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Ausschreibung: Mobile, modulare Containergebäude - DE-Reutlingen
Mobile, modulare Containergebäude
Dokument Nr...: 85249-2021 (ID: 2021021909104585389)
Veröffentlicht: 19.02.2021
*
  DE-Reutlingen: Mobile, modulare Containergebäude
   2021/S 35/2021 85249
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Reutlingen
   Postanschrift: Bismarckstraße 47
   Ort: Reutlingen
   NUTS-Code: DE141 Reutlingen
   Postleitzahl: 72764
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]h.goller@kreis-reutlingen.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.kreis-reutlingen.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDVX3/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: LUTZ ABEL PartG mbB
   Postanschrift: Theodor-Heuss-Str. 9
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Postleitzahl: 70174
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]niersmann@lutzabel.com
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]https://www.lutzabel.com/
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDVX3
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Interimsschulgebäude Reutlingen
   Referenznummer der Bekanntmachung: Schulcontainer_LkR_2021
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   44211100 Mobile, modulare Containergebäude
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Landkreis Reutlingen benötigt während der Schulsanierung der
   Beruflichen Schulen in Reutlingen ein Interimsbauwerk. Als solche soll
   eine dreigeschossige Anlage in Modulbauweise in zweiter Reihe hinter
   dem Gebäude Bismarckstraße 15 in Reutlingen errichtet werden.
   Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung, Montage, Vermietung und
   Demontage der Anlage nach Ablauf der Mietzeit.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE141 Reutlingen
   Hauptort der Ausführung:
   Bismarckstraße 15
   72764 Reutlingen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung, Montage, Mietnutzung und
   Demontage mit Abtransport einer modularen Anlage zur vorübergehenden
   Unterbringung von Schülern während der Durchführung der Sanierung der
   Beruflichen Schulen in Reutlingen. Die Erstellung der Anlage soll bis
   zum 4.10.2021 erfolgen, der Abbau der Containeranlage ab dem 1.8.2026,
   soweit der Auftraggeber nicht von dem ihm einseitig zustehenden
   Optionsrecht zur Verlängerung der Mietzeit Gebrauch macht. Der
   Auftraggeber ist berechtigt, die Verlängerung des Mietverhältnisses um
   weitere 2 Jahre zu verlangen. Dieses Optionsrecht kann der Auftraggeber
   durch schriftliche Erklärung, die dem Vertragspartner mindestens 3
   Monate vor Ablauf der Festmietzeit oder einem Optionszeitraum zugehen
   muss, ausüben. Das Optionsrecht steht dem Auftraggeber 3 Mal zu. Übt
   der Auftraggeber ein Optionsrecht nicht wirksam aus, verfällt auch oder
   verfallen auch die übrigen Optionsrechte ersatzlos.
   Das Interimsschulgebäude ist als zweispännige Anlage mit einem
   Mittelflur geplant. Auf 3 Geschossen sollen jeweils 7 Klassenzimmer,
   insgesamt also 21 Klassenzimmer, 2 Treppenhäuser, sowie je Geschoss
   anteilige Sanitärräume errichtet werden. Im Erdge-schoss ist ein
   Technikraum geplant.
   Vorgesehen sind Modulgrößen von ca. 3,00 x 6,00 m Rastermaß bzw. ca.
   2,45 x 6,00 m für die Flurmodule, die lichte Raumhöhe soll mindestens
   2,70 m betragen.
   Insgesamt sind 96 Raummodule und 24 Flurmodule vorgesehen.
   Die Aufstellung der Module wird bauseits vorbereitet mit einer
   entsprechenden Gründung und herangeführten Medien- und
   Abwasseranschlüssen.
   Die nähere Beschreibung kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 25/09/2021
   Ende: 01/08/2026
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Vergleiche Angabe zu Optionen
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der
   Auftraggeber mindestens 3, höchstens 5 geeignete Bewerber auswählen,
   die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen
   zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV).
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt,
   wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im
   Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am
   weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den
   folgenden Kriterien:
   Gewertet wird die nach dem nachfolgenden Kriterium (Ziffer 1) jeweils
   beste Referenz des jeweiligen Bewerbers. Insgesamt können maximal 3
   Punkte erzielt werden.
   Die Bewertung nach den Bewertungskriterien erfolgt folgendermaßen:
   1) Referenz über die Lieferung und Montage einer Containeranlage zu
   Wohn-, Gewerbe- oder Schulzwecken
   Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Größe (Anzahl der
   Container) der gelieferten und montierten Anlage nach folgender
   Maßgabe:
    Anzahl der gelieferten und montierten Container bis 50: 1 Punkt,
    Anzahl der gelieferten und montierten Container mehr als 51 bis 100:
   2 Punkte,
    Anzahl der gelieferten und montierten Container: 101 oder mehr: 3
   Punkte.
   Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise
   durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe
   aufzufordernden Bewerber überschritten wird, wird der Bewerber/die
   Bewerbergemeinschaft ausgewählt, deren Referenz, die die
   Mindestanforderung erfüllt, mindestens dreigeschossig zu sein, eine
   höhere Anzahl an Containern aufweist.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber ist berechtigt, die Verlängerung des Mietverhältnisses
   um weitere 2 Jahre zu verlangen. Dieses Optionsrecht kann der
   Auftraggeber durch schriftliche Erklärung, die dem Vertragspartner
   mindestens 3 Monate vor Ablauf der Festmietzeit oder einem
   Optionszeitraum zugehen muss, ausüben. Das Optionsrecht steht dem
   Auftraggeber 3 Mal zu. Übt der Auftraggeber ein Optionsrecht nicht
   wirksam aus, verfällt auch oder verfallen auch die übrigen
   Optionsrechte ersatzlos.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass
   der Bewerber in den vergangenen 3 Jahren:
    weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen
   zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
   gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
   verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB,
    nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein
   Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
   eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels
   Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der
   Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1
   Nr. 2 GWB,
    weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen
   zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
   schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage
   gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer
   rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen,
   wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
   gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung
   oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender
   Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend,
    weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen
   zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen
   oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB,
    keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
   öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder
   fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
   Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
   geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB,
    in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine
   schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat
   oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
   übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB,
    dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt,
    in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und
   Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der
   Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist.
   Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder
   eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
   Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des
   Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine
   Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in
   der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der
   Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit
   deutscher Übersetzung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für
   sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung über eine bestehende
   Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers:
   a) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für
   Personenschäden und von mindestens 5 Mio. EUR für sonstige Schäden
   (Sach- und Vermögensschäden),
   b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
   der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss.
   Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
   Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
   Versicherungsunternehmen.
   Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung
   der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine
   Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der
   Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der
   hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende
   Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei
   Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine
   entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens
   von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
   2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (Euro, netto), der auf
   Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen
   vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für die
   Erstellung und Vorhaltung von Containeranlagen.
   3) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung über eine bestehende
   Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
   a) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für
   Personenschäden und von mindestens 5 Mio. EUR für sonstige Schäden
   (Sach- und Vermögensschäden),
   b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
   der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss.
   Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
   Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
   Versicherungsunternehmen.
   Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung
   der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine
   Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der
   Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraumzugelassenen) einzureichen, aus der
   hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende
   Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei
   Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine
   entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens
   von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Angaben zu vergleichbaren Referenzprojekten des Bewerbers/der
   Bewerbergemeinschaft in den letzten 5 Jahren. Zulässig sind
   Referenzprojekte, wobei folgende Angaben gefordert werden:
    Bezeichnung des Auftrags,
    Bei Bewerbergemeinschaften. Name des/der Unternehmen(s) der
   Bewerbergemeinschaft, das/die das Referenzprojekt ausgeführt hat,
    Name des Auftraggebers (öffentlich oder privat),
    Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Name, E-Mail,
   Telefon,
    Standort der Anlage,
    Leistungszeitraum (Beginn und Ende), sowie Datum der Inbetriebnahme
   der Anlage,
    Zeitraum der Mietnutzung der Anlage (Beginn und Ende),
    Gesamtauftragssumme,
    Anzahl (Stück) der Container der Anlage,
    Stockwerke der Containeranlage,
    Verwendungszweck der Containeranlage,
    Gegenstand der Referenzleistung,
    Projektbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen.
   Als Anlage zum Teilnahmeantrag können ferner Projektbeschreibungen
   angefügt werden. Die Vorlage von mehr als 5 Referenzen ist nicht
   erwünscht. Als vergleichbar angesehen werden Referenzprojekte, die die
   abgeschlossene Lieferung und Montage (mit oder ohne Mietnutzung und
   Demontage) eine Containeranlage zur Nutzung zu Wohn-, Gewerbe- oder
   Schulzwecken zum Gegenstand haben.
   2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
   des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte (w/m/d) des Bewerbers
   jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
   Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl
   der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der
   Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der
   Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden
   können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und
   der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens
   beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1) Mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren, die Lieferung,
   Montage, Mietnutzung von mindestens einem Jahr (bis zum Ende der Frist
   zur Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer IV.2.2) der
   Bekanntmachung) einer Containeranlage zu Wohn-, Gewerbe- oder
   Schulzwecken beinhaltet. Die Referenz gilt als in den letzten 5 Jahren
   erbracht, wenn die Inbetriebnahme der Containeranlage nach dem 1.1.2016
   erfolgte.
   2) Mindestens eine Referenz aus den letzten 5 Jahren mit Nachweis einer
   mindestens dreigeschossige Containeranlage in Deutschland. Die Referenz
   gilt als in den letzten 5 Jahren erbracht, wenn die Inbetriebnahme der
   Containeranlage nach dem 1.1.2016 erfolgte.
   Eine Referenz kann mehrere der o. g. Mindestbedingungen 1) bis 2)
   erfüllen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/03/2021
   Ortszeit: 09:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 01/04/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDVX3
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium  Karlsruhe Vergabekammer
   Baden-Württemberg
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721-9268730
   Fax: +49 721-9263985
   Internet-Adresse: [13]https://rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus
   § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die
   Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des
   GWB:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
   sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
   beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
   den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
   Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
   insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
   berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
   lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
   § 135 GWB Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/02/2021
References
   6. mailto:h.goller@kreis-reutlingen.de?subject=TED
   7. https://www.kreis-reutlingen.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDVX3/documents
   9. mailto:niersmann@lutzabel.com?subject=TED
  10. https://www.lutzabel.com/
  11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDVX3
  12. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  13. https://rp.baden-wuerttemberg.de/
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