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Ausschreibung: Fernmeldedienste - DE-Hallig Hooge
Fernmeldedienste
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 11635-2021 (ID: 2021011209105909601)
Veröffentlicht: 12.01.2021
*
  DE-Hallig Hooge: Fernmeldedienste
   2021/S 7/2021 11635
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Hallig Hooge
   Postanschrift: Hanswarft 1
   Ort: Hallig Hooge
   NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
   Postleitzahl: 25859
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]dbs@hooge.de
   Telefon: +49 48499100
   Fax: +49 4849-201
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.hooge.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0F16AEF9-8
   C20-4383-BA06-DE47AF94ABB8
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Bauverwaltung des Amtes Pellworm, Frau Sylvia
   Hansen
   Postanschrift: Marktstraße 6
   Ort: Husum
   NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
   Postleitzahl: 25813
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]sylvia.hansen@nordfriesland.de
   Telefon: +49 484167690
   Fax: +49 484167-457
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.nordfriesland.de/bauverwaltung-pellworm
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0F16AEF9-
   8C20-4383-BA06-DE47AF94ABB8
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [12]https://www.deutsche-evergabe.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Errichtung und Betriebes einer flächendeckenden NGA
   Breitbandinfrastruktur auf der Hallig Hooge
   Referenznummer der Bekanntmachung: 4.80.4-20/000045
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   64200000 Fernmeldedienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Verfahrensgegenstand ist die Auswahl eines Zuwendungsempfängers für den
   Aufbau und Betrieb einer von diesem zu errichtenden
   Breitbandinfrastruktur zur Internetanbindung mit hohen
   Übertragungsraten (NGA-Netz) der Gemeinde Hallig Hooge sowie deren
   Betrieb (im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
   Hauptort der Ausführung:
   In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der ausgewählte Netzbetreiber hat in den NGA-unterversorgten Bereichen
   (weiße NGA-Flecken) auf der Hallig Hooge die Breitbandinfrastruktur
   im eigenen Namen und auf eigene Kosten aufzubauen und für die
   siebenjährige Zweckbindungsfrist zu betreiben und dabei eine
   NGA-Breitbandanbindung mit entsprechenden Endkundenprodukten
   flächendeckend zu gewährleisten. Über die errichtete
   Breitbandinfrastruktur muss es ermöglichen sein, eine Bandbreite von
   1Gbit/s im Downstream am Teilnehmeranschluss bereitstellen zu können.
   Nicht jedes angebotene Endkundenprodukt muss so ausgestaltet sein.
   Endkundenprodukte müssen jedoch mindestens 100 Mbit/s bzw. 200 Mbit/s
   im Download zuverlässig gewährleisten (nicht nur bis zu). Vgl. im
   Einzelnen die Vergabeunterlagen. Die Gemeinde Hallig Hooge (Gemeinde)
   beabsichtigt durch die Vergabe keine Beschaffung von ihr selbst
   wirtschaftlich zugute kommenden Leistungen. Der im vorliegenden
   Verfahren auszuwählende Netzbetreiber erhält der Gemeinde kein Entgelt.
   Die Vergabe dient der Auswahl eines Zuwendungsempfängers, sie betrifft
   keinen öffentlichen Auftrag. Mit dem erfolgreichen Bieter wird ein
   öffentlich-rechtlicher Zuwendungsvertrag über eine Investitionsbeihilfe
   zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke geschlossen, und zwar auf
   der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur
   Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access
   (NGA)-Breitbandversorgung (v. 15.6.2015) in der aktuellen Fassung und
   der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen
   Räumen Schleswig-Holsteins  Breitbandrichtlinie  vom 25.6.2019 in der
   aktuellen Fassung. Die Gemeinde hat einen Zuwendungsbescheid nach
   dieser Richtlinie erhalten, dessen Bedingungen Bestandteil des
   Zuwendungsvertrages werden (auch betr. den kommunalen Förderanteil).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 96
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   A. Wirksame Gründung,
   B. Eintragung ins Register,
   C. Erlaubnis zur Berufsausübung,
   D. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
   Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
   PL1 Unternehmensprofil
   PL2 keine Straftaten
   PL3.1 Steuern und Abgaben
   PL3.2 Nachweis Sozialversicherungsbeiträge
   PL4.1 Eigenerklärung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht
   PL4.2 Eigenerklärung AEntG, MiLoG
   PL5 keine Insolvenz o. Ä
   PL6 keine schweren Verfehlungen
   PL7 keine Vertragsverletzungen Einzelheiten zu A. bis D. und PL1 bis
   PL7 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln),
   Abschnitt IV, sind zu beachten!
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Kriterien:
   E. Haftpflichtversicherungsdeckung,
   F. Wirtschaftlicher Umfang vergleichbarer Leistungen,
   G. Finanzielle Stabilität. Hierzu geforderte Eigenerklärungen und
   Nachweise:
   WL 1 Haftpflichtversicherung
   WL 2 Tätigkeitsumfang (Umsatz)
   WL 3 Bankerklärung oder Rating (möglichst, nur auf besondere
   Anforderung zwingend).
   Einzelheiten zu E. bis G. und WL1 bis WL3 gem. Vergabeunterlagen Teil A
   (Dokument Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten!
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Kriterien: H. Berufliche Erfahrung/Referenzen; J.
   Vertriebserfahrung/Referenzen. Hierzu geforderte Eigenerklärungen und
   Nachweise: TL1 Referenzliste Einzelheiten zu H. und J sowie TL1 gem.
   Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln), Abschnitt IV,
   sind zu beachten!
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu H:. Betrieb mindestens eines in Leistung und Umfang vergleichbaren
   Projekts im Referenzzeitraum (letzte 5 Jahre, also ab 2015) mit
   vereinbarter Vertragsdauer von mind. 7 Jahren. Vgl. näher
   Vergabeunterlagen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Zuwendungsempfänger unterliegt den Anforderungen des
   EU-Beihilferechts (insbes. NGA-Rahmenregelung) und des Zuwendungsrechts
   (insbes. Breitbandrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein,
   Zuwendungsbescheid des Landes gegenüber der Gemeinde), insbes. der
   Verpflichtung zur Gewährleistung des offenen Zugangs auf
   Vorleistungsebene. Der Zuwendungsempfänger unterliegt
   Verwendungsnachweispflichten und Regelungen zur Anpassung bzw.
   Rückgewähr der Zuwendung. Verpflichtungserklärung betr.
   vergabespezifischem Mindestlohn nach VGSH wird (vorsorglich) gefordert.
   Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbes. dem
   Entwurf des Zuwendungsvertrags. Sie unterliegen nach Maßgabe der
   Verfahrensregeln (Vergabeunterlagen Teil A) den Verhandlungen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 08/02/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 15/02/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2021
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das Verfahren wird in Anlehnung an die Vorschriften der VgV als
   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
   Einzelheiten ergeben sich aus den öffentlich bereitgestellten
   Vergabeunterlagen. Wie oben ausgeführt, geht die Gemeinde davon aus,
   dass das vorliegende Verfahren nicht der Vergabe eines öffentlichen
   Auftrags dient und daher das förmliche GWB-Vergaberecht nicht anwendbar
   ist, auch nicht betreffend eine Dienstleistungskonzession.
   Dementsprechend unterliegt das Verfahren nach Auffassung der Gemeinde
   auch nicht den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der
   Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB 2016). Da das
   Verfahren auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen
   Zuwendungsvertrags ausgerichtet ist, geht die Gemeinde vielmehr davon
   aus, dass für Rechtsbehelfe im Hinblick auf das Verfahren die
   Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben ist, sodass
   vorliegend das. Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht,
   Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig, Telefon:04621/860,
   Telefax: 04621/86-1277, zuständig wäre. Falls demgegenüber geltend
   gemacht wird, dass es sich entgegen der Auffassung der Gemeinde um ein
   Vergabeverfahren im Anwendungsbereich des GWB handeln sollte und
   diesbezügliche Verstöße gegen Vergabevorschriften geltend gemacht
   werden sollen, wäre zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren die
   Vergabekammer Schleswig-Holstein, Anschrift siehe sogleich. Daher
   werden hier beide Stellen genannt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
   Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
   Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
   Ort: Kiel
   Postleitzahl: 24105
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vergabekammer@wimi.landsh.de
   Telefon: +49 4319884640
   Fax: +49 4319884702
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Vgl. zu den Rechtswegen zunächst VI.3: Im nach Auffassung der Gemeinde
   maßgeblichen Verwaltungsrechtsweg gilt keine kalendarisch bestimmte
   Frist für gerichtlichen Eilrechtsschutz (Antrag auf Erlass einer
   einstweiligen Anordnung) oder eine Unterlassungsklage bzw.
   Feststellungsklage. Solche Rechtsbehelfe können jedoch verwirkt werden
   oder das Rechtsschutzinteresse kann entfallen. Insoweit wird ferner
   vorsorglich darauf hingewiesen, dass nach Zuschlag (Vertragsschluss)
   verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz durch Dritte möglicherweise nicht
   mehr oder nur unter besonderen Umständen zu erlangen ist. Bezüglich
   eines etwaigen Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer wird auf
   Folgendes hingewiesen: Nach§ 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger
   Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2
   GWB unberührt bleibt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für
   den Fall, dass das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags oder einer
   Dienstleistungskonzession geltend gemacht wird oder gegeben ist, wird
   ferner auf Folgendes hingewiesen: Nach Zuschlagserteilung.
   (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer
   nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer
   Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen
   Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und
   Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger
   Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des
   Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen
   nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
   öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig,
   jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe
   im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/01/2021
References
   6. mailto:dbs@hooge.de?subject=TED
   7. http://www.hooge.de/
   8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0F16AEF9-8C20-4383-BA06-DE47AF94ABB8
   9. mailto:sylvia.hansen@nordfriesland.de?subject=TED
  10. http://www.nordfriesland.de/bauverwaltung-pellworm
  11. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0F16AEF9-8C20-4383-BA06-DE47AF94ABB8
  12. https://www.deutsche-evergabe.de/
  13. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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