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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Wildeshausen
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 14180-2021 (ID: 2021011309111012254)
Veröffentlicht: 13.01.2021
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DE-Wildeshausen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2021/S 8/2021 14180
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oldenburg Amt für Bodenschutz und
Abfallwirtschaft
Postanschrift: Delmenhorster Straße 6
Ort: Wildeshausen
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Postleitzahl: 27793
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Dölemeyer
E-Mail: [6]uwe.doelemeyer@oldenburg-kreis.de
Telefon: +49 4431-85367
Fax: +49 4431-88589367
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.oldenburg-kreis.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJDGDF/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJDGDF
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Landkreis Oldenburg Verwertung von Bioabfällen
Referenznummer der Bekanntmachung: 914/2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und schadlose
Verwertung des im Landkreis Oldenburg erfassten Bioabfalls durch den
Auftragnehmer. Den Transport übernimmt der Auftraggeber.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Oldenburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die im Landkreis Oldenburg über die haushaltsnahe Biotonne erfassten
Abfälle werden durch den Auftraggeber bzw. einen von ihm beauftragten
Dritten an der/den vom Auftragnehmer im Angebot benannten Anlage(n)
angeliefert. Dem Auftragnehmer obliegt die ordnungsgemäße und schadlose
Verwertung der Bioabfälle.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Siehe Vergabeunterlagen
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften.
BB 1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä.
beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur
Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit)
sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB 2 Registereintrag
Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig
ist, beizufügen.
Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder
Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB
sowie zu § 4 Abs. 1 NTVergG eine Erklärung abzugeben. Die abzugebende
Erklärung ist in Kap. 5.4 der Vergabeunterlagen bzw. des
Angebotsformulars enthalten.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular
(Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für
Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen,
auszufüllen. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren
Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers
anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine
Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen
einreichen.
Angaben jeweils für 2017, 2018, 2019 und Mittelwert 2017-2019:
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz,
WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen bezogen auf
sämtliche Umsätze, die mit der Verwertung von Bioabfall erzielt wurden.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular
(Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Berufliche Leistungsfähigkeit
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften)
sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen
sollen, auszufüllen. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen
bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den
Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als
Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap.
5.3.2 Vergabeunterlagen einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung beim Bieter (auch Unterauftragnehmer, welche
die Verwertung übernehmen sollen)
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die
Tätigkeit Behandeln und/oder Verwerten für mindestens eine der
folgenden Abfallschlüsselnummern: 20 03 01 (gemischte Siedlungsabfälle,
hier als getrennt erfasste Bioabfälle) und/oder 20 01 08 (biologisch
abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle) und/oder 20 02 01 (biologisch
abbaubare Abfälle). Bei ausländischen Bietern ist eine gleichwertige
Qualitätssicherung beizufügen.
BL 2 Gütesicherung beim Bieter (auch Unterauftragnehmer, welche die
Verwertung übernehmen sollen)
Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder
Gärprodukt durch eine vom RAL oder vergleichbaren Einrichtungen
anerkannte Gütegemeinschaft, beispielsweise: Bescheinigung nach § 11
Abs. 3 BioAbfV oder Verleihungsurkunde der Bundesgütegemeinschaft
Kompost. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.
BL 3 Referenzen (mindestens eine Referenz; auch Unterauftragnehmer,
welche die Verwertung übernehmen sollen)
Der Bieter/Unterauftragnehmer hat mindestens eine Referenz für
vergleichbare Leistungen (Verwertung von Bioabfall) anzugeben. Mit
Angabe des Auftraggebers, der Tätigkeit, des Zeitraums und des Umfangs
der Tätigkeit.
Jeweils mit Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des
Ansprechpartners.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular
(Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/02/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/02/2021
Ortszeit: 12:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zu I.3 Kommunikation: die Auftragsunterlagen stehen für einen
uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur
Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber
verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne
Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem
Vergabeverfahren teilzunehmen (vor allem automatische
Benachrichtigungen bei Bieterinformationen zu erhalten), sollten
Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse beim Portal DTVP für
diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht
sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten
erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das
Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen.
Daher sollen Bieter mit der Angebotsabgabe nachweisen, dass sie
Kenntnis von der Kommunikation genommen haben (vgl. Kap. 5.8 der
Vergabeunterlagen).
Zu I.3 Kommunikation: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den
Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese
unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden
ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt. Um weitere Auskünfte zu
erhalten bzw. an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren
teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei
Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem
eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren
(Näheres siehe Vergabeunterlagen).
Zu II.2.3. Erfüllungsort: Der Auftraggeber bzw. sein Beauftragter
übernimmt die Transporte zum Standort des Auftragnehmers. Dies wird bei
der Angebotsbewertung berücksichtigt; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Zu III.1) Teilnahmebedingungen: Für Anforderungen an leistungsbezogene
Unterlagen siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.6) Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen
eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren
beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen
Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene
Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch
später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen
Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe
Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der
Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit
einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten
und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der
Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist
außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der
personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle
rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen
Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren
Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die
Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte
Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt
nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJDGDF.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 413115-3308
Fax: +49 4131152943
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge
unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/01/2021
References
6. mailto:uwe.doelemeyer@oldenburg-kreis.de?subject=TED
7. http://www.oldenburg-kreis.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJDGDF/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJDGDF
10. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
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