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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Bochum
Arzneimittel
Dokument Nr...: 10757-2021 (ID: 2021011209041808801)
Veröffentlicht: 12.01.2021
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DE-Bochum: Arzneimittel
2021/S 7/2021 10757
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Postanschrift: Verwaltungsgebäude Trimonte Park 2/3, Wasserstraße 215
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44799
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@kbs.de
Fax: +49 23430486190
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.kbs.de
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter:
[8]https://www.kbs.de/DE/UeberUns/Ausschreibungen/EU/EU_node.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Offene Rahmenvereinbarung über Rabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit
jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell für
Blutzuckerteststreifen für das Bundesland Thüringen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
zu Blutzuckerteststreifen mit Unternehmen oder
Auftragnehmergemeinschaften von Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8
Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGBV) (Rabattverträge) für das
Bundesland Thüringen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG THÜRINGEN
Hauptort der Ausführung:
Bundesland Thüringen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
zu Blutzuckerteststreifen mit Unternehmen oder
Auftragnehmergemeinschaften von Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8
Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch(SGBV) (Rabattverträge) für das
Bundesland Thüringen. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren,
sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum
Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer
festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen. Die entsprechende
Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes
geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele Unternehmer oder
Auftragnehmergemeinschaften von Unternehmern werden. Die Angabe unter
Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie der
Vertrag entweder:
a) handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post
oder
b) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB)
versehen per E-Mail an [9]vergabestelle@kbs.de an die KBS gesandt
werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.3.2021, sofern der Vertrag und die
geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 5.2.2021 bei der
KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des
Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der
geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der
Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils
1.des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es
einer Kündigung bedarf, sobald für die vertragsgegenständlichen
Blutzuckerteststreifen Vertragspartner im Wege eines formellen
Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von
Beitritten ist der 5.1.2023. In jedem Fall enden die Verträge am
28.2.2023.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Ein einfacher Auszug aus dem Handelsregister (für nicht deutsche
EU-Mitglieder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 1.8.2020,
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ist in den
Auftragsunterlagen enthalten),
c) Eigenerklärung zur Qualität (ist in den Auftragsunterlagen
enthalten).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 999
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/01/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/01/2023
Ortszeit: 23:59
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Informationen zum Erhalt der Auftragsunterlagen werden
Interessenten nach Anforderung mit formloser E-Mail unter der Adresse
[10]vergabestelle@kbs.de
Übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt.
Alle geforderten Unterlagen sind für einen Beitritt zur
Rahmenvereinbarung handschriftlich unterschrieben per Post an die KBS
oder falls mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen, an die
folgende E-Mail-Adresse zu senden:
[11]vergabestelle@kbs.de
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr.76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: [13]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für
anwendbar gehalten wird, weist die Vergabestelle bezüglich der
Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin:
Es gelten die Regelungen von § 134, § 135 und § 160 des Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
§ 134 Informations- und Wartepflicht
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
Berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
(1) gegen § 134 verstoßen hat oder
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;.
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
(1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
(2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen und
(3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen. § 160 kann aufgrund des Formulars nicht dargestellt werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Soziale Sicherung
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [14]poststelle@bas.bund.de
Telefon: +49 2286190
Fax: +49 2286191870
Internet-Adresse: [15]www.bundesamtsozialesicherung.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/01/2021
References
6. mailto:vergabestelle@kbs.de?subject=TED
7. http://www.kbs.de/
8. https://www.kbs.de/DE/UeberUns/Ausschreibungen/EU/EU_node.html
9. mailto:vergabestelle@kbs.de?subject=TED
10. mailto:vergabestelle@kbs.de?subject=TED
11. mailto:vergabestelle@kbs.de?subject=TED
12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
13. http://www.bundeskartellamt.de/
14. mailto:poststelle@bas.bund.de?subject=TED
15. http://www.bundesamtsozialesicherung.de/
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