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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Bochum
Arzneimittel
Dokument Nr...: 10757-2021 (ID: 2021011209041808801)
Veröffentlicht: 12.01.2021
*
  DE-Bochum: Arzneimittel
   2021/S 7/2021 10757
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Deutsche Rentenversicherung
   Knappschaft-Bahn-See
   Postanschrift: Verwaltungsgebäude Trimonte Park 2/3, Wasserstraße 215
   Ort: Bochum
   NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 44799
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@kbs.de
   Fax: +49 23430486190
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.kbs.de
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter:
   [8]https://www.kbs.de/DE/UeberUns/Ausschreibungen/EU/EU_node.html
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Offene Rahmenvereinbarung über Rabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit
   jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell für
   Blutzuckerteststreifen für das Bundesland Thüringen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33600000 Arzneimittel
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
   zu Blutzuckerteststreifen mit Unternehmen oder
   Auftragnehmergemeinschaften von Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8
   Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGBV) (Rabattverträge) für das
   Bundesland Thüringen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEG THÜRINGEN
   Hauptort der Ausführung:
   Bundesland Thüringen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen
   zu Blutzuckerteststreifen mit Unternehmen oder
   Auftragnehmergemeinschaften von Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8
   Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch(SGBV) (Rabattverträge) für das
   Bundesland Thüringen. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren,
   sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum
   Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer
   festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen. Die entsprechende
   Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes
   geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele Unternehmer oder
   Auftragnehmergemeinschaften von Unternehmern werden. Die Angabe unter
   Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes
   geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die
   geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie der
   Vertrag entweder:
   a) handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post
   oder
   b) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB)
   versehen per E-Mail an [9]vergabestelle@kbs.de an die KBS gesandt
   werden.
   Frühester Vertragsbeginn ist der 1.3.2021, sofern der Vertrag und die
   geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 5.2.2021 bei der
   KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des
   Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der
   geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der
   Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils
   1.des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es
   einer Kündigung bedarf, sobald für die vertragsgegenständlichen
   Blutzuckerteststreifen Vertragspartner im Wege eines formellen
   Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von
   Beitritten ist der 5.1.2023. In jedem Fall enden die Verträge am
   28.2.2023.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   a) Ein einfacher Auszug aus dem Handelsregister (für nicht deutsche
   EU-Mitglieder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 1.8.2020,
   b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ist in den
   Auftragsunterlagen enthalten),
   c) Eigenerklärung zur Qualität (ist in den Auftragsunterlagen
   enthalten).
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 999
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 05/01/2023
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 05/01/2023
   Ortszeit: 23:59
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Informationen zum Erhalt der Auftragsunterlagen werden
   Interessenten nach Anforderung mit formloser E-Mail unter der Adresse
   [10]vergabestelle@kbs.de
   Übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt.
   Alle geforderten Unterlagen sind für einen Beitritt zur
   Rahmenvereinbarung handschriftlich unterschrieben per Post an die KBS
   oder falls mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen, an die
   folgende E-Mail-Adresse zu senden:
   [11]vergabestelle@kbs.de
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemomblerstr.76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499400
   Internet-Adresse: [13]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für
   anwendbar gehalten wird, weist die Vergabestelle bezüglich der
   Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin:
   Es gelten die Regelungen von § 134, § 135 und § 160 des Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
   § 134 Informations- und Wartepflicht
   1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
   sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
   beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
   den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
   Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
   insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
   Berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
   lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
   § 135 Unwirksamkeit:
   1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   (1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist
   2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;.
   3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   (1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   (2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen und
   (3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen. § 160 kann aufgrund des Formulars nicht dargestellt werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Soziale Sicherung
   Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53113
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]poststelle@bas.bund.de
   Telefon: +49 2286190
   Fax: +49 2286191870
   Internet-Adresse: [15]www.bundesamtsozialesicherung.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/01/2021
References
   6. mailto:vergabestelle@kbs.de?subject=TED
   7. http://www.kbs.de/
   8. https://www.kbs.de/DE/UeberUns/Ausschreibungen/EU/EU_node.html
   9. mailto:vergabestelle@kbs.de?subject=TED
  10. mailto:vergabestelle@kbs.de?subject=TED
  11. mailto:vergabestelle@kbs.de?subject=TED
  12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  13. http://www.bundeskartellamt.de/
  14. mailto:poststelle@bas.bund.de?subject=TED
  15. http://www.bundesamtsozialesicherung.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
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