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Ausschreibung: Brandverhütung - DE-Potsdam
Brandverhütung
Alarmsysteme
Brandmeldeanlagen
Dokument Nr...: 12792-2021 (ID: 2021011209201110830)
Veröffentlicht: 12.01.2021
*
  DE-Potsdam: Brandverhütung
   2021/S 7/2021 12792
   Zuschlagsbekanntmachung  Konzession
   Ergebnisse des Vergabeverfahrens
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Feuerwehr
   Postanschrift: Holzmarktstraße 6
   Ort: Potsdam
   NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 14467
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]Vergabestelle-Feuerwehr@rathaus.potsdam.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.potsdam.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Konzession Aufschaltung BMA
   Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-3701-125-20
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75251110 Brandverhütung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Landeshauptstadt Potsdam bereibt in Potsdam für die
   Landeshauptstadt Potsdam, den Landkreis Ostprignitz-Ruppin, den
   Landkreis Prignitz und den Landkreis Havelland eine gemeinsame
   Feuerwehr- und Rettungsleitstelle als integrierte Regionalleitstelle
   Nordwest, die auch für die Entgegennahme der Alarme aus
   Brandmeldeanlagen zuständig ist. Auf Basis eines Konzessionsvertrags
   wird dem Konzessionsnehmer das Recht eingeräumt, in der
   Regionalleitstelle eine Alarmempfangseinrichtung zum Anschluss von
   Brandmeldeanlagen einzubauen, zu unterhalten und zu betreiben, sowie
   alle aufschaltpflichtigen Teilnehmer aus dem Bereich der Landkreise und
   Potsdam anzuschließen
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 4 648 700.00 EUR
   Methode zur Berechnung des geschätzten Werts der Konzession:
   Gemäß Vergabeunterlagen
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 3 144 572.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   35121700 Alarmsysteme
   31625200 Brandmeldeanlagen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Potsdam
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Landeshauptstadt Potsdam bereibt in Potsdam für die
   Landeshauptstadt Potsdam, den Landkreis Ostprignitz-Ruppin, den
   Landkreis Prignitz und den Landkreis Havelland eine gemeinsame
   Feuerwehr- und Rettungsleitstelle als integrierte Regionalleitstelle
   Nordwest, die auch für die Entgegennahme der Alarme aus
   Brandmeldeanlagen zuständig ist. Auf Basis eines Konzessionsvertrags
   wird dem Konzessionsnehmer das Recht eingeräumt, in der
   Regionalleitstelle eine Alarmempfangseinrichtung zum Anschluss von
   Brandmeldeanlagen einzubauen, zu unterhalten und zu betreiben, sowie
   alle aufschaltpflichtigen Teilnehmer Aus dem Bereich der Landkreise und
   der Landeshauptstadt Potsdam anzuschließen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Preis
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 60
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
   Konzessionsbekanntmachung
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2020/S 169-410203
   Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
   Bezeichnung des Auftrags:
   Konzession Aufschaltung BMA
   Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
   V.2)Vergabe einer Konzession
   V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
   15/12/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
   Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
   Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen
   EU-Mitgliedstaaten: 0
   Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus
   Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
   Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
   Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Siemens AG RC-DE BT OST BLN
   Postanschrift: Nonnendammallee 101
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 13629
   Land: Deutschland
   Der Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
   Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Konzession/des Loses: 3 144 572.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen
   o. ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die
   Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den
   Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren
   müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird
   daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über
   Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch
   können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
   2. Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf
   ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine
   entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der
   Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets
   zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem
   Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische
   Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere
   Bekanntmachungen.
   3. Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber
   über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten
   Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen
   Vordrucken/Formularen sind  soweit nicht durch den Auftraggeber
   explizit zugelassen  unzulässig und führen zum Ausschluss des
   Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und
   Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
   4. Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als
   Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und
   Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung
   oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück
   gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie
   den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den
   veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   5. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes
   zu beachten:
   1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das
   Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit dem
   vorgegebenen Angebots Kennzettel versehen bei der unter Anhang I.3)
   angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
   2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache
   einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen
   Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt
   werden.
   3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem
   Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger
   Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese
   werden nicht berücksichtigt.
   4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie
   beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln
   und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu
   Verlangen.
   5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf
   Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin,
   dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit
   ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen
   (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt
   oder eingeholt werden können.
   6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine
   Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw.
   Angeboten.
   7. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung
   desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die
   Erklärungen der Unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
   Ministerium für Wirtschaft und Energie
   Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
   Ort: Potsdam
   Postleitzahl: 14473
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
   Ministerium für Wirtschaft und Energie
   Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
   Ort: Potsdam
   Postleitzahl: 14473
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   §160 GWB:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
   Ministerium für Wirtschaft und Energie
   Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
   Ort: Potsdam
   Postleitzahl: 14473
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/01/2021
References
   6. mailto:Vergabestelle-Feuerwehr@rathaus.potsdam.de?subject=TED
   7. http://www.potsdam.de/
   8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:410203-2020:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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