Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2021011209183010642" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen Nichtwohnimmobilien - DE-Hürth
Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen Nichtwohnimmobilien
Dokument Nr...: 12691-2021 (ID: 2021011209183010642)
Veröffentlicht: 12.01.2021
*
  DE-Hürth: Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen Nichtwohnimmobilien
   2021/S 7/2021 12691
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Hürth, Centerleiter Mobilität
   Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 40
   Ort: Hürth
   NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
   Postleitzahl: 50354
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herrn Jürgen Wiethüchter
   E-Mail: [6]ausschreibungen@svh-direkt.de
   Telefon: +49 2233-53-901
   Fax: +49 2233-53-907
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.stadtwerke-huerth.de/
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter: [8]http://www.stadtwerke-huerth.de/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Betrieb Tankstelle
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Verpachtung einer Fläche zum Bau und Betrieb einer Tankselle
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   70220000 Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen
   Nichtwohnimmobilien
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadtwerke Hürth AöR beabsichtigen, eine Fläche zu verpachten mit
   der Auflage, dass der Bieter dort eine Tankstelle für Wasserstoff auf
   eigene Kosten und eigenes Risiko betreibt. Der Auftraggeber will
   bevorzugt tanken können.
   Die Betankung soll öffentlich möglich sein für Fahrzeuge mit einem
   Betankungsdruck von 350 bar und 700 bar. Bei Fahrzeugen mit 350 bar
   (Nutzfahrzeuge) müssen abwärtskompatibel mindestens Typ 4-Tanks betankt
   werden können.
   Der Pächter hat dem Auftraggeber eine Preisstaffel gemäß der
   Abnahmestaffel pro KG Wasserstoff anzubieten. Die Tankstelle muss im
   Nutzfahrzeugbereich in der Lage sein, mindestens 16 bis 24 Busse zu
   betanken sowie weitere 8 Müllfahrzeuge mit einem Betankungsdruck von
   700 bar; dies ist täglich und vorrangig für den Auftraggeber bereit zu
   stellen.
   Der Bieter hat anzugeben, wie angeliefert werden soll, und ob er grünen
   oder grauen Wasserstoff liefern wird.
   Die Tankstelle ist mindestens 7 Jahre mit Verlängerungsoption zu
   betreiben.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 4 200 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
   Hauptort der Ausführung:
   Hürth
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Stadtwerke Hürth AöR sucht einen Pächter, der auf einer Flächen des AG
   eine Tankstelle für Wasserstoff errichtet und dauerhaft betreibt.
   Vorgeschaltet wird ein Teilnahmewettbewerb. Nach Eingang der
   Teilnahmeanträge werden die Bieter kurzfristig zur Abgabe eines ersten
   Angebots aufgefordert. Nach Eingang der verbindlichen ersten Angebote
   wird die Stadtwerke Hürth AöR mit einem ausgesuchten Kreis von
   Teilnehmern ein Verhandlungsverfahren durchgeführen.
   Im Verhandlungsverfahren werden innovative Lösungen zum möglichst
   bestmöglichen Betrieb der Tankstelle für Wasserstoff von den
   Teilnehmern erwartet.
   Stadtwerke Hürth AöR behält sich den Zuschlag auf ein erstes Angebot
   vor.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 84
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Den Stadtwerken Hürth AöR ist eine Verlängerungsoption von 3 Jahren zu
   gewähren. Einzelheiten sind dem Verhandlungsverfahren vorbehalten.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Im Verhandlungverfahren wird die Stadtwerke Hürth AöR die
   Teilnehmerzahl auf maximal 3 begrenzen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Im Verhandlungsverfahren wird über Verlängerungsoptionen sowie über
   weitere vertragliche Konditionen gesprochen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Zuverlässigkeit im Sinne von § 123 ff GWB (vgl. Art. 57 RL
   2014/24/EU). Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB
   sowie zur Selbstreinigung i. S. von § 125 GWB sind im Formblatt
   einheitliche europäische Eigenerklärung zu machen. Unternehmen werden
   ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrundaus den §§ 123 und
   124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung i. S. des §125 GWB erfolgte
   (fakultatives Ausschlusskriterium),
   2. Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
   Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern
   seines Niederlassungsstaates verzeichnet; Wirtschaftsteilnehmer aus
   bestimmten Mitgliedsstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang
   aufgeführte Anforderungen erfüllen (Ausschlusskriterium).
   3. bestimmte Berechtigung erforderlich:
   Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die
   betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat erbringen zu können,
   hat diese vorzuliegen (Ausschlusskriterium).
   Nachweise zu 1. bis 3.: Eigenerklärung sowie Auszug aus dem Handels-
   oder Gewerbezentralregister oder vergleichbares Dokument (zum Ende der
   Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate); auf Nachforderung: Auszüge
   aus entsprechenden Registern, Zertifikate und
   Berechtigungsbestätigungen.
   Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der vorstehend genannten
   E-mail-Adresse einzureichen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Jahresumsatz:
   Der Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten 3
   Geschäftsjahren muss angegeben werden.
   Weiter sind die Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Projekten, die
   mit dem vorliegenden grundsätzlichvergleichbar sind, anzugeben.
   Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Vorlage der
   Geschäftsabschlüsse mit Prüfberichten.
   2.
   Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung/Pflichtve
   rsicherungen:
   Der Wirtschaftsteilnehmer hat sich zu verpflichten, folgende
   Versicherung mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss der
   Leistung vorzulegen und aufrecht zu erhalten:
   Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung mit
   Deckungssummen mindestens für Personenschäden: 5 000 000 EUR, für
   Sachschäden: 10 000 000 EUR. In jedem Fall ist der Nachweis zu
   erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro
   Versicherungsjahr mindestens das Zweifache derDeckungssumme beträgt.
   Weiter hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über alle nach
   deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die
   für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten
   erforderlich sind.
   Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Vorlage der Bestätigung
   des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen
   entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann.
   3. Bei Nennung von Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmern) hat der
   Wirtschaftsteilnehmer möglichst nachzuweisen, dass ihm die Mittel des
   Drittunternehmens für die Auftragsdurchführung auch tatsächlich zur
   Verfügung stehen.
   Zu 1.bis 3.: Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der vorstehend
   genannten Email-Adresse einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. In den letzten 5 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer
   mindestens 4 Tankstellen für Wasserstoff errichtet und betrieben
   (Nachweis erforderlich). Alternativ kann der Wirtschaftsteilnehmer die
   Projektentwicklung und den Betrieb von Tankstellen für Wasserstoff
   vergleichbarerGrößenordnung oder vergleichbare Referenzen vorlegen.Es
   ist vom Wirtschaftsteilnehmer ferner eine Liste der vom
   Wirtschaftsteilnehmer erbrachten Projekte, die mit dem hier zu
   vergebenden Auftrag vergleichbar sind,vorzulegen. Die Liste hat
   möglichst die Projekte anzugeben, die Kosten, den Auftraggeber, die
   Leistungsarten und Leistungszeiträume sowie die Referenzen von
   Ansprechpartnern,
   2. Der Wirtschaftsteilnehmer muss für die Ausführungen der Leistungen
   über die erforderliche Fachkundeverfügen (Nachweise, ua. auch über
   Erfahrungen in BImSchG/BetrSichV-Planungsverfahren),
   3. Angabe der Beschäftigtenanzahl mit Qualifizierungsangaben,
   4. Angabe der ständigen Erreichbarkeit.
   Zu 1. bis 4.: Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der vorstehend
   genannten Email-Adresse einzureichen.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Siehe Beschaffungsunterlage, die bei der o. g.Stelle unter der
   vorstehend genannten Email-Adresse angefordert werden kann.
   Bei Einsatz von Nachunternehmern sind für diese die o. g. Nachweise zu
   III. 1) bis III.3) ebenfalls zu erbringen.
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Pachtkaution oder vgl. Sicherheit (u.a.für Rückbau) in Höhe von 1 500
   000,00 EUR.
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   GmbH, AG oder vergleichbare europäische Rechtsform
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 12/02/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 16/02/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2021
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Stadtwerke Hürth AöR behält sich vor, den Wettbewerb aufzuheben, wenn
   das Verfahren kein ausreichend wirtschaftliches Ergebnis hat und/oder
   die Gremien der Stadtwerke Hürth der Realisierung des Projekts nicht
   zustimmen.
   Die Beschaffungsunterlage kann bei der Stadtwerke Hürth AöR unter der
   o. g. E-Maill-Adresse angefordert werden.
   Auf Wunsch können interessierte Unternehmen einen Lageplan der Flächen
   unter der vorstehend angegebenen E-Mail-Adresse anfordern.
   Für die Erstellung der Teilnahmeunterlagen wird keine Vergütung
   gewährt.
   Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der
   Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen
   durchzuführen.
   Unterauftragnehmer sind zwingend anzugeben.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der
   Bezirksregierung Köln
   Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Stadtwerke Hürth AöR weist auf die besonderen Vorschriften des
   deutschen Vergaberechts für die Einlegung von Rechtsbehelfen,
   insbesondere die Präklusionstatbestände (§ 160 Abs. 3 GWB) hin.
   Es sind anzuwenden:
   Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   § 135 Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, Und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   Weiter:
   § 160 Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/01/2021
References
   6. mailto:ausschreibungen@svh-direkt.de?subject=TED
   7. http://www.stadtwerke-huerth.de/
   8. http://www.stadtwerke-huerth.de/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau