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Ausschreibung: Datenübertragungsanlagen - DE-Mannheim
Datenübertragungsanlagen
Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Softwarepaket und Informationssysteme
Programmierung von Softwarepaketen
Entwicklung von branchenspezifischer Software
Dokument Nr...: 486318-2020 (ID: 2020101409200015010)
Veröffentlicht: 14.10.2020
*
  DE-Mannheim: Datenübertragungsanlagen
   2020/S 200/2020 486318
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
   Postanschrift: Möhlstraße 27
   Ort: Mannheim
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Postleitzahl: 68165
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Dominkovic, Christine
   E-Mail: [6]vergabe@rnv-online.de
   Telefon: +49 6214651784
   Fax: +49 6214653214
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.rnv-online.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTe
   nderFiles.ashx?subProjectId=DasVf03TQUk%253d
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Integraler Datenrouter
   Referenznummer der Bekanntmachung: 115-20-E15
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32260000 Datenübertragungsanlagen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Im Rahmen dieses Vorhabens sollen sog. Datenrouter für die Nutzung in
   Bussen und Straßenbahnen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
   beschafft und in den Fahrzeugen verbaut werden. Gegenstand dieser
   Beschaffung ist auch die für den nach dieser Zielbeschreibung
   vorgesehenen Einsatz erforderliche Software.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und
   Fernmeldeanlagen und Zubehör
   48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
   72210000 Programmierung von Softwarepaketen
   72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Rahmen dieses Vorhabens sollen sog. Datenrouter für die Nutzung in
   Bussen und Straßenbahnen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
   beschafft und in den Fahrzeugen verbaut werden. Gegenstand dieser
   Beschaffung ist auch die für den nach dieser Zielbeschreibung
   vorgesehenen Einsatz erforderliche Software.
   Hierzu zählen folgende Funktionalitäten:
   a) Eco-Profiling,
   b) Datenübertragung,
   c) W-LAN.
   Die weiteren Details des Auftragsgegenstandes sind dem Dokument
   Zielbeschreibung zu entnehmen. Die darin enthaltenen Angaben können
   im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst, modifiziert oder ergänzt
   werden. Dies gilt sowohl für die Soll-Kriterien als auch die
   Mindestkriterien.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 16/08/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge
   anhand der in Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung
   geforderten Nachweise und Eigenerklärungen formell und inhaltlich
   prüfen und bewerten. Die Nachforderung fehlender Nachweise und
   Eigenerklärungen nach § 51 Abs. 2 S. 1 SektVO bleibt vorbehalten. Bei
   den Bewerbern, deren Teilnahmeantrag die formale
   Vollständigkeitsprüfung bestanden hat, schließt sich die materielle
   Prüfung an, ob aufgrund der vorgelegten Nachweise und Erklärungen die
   Eignung der Bewerber zu bejahen ist. Sollte die Durchführung der
   Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die
   Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die
   Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1.3) genannten Nachweise
   und Eigenerklärungen in eine qualitative Rangfolge bringen. Der
   Schwerpunkt der Bewertung wird dabei auf Anzahl und Qualität der
   Referenzen liegen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Auftraggeber behält sich vor, den Bieterkreis im Rahmen der
   Dialogphase nach Abschluss der jeweiligen Dialogrunde schrittweise
   gemäß § 17 Abs. 6 SektVO zu reduzieren. Die Reduktion des Bieterkreises
   erfolgt auf Grundlage der in den Vergabeunterlagen bekanntgemachten
   Bewertungskriterien.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Bewerber weist die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
   durch die Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister
   (nicht älter als 3 Monate) nach. Ein entsprechender Registerauszug legt
   der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag vor. Im Falle einer
   Bewerbergemeinschaft ist der Auszug für jedes Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft einzureichen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
   gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
   anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen
   wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine
   laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
   dem hiesigen Auftrag zu erfüllen.
   Dazu muss der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung
   abgeben, dass er über die erforderlichen finanziellen und
   wirtschaftlichen Kapazitäten verfügt, um seinen laufenden finanziellen
   Verpflichtungen (auch) aus diesem Auftrag ordnungsgemäß nachzukommen.
   Außerdem muss der Bewerber zur Absicherung etwaiger gesetzlicher
   Schadensersatzansprüche aus diesem Auftrag über eine
   Haftpflichtversicherung verfügen, welche insbesondere auch das
   IT-Haftpflichtrisiko für IT-Produkte und IT-Dienstleistungen und das
   Betriebshaftpflichtrisiko umfasst. Die Versicherungssummen je
   Versicherungsfall müssen mindestens 10 000 000 EUR pauschal für
   Personen-, Sach- und Vermögensschäden, 2-fach maximiert für alle
   Versicherungsfälle eines Versicherungsjahrs, betragen. Die
   Selbstbeteiligung je Versicherungsfall für Sach- und Vermögensschäden
   darf nicht mehr als 50 000 EUR betragen.
   Sofern der Bewerber die zuvor beschriebene Haftpflichtversicherung mit
   den genannten Versicherungssummen zum Zeitpunkt der Abgabe des
   Teilnahmeantrags bereits abgeschlossen hat, ist mit dem Teilnahmeantrag
   als Nachweis entweder
   (i) eine Versicherungsbestätigung durch die Versicherung oder einen
   Versicherungsmakler, mit welcher die vorgenannten
   Versicherungsanforderungen bestätigt werden oder
   (ii) eine Kopie der Versicherungspolice einzureichen.
   Sofern der Bewerber die zuvor beschriebene Haftpflichtversicherung mit
   den genannten Versicherungssummen zum Zeitpunkt der Abgabe des
   Teilnahmeantrags noch nicht abgeschlossen hat, muss der Bewerber
   alternativ mit seinem Teilnahmeantrag erklären, dass er spätestens im
   Auftragsfall über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen
   wird. Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem nachzuweisen, dass im
   Auftragsfall eine Versicherung über die genannten Deckungssummen
   gewährt werden wird. Der Nachweis erfolgt durch eine entsprechende
   Erklärung der Versicherung oder eines Versicherungsmaklers.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind
   mit dem Teilnahmeantrag Referenzprojekte anzugeben, die erkennen
   lassen, dass der Bewerber zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung
   im Hinblick auf Art und Umfang in der Lage ist.
   Der Bewerber hat dazu Referenzprojekte anzugeben, die den unter (a) bis
   (c) genannten Anforderungen genügen. Ausreichend ist eine Referenz je
   Anforderungsbereich. Es ist auch möglich, mit einer Referenz mehrere
   Anforderungsbereiche abzudecken.
   Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten 3 Jahren
   erbracht worden sind. Der Auftraggeber wird jedoch auch einschlägige
   Referenzen berücksichtigen, die mehr als 3 Jahre bis maximal 6 Jahre
   zurückliegen. Für die Angabe der Referenzen hat der Bewerber das zur
   Verfügung gestellte Formular B.VIII.1 zu verwenden. Der Bewerber hat je
   Referenz die in dem Formular geforderten Angaben zu machen,
   insbesondere: Rolle des Bewerbers im Referenzprojekt, Auftraggeber mit
   Ansprechpartner, Projektbezeichnung, Kurzbeschreibung der Leistung,
   Zeitraum der Leistungserbringung, Angaben zu den Kriterien anhand derer
   die Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Auftrag bewertet wird.
   (a) Datenrouter
   Referenz über den Einbau von Datenroutern in Bussen oder Bahnen im EBO
   oder BO-Strab Bereich und Anbindung von Subsystemen wie z. B.:
   Fahrgastzählsysteme, Fahrscheindrucker, Videoüberwachungssysteme.
   (b) W-LAN
   Referenz über das Bereitstellen von parallelen WLAN-Angeboten (z. B.
   Fahrer-WLAN, Fahrgast-WLAN) sowie eines WLAN-Managements (z. B. für die
   Verwaltung von Anwenderinformationen, Nutzungsregeln).
   (c) Eco-Profiling
   Referenz über die Bereitstellung von Eco-Profiling in Bussen.
    Fahrpersonal kann durch ein im Bus eingebautes Anzeigesystem (z. B.
   durch optische Signale) sein Fahrverhalten sofort verändern;
    Auswertemodul für Fahrer und Bereitstellung der Grundlage für ein
   späteres Prämiensystem;
    Soweit auch eine Umsetzung von ECO-Profiling bei E-Bussen Gegenstand
   der Referenz ist, ist das anzugeben. Für die Bejahung der Eignung ist
   das nicht erforderlich. Es kann aber im Rahmen der Auswahlentscheidung
   gemäß II.2.9 positiv bewertet werden.
   Sofern der Bewerber zu einem einzigen der unter (a) bis (c) genannten
   Anforderungsbereiche oder einem Teilaspekt eines einzigen
   Anforderungsbereichs keine Referenzen vorweisen kann, so kann er seine
   technische und berufliche Leistungsfähigkeit insoweit ausnahmsweise
   durch andere geeignete Angaben und Unterlagen belegen. Aus diesen
   anderen geeigneten Angaben und Unterlagen muss zur Überzeugung des
   Auftraggebers zweifelsfrei hervorgehen, dass der Bewerber über die
   insoweit notwendige Leistungsfähigkeit verfügt. Soweit der Bewerber für
   den unter (c) genannten Anforderungsbereich oder einen Teilaspekt
   dieses Anforderungsbereichs keine Referenz vorweisen kann, muss er
   darüber hinaus auch darlegen und erläutern, dass er in der Lage ist, ab
   ca. Mitte Januar 2021 einen Testbetrieb mit ECO-Profiling
   durchzuführen.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Mit dem Teilnahmeantrag sind vom Bewerber oder im Falle einer
   Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft
   Angaben zum Unternehmen des Bewerbers bzw. im Falle einer
   Bewerbergemeinschaft zu jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft
   vorzulegen. Es ist eine kurze Unternehmensdarstellung mit Angabe zu
   Sitz und Rechtsform des Bewerbers/Mitglied der Bewerbergemeinschaft
   sowie zu etwaigen Gesellschaftern inkl. Organigrammen, aus denen alle
   Stellen und Personen hervorgehen, die für Aufträge der ausgeschriebenen
   Art üblicherweise relevant sind; Bezeichnung der Qualifikationen und
   Erfahrungen der voraussichtlichen Projektleitung (max. 10 DIN-A4
   Seiten) einzureichen.
   Des Weiteren sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen
   und Nachweise vorzulegen:
   a) Erklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds einer
   Bewerbergemeinschaft/im Falle der Eignungsleihe des anderen
   Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124
   GWB, § 21 AEntG, § 19MiLoG, § 98c AufenthG und § 21 SchwarzArbG und zu
   wettbewerbskonformen Verhalten.
   b) Im Falle der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft muss jedes
   Bewerbergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene
   Bewerbergemeinschaftserklärung mit dem Teilnahmeantrag einreichen.
   Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft
   ist grundsätzlich unzulässig. Angebote von Bietergemeinschaften, die
   sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten
   Unternehmern gebildet haben, werden nicht zugelassen.
   c) Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten
   eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen
   will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens
   benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens
   in Anspruch nehmen will. Entsprechende Nachweise sind für das andere
   Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber
   vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer
   Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die
   für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung
   gestellt werden.
   d) Erklärung zur Abgabe von Lösungsvorschlägen, mit der der Bewerber
   bestätigt, dass er verstanden hat, dass die Abgabe von
   Lösungsvorschlägen über eine andere Plattform erfolgt als die unter
   Ziff. I.3 genannte Plattform.
   Für die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ist das jeweils
   entsprechende Formblatt zu verwenden, wenn und soweit ein solches
   Formblatt den zu diesem Vergabeverfahren bereitgestellten
   Auftragsunterlagen beiliegt.
   Mit der Aufforderung zur Abgabe der letztverbindlichen Angebote durch
   den Auftraggeber werden die entsprechenden Bieter zur Einreichung eines
   aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3
   Monate) aufgefordert. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist dann der
   Auszug für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber zu erklären (No
   Spy-Erklärung), dass er rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, im
   Falle eines Zuschlages die dann im Vertrag enthaltene Verpflichtung
   einzuhalten, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten
   vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
   vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben
   oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere
   bestehen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen,
   Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise
   zugänglich zu machen.
   Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten
   bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht,
   Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche
   Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen
   Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen wird der Bewerber die
   Vergabestelle auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) im Rahmen
   der Abgabe der vorstehenden Erklärung hinweisen.
   Der Bewerber wird die Vergabestelle  nach Zuschlag den Auftraggeber 
   sofort schriftlich benachrichtigen, wenn sich hierzu eine Änderung
   ergibt. Dies gilt insbesondere, wenn für den Bewerber eine
   Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder der Bewerber eine solche
   hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der beschriebenen
   Vertraulichkeit hindern könnte.
   Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger
   Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich
   gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die
   während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden.
   Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der
   Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die
   Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die
   bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne
   Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Wettbewerblicher Dialog
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2020/S 173-419018
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/11/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 03/12/2020
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2021
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Wir empfehlen eine freiwillige Registrierung auf der Vergabeplattform,
   damit Sie unmittelbar über Änderungen oder Antworten zu eingehenden
   Bewerberfragen informiert werden können.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 7219268730
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse: [11]https://rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 7219268730
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse: [12]https://rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/10/2020
References
   6. mailto:vergabe@rnv-online.de?subject=TED
   7. http://www.rnv-online.de/
   8. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=DasVf03TQUk%253d
   9. https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
  10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:419018-2020:TEXT:DE:HTML
  11. https://rp.baden-wuerttemberg.de/
  12. https://rp.baden-wuerttemberg.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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