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Ausschreibung: Parkuhren - DE-Dinkelsbühl
Parkuhren
Kartenautomaten
Teile und Zubehör für Computer
Ausrüstung für die Straßenverkehrssteuerung
Ausrüstung für Parkplätze
Verkaufsautomaten
Installation von Parkuhren
Computerplattformen
Dokument Nr...: 85308-2021 (ID: 2021021909110985450)
Veröffentlicht: 19.02.2021
*
  DE-Dinkelsbühl: Parkuhren
   2021/S 35/2021 85308
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Dinkelsbühl
   Postanschrift: Segringer Straße 30
   Ort: Dinkelsbühl
   NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
   Postleitzahl: 91550
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Hitzler Ingenieure  Vergabemanagement
   E-Mail: [6]vergabemanagement@hitzler-ingenieure.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.dinkelsbuehl.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av139588
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av139588
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von Buchungsautomaten für die Große Kreisstadt Dinkelsbühl
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   38730000 Parkuhren
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Große Kreisstadt Dinkelsbühl beabsichtigt, im Jahr 2021 insgesamt
   21 Buchungsautomaten zur Parkraumbewirtschaftung im Stadtgebiet
   aufzustellen. Die Ausschreibung beinhaltet die Lieferung, die
   betriebsfertige Montage sowie die Konfiguration und Installation der
   Buchungsautomaten einschließlich deren Instandhaltung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 490 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   30144200 Kartenautomaten
   30237000 Teile und Zubehör für Computer
   34923000 Ausrüstung für die Straßenverkehrssteuerung
   34926000 Ausrüstung für Parkplätze
   42933000 Verkaufsautomaten
   51214000 Installation von Parkuhren
   30211300 Computerplattformen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
   Hauptort der Ausführung:
   21 Standorte der Buchungsautomaten im Stadtgebiet
   91550 Dinkelsbühl
    exakte Standorte siehe Lageplan als Teil der Vergabeunterlagen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
    Allgemeines:
   Die Große Kreisstadt Dinkelsbühl beabsichtigt, im Jahr 2021 insgesamt
   21 Buchungsautomaten zur Parkraumbewirtschaftung aufzustellen. Die
   Leistungen werden hierbei auf 2 Gebiete separiert.
    Innerhalb des Altstadtgebiets werden 19 Buchungsautomaten mit Solar-
   bzw. Energiezuleitung benötigt, darunter ein Gerät im Austausch zu
   einem vorhandenen Parkscheinautomaten,
    Außerhalb der Altstadt werden 2 Buchungsautomaten mit
   Energiezuleitung aufgestellt und ersetzen so bereits vorhandene
   Parkscheinautomaten, die aktuell ebenfalls über einen festen
   Stromanschluss verfügen,
    Liefer- und Dienstleistungsumfang:
   Die Ausschreibung beinhaltet die Lieferung, die betriebsfertige Montage
   (bei Standorten mit festem Stromanschluss in Zusammenarbeit mit den
   Stadtwerken) inkl. Fertigteilfundamente (Bereitstellung an und Einbau
   durch den Bauhof Dinkelsbühl) sowie die Konfiguration und Installation
   der Buchungsautomaten. Als Buchungsautomat wird hierbei eine
   Gerätekonfiguration verstanden, die die Entrichtung der Parkgebühr für
   einen Parkvorgang ermöglicht und diesen Parkvorgang einem durch den
   Nutzer einzugebenden amtlichen Kfz-Kennzeichen zuordnet. In einer
   zentralen Software (SW) sollen die einzelnen Parkvorgänge mit den
   relevanten Daten im Modul Datenhaltung vorgehalten werden. Zunächst als
   aktuelle Datensätze mit dem amtlichen Kennzeichen zur Unterstützung der
   Parkraumüberwachung und nach Ablauf eines ausreichend langen Zeitraumes
   ohne das Kennzeichen (anonymisiert) als historische Datensätze und
   Grundlage für statistische Auswertungen.
   Zusätzlich zu den Buchungsautomaten soll das Bezahlen über
   Handyparken-Apps ermöglicht werden. Die Stadt wird dies über die
   Plattformlösung Smartparking ([10]http://www.smartparking.de)
   realisieren. Lösungen mit einem Datenaustausch von den
   Buchungsautomaten zur Plattformlösung Smartparking (oder zu einer
   Handyparken-App in dieser Plattform) und von dort zur Software des
   Überwachungspersonals (WiNOWiG) werden gegenüber anderen Ansätzen
   präferiert. Eine statistische Auswertung der integrierten Datenhaltung
   (also der Parkvorgänge, die an den Buchungsautomaten bezahlt wurden,
   und der Parkvorgänge, die über Handyparken-Apps bezahlt wurden) soll
   über die Plattformlösung Smartparking erfolgen.
    Instandhaltung:
   Die Anlagen sind gemäß Instandhaltungsvertrag instand zu halten. Der
   Vertrag gilt zunächst für die Dauer von 5 Jahren und verlängert sich
   jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf
   schriftlich gekündigt wird.
    Leistungen Dritter:
   Durch den Bauhof Dinkelsbühl erfolgt der Einbau der
   Fertigteilfundamente und der Tiefenerder mit Kabelverbindung zur
   Potentialausgleichsschiene, welche wiederum jeweils vom Auftragnehmer
   geliefert werden müssen (reine Lieferleistung). Die Fundamente sollen
   für die Montage der Buchungsautomaten vorgerüstet sein (Ankerschrauben,
   Leerrohrdurchführung).
   Durch die Stadtwerke Dinkelsbühl erfolgt die Anbindung der
   Buchungsautomaten mit Stromanschluss durch Kabelverbindung. An den
   entsprechenden Standorten werden die Anschlüsse für die Montage der
   Buchungsautomaten vorgerüstet. Nach der Lieferung der Buchungsautomaten
   durch den Auftragnehmer erfolgt der Einbau der zum Anschluss
   notwendigen Komponenten in den Buchungsautomaten durch die Stadtwerke
   Dinkelsbühl. Es ist dafür eine Wartungstür mit entsprechender
   Schließvorrichtung am Buchungsautomaten vorzusehen.
    Termine:
    Baubeginn: 4.5.2021,
    Bauende: 31.8.2021.
   Instandhaltungsvertrag: zunächst 5-jährige Laufzeit, automatische
   Verlängerung um jeweils ein Jahr bei ausbleibender rechtzeitiger
   Kündigung, vgl. § 6 Abs. 2 des Vertrags:
    Funktionalitäten und technische Spezifikationen.
   Angesichts der an dieser Stelle beschränkten Zeichenanzahl wird zu
   einer detaillierteren Beschreibung der Beschaffung sowie hinsichtlich
   der Funktionalitäten und technischen Spezifikationen auf die
   Baubeschreibung in der gleichnamigen Datei verwiesen, die als Teil der
   Vergabeunterlagen zur Verfügung steht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 04/05/2021
   Ende: 31/08/2026
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Laufzeitverlängerung bezieht sich nur auf den
   Instandhaltungsvertrag, dessen Laufzeit zunächst 5 Jahre ab
   Zuschlagserteilung (ohne Berücksichtigung des Zeitraums bis zum
   Abnahmezeitpunkt) beträgt, mit jeweils einjähriger
   Verlängerungsregelung bei ausbleibender Kündigung, vgl. § 6 Abs. 2 des
   Vertrags.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert
   vorrangig über die vorgegebene Vergabeplattform. Angebote sind
   ausschließlich unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare
   über die Vergabeplattform möglich. Bei Bietergemeinschaften sind die
   Eignungsnachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
   2. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
   3. Erklärung:
    über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
    über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
    über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründennach § 19 MiLoG, § 21
   AEntG, § 98c AufenthG, und § 21 SchwarzArbG,
    über die Kenntnis und Einhaltung von Mindestlohngesetz,
   Lohntarifvertrag und Mindestlohntarifvertrag,
    zu Mindestarbeitsbedingungen und Mindestentgelte nach dem
   Arbeitnehmer-Entsendegesetz,
    Entlohnung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern im Vergleich zu
   regulär Beschäftigten,
   4. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an
   andere Unternehmen (zugleich Teil der Eignungsprüfung nach § 46 Abs. 3
   Nr. 10 VgV als auch Angebotsbestandteil nach § 36 Abs. 1 S. 1 VgV).
   Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen
   anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese zu benennen. Eine
   entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf
   Anforderung nachzureichen. Auf § 36 Abs. 5 VgV im Fall der
   Zuschlagserteilung wird verwiesen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters bzw. der
   Bietergemeinschaft, bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags, für
   die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2018 bis 2020 (§ 45 Abs. 1
   Nr. 1 VgV). Gefordert ist jeweils ein Mindestjahresumsatz von  2,0
   Mio. EUR netto,
   2. Eigenerklärung zu einer Berufs- oder
   Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungssumme von
   mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für Sach-
   und sonstige Schäden (Nachweis nach Aufforderung vor
   Zuschlagserteilung).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Wesentliche in den letzten 3 Jahren (ab 1. Januar 2018 bis bis zum
   Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) erbrachte
   Leistungen des Bieters, die mit den zu vergebenden Lieferleistungen
   vergleichbar sind, sind darzustellen. Als vergleichbar in diesem Sinne
   gelten Aufträge zur Herstellung, Lieferung und Einrichtung von
   mindestens 20 Parkschein- oder Buchungsautomaten.
   Je Referenzprojekt sind Angaben zum Projekttitel, zur erbrachten
   Leistung, zum Auftraggeber und dessen Ansprechpartner (Referenzgeber),
   zum Leistungszeitraum sowie zum Auftragsvolumen (netto), bezogen auf
   den Leistungszeitraum, zu machen.
   Als prinzipiell geeignet werden Bewerber gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
   eingestuft, wenn sie anhand der 3 geforderten Referenzprojekte
   nachweisen können, dass relevante Erfahrungswerte bei der Erbringung
   vergleichbarer Maßnahmen vorliegen. Hierbei bezieht sich die
   Vergleichbarkeit auf fachlich-technische Aspekte.
   Der Auftraggeber behält sich vor, den Wahrheitsgehalt der gemachten
   Angaben bei den benannten Referenzgebern stichprobenartig oder auf
   konkrete Veranlassung zu überprüfen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   Beschleunigtes Verfahren
   Begründung:
   Der öffentliche Auftraggeber wird die gesetzlich vorgesehene
   Angebotsfrist des § 17 Abs. 6 i. V. m. Abs. 9 VgV aufgrund hinreichend
   begründeter Dringlichkeit verkürzen. Rechtsgrundlage ist § 17 Abs. 3
   VgV bzw. § 17 Abs. 8 VgV in Verbindung mit den Beschlüssen des
   Bundeskabinetts vom 8. Juli 2020 im Rahmen des Konjunkturpakets zur
   Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie. Das
   Schreiben des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unter
   der Überschrift Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung
   investiver Maßnahmen vom 10. Juli 2020, Az. BW I 7 -70406/21#1 enthält
   hierzu unter Punkt V die Feststellung der Dringlichkeit in
   EU-Verfahren. Die Regelungen sind seit 14. Juli 2020 in Kraft und
   gelten bis 31. Dezember 2021.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 26/03/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 26/03/2021
   Ortszeit: 12:00
   Ort:
   Die Submission erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform nach § 55
   Abs. 2 S. 1 VgV.
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind nach § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum
   Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere
   Angebote von Unternehmen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
   Bieter übermitteln ihre Angebote in Textform nach § 126b des
   Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel
   gemäß § 10 VgV über die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung
   genannte Vergabeplattform. Der Bieter trägt das Risiko der
   fristgerechten Übermittlung seines Angebots. Bieter sind aufgefordert,
   sich rechtzeitig mit Funktionsweise der Vergabeplattform insbesondere
   mit Blick auf die elektronische Angebotsabgabe vertraut zu machen.
   Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht
   berücksichtigt.
   Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser
   Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online zum Download zur
   Verfügung.
   Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die
   Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung
   genannten Vergabeplattform online bis spätestens 10 Kalendertage vor
   Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden
   als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den
   Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis sechs Kalendertage vor
   Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Nach Fristablauf eingegangene
   Fragen bzw. Anmerkungen werden nur noch beantwortet, wenn sie Defizite
   oder Unklarheiten der Vergabeunterlagen aufdecken und insoweit eine
   sachliche Klarstellung bzw. Korrektur herbeizuführen ist. Potenzielle
   Bieter sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der
   Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten
   Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen,
   Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben
   haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die
   Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb
   dieser sechs Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird
   unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung
   genannten Vergabeplattform informiert.
   Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter
   Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform.
   Diejenigen potenziellen Bieter, die sich freiwillig registrieren,
   werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten
   Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
   Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer
   III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
   geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu
   erbringen.
   Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise
   gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
   Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bieters/der Bietergemeinschaft
   gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
   Weitere Angaben zum Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte der
   Aufforderung zur Angebotsabgabe, die Teil der Vergabeunterlagen ist.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von
   Mittelfranken
   Postanschrift: Promenade 27
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91522
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 98153-1277
   Fax: +49 98153-1837
   Internet-Adresse:
   [12]https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2
   101.htm
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
   der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund
   der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
   spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
   Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
   werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines
   Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/02/2021
References
   6. mailto:vergabemanagement@hitzler-ingenieure.de?subject=TED
   7. https://www.dinkelsbuehl.de/
   8. https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av139588
   9. https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av139588
  10. http://www.smartparking.de/
  11. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
  12. https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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