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Ausschreibung: OP-Ausrüstung - DE-Duisburg
OP-Ausrüstung
Dokument Nr...: 11535-2021 (ID: 2021011209101609510)
Veröffentlicht: 12.01.2021
*
DE-Duisburg: OP-Ausrüstung
2021/S 7/2021 11535
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Sana Kliniken Duisburg GmbH
Postanschrift: Zu den Rehwiesen 9
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47055
Land: Deutschland
E-Mail: [6]Ausschreibungen-Invest-SNZ@sana.de
Telefon: +49 89678204289
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.sana.de/duisburg
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung eines High-End-OP-Mikroskops mit robotischer
Bewegungsfunktion
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33162100 OP-Ausrüstung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Spezialisiertes OP-Mikroskop für die Neurochirurgie mit der Möglichkeit
zu Robotischer Koordination und Schnittstelle zu einem vorhandenen
Navigationssystem und Verwendung von Ultraschall-Bilddaten zur
passgenauen Positionierung des Mikroskops.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Duisburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Hochspezialisiertes OP-Mikroskop für die Neurochirurgie.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Alleinstellungsmerkmal des Anbieters Carl
Zeiss Meditec / Gewichtung: 100
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Fußschalter und Stereo-Mitbeobachter
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
* Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen
Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:
Im Sana Klinikum Duisburg werden komplexe neurochirurgische Eingriffe
an Hirn und Rückenmark vorgenommen. Dabei kommen spezielle
Neuronavigationssysteme in Verbindung mit spezialisierten
Operationsmikroskopen zum Einsatz. Um den Behandlungserfolg auch in
schwierigen anatomischen Verhältnissen sicherzustellen sind auch neue
technische Möglichkeiten erforderlich. Insbesondere ist hier die
robotisch abgestimmte Bewegung des Operationsmikroskops unter
Berücksichtigung der Navigationsdaten sowie unter OP-Bedingungen
erhobene Positionierungen mittels Ultraschall-Bildern in Zusammenarbeit
mit im Vorfeld erstellten MRT- bzw. CT-Bildern zu benennen. Nach
entsprechender Recherche wurde festgestellt, dass diese Innovation
derzeit nur von einem Hersteller realisiert wird. Unter
Berücksichtigung sämtlicher Kriterien wird das Mikroskop daher mittels
ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beschafft.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
07/01/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Carl Zeiss Meditec Vertriebsgesellschaft mbH
Postanschrift: Rudolf-Eber-Str. 11
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73447
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper
Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [8]vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473053
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen
antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist
oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.
1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag
von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach
§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt
nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der unter
der o. g. Referenznummer veröffentlichten
Ex-anteTransparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche
Bekanntmachung. Hierzu wird diese vorliegende
Veröffentlichung über vergebene Aufträge abschließend erstellt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/01/2021
References
6. mailto:Ausschreibungen-Invest-SNZ@sana.de?subject=TED
7. https://www.sana.de/duisburg
8. mailto:vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
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