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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Rastatt
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 14998-2021 (ID: 2021011309165313051)
Veröffentlicht: 13.01.2021
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DE-Rastatt: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2021/S 8/2021 14998
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rastatt
Postanschrift: Am Schlossplatz 5
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76437
Land: Deutschland
E-Mail: [7]h.staib@landkreis-rastatt.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]http://landkreis-rastatt.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Nachtrag für Busverkehrsleistungen im Linienbündel Süd I des
Landkreises Rastatt
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 218-536143
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Nachtrag für Busverkehrsleistungen im Linienbündel Süd I des
Landkreises Rastatt
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Rastatt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung
mit Bussen für das Buslinienbündel Landkreis Rastatt Süd I mit den
KVV-Buslinien 234, 267 und 268. Die Betriebsaufnahme erfolgte zum
Fahrplanwechsel Dezember 2013 (ca. 24 800 Busfahrplanstunden).
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/12/2013
Ende: 12/12/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2020/S 218-536143
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 3.1
Bezeichnung des Auftrags:
Nachtrag für Busverkehrsleistungen im Linienbündel Süd I des
Landkreises Rastatt
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
23/07/2013
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG
Postanschrift: Rheinstraße 8
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Angaben unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) sind nur erfolgt, weil
die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt an dieser Stelle eine
Eingabe zwingend verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich
nicht um die tatsächlichen Auftragswerte. Die Auftragssummen
unterliegen als Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers der
Geheimhaltung.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721-9268730
Fax: +49 721-9263985
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich
aus §§ 134, 135 und 160 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721-9268730
Fax: +49 721-9263985
Internet-Adresse:
[10]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/01/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Rastatt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Rastatt als Aufgabenträger des ÖPNV hat den bisherigen
Auftragnehmer des Linienbündels Süd I (Buslinien X 34, 234, 267, 268 S
und 268) ab 13.12.2020 mit einem Nachtrag (Auftragsänderung)
beauftragt. Auf der Grundlage eines Kreistagsbeschlusses wurde die
bestehende Regiobuslinie X 34 Rastatt Baden-Airpark" bis nach Bühl
verlängert. Mit der Verlängerung wurde eine umstiegsfreie Anbindung des
Baden-Airparks aus nördlicher und südlicher Richtung geschaffen.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/12/2013
Ende: 12/12/2021
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG
Postanschrift: Rheinstraße 8
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
1. Die Zusatzleistungen der aktuellen Änderung betragen ca. 9.240
Jahresfahrplanstunden,
2. frühere Änderungen:
1. Umstrukturierung KVV Linie 268 in 268 und 268S,
2. Einführung der Regiolinie X 34 Rastatt Baden-Airpark (insg. ca. 4
160 Jahresfahrplanstunden)
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Der zusätzliche Bedarf (Anbindung des Baden Airparks in Richtung Bühl)
ist erst nach Abschluss des Verkehrsvertrags über Verkehre im
Linienbündel Süd I eingetreten. Die Beauftragung eines anderen
Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht
erfolgen. Ein Auftragnehmerwechsel wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten
für den Landkreis Rastatt verbunden. Betrieblich wäre ein Umstieg für
den Fahrgast nicht zu vermeiden. Auch mit Blick auf die
personenbeförderungsrechtliche Liniengenehmigung kommt im Ergebnis für
die Erbringung der Leistung nur der derzeitige Betreiber des
Linienbündels in Betracht. Die Festlegung auf die Erweiterung der
bestehenden Linie X 34 erfolgt auch nicht künstlich, das heißt
willkürlich (bestehende Vorgaben des Regiobusprogramms des Landes
Baden-Württemberg).
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
References
7. mailto:h.staib@landkreis-rastatt.de?subject=TED
8. http://landkreis-rastatt.de/
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:536143-2020:TEXT:DE:HTML
10. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
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