen Betrieb des
Instituts partiell eingebunden sind und denen durch einen Gast- und
Gestattungsvertrag gestattet worden ist, die wissenschaftlichen
Einrichtungen des Instituts zu benutzen,
j) Emeritierte Wissenschaftler mit Emeritusarbeitsplatz bis zur
Vollendung des 85. Lebensjahres,
Die beruflich mit strahlenerzeugenden Stoffen oder Geräten in Berührung
kommen, falls sie (Fälle a-j) ihren Wohnsitz in der Europäischen Union
(EU) haben.
Ebenfalls als versicherte Personen gelten sog. Besucher die
beruflich mit strahlenerzeugenden Stoffen oder Geräten in Berührung
kommen, wobei unter Besucher alle diejenigen Personen fallen, die für
einen befristeten Zeitraum in den Betrieb eines Instituts der MPG
integriert sind, jedoch keinen Arbeitsvertrag mit der MPG und ihren
Wohnsitz nicht in der EU haben.
Der Versicherungsschutz gilt für Personen, die
im Kontrollbereich,
im Überwachungsbereich,
weder im Kontroll- noch im Überwachungsbereich im Sinne der
Strahlenverordnung tätig sind.
Versicherte Personen können an allen nicht rechtsfähigen Einrichtungen
der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
(dies beinhaltet im Inland auch das Institut für Plasmaphysik (IPP;
anders finanziert) sowie folgende Einrichtungen der MPG im Ausland:
Bibliotheca Hertziana Max-Planck-Institut für Kunstgeschichte, Rom;
Kunsthistorisches Institut in Florenz Max-Planck-Institut, Florenz;
Max-Planck-Institut für Psycholinguistik, Nijmegen), den rechtlich
selbständigen Instituten Max-Planck-Institut für Eisenforschung GmbH
(EIFO), Max-Planck-Institut für Kohlenforschung (KOFO) sowie der
Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen
(GWDG) tätig sein.
Es handelt sich um eine automatische Gruppenversicherung eines
wechselnden Personenkreises, d. h. auch neu hinzukommende der Gruppe
zugehörige Personen sind versichert.
Zudem sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen alle versicherten
Personen an in der Laufzeit des Vertrages neu hinzukommenden Instituten
sowie sonstigen nicht rechtsfähigen Einrichtungen der
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Versichertes Risiko und Versicherungsleistungen
Der Versicherungsschutz umfasst Strahlenunfälle.
Der Versicherungsschutz umfasst alle Unfälle in der ganzen Welt für
versicherte Personen, die ihren Wohnsitz in der europäischen Union (EU)
haben.
Es darf für den versicherten Personenkreis keine Einschränkung
hinsichtlich der Dauer des Aufenthalts im Ausland (z. B. Versicherung
nur bei Auslandsaufenthalten bis zu einem Jahr) erfolgen.
Für versicherte Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der europäischen
Union haben, besteht Versicherungsschutz als Besucher während eines
vorübergehenden Aufenthalts an einem MPI in der europäischen Union
(EU).
a) Ein Strahlenunfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch
Strahleneinwirkung von außen auf ihren Körper oder durch Inkorporation
strahlender Stoffe (Unfallereignis) unfreiwillig eine
Gesundheitsschädigung erleidet.
b) Mitversichert sind insbesondere Strahlenunfälle durch Laserstrahlen
und Maserstrahlen.
c) Die Inkorporation strahlender Stoffe muss durch einen bestimmten
unvorhergesehenen Vorgang, den die versicherte Person nachweisen muss,
erfolgt sein.
Die ersten Anzeichen dieser Gesundheitsschädigung müssen innerhalb
eines Jahres nach dem Unfalltag durch das Attest eines Arztes
festgestellt worden sein, der von der zuständigen Landesbehörde zu
dessen Abgabe ermächtigt ist.
Als Unfalltag gilt der Zeitpunkt des Ereignisses, das die
Strahleneinwirkung oder die Inkorporation verursacht hat; erstreckt
sich dieses Ereignis über mehrere Tage, so gilt der letzte Tag.
Führt der Strahlenunfall nach Ablauf von 3 Jahren vom Unfalltag an
gerechnet zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder
geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) des Versicherten, so
entsteht Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall
versicherten Summe.
5.3 Öffnungsklausel:
Folgende rechtlich selbständige Forschungseinrichtungen sind
berechtigt, die Konditionen des abgeschlossenen
Gruppenversicherungsvertrags zu nutzen:
Max-Planck-Innovation GmbH (MI), München,
Minerva Stiftung, Gesellschaft für die Forschung mbH, München,
Max-Planck-Stiftung für Internationalen Frieden und
Rechtsstaatlichkeit gemeinnützige GmbH, Heidelberg,
MPDL Services GmbH, München,
Deutsches Klimarechenzentrum GmbH (DKRZ), Hamburg,
Large Binocular Telescope (LBT Beteiligungsgesellschaft),
Heidelberg,
Center of Advanced European Studies and Research (caesar)
gemeinnützige Stiftung privaten Rechts, Bonn,
Ernst Strüngmann Institut gGmbH (ESI), Frankfurt am Main,
folgendes Institut soll berechtigt sein:
Max Planck Institute Luxembourg for International, European and
Regulatory Procedural Law, Luxembourg.
Die genannten rechtlich selbständigen Forschungseinrichtungen haben für
den Fall, dass sie ebenfalls die Konditionen und Modalitäten dieses.
Gruppenversicherungsvertrags nutzen wollen, einen eigenen
Gruppenversicherungsvertrag als Vertragspartner mit dem bezuschlagten
Bieter zu den Modalitäten des Abschlusses mit der MPG abzuschließen.
Der Bieter ist verpflichtet, mit diesen genannten Einrichtungen auf
dieser Basis zu kontrahieren.
Die MPG wird aus den Vereinbarungen dieser rechtlich selbständigen
Forschungseinrichtungen weder berechtigt oder verpflichtet, noch
besteht eine Haftung der MPG.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Grundlaufzeit 3 Jahre mit 2x Verlängerung jeweils um 1 Jahr (5 Jahre
Gesamtlaufzeit)
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 4 Berufs- oder
Handelsregistereintragung zu erklären, dass er in einem Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem
der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine
gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter
nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 4 Eignung und
Ausschlussgründe unter Abschnitt 3 Eigenerklärung gemäß § 8 VAG zu
erklären, dass er die Erlaubnis zum Be-trieb der Sparte
Personenversicherung gemäß § 8 VAG oder vergleichbare Erlaubnis
ausländischer Genehmigungsbehörden hat.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer zur
Unternehmensdarstellung:
Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer,
Gründungsjahr, Kontaktperson und -daten (Telefon, E-Mail, ggf.
Internetadresse),
Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens,
eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i. S. d.
der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition
der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen
[ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36]),
sowie falls gegeben die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw.
Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist
(dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw.
Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente),
Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie die organisatorische
Gliederung des Unternehmens.
Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§
123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 3
Abschnitt 1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A) zu
erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§
123, 124 GWB vorliegt.
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs-
oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen:
für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach
maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach
maximiert).
Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage 4 Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung erklären, dass
er über eine entsprechende Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten
Mindestversicherungssummen verfügt;
Zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende
Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice mit
dem Angebot vorzulegen:
Oder eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und
der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine
entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den
vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann: zum Nachweis
hat der Bewerber in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der
Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers vorzulegen.
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über
den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A).
Bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ([2017-2019])
abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Sofern für
das Jahr [letztes Jahr] noch keine abschließenden Zahlen vorliegen,
sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und
entsprechend zu kennzeichnen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird
vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit der
hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die
Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte
vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen.
Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen in Bezug auf die
nachfolgend genannten Leistungsbereiche aus den letzten 3 Jahren
anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
Leistungsempfänger:
Der Bieter hat jede Referenz auf unter Verwendung von Anlage
Erklärungen und Eigenerklärungen zum Verfahren unter Abschnitt 7
Unternehmensreferenzen darzustellen.
EK-8 Erklärungen zur Bietergemeinschaft (soweit zutreffend)
EK-9 Verzeichnis über Teilleistungen (soweit zutreffend)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Angebote, die durch Versicherungsmakler bzw. Mehrfachvermittler
Eingereicht werden (EK-04-A)
Beteiligen sich Versicherungsvermittler Namens eines oder mehrerer
Versicherer an der Ausschreibung, so müssen sie bei Angebotsabgabe die
entsprechende Bevollmächtigung nachweisen. Sofern
Versicherungsvermittler während der Angebotsfrist Angebote von
Versicherern eingeholt haben, die sie nicht beabsichtigen als Angebot
im Vergabeverfahren einzureichen, so sind die Vermittler verpflichtet,
dies den jeweiligen Versicherern unverzüglich mitzuteilen.
Erfolgt dies nicht, so behält sich der Auftraggeber vor, das Angebot
des Vermittlers von der Wertung auszuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2020/S 237-584093
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/03/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/03/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von
Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach
Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§168 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner
voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach
Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder
den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Bewerbungs-
bzw. Angebotsfrist gerügt
Wurden (§160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W.
Generalverwaltung; Sachgebiet Vergabemanagement
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [11]versicherungswettbewerb@gv.mpg.de
Fax: +49 8921081344
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/02/2021
References
6. mailto:versicherungswettbewerb@gv.mpg.de?subject=TED
7. http://www.mpg.de/
8. https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-177a66bd605-7d4d296bdff94eae
9. http://www.tender24.de/
10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:584093-2020:TEXT:DE:HTML
11. mailto:versicherungswettbewerb@gv.mpg.de?subject=TED
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