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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Satz und Druck von 2 Ausgaben des BZ-Programms für 2021 - DE-Nürnberg
Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
Gedruckte Bücher, Broschüren und Faltblätter
Satzarbeit
Dokument Nr...: 886974-2020 (ID: 2020101515263315684)
Veröffentlicht: 15.10.2020
*
  Satz und Druck von 2 Ausgaben des BZ-Programms für 2021
VERGABEUNTERLAGEN
2020004888
Satz und Druck von 2 Ausgaben des BZ-Programms für 2021
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste
Äußere Cramer-Klett-Str. 3, 90489 Nürnberg, Deutschland
07.10.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
Bewerbungsbedingungen-VMS_UVgO_20200109.........................................................................................
. 3
zavb_nbg........................................................................................................................
.................................. 6
Datenschutzhinweise Vergabeverfahren
VMS_20190115............................................................................... 13
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 15
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 19
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 22
i
Satz und Druck von 2 Ausgaben des BZ-Programms für 2021
I. Allgemeines
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben.
Einzelheiten ergeben sich aus den Anlagen.
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Projektname: Satz und Druck von 2
Ausgaben des
BZ-Programms für 2021
Projektbeschreibung: Auflage: je 20.000
Exemplare im
Offsetdruck produziert.
Der Umfang liegt bei
Ausgabe 1 zwischen 296
und 304 Innenseiten
zuzügl. 4 Seiten
Umschlag im Endformat
A4. Bei Ausgabe 2 liegt
der Umfang zwischen
396 und 404 Innenseiten
zuzügl. 4 Seiten
Umschlag im Endformat
A4. Umschlag 250g/qm
Bilderdruck glänzend,
Innenteil 70g/qm RC
weiß. Druck: Umschlag
4/4-farbig + Drucklack
glänzend, Innenteil
4/4-farbig Verarbeitung:
Klebebindung
Vergabeart: Öffentliche
Ausschreibung
Termine
Bekanntmachung am: 08.10.2020
Angebotsfrist 02.11.2020 23:59:00
Bindefrist: 30.11.2020
Frist für Fragen in der
Bieterkommunikation:
21.10.2020 15:30
1. Auskünfte:
Auskünfte erteilt nur die Vergabestelle der Auftraggeberin (sofern in der Leistungsbeschreibung keine abweichenden Angaben
gemacht
werden), bei der auch die der Ausschreibung zugrunde liegenden Bedingungen eingesehen werden können.
Die Kommunikation mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Nachrichtenmodul "Bieterkommunikation" im
Vergabemanagementsystem der Deutschen eVergabe. Bei Rückfragen zur Bedienung der Software wenden Sie sich bitte an den Support
der
Firma Healy Hudson: support@ deutsche-evergabe.de oder telefonisch unter: 0611 / 949 106-81.
Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend
unterrichtet gewesen
sei, ist ausgeschlossen.
2. Preisnachlässe:
Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung der Angebote berücksichtigt, wenn sie
sich auf alle
Abschlags- und Schlusszahlungen beziehen und die Zahlungsfrist mindestens 14 Tage beträgt. Nicht zu wertende Preisnachlässe
(unter 14
Tage) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. Deshalb werden von uns in der
Ausschreibung 14
Tage als Richtwert vorgegeben, d.h. die von uns vorgegebenen 14 Tage dienen nur zur Wertung. Unabhängig davon können Sie
jedoch in
Ihrem Angebot auch ein längeres Zahlungsziel (z.B. 21 Tage) anbieten. Sollte in Ihrem Angebot kein Skonto/Preisnachlass
angegeben werden,
tritt der Regelungsinhalt gem.	17 Nr. 1 VOL/B in Kraft, wonach die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen 30 Tagen nach Eingang
der
prüfbaren Rechnung erfolgt.
3. Kriterien für die Auftragsvergabe:
Bewertungsmethode: Niedrigster Preis
Berechnungsmethode:
Gelten besondere Zuschlagskriterien, werden diese bekannt gemacht und können dann als Wertungsmatrix in der Angebotsmaske des
Bieterassistenten eingesehen werden.
1
4. Bedarfspositionen
Bedarfspositionen werden gewertet.
5. Eigene AGB
Beinhaltet das Angebot eigene Geschäftsbedingungen des Bieters (auch AGB), muss das Angebot gemäß  42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO bzw.
 53
Abs. 7 Satz 1, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV ausgeschlossen werden.
6. Vergabeunterlagen/Vertrag sbedingungen
Mit der Angebotsabgabe werden die im Angebotsassistenten (Workflowpunkte Vertragsbedingungen/Formu lare und Produkte/Leistungen)
hinterlegten und aufgeführten Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung sowie die VOL/B, in der am Tage der
Angebotseröffnung
gültigen Fassung, Vertragsbestandteil.
Die Rangfolge richtet sich nach 1 VOL/B.
7. Bindefrist
Mit Abgabe des Angebots ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
8. Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen
Eine wissentlich unvollständige oder falsche Erklärung im Angebotsschreiben kann den Ausschluss von weiteren
Auftragserteilungen zur Folge
haben.
9. Gemäß DSGVO ist der Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung notwendig, wenn die Auftraggeberin:
a) einen Auftrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt und/oder
b) Im Zuge eines Pflege-/Wartungsvertrags eine Fernwartung vereinbart wird.
Sofern sich die Notwendigkeit einer Vereinbarung über Auftragsverarbeitung erst während der Vertragslaufzeit ergibt, wird
eine Vereinbarung
auf Basis eines Vertragsmusters der Auftraggeberin geschlossen.
II. Elektronische Angebotsabgabe
Vorgehensweise:
1. Durch die elektronische Angebotsabgabe im Bieterassistenten des Vergabemanagementsystems (VMS) ist das Textformerfordernis
gem.
126 b BGB erfüllt ( 38 UVgO bzw.  53 Abs. 1 VgV).
2. Bei Rückfragen zur Bedienung der Software können Sie sich gerne an den Support der Firma Healy Hudson wenden.
 An: support@ deutsche-evergabe.de oder telefonisch unter: 0611 / 949 106  81
III. Schriftliche Angebotsabgabe
Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten, ausschließlich auf elektronischem Weg die
Angebotsunterlagen
(Eingabemaske im Bieterassistenten) auszufüllen und bis zum Einreichungstermin elektronisch (Angebotsfrist, siehe Projekt- und
Dokumenteninformation) abzugeben.
Die Angebotsabgabe auf schriftlichem Weg in Papierform ist in diesem Verfahren nicht zugelassen.
2
Stand Januar 2020 Seite 1 von 3
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN
Hinweis
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher
Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte"
(Unterschwellenvergabeordnung  UVgO).
1.1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters/Bewerbers Unklarheiten,
so hat der Bieter/Bewerber die Vergabestelle unverzüglich vor Angebotsabgabe in
Textform darauf hinzuweisen.
1.2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern/Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesem
Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden
ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
hat der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere
für Bietergemeinschaften.
1.3 Angebot
1.3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
1.3.2 Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter/Bewerber und die
natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das
Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot
ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die
Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
1.3.3 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind in Euro
(Bruchteile in vollen Cent) ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter
Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Die
Berechtigung zur Verrechnung ermäßigter Steuersätze ist mit dem Angebot nachzuweisen.
Soweit ihre Wertung in den Informationen zum Verfahren nicht ausdrücklich vorgesehen ist,
werden nur Preisnachlässe gewertet, die
 ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
 an der dafür vorgesehenen Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe (z.B. Skonti) bleiben Inhalt des Angebotes und werden
im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
1.3.4 Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen
werden.
Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen
und Angaben enthalten. Die Preise des Angebots müssen grundsätzlich auch die Kosten
aller zur Leistung erforderlichen Stoffe, Hilfsstoffe und Lohnnebenkosten sowie alle
Nebenleistungen enthalten.
Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz
oder gleichwertiger Art und wird vom Bieter/Bewerber dazu eine Produktangabe
verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typbezeichnung)
auch dann anzugeben, wenn der Bieter/Bewerber das vorgegebene Fabrikat anbieten
will. Fehlt diese Angabe, ist das Angebot unvollständig.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der
Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
1.3.5 Wird in der Ausschreibung auf Normen, technische Spezifikationen, europäische
technische Zulassungen Bezug genommen, wird das Angebot auch gewertet, sofern der
3
Stand April 2019 Seite 2 von 3
Bieter/Bewerber in seinem Angebot mit geeigneten Mitteln nachweist, dass die von ihm
angebotene Lösung den Anforderungen der technischen Spezifikation, auf die Bezug
genommen wurde, gleichermaßen entspricht.
1.3.6 Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
1.4. Datenschutz
1.4.1 Die von den Bietern/Bewerbern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im
Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben erfolgen
freiwillig und sind Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes.
1.4.2 Ein qualifizierter Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen und Konzessionen ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
1.4.3. Werden der Auftraggeberin personenbezogene Daten Dritter (z.B. von Mitarbeitern des
Auftragnehmers/der Auftragnehmerin) als Betroffene übermittelt, so ist der
Auftragnehmer/die Auftragnehmerin für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Verpflichtungen diesbezüglich eigenständig verantwortlich. Auf die Frewilligkeit ihrer
Angaben ist hinzuweisen und der qualifizierte Datenschutzhinweis der Auftraggeberin ist
den Betroffenen bekannt zu machen.
1.5 Nebenangebote
1.5.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten
Mindestanforderungen erfüllen. Sie müssen als solche gekennzeichnet sein, ihre Anzahl
ist an der im dafür vorgesehenen Stelle aufzuführen.
1.5.2 Nebenangebote müssen qualitativ und quantitativ die durch die Leistungsbeschreibung
vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen. Sie müssen damit mindestens
 die funktionalen Anforderungen und
 die wirtschaftlichen Kriterien der ausgeschriebenen Lösung erfüllen, insbesondere
Gebrauchstauglichkeit, Folgekosten, Lebensdauer.
Die Gleichwertigkeit ist mit dem Nebenangebot nachzuweisen.
1.5.3 Der Bieter/Bewerber hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und
erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit
möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung
der Leistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter/Bewerber eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im
Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu
machen.
1.5.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses
beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen
und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
1.5.5 Nebenangebote, die den Nummern 1.5.1 bis 1.5.4 nicht entsprechen, können nicht
gewertet werden.
1.6 Bietergemeinschaften
1.6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben,
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (oder vergleichbarer Zusammenschluss)
im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
 dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
 dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
4
Stand April 2019 Seite 3 von 3
1.6.2 Beim Öffentlichen Verfahren und bei Beschränkter Ausschreibung werden Angebote von
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus
aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
1.7 Benachrichtigung
Wurde bis zum Ablauf der Bindefrist kein Auftrag erteilt, so konnte das Angebot nicht
berücksichtigt werden. Eine Unterrichtung der Bieter erfolgt gem.  46 UVgO.
5
Stadt Nürnberg
ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
für die Ausführung von Leistungen (ZAVB/L)
Hinweis
Die genannten Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Art und Umfang der Leistung, Preise (VOL/B  1)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für die zur Leistung erforderlichen
Arbeitsmittel, Betriebs- und Hilfsstoffe wie Reinigungsmittel, Verpackung o.ä. und die
notwendigen Hilfsleistungen wie Transporte, Auf- und Abladen frei Verwendungsstelle,
sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Etwaige
Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die
Lieferung/Leistung abgegolten.
Packstoffe hat der Auftragnehmer zurückzunehmen und ggf. wie auch durch seinen
Auftrag entstandene Abfälle auf seine Kosten fachgerecht zu beseitigen.
Wenn der Auftragnehmer für sein Angebot eine selbst gefertigte Abschrift oder
Kurzfassung benutzt hat, ist allein die vom Auftraggeber verfasste
Leistungsbeschreibung verbindlich
Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise Ausführung einer Leistung
Wahlpositionen (Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall
erforderlichen Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der
Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach
Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die
Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel bei
Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.
2 Einheitspreise
Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag
einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz
und Einheitspreis entspricht.
3 Änderung der Leistung (VOL/B  2)
3.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nr.3 eine erhöhte Vergütung, muss
er dies dem Auftraggeber unverzüglich  möglichst vor Ausführung der Leistung und
möglichst der Höhe nach  schriftlich mitteilen.
3.2 Sind nach  2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer auf Verlangen seine
Preisermittlungen für diese Preise und für die vertragliche Leistung vorzulegen und
Mehr- und Minderkosten nachzuweisen.
4 Ausführungsunterlagen (VOL/B  3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrundegelegt werden, die vom Auftraggeber
als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
6
Seite 2 von 7
5 Ausführung der Leistung (VOL/B  4)
5.1 Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
unterrichten.
5.2 Solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede
Änderung seiner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft dem Auftraggeber
unverzüglich unaufgefordert mitzuteilen.
5.3 Nach- oder Subunternehmer treten in keinem Fall in rechtliche oder vertragliche
Beziehungen zum Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat also derartige weiter
gegebene Aufträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu erteilen. Die
Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber erfolgt nur mit dem Auftragnehmer.
5.4 Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung der Leistung alle für ihn geltenden rechtlichen
Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des
Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem
Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG)
für allgemein verbind-lich erklärten Tarifvertrag oder einer nach  7,  7a oder  11
AEntG oder einer nach  3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende
Leistung verbindlich vorge-geben werden, sowie gem.  7 Abs. 1 AGG und  3 Abs. 1
EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder qleichwertiger Arbeit gleiches
Entgelt zu bezahlen. Der Auf-tragnehmer hat die Einhaltung der Verpflichtungen auf
Verlangen durch die Vorlage prüffähiger Unterlagen nachzuweisen. Bei einem Einsatz
von Nach- oder Subunter-nehmern sind diese durch den Auftragnehmer entsprechend
zu verpflichten und haben die Einhaltung der Verpflichtungen in gleicher Weise auf
Verlangen nachzuweisen.
6 Kündigung aus wichtigem Grund (VOL/B 8)
Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten
des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet,
verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei
ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse
einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden.
7 Wettbewerbsbeschränkungen (VOL/B  8 Nr. 2)
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen
hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v.H. der
Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in
anderer Höhe nachgewiesen wird.
Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere
solche aus  8 Nr. 2 VOL/B, bleiben unberührt.
Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen gelten insbesondere Verabredungen
und Verhandlungen mit anderen Bietern über
- die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
7
Seite 3 von 7
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar
oder mittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligungen oder andere Aufgaben, sowie Empfehlungen,
es sei denn, dass sie nach  24 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) zulässig sind. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
8 Abnahme (VOL/B  13)
8.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
8.2 Die Gefahr geht grundsätzlich erst mit der Abnahme auf den Auftraggeber über.
9 Mängelansprüche (VOL/B  14)
Die Verjährung für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung bzw.
Lieferung.
10 Rechnungen (VOL/B  15 und 17)
10.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder
Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind
durchlaufend zu nummerieren.
10.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl
(Position) und der Bezeichnung  gegebenenfalls abgekürzt  wie in der
Leistungsbeschreibung aufzuführen.
10.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) in
Euro aufzustellen: der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem
Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei
Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird
die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf
maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
10.4 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits
erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen
Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
10.5 Alle Rechnungen und sonstige Abrechnungsunterlagen sind vom Auftragnehmer in 2-
facher Ausfertigung einzureichen.
11 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (VOL/B  16)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen
arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
8
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- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-
, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht
enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen
aufgegliedert werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften
erhält der Auftragnehmer.
12 Zahlungen (VOL/B  17)
12.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos im Überweisungsverkehr in Euro geleistet.
12.2 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das
Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat.
12.3 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den
Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der
Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
12.4 Für Vorauszahlungen ist stets besondere Sicherheit durch selbstschuldnerische
Bürgschaft nach dem vom Auftraggeber vorgeschriebenen Muster für den
Zahlungsbetrag incl. Mehrwertsteuer zu leisten.
13 Überzahlungen (VOL/B  17)
13.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann
sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB)
berufen.
13.2 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu
erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des
Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner
Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über
dem Basiszinssatz des  247 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
13.3 Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche des Auftraggebers beträgt acht Jahre, sie
beginnt mit der Schlusszahlung.
14 Abtretung
14.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber können ohne Zustimmung
des Auftraggebers nur abgetreten werden, wenn sich die Abtretung auf alle
Forderungen in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller
etwaiger Nachträge erstreckt. Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung
des Auftraggebers gegen ihn wirksam.
9
Seite 5 von 7
14.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst,
- wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter
genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle des Auftrags gemäß dem
Formblatt des Auftraggebers schriftlich angezeigt worden ist und
- wenn der neue Gläubiger eine Erklärung gemäß Formblatt mit folgendem Inhalt
abgegeben hat:
"Ich erkenne an,
a) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen
beansprucht werden kann,
b) dass mir gemäß  404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die
zur Zeit der Abtretung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren,
c) dass die Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des  406 BGB zulässig
ist,
d) dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber
nicht wirksam ist.
Zahlungen, die der Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet,
lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim
Auftraggeber bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des
Überweisungsauftrags an ein Geldinstitut) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies
gilt nicht, wenn die die Zahlung bearbeitende Kasse schon vor Ablauf dieser Frist von
der Abtretungsanzeige Kenntnis hatte."
14.3 Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen.
14.4 Ohne Einhaltung der Abtretungsvoraussetzungen nach den Nrn. 14.1 bis 14.3 kann der
Auftragnehmer Geldforderungen an einen Dritten abtreten, wenn der Auftragnehmer
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist und das Rechtsgeschäft, das
die Forderung begründet hat, für ihn ein Handelsgeschäft ist (siehe  354a Satz 1
HGB).
Die Forderungsabtretung entfaltet dann aber keine bindende Wirkung gegenüber dem
Auftraggeber; er kann vielmehr weiterhin mit befreiender Wirkung an den
Auftragnehmer Zahlungen leisten. Das gilt auch dann, wenn die Forderungsabtretung
dem Auftraggeber angezeigt wird oder er anderweitig davon Kenntnis erlangt (siehe
354a Sätze 2 und 3 HGB).
15 Sicherheitsleistung (VOL/B  18)
15.1 Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher
Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung
der Leistung einschließlich der Abrechnung, für Mängelansprüche und
Schadensersatz.
15.2 Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der
Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz.
15.3 Wird in den Besonderen Vertragsbedingungen Sicherheit verlangt, hat der
Auftragnehmer Sicherheit (vorzugsweise durch Bürgschaft) zu leisten.
15.4 Die Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche beträgt 5 % der
Auftragssumme einschließlich Mehrwertsteuer. Bei besonderen Risiken kann sie bis zu
10 % der Auftragssumme einschließlich Mehrwertsteuer betragen. Bei Erhöhung der
Auftragssumme um mehr als 50.000 EURO einschließlich Mehrwertsteuer (Nachträge,
Mengenmehrungen usw.) ist die Sicherheit entsprechend zu erhöhen. Der
10
Seite 6 von 7
Auftraggeber kann dies auch bei niedrigeren Erhöhungen verlangen.
15.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, als Sicherheit die entsprechende Summe bei fälligen
Zahlungen aus diesem Vertrag einzubehalten. Ein Einbehalt kann durch eine
entsprechende Bürgschaft ersetzt werden.
15.6 Nach Abnahme, Vorlage der prüfbaren Schlussrechnung und nach Erfüllung aller bis
dahin bestehenden Ansprüche kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit
für Mängelansprüche bis auf 3 % der Abrechnungssumme zuzüglich der
voraussichtlichen Aufwendungen für die Beseitigung festgestellter Mängel verringert
oder gem. 16.5 die Bürgschaft ausgetauscht wird.
15.7 Die Sicherheit für Mängelansprüche wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen
für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin geltend gemachten Ansprüche
erfüllt sind.
16 Bürgschaften (VOL/B  17 und 18)
16.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Formblätter des Auftraggebers zu
verwenden.
16.2 Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche
Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder
Kautionsversicherer zu stellen (Konzernbürgschaften sind nicht zugelassen.).
16.3 Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- "Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft
nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage
gemäß  770, 771, BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der
Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Gegenforderungen des Auftragnehmers.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser
Bürgschaftsurkunde.
- Gerichtsstand ist Nürnberg.
16.4 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde in Euro
zu stellen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss die Bürgschaft auf die Arbeitsgemeinschaft
ausgestellt sein.
16.5 Die Urkunde über die Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft wird
zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer
- die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
- etwaige rechtmäßig erhobene Ansprüche befriedigt und
- eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.
16.6 Die Urkunde über die Mängelanspruchsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die
Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin geltend
gemachten Ansprüche erfüllt sind.
16.7 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die
Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
11
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17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (VOL/B  19)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste
Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher
Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen
zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
18 Gerichtsstand (VOL/B  19)
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist  soweit gesetzlich zulässig
Nürnberg.
12
Stadt Nürnberg
Zentrale Dienste
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen und Konzessionen
Datensicherheit
Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte
Verbindung übertragen.
Verantwortlich für die Datenerhebung
Stadt Nürnberg
Zentrale Dienste
Äußere Cramer-Klett-Str. 3
90489 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31  33 21 1
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Datenschutz
Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31  51 15
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Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken:
 Durchführung von Vergabeverfahren, insb.:
 Bereitstellen von Vergabeunterlagen
 Beantwortung von Bieterfragen
 Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen
 Abfrage und Überprüfung der Eignung
 Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen
 Pflege einer Bieterkartei
 Dokumenten- und Vertragsmanagement
 Vertragsabwicklung
 Führen sachdienlicher Kommunikation
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Buchstaben b, c und e DSGVO sowie Art. 4
Absatz 1 BayDSG.
Weitergabe von Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden  soweit erforderlich  weitergegeben an:
 Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gem.  150a GewO
 Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/Vorliegen von
Ausschlussgründen
 Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
 Sicherheits- und Ordnungsbehörden zur Überprüfung bewachungsrechtlicher Voraus
setzungen
 Sachbearbeiter der Stadt Nürnberg zur sachdienlichen Kommunikation
 Teilnehmer an Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung
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Übermittlung an Drittländer
Es erfolgt keine Übermittlung. Bei Übermittlung in Drittländer = Nicht-EU bitte mit der/dem
Datenschutzbeauftragten Kontakt aufnehmen.
Speicherzeitraum
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist.
Bei europaweiten Ausschreibungen sind gem.  8 Abs. 4 VgV für Liefer- und Dienstleistungen bzw.  20 EU
VOB/A i.V.m.  8 Abs. 4 VgV für Bauleistungen die Vergabeunterlagen bis zum Ende der Laufzeit des
Vertrags/ der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des
Zuschlags.
Bei nationalen Ausschreibungen sind gem.  6 UVgO für Liefer- und Dienstleistungen die Vergabeunterlagen
mindestens für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags aufzubewahren.
Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb für Bauleistungen deren Auftragswert
25.000  ohne USt. bzw. bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000  ohne USt. übersteigt, sind
die in	20 Abs. 3 VOB/A genannten Informationen sechs Monate vorzuhalten,  20 Abs. 3 Satz 2 VOB/A.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung
folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer
Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten
verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen
Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie
Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die
Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die
Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht
auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch
machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht
ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Erforderlichkeit der Datenangabe
Nach den oben genannten Rechtsgrundlagen sind die Daten für die Vergabe öffentlicher Aufträge und
Konzessionen erforderlich. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann das Vergabeverfahren möglicherweise
nicht erfolgreich durchgeführt und/oder der Vertrag nicht abgeschlossen und abgewickelt werden.
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
07.10.2020
Verfahren: 2020004888 - Satz und Druck von 2 Ausgaben des BZ-Programms für 2021
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
14 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Vorbemerkungen
Es handelt sich um 2 Ausgaben des BZ-Programms für 2021
1. Ausgabe Februar - Juli 2021 erscheint im Februar 2021
2. Ausgabe August - Dezember 2021 erscheint im August 2021
Der Umfang kann zwischen 296, 300 oder 304 Innenseiten + 4 Seiten Umschlag bei Ausgabe 1 sowie zwischen 396,
400 oder 404 Innenseiten + 4 Seiten Umschlag bei Ausgabe 2 variieren.
Da zum Zeitpunkt des Zuschlags die Seitenzahlen nicht feststehen werden, wird aus den einzeln angegeben Preisen
ein Durchschnittspreis errechnet, der in die Wertung einfließt.
Stundensatz für Autorkorrekturen, Preise für Proofs, zusätzliche Lieferadressen sind optionale Preisanfragen.
Satz- und Druckkosten sind separat in der Rechnung auszuweisen. Die Autorkorrekturen sind aufzuschlüsseln (siehe
auch unter der Pos. Autorkorrekturen).
25 Lieferanschriften sind im Preis enthalten, davon sind 8 Lieferadressen des BZ innerhalb von 2 Tagen zuerst zu
beliefern. Der Rest innerhalb von einer Woche. Zusätzliche Lieferungen können separat berechnet werden (siehe
unter optionaler Position 7).
Sämtliche unter Anlagen befindlichen Unterlagen, wie ausführliche ergänzende Leistungsbeschreibung, Manual mit
der Bemaßung, Zeitpläne etc. sind Vertragsbestandteil und sind verbindlich einzuhalten.
Für die gesamte Prozessbegleitung und Abwicklung in Fragen zum Satz und Druck muss ein fester Ansprechpartner
zur Verfügung stehen.
Nach Zuschlagserteilung ist dem Bildungszentrum die Kontaktperson namentlich mitzuteilen.
Bieterkommunikation
Fragen zum Vergabeverfahren und zur Leistungsbeschreibung können VOR Angebotsabgabe über die
Bieterkommunikation gestellt und aufgeklärt werden. Bitte beachten Sie den Schlusstermin für die Nutzung dieses
Tools (unter Projektinformationen). Technisch sind Fragestellungen nach diesem Schlusstermin möglich, eine
Beantwortung bis zum Einreichungstermin kann dann jedoch nicht mehr sichergestellt werden.
1 Druck des BZ-Programms 1_2021 USt. [%]
5%
Menge
20.000,00
Einheit
Exemplar
Auflage: 20.000 Stück ohne Mehr-/Minderlieferungen
Format: DIN A4
Umfang: Umschlag 4 Seiten
Innenteil zwischen 296 und 304 Seiten
Bitte die Preise unter Eigenschaften eintragen.
Druck: Umschlag 4/4-farbig + Drucklack glänzend
Innenteil 4/4-farbig
Papier: Umschlag 250g/qm LuxoMagic glänzend gestrichen
Innenteil 70g/qm RC Charisma Silk oder vergleichbares Papier
Bitte geben Sie die Artikelbezeichnung des Papiers, dass der Kalkulation
zugrunde liegt, unter "Eigenschaften" an.
Verarbeitung: Klebebindung, in stabile Kartons verpacken zu je 15
Exemplaren
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Angaben aus der ausführlichen
Leistungsbeschreibung unter "Anlagen".
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1.000,00
Exemplar
Gesamtpreis
[EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 1/4
15
Textergänzungen/Eigenscha ften
Preis für die Variante mit 296 Innenseiten
+ 4 Seiten Umschlag: ________ EUR
Preis für die Variante mit 300 Innenseiten
+ 4 Seiten Umschlag: ________ EUR
Preis für die Variante mit 304 Innenseiten
+ 4 Seiten Umschlag: ________ EUR
Mischkalkulation der 3 Varianten:
EUR
Formel: ([Preis für die Variante mit 296 Innenseiten + 4 Seiten Umschlag]+[Preis für die
Variante mit 300 Innenseiten + 4 Seiten Umschlag]+[Preis für die Variante mit 304 Innenseiten
+ 4 Seiten Umschlag])/3
Ergebnis: Preis
Bitte geben Sie den Namen des Papiers
an, dass der Kalkulation zugrunde liegt.: ________
2 Druck des BZ-Programms 2_2021 USt. [%]
5%
Menge
20.000,00
Einheit
Exemplar
Auflage: 20.000 Stück ohne Mehr-/Minderlieferungen
Format: DIN A4
Umfang: Umschlag 4 Seiten
Innenteil zwischen 396 und 404 Seiten
Bitte die Preise unter Eigenschaften eintragen.
Druck: Umschlag 4/4-farbig + Drucklack glänzend
Innenteil 4/4-farbig
Papier: Umschlag 250g/qm LuxoMagic glänzend gestr.
Innenteil 70g/qm RC Charisma Silk oder vergleichbares Papier
Bitte geben Sie die Artikelbezeichnung des Papiers, dass der Kalkulation
zugrunde liegt, unter "Eigenschaften" an.
Verarbeitung: Klebebindung, in stabile Kartons verpacken zu je 15
Exemplaren
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Angaben aus der ausführlichen
Leistungsbeschreibung unter "Anlagen".
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1.000,00
Exemplar
Gesamtpreis
[EUR]
................
Textergänzungen/Eigenscha ften
Preis für die Variante mit 396 Innenseiten
+ 4 Seiten Umschlag: ________ EUR
Preis für die Variante mit 400 Innenseiten
+ 4 Seiten Umschlag: ________ EUR
Preis für die Variante mit 404 Innenseiten
+ 4 Seiten Umschlag: ________ EUR
Mischkalkulation der 3 Varianten:
EUR
Formel: ([Preis für die Variante mit 396 Innenseiten + 4 Seiten Umschlag]+[Preis für die
Variante mit 400 Innenseiten + 4 Seiten Umschlag]+[Preis für die Variante mit 404 Innenseiten
+ 4 Seiten Umschlag])/3
Ergebnis: Preis
Bitte geben Sie den Namen des Papiers
an, dass der Kalkulation zugrunde liegt.: ________
3 Satz für BZ-Programm 1_2021 USt. [%]
5%
Menge
304,00
Einheit
Seiten
Bitte geben Sie die Satzkosten pro Seite und die Gesamtkosten für
max. 304 Seiten an.
Berechnet werden die tatsächlich gesetzten Seiten.
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Angaben aus der ausführlichen
Leistungsbeschreibung unter "Anlagen".
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Seite
Gesamtpreis
[EUR]
................
4 Satz für BZ-Programm 2_2021 USt. [%]
5%
Menge
404,00
Einheit
Seiten
Bitte geben Sie die Satzkosten pro Seite und die Gesamtkosten für
max. 404 Seiten an.
Einzelpreis
[EUR]
Gesamtpreis
[EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 2/4
16
Berechnet werden die tatsächlich gesetzten Seiten.
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Angaben aus der ausführlichen
Leistungsbeschreibung unter "Anlagen".
................
pro 1,00 Seite
5 Autorkorrekturen
Optionalposition
USt. [%]
16%
Menge
220,00
Einheit
Stunden
Für Autorkorrekturen bitte Stundensatz angeben.
Autorkorrekturen sind bei Rechnungsstellung mit einer fortlaufenden
Aufstellung der angefallenen Korrekturen detailliert zu dokumentieren,
fortlaufend sortiert nach Manuskriptteilen.
Berechnet werden die tatsächlichen Autorkorrekturstunden.
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Angaben aus der ausführlichen
Leistungsbeschreibung unter "Anlagen".
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis
[EUR]
ohne Gesamtpreis
6 Digitalproof
Optionalposition
USt. [%]
16%
Menge
2,00
Einheit
Stück
Bitte geben Sie den Preis für einen Proof in A3 an.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
ohne Gesamtpreis
7 Zusätzliche Lieferanschriften
Optionalposition
USt. [%]
16%
Menge
4,00
Einheit
Lieferung
Bitte geben Sie den Preis für eine zusätzliche Lieferanschrift an.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Lieferung
Gesamtpreis
[EUR]
ohne Gesamtpreis
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 3/4
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
07.10.2020
Verfahren: 2020004888 - Satz und Druck von 2 Ausgaben des BZ-Programms für 2021
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 4/4
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
07.10.2020
Verfahren: 2020004888 - Satz und Druck von 2 Ausgaben des BZ-Programms für 2021
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Präqualifizierung und EEE [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifi kats, welches im amtlichen Verzeichnis
Präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (oder alternativ in der älteren auch noch gültigen
PQ-VOL-Datenbank) eingetragen ist, zu akzeptieren.
Informationen und Zertifikat sind erhältlich unter
www.amtliches-verzeichnis .ihk.de
Hinweis: Bei den nachfolgenden Muss-Angaben zur Eignung bitte "PQ" eintragen bzw. das so gekennzeichnete Feld ankreuzen.
Unsere Vergabestelle akzeptiert bei europaweiten Vergabeverfahren über dem Schwellenwert auch die "Einheitliche europäische
Eigenerklärung" (EEE) gem.  48 Abs. 3 VgV.
Tragen Sie bitte Ihre PQ-Nummer in das Eingabefeld ein. Wenn Sie NICHT PRÄQUALIFIZIERT sind d.h. keine PQ-Nummer haben,
schreiben Sie bitte das Wort "KEINE" in das Freifeld.
2 Eintragung Berufs-/ Handelsregister [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte laden Sie eine Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) Ihres Eintrags in
das
Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe oder eine Kopie des Nachweises über
die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen
Union, in
dem das Unternehmen niedergelassen ist, als Anlage hoch.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja, Nachweis wurde mit Angebotsabgabe hochgeladen (0)
[ ] Nein, wird durch gültige Präqualifizierung (PQ) abgedeckt (0)
[ ] Nein, Eintrag ist für mein/unser Gewerbe bzw. meinen/unseren Berufsstand nicht vorgeschrieben (0)
Nur eine Antwort wählbar
3 Ausschlussgründe Nichteignung  31 UVgO (I) [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich erkläre/wir erklären, dass die in  31 Abs. 1 UVgO i.V.m.  123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen
(rechtskräftige
Verurteilung oder rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur
Heilung nach
125 GWB).
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4 Ausschlussgründe Nichteignung  31 UVgO (II) [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich erkläre/wir erklären, dass die in  31 Abs. 1 UVgO i.V.m.  124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf.
Nachweis
zur Heilung nach  125 GWB).
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5 Referenzliste [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Bitte laden Sie eine Referenzliste der wesentlichen, in jedem der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen, die mit der zu
vergebenden
Leistung (mit Klebebindung, gleichem Format, ähnlicher Seitenzahl und Auflage) vergleichbar sind, mit Angabe der Leistungszeit
sowie
der öffentlichen und privaten Empfänger der Leistung mit Ansprechpartner und Telefonnummer als Anlage hoch. Verwenden Sie
hierzu
bitte die Vorlage Referenzliste für Bieter (zu finden in der Anlage).
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Kriterienkatalog - 1/3
19
Nur eine Antwort wählbar
6 Berufsgruppe/Unternehmens art [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Wählen Sie die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe aus.
Ich/wir gehöre(n) zu
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] Handwerk (0)
[ ] Industrie (0)
[ ] Handel (0)
[ ] Versorgungsunternehmen (0)
[ ] Freie Berufe gem.  18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG (0)
[ ] Sonstigen (0)
[ ] PQ (0)
Nur eine Antwort wählbar
7 Gewerberechtliche Voraussetzungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich erkläre / wir erklären, dass ich / wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistung
erfülle(n).
Bei Abdeckung durch gültige Präqualifizierung (PQ) bitte "Ja" auswählen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja, ich/wir erfülle(n) die gewerberechtlichen Voraussetzungen (0)
[ ] Nein, Gewerbeerlaubnis ist für mein/unser Gewerbe bzw. meinen/unseren Berufsstand nicht vorgeschrieben (0)
[ ] Nein, ich/wir erfülle(n) nicht die gewerberechtlichen Voraussetzungen (0)
Nur eine Antwort wählbar
8 Berufsgenossenschaft [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich bin / wir sind Mitglied in der Berufsgenossenschaft
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
9 Berufsgenossenschaft Detail [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Geben Sie an seit wann und unter welcher Nr. Sie Mitglied der Berufsgenossenschaft sind.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen entsprechenden
Versicherungsträger an.
Wenn nicht zutreffend, schreiben Sie bitte das Wort "entfällt" in das Freifeld.
10 Bevorzugter Bewerber [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich bin/Wir sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem/vorliegendem Nachweis (z.B. Werkstatt für Behinderte, anerkannte
Blindenwerkstatt, Inklusionsbetriebe gem. Ziffer 3 "Berücksichtigung bevorzugter Bieter" der Verwaltungsvorschrift zum
öffentlichen
Auftragswesen (VVöA), Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 14. November 2017, Az. B II 2  G17/17-1.)
Nachweis bzw. für Inklusionsbetriebe Eigenerklärung bitte im Workflow-Punkt "Eigene Anlagen" des Bieterassistenten mit
hochladen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 2/3
20
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
07.10.2020
Verfahren: 2020004888 - Satz und Druck von 2 Ausgaben des BZ-Programms für 2021
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Nachunternehmerliste UVgO [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nachfolgend aufgeführte Leistungen werden an Nachunternehmer übertragen.
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne/n ich/wir Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich
mich/wir uns der
Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen werde(n).
Bitte geben Sie unten eine Zuordnung nach Positionsnummer und Beschreibung der Teilleistung an.
Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes sind den als Nachunternehmer vorgesehenen Firmen die vollständigen Vergabeunterlagen
der
ausschreibenden Dienststelle zur Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen.
Kriterienkatalog - 3/3
21
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
Dateianlage 03_Leistungsbeschreibung_ Ausschreibung_2021.pdf 137,34 KB pdf
Dateianlage 04_Zeitplan_Programmhefte rstellung_2021.pdf 108,48 KB pdf
Dateianlage 05_BZ-Gesamtprogramm-Manu al.pdf 3,74 MB pdf
Dateianlage 06_kapitelübersicht.pdf 85,88 KB pdf
Dateianlage Vorlage Referenzliste für Bieter.docx 18,14 KB docx
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Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/10/c4c2b828-ddf6-46a2-a6ba-186ebb4aa0a6.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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