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Ausschreibung: Fernmeldedienste - DE-Hallig Hooge
Fernmeldedienste
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 11635-2021 (ID: 2021011209105909601)
Veröffentlicht: 12.01.2021
*
DE-Hallig Hooge: Fernmeldedienste
2021/S 7/2021 11635
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Hallig Hooge
Postanschrift: Hanswarft 1
Ort: Hallig Hooge
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25859
Land: Deutschland
E-Mail: [6]dbs@hooge.de
Telefon: +49 48499100
Fax: +49 4849-201
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.hooge.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0F16AEF9-8
C20-4383-BA06-DE47AF94ABB8
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Bauverwaltung des Amtes Pellworm, Frau Sylvia
Hansen
Postanschrift: Marktstraße 6
Ort: Husum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
E-Mail: [9]sylvia.hansen@nordfriesland.de
Telefon: +49 484167690
Fax: +49 484167-457
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.nordfriesland.de/bauverwaltung-pellworm
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0F16AEF9-
8C20-4383-BA06-DE47AF94ABB8
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [12]https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Errichtung und Betriebes einer flächendeckenden NGA
Breitbandinfrastruktur auf der Hallig Hooge
Referenznummer der Bekanntmachung: 4.80.4-20/000045
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64200000 Fernmeldedienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Verfahrensgegenstand ist die Auswahl eines Zuwendungsempfängers für den
Aufbau und Betrieb einer von diesem zu errichtenden
Breitbandinfrastruktur zur Internetanbindung mit hohen
Übertragungsraten (NGA-Netz) der Gemeinde Hallig Hooge sowie deren
Betrieb (im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Hauptort der Ausführung:
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der ausgewählte Netzbetreiber hat in den NGA-unterversorgten Bereichen
(weiße NGA-Flecken) auf der Hallig Hooge die Breitbandinfrastruktur
im eigenen Namen und auf eigene Kosten aufzubauen und für die
siebenjährige Zweckbindungsfrist zu betreiben und dabei eine
NGA-Breitbandanbindung mit entsprechenden Endkundenprodukten
flächendeckend zu gewährleisten. Über die errichtete
Breitbandinfrastruktur muss es ermöglichen sein, eine Bandbreite von
1Gbit/s im Downstream am Teilnehmeranschluss bereitstellen zu können.
Nicht jedes angebotene Endkundenprodukt muss so ausgestaltet sein.
Endkundenprodukte müssen jedoch mindestens 100 Mbit/s bzw. 200 Mbit/s
im Download zuverlässig gewährleisten (nicht nur bis zu). Vgl. im
Einzelnen die Vergabeunterlagen. Die Gemeinde Hallig Hooge (Gemeinde)
beabsichtigt durch die Vergabe keine Beschaffung von ihr selbst
wirtschaftlich zugute kommenden Leistungen. Der im vorliegenden
Verfahren auszuwählende Netzbetreiber erhält der Gemeinde kein Entgelt.
Die Vergabe dient der Auswahl eines Zuwendungsempfängers, sie betrifft
keinen öffentlichen Auftrag. Mit dem erfolgreichen Bieter wird ein
öffentlich-rechtlicher Zuwendungsvertrag über eine Investitionsbeihilfe
zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke geschlossen, und zwar auf
der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur
Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access
(NGA)-Breitbandversorgung (v. 15.6.2015) in der aktuellen Fassung und
der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen
Räumen Schleswig-Holsteins Breitbandrichtlinie vom 25.6.2019 in der
aktuellen Fassung. Die Gemeinde hat einen Zuwendungsbescheid nach
dieser Richtlinie erhalten, dessen Bedingungen Bestandteil des
Zuwendungsvertrages werden (auch betr. den kommunalen Förderanteil).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 96
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A. Wirksame Gründung,
B. Eintragung ins Register,
C. Erlaubnis zur Berufsausübung,
D. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
PL1 Unternehmensprofil
PL2 keine Straftaten
PL3.1 Steuern und Abgaben
PL3.2 Nachweis Sozialversicherungsbeiträge
PL4.1 Eigenerklärung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht
PL4.2 Eigenerklärung AEntG, MiLoG
PL5 keine Insolvenz o. Ä
PL6 keine schweren Verfehlungen
PL7 keine Vertragsverletzungen Einzelheiten zu A. bis D. und PL1 bis
PL7 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln),
Abschnitt IV, sind zu beachten!
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Kriterien:
E. Haftpflichtversicherungsdeckung,
F. Wirtschaftlicher Umfang vergleichbarer Leistungen,
G. Finanzielle Stabilität. Hierzu geforderte Eigenerklärungen und
Nachweise:
WL 1 Haftpflichtversicherung
WL 2 Tätigkeitsumfang (Umsatz)
WL 3 Bankerklärung oder Rating (möglichst, nur auf besondere
Anforderung zwingend).
Einzelheiten zu E. bis G. und WL1 bis WL3 gem. Vergabeunterlagen Teil A
(Dokument Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten!
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Kriterien: H. Berufliche Erfahrung/Referenzen; J.
Vertriebserfahrung/Referenzen. Hierzu geforderte Eigenerklärungen und
Nachweise: TL1 Referenzliste Einzelheiten zu H. und J sowie TL1 gem.
Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln), Abschnitt IV,
sind zu beachten!
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu H:. Betrieb mindestens eines in Leistung und Umfang vergleichbaren
Projekts im Referenzzeitraum (letzte 5 Jahre, also ab 2015) mit
vereinbarter Vertragsdauer von mind. 7 Jahren. Vgl. näher
Vergabeunterlagen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Zuwendungsempfänger unterliegt den Anforderungen des
EU-Beihilferechts (insbes. NGA-Rahmenregelung) und des Zuwendungsrechts
(insbes. Breitbandrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein,
Zuwendungsbescheid des Landes gegenüber der Gemeinde), insbes. der
Verpflichtung zur Gewährleistung des offenen Zugangs auf
Vorleistungsebene. Der Zuwendungsempfänger unterliegt
Verwendungsnachweispflichten und Regelungen zur Anpassung bzw.
Rückgewähr der Zuwendung. Verpflichtungserklärung betr.
vergabespezifischem Mindestlohn nach VGSH wird (vorsorglich) gefordert.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbes. dem
Entwurf des Zuwendungsvertrags. Sie unterliegen nach Maßgabe der
Verfahrensregeln (Vergabeunterlagen Teil A) den Verhandlungen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/02/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 15/02/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das Verfahren wird in Anlehnung an die Vorschriften der VgV als
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Einzelheiten ergeben sich aus den öffentlich bereitgestellten
Vergabeunterlagen. Wie oben ausgeführt, geht die Gemeinde davon aus,
dass das vorliegende Verfahren nicht der Vergabe eines öffentlichen
Auftrags dient und daher das förmliche GWB-Vergaberecht nicht anwendbar
ist, auch nicht betreffend eine Dienstleistungskonzession.
Dementsprechend unterliegt das Verfahren nach Auffassung der Gemeinde
auch nicht den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der
Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB 2016). Da das
Verfahren auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen
Zuwendungsvertrags ausgerichtet ist, geht die Gemeinde vielmehr davon
aus, dass für Rechtsbehelfe im Hinblick auf das Verfahren die
Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben ist, sodass
vorliegend das. Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht,
Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig, Telefon:04621/860,
Telefax: 04621/86-1277, zuständig wäre. Falls demgegenüber geltend
gemacht wird, dass es sich entgegen der Auffassung der Gemeinde um ein
Vergabeverfahren im Anwendungsbereich des GWB handeln sollte und
diesbezügliche Verstöße gegen Vergabevorschriften geltend gemacht
werden sollen, wäre zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren die
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Anschrift siehe sogleich. Daher
werden hier beide Stellen genannt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vgl. zu den Rechtswegen zunächst VI.3: Im nach Auffassung der Gemeinde
maßgeblichen Verwaltungsrechtsweg gilt keine kalendarisch bestimmte
Frist für gerichtlichen Eilrechtsschutz (Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung) oder eine Unterlassungsklage bzw.
Feststellungsklage. Solche Rechtsbehelfe können jedoch verwirkt werden
oder das Rechtsschutzinteresse kann entfallen. Insoweit wird ferner
vorsorglich darauf hingewiesen, dass nach Zuschlag (Vertragsschluss)
verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz durch Dritte möglicherweise nicht
mehr oder nur unter besonderen Umständen zu erlangen ist. Bezüglich
eines etwaigen Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer wird auf
Folgendes hingewiesen: Nach§ 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger
Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2
GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für
den Fall, dass das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags oder einer
Dienstleistungskonzession geltend gemacht wird oder gegeben ist, wird
ferner auf Folgendes hingewiesen: Nach Zuschlagserteilung.
(Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer
nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen
Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und
Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger
Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/01/2021
References
6. mailto:dbs@hooge.de?subject=TED
7. http://www.hooge.de/
8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0F16AEF9-8C20-4383-BA06-DE47AF94ABB8
9. mailto:sylvia.hansen@nordfriesland.de?subject=TED
10. http://www.nordfriesland.de/bauverwaltung-pellworm
11. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0F16AEF9-8C20-4383-BA06-DE47AF94ABB8
12. https://www.deutsche-evergabe.de/
13. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
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