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Ausschreibung: Beratung im Bereich Infrastrukturen - DE-Bitburg
Beratung im Bereich Infrastrukturen
Dokument Nr...: 485213-2020 (ID: 2020101409112813820)
Veröffentlicht: 14.10.2020
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DE-Bitburg: Beratung im Bereich Infrastrukturen
2020/S 200/2020 485213
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postanschrift: Trierer Str. 1
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabestelle@bitburg-pruem.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.bitburg-pruem.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E84686414
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E84686414
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Fachlich-technische Beratung im Bereich Breitbandausbau
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71311300 Beratung im Bereich Infrastrukturen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm beabsichtigt die Vergabe eines
Rahmenvertrages über die fachlich-technische Beratung im Zusammenhang
mit dem weiteren Breitbandausbau. Der Eifelkreis benötigt Beratung und
Unterstützung bei allen fachlichen und technischen Fragen, die im
Zusammenhang mit dem weiterführenden Breitbandausbau im Eifelkreis
aufkommen können.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 360 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Hauptort der Ausführung:
Bitburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm hat in den vergangenen Jahren bereits
vielfältige Bemühungen unternommen, um die Versorgung der Bürger und
Bürgerinnen sowie der Unternehmen und sonstigen Institutionen im
gesamten Kreisgebiet mit breitbandigem Internet zu verbessern und zu
sichern.
Um das angestrebte Ziel eines flächendeckenden Gigabitausbaus im
Eifelkreis zu erreichen, sind vielfältige weitere vorbereitenden
Planungs- und Beratungsleistungen notwendig. Mit der Fortführung der
Breitbandstrategie im Kreisgebiet sollen auch Lösungsansätze zur
Verbesserung der Mobilfunkversorgung 4G und ggf. 5G gefunden und
umgesetzt werden.
Der Eifelkreis beabsichtigt, in diesem Zusammenhang fachlich-technische
Beratungsleistung in Anspruch zu nehmen. Ziel ist der Abschluss eines
Rahmenvertrages, der es dem Auftraggeber zur erfolgreichen Umsetzung
des beabsichtigten weiteren Breitband- und Mobilfunkausbaus erlaubt,
notwendige fachliche und technische Beratungsleistungen in Anspruch zu
nehmen.Die Einzelheiten zur Art der zu erbringenden Leistung sind der
Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 360 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Vorlage eines aktuellen Handels-, Partnerschafts- oder
Berufsregisterauszug, sofern gemäß den Rechtsvorschriften des Staates,
in dem der Bieter niedergelassen ist, eine Eintragungspflicht besteht.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Erklärung über den Jahresumsatz mit fachlicher und technischer
Beratung im Bereich Breitbandausbau in den Geschäftsjahren 2017, 2018
und 2019 (jeweils gerundet auf volle 10 000 EUR).
2. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung eines
Versicherers mit Deckungssummen in Höhe von mindestens 1 500 000 EUR
für Personenschäden und 1 500 000 EUR für sonstige Schäden je
Versicherungsfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr, oder eine
unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass
im Auftragsfall eine Versicherung mit der genannten
Mindestdeckungssumme und der genannten Maximierung geschlossen werden
wird.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es ist eine Mindestanforderung, dass der Bieter im Geschäftsjahr 2019
mit fachlicher und technischer Beratung im Bereich Breitbandausbau
einen Mindestjahresumsatz i. H. v. 160 000,00 EUR erzielt hat.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung zur Anzahl der in den letzen 3 Jahren (2018, 2019,
2020) festangestellten Fachkräfte im Bereich technisch-fachliche
Beratung zu Breitbandausbau. Fachkraft ist eine Person, die nachweisbar
mindestens über einen Zeitraum von 6 Monaten überwiegend im Bereich der
technischen und fachlichen Beratung zum Breitbandausbau tätig war.
2. Eigenerklärung über unternehmensbezogene Referenzen des Bieters über
mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbare Leistungen.
Als vergleichbare Leistungen gelten Beratungsleistungen im Bereich
technische und fachliche Beratung zu Breitbandausbau, bei denen die
Beratungsleistungen nach dem 1.1.2018 erbracht wurden. Die Referenzen
müssen in der Summe folgende Leistungen mindestens einmal abdecken:
Fördermittelberatung kommunaler Institutionen u. a. bezüglich
Durchführung von Markterkundungsverfahren und Antragstellung;
Fördermittelberatung zum Bundesförderprogramm zur
NGA-Breitbandversorgung;
Beratung zum Thema Netzplanung, insbes. zur optimalen Ausgestaltung
der Erweiterung der Netzinfrastruktur zu FTTB/FTTH-Netzen;
Beratung zur Anbindung von Mobilfunkmasten und Prüfung der
Notwendigkeit der Ausweitung von Mobilfunk in der Region;
Technisch-fachliche Betreuung der Ausschreibung des Ausbaus bzw. des
Netzbetriebs.
Es ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung für jede Referenz auf
eigener Unterlage (jeweils maximal 2 DIN A4-Seiten) einzureichen. Die
Darstellung muss jeweils mindestens folgende Angaben enthalten:
Name und Gegenstand der Referenzleistung;
Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines
Ansprechpartners mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse;
Angabe des Ausführungszeitraums;
Kurzbeschreibung der vom Bieter erbrachten Leistungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es ist eine Mindestanforderung, dass in den letzen 3 Jahren (2018,
2019, 2020) durchschnittlich mindestens 3 fest angestellte Fachkräfte
(bezogen auf Vollzeitstellen) im Bereich technisch-fachliche Beratung
zu Breitbandausbau beim Bieter tätig waren.
Es ist eine Mindestanforderung, dass mindestens 4 vergleichbare
Referenzen nachgewiesen werden.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/11/2020
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/01/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/11/2020
Ortszeit: 10:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform
Subreport ELVIS zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des
Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder
zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls
ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die
potenuiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie
sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den
Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue
Informationen zum Verfahren bereitstehen.
B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die
Vergabeplattform Subreport ELVIS einzureichen. Auf postalischem Wege
oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob
Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach
§§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§
19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG
vorliegen (s. Formblatt Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber
hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen Mustererklärung
Mindestentgelt" und Scientologyschutzerklärung" einzureichen.
D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot
eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete
Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein
bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische
Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt
Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder
einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen,
Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
E) Das Formblatt Eignung ist auch zu verwenden von Nachunternehmen,
welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36
VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die
Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV).
Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen (Ziff. I.) abgeben. Unter Ziff. II. V. werden
keine Angaben von Nachunternehmen erwartet. Drittunternehmen müssen
ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Ziff. I.) abgeben. Darüber hinaus sind unter Ziff. II. V. Angaben zu
denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die
Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
Die darüber hinaus von den Nachunternehmen/Drittunternehmen
einzureichenden Unterlagen sind in dem Formblatt Angebotsschreiben in
den Vergabeunterlagen aufgezählt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [10]Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein
Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet
werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist
das Vorliegen der Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB. In diesem
Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der
Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb von 10
Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber der
Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder
in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zudem Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sein.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/10/2020
References
6. mailto:vergabestelle@bitburg-pruem.de?subject=TED
7. http://www.bitburg-pruem.de/
8. https://www.subreport.de/E84686414
9. https://www.subreport.de/E84686414
10. mailto:Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
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