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Ausschreibung: Versicherungen - DE-Düsseldorf
Versicherungen
Dokument Nr...: 483603-2020 (ID: 2020101309172512232)
Veröffentlicht: 13.10.2020
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DE-Düsseldorf: Versicherungen
2020/S 199/2020 483603
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Flughafen Düsseldorf GmbH
Postanschrift: Flughafenstr. 105
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraler Einkauf
E-Mail: [6]thomas.schmitz@dus.com
Telefon: +49 211 / 421-2949
Fax: +49 211 / 421-2690
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.dus.com
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E93275897
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E93275897
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Directors & Officers (D&O) -Versicherung, der Flughafen Düsseldorf GmbH
und ihrer verbundenen Unternehmen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66510000 Versicherungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Organen und leitenden
Angestellten juristischer Person, auch Directors & Officers (D&O)
-Versicherung, der Flughafen Düsseldorf GmbH und ihrer verbundenen
Unternehmen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Düsseldorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Organen und leitenden
Angestellten juristischer Person, auch Directors & Officers (D&O)
-Versicherung, der Flughafen Düsseldorf GmbH und ihrer verbundenen
Unternehmen mit einer Versicherungssumme von 10 000 000,00 EUR.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Bewertung des Bedingungswerkes / Gewichtung:
60 %
Preis - Gewichtung: 40 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2021
Ende: 01/04/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht
fristgerecht gekündigt wird (s. Abschnitt III.2.2)).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Zulassung als Versicherer gem. §§ 5ff, 61ff. VAG (z. B.
durch Bestätigung der BaFin o. ä.)
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Siehe Vergabeunterlagen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 4 Monate vor Ablauf
schriftlich gekündigt wird.
Die Vertragsparteien haben das Recht, rechtzeitig vor Ablauf der
Kündigungsfrist eine der Schaden- und Marktentwicklung angemessene
Anpassung der Versicherungsprämie für das jeweils nächste Vertragsjahr
zu verlangen. Rechtzeitig bedeutet, dass die Verhandlungen mit
geeigneten Erläuterungen der Anpassungsforderungen bei angemessen
zügiger Verhandlungsführung bis spätestens Mitte Juli des jeweiligen
Vertragsjahres abgeschlossen werden können. Die der Schaden- und
Marktentwicklung angemessene Anpassung kann maximal +/- 10 % der
jeweils aktuellen Prämie betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/11/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/01/2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten
Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist ähnlich wie im offenen
Verfahren mit allen Nachweisen bis zum Schlusstermin für deren
Eingang gem. Ziff.IV.2.2) zeitgleich zusammen mit dem Angebot nebst
sämtlicher zu diesem geforderter Anlagen durch den Bieter über die
elektronische Vergabeplattform subreport
([10]www.subreport.de/E93275897) zu dieser Ausschreibung hochzuladen
(Funktion: Angebot!). Zu verwenden ist als elektronisches Format nur
PDF (.pdf). Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen
unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf:
Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach § 13 SektVO
durchgeführt, bei welchem Bewerbungsunterlagen und Angebot zeitgleich
elektronisch einzureichen sind, sich anschließend aber grundsätzlich
Verhandlungen anschließen. Eine öffentliche Submission findet nicht
statt. Bewerbungen, Angebote und auch die sonstige Kommunikation
(Bieterfragen o. ä.) erfolgt in elektronischer Form ausschließlich über
Subreport (Funktion: Bieterkommunikation!). Besondere Anforderungen an
elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Lediglich
die Verhandlungen/Aufklärungsgespräche/Vor-Ort Termine werden weiterhin
ggf. persönlich vor Ort beim Auftraggeber geführt werden. Die
fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden zunächst einer
formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Nachforderung
fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt
vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird.
Anschließend werden die Angebote der letztlich geeigneten Bewerber
geprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung der
fristgerecht eingegangenen Angebote den Bietern schriftlich oder in
Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu
stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. §
51 SektVO bleibt auch hier vorbehalten, sofern dadurch der
Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Zunächst ist lediglich mit den
geeigneten Bietern, welche form- und fristgerecht ihre Bewerbungen und
ihr Angebot abgegeben haben und nach der Auswertung der
Zwischenangebote entsprechend den Zuschlagskriterien als Auftragnehmer
in Betracht kommen, bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in
der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot
ergebende Fragen techn., rechtl. und auch kaufm. Art erörtert werden.
Diese Bieter werden im Falle der Durchführung von Verhandlungen dazu
aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde
ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die
Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere
Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als
erneute Zwischenangebote gefordert werden. Ansonsten werden die
überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Von
dem Ergebnis der Auswertung der Zwischenangebote wird es abhängen, mit
wie vielen Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der
Auftraggeber plant, Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, die nach
der Auswertung der jeweiligen Angebote entsprechend der
Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Dies sollte im Rahmen der
jeweiligen Angebote berücksichtigt werden. Bei diesen Hinweisen handelt
es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der
Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach
vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit
hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
Verhandlungsgespräche (ggf. auch elektronisch als Videokonferenz über
Microsoft-Teams) sind derzeit geplant für die 47. KW 2020. Bieter mögen
sich auf diesen Zeitraum bitte einrichten.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der
Bezirksregierung Köln Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40477
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@brd.nrw.de
Telefon: +49 2114753135
Fax: +49 2114753989
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/10/2020
References
6. mailto:thomas.schmitz@dus.com?subject=TED
7. http://www.dus.com/
8. https://www.subreport.de/E93275897
9. https://www.subreport.de/E93275897
10. http://www.subreport.de/E93275897
11. mailto:vergabekammer@brd.nrw.de?subject=TED
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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