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Ausschreibung: Mobile, modulare Containergebäude - DE-Reutlingen
Mobile, modulare Containergebäude
Dokument Nr...: 85249-2021 (ID: 2021021909104585389)
Veröffentlicht: 19.02.2021
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DE-Reutlingen: Mobile, modulare Containergebäude
2021/S 35/2021 85249
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Reutlingen
Postanschrift: Bismarckstraße 47
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland
E-Mail: [6]h.goller@kreis-reutlingen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.kreis-reutlingen.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDVX3/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: LUTZ ABEL PartG mbB
Postanschrift: Theodor-Heuss-Str. 9
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [9]niersmann@lutzabel.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]https://www.lutzabel.com/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDVX3
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Interimsschulgebäude Reutlingen
Referenznummer der Bekanntmachung: Schulcontainer_LkR_2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
44211100 Mobile, modulare Containergebäude
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Reutlingen benötigt während der Schulsanierung der
Beruflichen Schulen in Reutlingen ein Interimsbauwerk. Als solche soll
eine dreigeschossige Anlage in Modulbauweise in zweiter Reihe hinter
dem Gebäude Bismarckstraße 15 in Reutlingen errichtet werden.
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung, Montage, Vermietung und
Demontage der Anlage nach Ablauf der Mietzeit.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Hauptort der Ausführung:
Bismarckstraße 15
72764 Reutlingen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung, Montage, Mietnutzung und
Demontage mit Abtransport einer modularen Anlage zur vorübergehenden
Unterbringung von Schülern während der Durchführung der Sanierung der
Beruflichen Schulen in Reutlingen. Die Erstellung der Anlage soll bis
zum 4.10.2021 erfolgen, der Abbau der Containeranlage ab dem 1.8.2026,
soweit der Auftraggeber nicht von dem ihm einseitig zustehenden
Optionsrecht zur Verlängerung der Mietzeit Gebrauch macht. Der
Auftraggeber ist berechtigt, die Verlängerung des Mietverhältnisses um
weitere 2 Jahre zu verlangen. Dieses Optionsrecht kann der Auftraggeber
durch schriftliche Erklärung, die dem Vertragspartner mindestens 3
Monate vor Ablauf der Festmietzeit oder einem Optionszeitraum zugehen
muss, ausüben. Das Optionsrecht steht dem Auftraggeber 3 Mal zu. Übt
der Auftraggeber ein Optionsrecht nicht wirksam aus, verfällt auch oder
verfallen auch die übrigen Optionsrechte ersatzlos.
Das Interimsschulgebäude ist als zweispännige Anlage mit einem
Mittelflur geplant. Auf 3 Geschossen sollen jeweils 7 Klassenzimmer,
insgesamt also 21 Klassenzimmer, 2 Treppenhäuser, sowie je Geschoss
anteilige Sanitärräume errichtet werden. Im Erdge-schoss ist ein
Technikraum geplant.
Vorgesehen sind Modulgrößen von ca. 3,00 x 6,00 m Rastermaß bzw. ca.
2,45 x 6,00 m für die Flurmodule, die lichte Raumhöhe soll mindestens
2,70 m betragen.
Insgesamt sind 96 Raummodule und 24 Flurmodule vorgesehen.
Die Aufstellung der Module wird bauseits vorbereitet mit einer
entsprechenden Gründung und herangeführten Medien- und
Abwasseranschlüssen.
Die nähere Beschreibung kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 25/09/2021
Ende: 01/08/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Vergleiche Angabe zu Optionen
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der
Auftraggeber mindestens 3, höchstens 5 geeignete Bewerber auswählen,
die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen
zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt,
wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im
Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am
weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den
folgenden Kriterien:
Gewertet wird die nach dem nachfolgenden Kriterium (Ziffer 1) jeweils
beste Referenz des jeweiligen Bewerbers. Insgesamt können maximal 3
Punkte erzielt werden.
Die Bewertung nach den Bewertungskriterien erfolgt folgendermaßen:
1) Referenz über die Lieferung und Montage einer Containeranlage zu
Wohn-, Gewerbe- oder Schulzwecken
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Größe (Anzahl der
Container) der gelieferten und montierten Anlage nach folgender
Maßgabe:
Anzahl der gelieferten und montierten Container bis 50: 1 Punkt,
Anzahl der gelieferten und montierten Container mehr als 51 bis 100:
2 Punkte,
Anzahl der gelieferten und montierten Container: 101 oder mehr: 3
Punkte.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise
durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe
aufzufordernden Bewerber überschritten wird, wird der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft ausgewählt, deren Referenz, die die
Mindestanforderung erfüllt, mindestens dreigeschossig zu sein, eine
höhere Anzahl an Containern aufweist.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Verlängerung des Mietverhältnisses
um weitere 2 Jahre zu verlangen. Dieses Optionsrecht kann der
Auftraggeber durch schriftliche Erklärung, die dem Vertragspartner
mindestens 3 Monate vor Ablauf der Festmietzeit oder einem
Optionszeitraum zugehen muss, ausüben. Das Optionsrecht steht dem
Auftraggeber 3 Mal zu. Übt der Auftraggeber ein Optionsrecht nicht
wirksam aus, verfällt auch oder verfallen auch die übrigen
Optionsrechte ersatzlos.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass
der Bewerber in den vergangenen 3 Jahren:
weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen
zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB,
nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels
Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der
Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1
Nr. 2 GWB,
weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen
zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage
gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen,
wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung
oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender
Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend,
weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen
zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen
oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB,
keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB,
in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat
oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB,
dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt,
in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und
Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist.
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder
eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des
Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine
Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in
der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der
Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit
deutscher Übersetzung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für
sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung über eine bestehende
Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers:
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für
Personenschäden und von mindestens 5 Mio. EUR für sonstige Schäden
(Sach- und Vermögensschäden),
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung
der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine
Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der
hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende
Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei
Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine
entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens
von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (Euro, netto), der auf
Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen
vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für die
Erstellung und Vorhaltung von Containeranlagen.
3) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung über eine bestehende
Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für
Personenschäden und von mindestens 5 Mio. EUR für sonstige Schäden
(Sach- und Vermögensschäden),
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung
der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine
Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraumzugelassenen) einzureichen, aus der
hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende
Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei
Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine
entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens
von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Angaben zu vergleichbaren Referenzprojekten des Bewerbers/der
Bewerbergemeinschaft in den letzten 5 Jahren. Zulässig sind
Referenzprojekte, wobei folgende Angaben gefordert werden:
Bezeichnung des Auftrags,
Bei Bewerbergemeinschaften. Name des/der Unternehmen(s) der
Bewerbergemeinschaft, das/die das Referenzprojekt ausgeführt hat,
Name des Auftraggebers (öffentlich oder privat),
Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Name, E-Mail,
Telefon,
Standort der Anlage,
Leistungszeitraum (Beginn und Ende), sowie Datum der Inbetriebnahme
der Anlage,
Zeitraum der Mietnutzung der Anlage (Beginn und Ende),
Gesamtauftragssumme,
Anzahl (Stück) der Container der Anlage,
Stockwerke der Containeranlage,
Verwendungszweck der Containeranlage,
Gegenstand der Referenzleistung,
Projektbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen.
Als Anlage zum Teilnahmeantrag können ferner Projektbeschreibungen
angefügt werden. Die Vorlage von mehr als 5 Referenzen ist nicht
erwünscht. Als vergleichbar angesehen werden Referenzprojekte, die die
abgeschlossene Lieferung und Montage (mit oder ohne Mietnutzung und
Demontage) eine Containeranlage zur Nutzung zu Wohn-, Gewerbe- oder
Schulzwecken zum Gegenstand haben.
2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte (w/m/d) des Bewerbers
jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl
der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der
Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der
Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden
können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und
der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens
beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1) Mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren, die Lieferung,
Montage, Mietnutzung von mindestens einem Jahr (bis zum Ende der Frist
zur Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer IV.2.2) der
Bekanntmachung) einer Containeranlage zu Wohn-, Gewerbe- oder
Schulzwecken beinhaltet. Die Referenz gilt als in den letzten 5 Jahren
erbracht, wenn die Inbetriebnahme der Containeranlage nach dem 1.1.2016
erfolgte.
2) Mindestens eine Referenz aus den letzten 5 Jahren mit Nachweis einer
mindestens dreigeschossige Containeranlage in Deutschland. Die Referenz
gilt als in den letzten 5 Jahren erbracht, wenn die Inbetriebnahme der
Containeranlage nach dem 1.1.2016 erfolgte.
Eine Referenz kann mehrere der o. g. Mindestbedingungen 1) bis 2)
erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/03/2021
Ortszeit: 09:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 01/04/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDVX3
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe Vergabekammer
Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721-9268730
Fax: +49 721-9263985
Internet-Adresse: [13]https://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus
§ 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die
Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des
GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/02/2021
References
6. mailto:h.goller@kreis-reutlingen.de?subject=TED
7. https://www.kreis-reutlingen.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDVX3/documents
9. mailto:niersmann@lutzabel.com?subject=TED
10. https://www.lutzabel.com/
11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDVX3
12. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
13. https://rp.baden-wuerttemberg.de/
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The Federal Office of Foreign Trade Information
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