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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Rastatt
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 14998-2021 (ID: 2021011309165313051)
Veröffentlicht: 13.01.2021
*
  DE-Rastatt: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2021/S 8/2021 14998
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rastatt
   Postanschrift: Am Schlossplatz 5
   Ort: Rastatt
   NUTS-Code: DE124 Rastatt
   Postleitzahl: 76437
   Land: Deutschland
   E-Mail: [7]h.staib@landkreis-rastatt.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]http://landkreis-rastatt.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Nachtrag für Busverkehrsleistungen im Linienbündel Süd I des
   Landkreises Rastatt
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 218-536143
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Nachtrag für Busverkehrsleistungen im Linienbündel Süd I des
   Landkreises Rastatt
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE124 Rastatt
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Rastatt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung
   mit Bussen für das Buslinienbündel Landkreis Rastatt Süd I mit den
   KVV-Buslinien 234, 267 und 268. Die Betriebsaufnahme erfolgte zum
   Fahrplanwechsel Dezember 2013 (ca. 24 800 Busfahrplanstunden).
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 15/12/2013
   Ende: 12/12/2021
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2020/S 218-536143
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 3.1
   Bezeichnung des Auftrags:
   Nachtrag für Busverkehrsleistungen im Linienbündel Süd I des
   Landkreises Rastatt
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   23/07/2013
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG
   Postanschrift: Rheinstraße 8
   Ort: Lahr
   NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Angaben unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) sind nur erfolgt, weil
   die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt an dieser Stelle eine
   Eingabe zwingend verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich
   nicht um die tatsächlichen Auftragswerte. Die Auftragssummen
   unterliegen als Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers der
   Geheimhaltung.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 721-9268730
   Fax: +49 721-9263985
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich
   aus §§ 134, 135 und 160 GWB.
   Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 721-9268730
   Fax: +49 721-9263985
   Internet-Adresse:
   [10]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/01/2021
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE124 Rastatt
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Rastatt
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Rastatt als Aufgabenträger des ÖPNV hat den bisherigen
   Auftragnehmer des Linienbündels Süd I (Buslinien X 34, 234, 267, 268 S
   und 268) ab 13.12.2020 mit einem Nachtrag (Auftragsänderung)
   beauftragt. Auf der Grundlage eines Kreistagsbeschlusses wurde die
   bestehende Regiobuslinie X 34 Rastatt  Baden-Airpark" bis nach Bühl
   verlängert. Mit der Verlängerung wurde eine umstiegsfreie Anbindung des
   Baden-Airparks aus nördlicher und südlicher Richtung geschaffen.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 15/12/2013
   Ende: 12/12/2021
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG
   Postanschrift: Rheinstraße 8
   Ort: Lahr
   NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   1. Die Zusatzleistungen der aktuellen Änderung betragen ca. 9.240
   Jahresfahrplanstunden,
   2. frühere Änderungen:
   1. Umstrukturierung KVV Linie 268 in 268 und 268S,
   2. Einführung der Regiolinie X 34 Rastatt  Baden-Airpark (insg. ca. 4
   160 Jahresfahrplanstunden)
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Der zusätzliche Bedarf (Anbindung des Baden Airparks in Richtung Bühl)
   ist erst nach Abschluss des Verkehrsvertrags über Verkehre im
   Linienbündel Süd I eingetreten. Die Beauftragung eines anderen
   Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht
   erfolgen. Ein Auftragnehmerwechsel wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten
   für den Landkreis Rastatt verbunden. Betrieblich wäre ein Umstieg für
   den Fahrgast nicht zu vermeiden. Auch mit Blick auf die
   personenbeförderungsrechtliche Liniengenehmigung kommt im Ergebnis für
   die Erbringung der Leistung nur der derzeitige Betreiber des
   Linienbündels in Betracht. Die Festlegung auf die Erweiterung der
   bestehenden Linie X 34 erfolgt auch nicht künstlich, das heißt
   willkürlich (bestehende Vorgaben des Regiobusprogramms des Landes
   Baden-Württemberg).
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
References
   7. mailto:h.staib@landkreis-rastatt.de?subject=TED
   8. http://landkreis-rastatt.de/
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:536143-2020:TEXT:DE:HTML
  10. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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